Genaugenommen steht da "darf... nur ..., wenn....". Ist also eine Bedingung in einem Gesetz. Da heißts ja nicht "die Kasse darf...". Ich lese das insofern nicht als eine "Kann"-Vorschrift. Aber so Rechtsexperte bin ich jetzt auch nicht.Schmarotzer,der hat geschrieben:Dir ist aber schon aufgefallen, dass es im §32 SGB X "darf" heist. Somit handelt es sich um eine "kann"-Vorschrift. Die Bedeutung ist Dir sicherlich klar.
Dennoch MachtsSinn:
Abs. 2 Nr. 1 läßt unabhängig vom Absatz 1 eine Befristung zu, was ja wohl auch für einen Verwaltungsakt zum Krankengeld gilt.
Oder muss man das anders lesen/deuten?
Gruß
Sportsfreund