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Dass der die Krankengeld-"Recht"sprechung pärgende 1. BSG-Senat unter
Vorsitz des damaligen BSG-Präsidenten
Masuch
mit seinen langjährigen Kollegen
Prof. Dr.
Hauck
Coseriu
Dr.
Estelmann
nicht über Krankengeld entscheiden konnte (Stichworte: „illegale BSG-Krankengeld-Falle“,
„Selbstvollzug fiktiv konstruierten BSG-Parallel-Rechts“), muss innerhalb des BSG wohl hin-
reichend bekannt (gewesen) sein. Was sonst könnte der Grund für den BSG-Präsidiumsbe-
schluss gewesen sein, die Genannten ab 01.01.2015 von dieser Aufgabe zu entbinden?
Auch weitere Fakten passen in dieses Bild, z. B. zum zeitlichen und inhaltlichen Zusammen-
spiel von Politik, ministeriellen Hilfskräften und sozialrechtlicher Krankengeld-Rechtsprechung /
Veröffentlichung:
a. zum BT-Gesundheitsausschuss-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2013,
der mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde,
b. zum Antrag des Bundesrats vom 23.05.2014, den die Bundesregierung für nachvollziehbar und
gerechtfertigt hielt, aber zurückstellte,
c. beim Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 13.10.2014, der dazu nichts
enthielt,
d. mit dem Tabula rasa-Gerichtstag des 1. BSG-Senates vom 16.12.2014,
e. mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014,
der Änderungsvorstellungen zu § 46 SGB V formulierte,
f. zu den Urteilen der Landessozialgerichte RHEINLAND-PFALZ vom 16.10.2014, L 5 KR 157/14,
http://up.picr.de/29510259nh.pdf und NIEDERSACHSEN-BREMEN vom 26.01.2016, L 4 KR 374/13,
http://up.picr.de/29490883kl.pdf insbesondere in Verbindung mit der Tatsache, dass der 3. BSG-Senat
den dagegen erforderlichen Nichtzulassungsbeschwerden statt gab, dies aber unter der Decke gehalten wurde:
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... B%203%20KR
g. die Bearbeitungsdauer und wiederholter Vorsitzenden-Wechsel bis zur Korrektur-Entscheidung im
BSG-Termin vom 11.05.2017,
h. die bisherige (mündliche) Urteilsbegründung – jenseits unumgänglicher rechtlicher Argumente.
Hinter der sog. Krankengeld-„Recht“sprechung der Sozialgerichtsbarkeit steckt offenbar ein
gigantischer Organisationsaufwand.
Wir bleiben am Ball.