Seite 27 von 41
Verfasst: 22.03.2012, 13:00
von broemmel
1. Problematik Arzt
Es gibt natürlich auch Ärzte, die interessiert es nicht, was die Kassen sagen oder wollen. Zum Glück habe ich einen solchen Hausarzt. Er verschreibt mir seit Jahren Krankengymnastik und Lymphdrainage (ich brauche es ja auch wirklich, bin als chronisch krank anerkannt) ohne Murren und Mucken. Auch wenn er mir etwas verschreibt, setzt er immer das berühmte Kreuzchen, so dass ich auch wirklich dieses Medikament bekomme. Mit den Generikas habe ich schon sehr schlechte Erfahrungen (von Nichtwirken bis schlimmste Nebenwirkungen) gemacht. Mein Arzt hat jedes Jahr Regressforderungen von 1000en von Euros von den Krankenkassen. Aber er macht es trotzdem. Er hat eine Praxis, die aus dem letzten Jahrtausend stammt. Alles uralt, aber er steckt das Geld lieber in seine Patienten. Die Leute stehen jeden Tag bei ihm Schlange.
Jeder Arzt hat die Pflicht die medizinisch notwendigen Leistungen im Bereich der Heilmittel zu verschreiben. Wenn die Verordnungsmenge innerhalb des Regelfalles ausgeschöpft ist muss er halt das Kreuz bei "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" setzen und die Verordnung entsprechend begründen. Wenn die Begründung schlüssig ist (ggf. auch nach Einschaltung des MDK, bevor hier wieder irgendeine Vermutung aufkommt.. sowas geschieht nach Aktenlage und muss keine körperliche Untersuchung nach sich ziehen, da der Arzt ja eine medizinisch schlüssige Begründung abgeben muss)
Wenn der Arzt bei Arzneien jedesmal feststellt das "aut idem" zutreffend ist kann er das im Rahmen der Prüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung wohl auch begründen und dann entfällt eigentlich die Kürzung im Arzneimittelsektor.
Wenn ihn das nicht interessiert das er dann halt gekürzt wird ist es seine Sache. Wäre mir neu das Ärzte die ihre Praxis ja auch auf selbständiger Basis betreiben auf Geld verzichten. Aber gut. Lasse ich mal so stehen. Soll ja alles vorkommen das Leute ihren Beruf als Hobby betreiben und das Geld nicht im Vordergrund steht. Wenn dem so ist. Schön für die Patienten. Weiter so.
2. Physiotherapeutin
Ja klar habe ich einen Befreiungsausweis. Sie hat sich auch eine Kopie gemacht und die Abrechnungsstelle reicht die auch immer mit ein. Ist uns alles bekannt. Trotzdem wird mein Eigenanteil von der Kasse nicht bezahlt. Bei der Kasse weiß aber auch keiner, warum das so ist. Meine Physio wollte ja schonmal bei der Abrechnungsstelle der Kasse anrufen um zu klären, wo das Problem liegt, aber man gibt ihr leider die Nummer nicht. Die wäre angeblich nicht bekannt. Wir haben es eine zeitlang so gemacht, dass sie mir eine Rechnung über den Eigenanteil geschrieben hat und ich den dann bei der Kasse eingereicht habe. Aber eines Tages hat mich die KK-Mitarbeiterin angerufen und gesagt, ich darf diese Rechnungen nicht mehr bezahlen, ich sei ja schließlich befreit und sie wird in Zukunft keine Rechnungsbeträge mehr erstatten. Meine Physio solle das über ihre Abrechnungsstelle klären lassen. Meine Physio hat ihr schon zich Faxe geschickt und auch sehr oft angerufen, aber keiner will ihr helfen. Ich habe ihr geraten, ein anwaltliches Schreibn aufsetzen zu lassen, damit endlich mal gezahlt wird (es sind zwischen um die 1.000,00 € die sich in 2 Jahren angesammelt haben). Aber sie will das nicht. O-Ton: Ich muss mit der Kasse ja noch länger zusammenarbeiten
Lösungsmöglichkeiten habe ich genannt. Die Kasse hat auch kein Recht die nachträgliche Erstattung von geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen abzulehnen wenn eine Befreiung vorliegt.
Zur Heilmittelerbringerin: Wenn diese nicht in der Lage ist ihre Abrechnungen korrekt einzufordern tut es mir ehrlich gesagt nicht so leid.
Bei jeder Kürzung einer Abrechnung erhalten die Leistungserbringer einen Bescheid. Und da steht eine Adresse drauf.
Falls der Bescheid geheim und anonym verschickt wurde hat die Kasse immer noch eine offizielle Adresse. Da können immer Rechnungen hingeschickt werden. Telefonnummern der jeweiligen Vertragsabteilungen sind auch durch ein Leichtes herauszubekommen.
Und Gelder in Höhe von 1000 € stellen schon einen erheblichen Wert dar. Da ist es kaum zu glauben das ein Heilmittelerbringer das so auf sich beruhen lässt.
Immer vorausgesetzt das es sich wirklich um die Zuzahlung handelt und nicht um Kürzungen aufgrund Abrechnungsfehler, wenn z. B. die Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung genehmigungspflichtig sind und ohne vorliegende Genehmigung behandelt wurde.
Es gibt Kassen die haben bei Verordnungen ausserhalb des Regelfalles nicht auf die Genehmigungspflicht verzichtet.
Du scheinst mir noch der Vernünftigste unter den KK-Heinis zu sein, deshalb jetzt ganz sachlich.
Da muss ich Dir widersprechen. die Kassenmitarbeiter die hier im Forum aktiv sind sind alle Vernünftig. Und nicht nur die. Sondern vielmehr fast alle die bei den Kassen arbeiten.
Nicht immer alles verallgemeinern. Alles im Rahmen lassen.
Wenn einer mal aus dem Rahmen fällt sind das einzelne Personen die vielleicht auch mal einen schlechten Tag haben oder man selber hatte einen schlechten Tag. Alles kann mal vorkommen.
Verfasst: 22.03.2012, 13:15
von Violetta76
Sei nicht immer so hart. Das Krankenversicherungssystem in D ist wirklich zum schreien.
Von meinem Hausarzt gibt es leier nur noch wenige in D. Ich werde in naher Zukunft in ein anderes Bundesland ziehen und habe da so meine Bedenken (berechtigte), dass ich weiterhin meine Verordnungen bekomme. Den MDK hat die KK hier noch nie eingeschalten, warum auch? Die Begründung für die Notwendigkeit der Verordnung ist sehr lang, aber für mich selbst auch schlüssig. Und ja, mein Arzt sieht seinen Beruf eher als Hobby, denn er macht jedes Jahr Minus. Aber wie er mal so schön sagte: Das hat schons ein Vater so gemacht und er führt es fort. Deshalb ist er ja so beliebt.
Das einzige sind Krankschreibungen. Früher hat er gesagt, ich verschreib Ihnen nix, ich schreib sie lieber 2 Wochen krank. Heute verschreibt er lieber was und schreibt einen 3 Tage krank. Wenn es dann immer noch nicht geh, verlängert er nochmal um 2 Tage, aber dann ist gut.
Kannst du mir vielleicht sagen, wo genau geschrieben steht, dass die KK mir die von mir dann bezahlten Rechnungen erstatten muss? Denn die KK weigert sich, hat meiner Physio sogar verboten mir zu sagen, wenn mal wieder der Eigenanteil nicht bezahlt worden ist. Und ja auf der Abrechnung der Kasse steht direkt: Mitglied ist nicht zuzahlungsbefreit, was ja nicht stimmt.
Die anderen KK-Mitarbeiter schießen hier schon mit scharfen Waffen, was ich von dir nicht sagen kann. Da wird ja alles in Zweifel gezogen, sogar, dass ich Widerspruch erhoben habe. Ne klar, als Rechtsfachwirtin weiß ich mir schon zu helfen.
Verfasst: 22.03.2012, 13:23
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 22.03.2012, 13:48
von broemmel
Ganz einfach.
Schreib einfach mal aus Deiner Sicht und versuch nicht durch Deine Formulierungen anderen zu suggerieren das Du hier gemeinsame These aufschreibst.
Deine Äusserung ist eine Meinung. Und zwar keine kollektive Meinung. Sondern wenn Du sie hier hinschreibst ist das DEINE Meinung. Also formulier das auch so.
Verfasst: 22.03.2012, 14:42
von broemmel
Kannst du mir vielleicht sagen, wo genau geschrieben steht, dass die KK mir die von mir dann bezahlten Rechnungen erstatten muss? Denn die KK weigert sich, hat meiner Physio sogar verboten mir zu sagen, wenn mal wieder der Eigenanteil nicht bezahlt worden ist. Und ja auf der Abrechnung der Kasse steht direkt: Mitglied ist nicht zuzahlungsbefreit, was ja nicht stimmt.
Ansprüche auf Erstattung entstehen durch § 62 SGB V.
Alles oberhalb der Zuzahlungsgrenze wird erstattet.
Warum so kompliziert. Reich die Zuzahlungsquittung ein und gut ist.
Den Bescheid möchte ich sehen das eine Befreiung vorliegt und für den Befreiungszeitraum geleistete gesetzliche Zuzahlungen nicht erstattet werden.
von Verboten kann meistens keine Rede sein. Allerdings Probleme im Bereich der Abrechnungen von Leistungserbringer zu Kasse sind nicht Probleme der Versicherten. Wenn die von Leistungserbringer zum Versicherten weitergegeben werden kommt das in den meisten Fällen wohl falsch rüber (Erfahrungswerte).
Ich würde mich als Versicherter da auch ganz raushalten. Wenn die Leistungserbringer Ansprüche habe müssen sie die auch geltend machen. Ist ja auch Sinn des Sachleistungsprinzipes.
Dafür sind sie meistens auch Mitglied in einem Verband und erhalten da Hilfestellung.
Wenn Ansprüche bestehen und nicht realisiert werden, Mahnung schreiben. 2. Mahnung schreiben, Gang zum Amtsgericht Mahnbescheid beantragen und nach Verstreichen der Zahlungsfrist Vollstreckung beauftragen.
Normales Vorgehen zwischen Vertragspartnern bei Vertragsverletzungen. Darüber soltlen Selbständige auch Kenntnis haben. Oder wie treiben sie die Rechnungsbeträge ein bei PKV Versicherten die die Rechnung nicht bezahlen?
Verfasst: 22.03.2012, 16:16
von Violetta76
broemmel hat geschrieben:Kannst du mir vielleicht sagen, wo genau geschrieben steht, dass die KK mir die von mir dann bezahlten Rechnungen erstatten muss? Denn die KK weigert sich, hat meiner Physio sogar verboten mir zu sagen, wenn mal wieder der Eigenanteil nicht bezahlt worden ist. Und ja auf der Abrechnung der Kasse steht direkt: Mitglied ist nicht zuzahlungsbefreit, was ja nicht stimmt.
Ansprüche auf Erstattung entstehen durch § 62 SGB V.
Alles oberhalb der Zuzahlungsgrenze wird erstattet.
Warum so kompliziert. Reich die Zuzahlungsquittung ein und gut ist.
Den Bescheid möchte ich sehen das eine Befreiung vorliegt und für den Befreiungszeitraum geleistete gesetzliche Zuzahlungen nicht erstattet werden.
von Verboten kann meistens keine Rede sein. Allerdings Probleme im Bereich der Abrechnungen von Leistungserbringer zu Kasse sind nicht Probleme der Versicherten. Wenn die von Leistungserbringer zum Versicherten weitergegeben werden kommt das in den meisten Fällen wohl falsch rüber (Erfahrungswerte).
Ich würde mich als Versicherter da auch ganz raushalten. Wenn die Leistungserbringer Ansprüche habe müssen sie die auch geltend machen. Ist ja auch Sinn des Sachleistungsprinzipes.
Dafür sind sie meistens auch Mitglied in einem Verband und erhalten da Hilfestellung.
Wenn Ansprüche bestehen und nicht realisiert werden, Mahnung schreiben. 2. Mahnung schreiben, Gang zum Amtsgericht Mahnbescheid beantragen und nach Verstreichen der Zahlungsfrist Vollstreckung beauftragen.
Normales Vorgehen zwischen Vertragspartnern bei Vertragsverletzungen. Darüber soltlen Selbständige auch Kenntnis haben. Oder wie treiben sie die Rechnungsbeträge ein bei PKV Versicherten die die Rechnung nicht bezahlen?
Ja darauf hat mich die SB der KK (im Übrigen sonst sehr nett) auch hingewiesen, dass die Probleme der Leistungserbringerin nicht meine sind. Aber irgendwann behandelt mich die Leistungserbringerin ja nicht mehr, wenn sie ihr Geld nicht bekommt oder?
Zum Glück bin ich nicht die Einzige, bei der von meiner KK der Eigenanteil trotz Befreiung nicht gezahlt wurde. Aber bei den anderen kam es einmal vor, bei mir halt ständig. Aber du hast schon Recht und wir haben das auch schon festgestellt, dass das halt komisch rüberkommt, wenn die Leistungserbringerin mir trotz Zuzahlungsbefreiung eine Rechnung schreibt. Vor allem frage ich mich, warum anscheinend allen Ärzten die 10,00 € Praxisgebühr gezahlt werden und meiner Physio aber der Eigenanteil nicht. Aber ich glaube ihr, dafür kenne ich sie zu lange.
Ich werde jetzt nochmal die Rechnungen einreichen (sind ja auch noch nicht verjährt, da es sich um den Zeitraum 2010 - aktuell handelt) und mal sehen, was die SB macht.
Verfasst: 23.03.2012, 10:22
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 23.03.2012, 10:41
von Violetta76
Verfasst: 23.03.2012, 11:59
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Broemmel,
dass von euch – ich übernehme mal das Wort „Kassenfuzzis“ – im engeren Zusammenhang mit dem / den
Rundschreiben und der
unbefristeten / befristeten Krankengeldbewilligung über die Formulierung
könnte man drüber diskutieren. allerdings ist es dazu unerlässlich die rückseite des schreibens zu kennen.
hinaus nichts kommt, ist nun ja eindeutig – obwohl du gestern mit 9 Beiträgen ja
ordentlich „geliefert“ hast und so richtig zur
Hochform aufläufst, wenn sich GKV zurückhält und Czauderna verschnupft ist.
Wahrscheinlich hattest du
gestern Urlaub und das schöne Wetter im Forum genossen … - doch keinesfalls auf
Kosten der Beitragszahler oder aus
illegal eingespartem Krankengeld am Arbeitsplatz? Also weiter so!
Ich für meinen Teil ziehe mich aus diesem Thread mal zurück, bis es
zur Sache wieder was zu schreiben gibt.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
"verschnupft" - nein "verschnupft" bin ich nicht, ich bin sauer und betrachte deinen Beitrag sogar schon als frühe Form des "Mobbings" - den Begriff kennst du sicher, da bin ich mir sicher. Und Mobbing, egal ob am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld ist immer eine schlimme Sache und dagegen muss man sich zur Wehr setzen - da stimmst du mir sicher auch zu ??
Ich tue das und begrüße deinen Entschluss, aber nur was diesen Thread angeht.
Czauderna
Verfasst: 23.03.2012, 12:15
von broemmel
Die Polemik prallt einfach ab.
Um es noch einmal zu sagen: die Beiträge gewinnen nicht an Bedeutung durch Fettschrift
Und um meine wöchentliche Arbeitszeit musst Du dir keine Gedanken machen
Verfasst: 23.03.2012, 13:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 23.03.2012, 13:34
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann schlage ich doch mal vor, dass die künftigen Beratungen, Hinweise und Tipps nur noch von unserem neuen Traumpaar übernommen werden.
Fachlich und qualitativ und vor allem quantitativ bringt es sicherlich das Forum - und vor allem den Hilfesuchenden - extrem nach vorne. Der braucht dann eigentlich nur noch ein Paket Druckerpapier, um den ganzen Wust und die Textvorschläge auszudrucken.
Tenor wird immer sein, dass bei den Kassen nur Betrügerund Unmenschen arbeiten. Dass Gesundschreibungen immer zu Unrecht erfolgen, dass der MDK nur das macht, was böse Kassenmitarbeiterverlangen u.s.w.
Die Welt ist ja so einfach. Und Kennedy wurde von den Aliens erschossen. Und Frau Merkel und Herr Bahr sind von der CIA.
Weitere Verschwörungstheorien werden sicher von unseren Garanten noch folgen.
Gut, dass ich noch darüber lachen kann.
Schönes Wochenende, ohne Fettschrift, Zitate und Ausrufezeichen wünscht,
Fuzzi Fee
Verfasst: 23.03.2012, 13:52
von GerneKrankenVersichert
Auch von mir ein schönes, sonniges Wochenende
Heini-GKV
Rundschreiben - Anhörung - einstweilige Anordnung
Verfasst: 31.03.2012, 20:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 01.04.2012, 18:15
von reallyangry
Hallo, alle im Forum,
ich habe mir jetzt mal den Thread zum Krankengeld : rechtswidrige Krankengeld-Bedingungen, unmögliches System vorgenommen. Wenn ich das richtig verstehe, ist dieser im November 2010 begonnen worden und bis heute (April 2012) mit 27 Forumsseiten gefüllt worden.
Offensichtlich geht es um die praktische Anwendung von 'GESETZESGRUNDLAGEN' (SGB) und deren Umsetzung durch die Krankenkassen, dem MDK und anderen Behörden.
Fazit 1: Wie soll der durchschnittliche Kassenpatient da durchsteigen, wenn die Beteiligten anscheinend nach "Gutdünken" handeln und bestehendes Verwaltungsrecht so anwenden, dass man eigentlich als Patient sofort zu einem Fachanwalt rennen sollte, sobald einem irgendetwas schriftliches (oder telefonisches) von der Kasse gesagt wird? Soll ich "Verwaltungsrecht" studieren??? Nun, mit Sicherheit sollte man tatsächlich eine umfassende Rechtsschutzversicherung haben! Und im Internet googeln, um sich schlau zu machen, z.B. im Krankenkassenforum.
Ein konkretes Beispiel: Im September 03.09.2009 erkranke ich zum ersten Mal in meinem Leben länger als 7 Arbeitstage. Am 31.09. ruft mich ein Sachbearbeiter meiner KK an und teilt mir mit: Der MDK und die KK kommen zu dem Ergebnis, dass ich arbeitsfähig sei. (am nächsten Tag schriftliche Mitteilung) -Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch den MDK:
Zitat: Wir bitten Sie deshalb, Ihre Arbeit kurzfristig - spätestens jedoch am 05.10.2009 - wieder aufzunehmen. Sollte Ihr Arzt mit der Beurteilung nicht einverstanden sein, ist eine schriftliche ärztliche Stellungnahme notwendig. Dann folgt die Aufklärung über mein Widerspruchsrecht. VORBILDLICH!!!! - im juristischen Sinne!!!
Meine Reaktion? Oh mein Gott - was ist das denn? Ich bin doch krank und nicht arbeitsfähig. Warum bezweifeln die das? Wer ist der MDK?? Was habe ich verbrochen, dass man mir sowas schreibt???? Ich bin doch versichert! Was soll ich tun? (Internet hatte ich damals nicht)
Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.... O.K., mein Arzt begründet, dass ich weiterhin AU bin und ich höre bis zum Infoschreiben zum Krankengeldbezug nichts weiteres von der Krankenkasse.
Eindeutig lesen und schreiben Mitarbeiter der Krankenkassen in diesem Forum. Daher folgende Anregung: Wie wär's mit einem etwas freundlicherem, weniger juristischem Ton, wenn sie ihre Mitglieder anschreiben? Zum Beispiel nach zwei, drei Wochen bei gleicher Diagnose und wenn abzusehen ist, dass es sich um eine Krankheit handelt, die "etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, abzuheilen":
Lieber Kassenpatient, nach Aktenlage erkennen wir, dass sie nun schon etwas länger krank sind. Hoffentlich geht es Ihnen bald wieder besser. Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, denn die Dauer Ihrer Krankheit hat einschlägige Konsequenzen auf Ihren Versichertenstatus, z.B.: Ende der Lohnfortzahlung, Anspruch auf Krankengeld, Befristung desselben auf 72 Wochen wegen der gleichen Krankheit, Hinzutretende Krankheiten, mögliche Vorerkrankungen, usw. Und: Hier einige Tipps, wie Sie sich im weiteren Verfahren besser absichern können: Kopien der AU Bescheinigungen, Gesprächsnotizen zum Arztbesuch (gezielte Fragen zur Behandlung und Heilungserfolges) und Aufklärung über bestimmte Termini (z.B. Widerspruch und seine Konsequenzen) des Verwaltungswesens. (*** zu "Beipackzettel" bei Medikamenten)
MfG Ihre Krankenkasse
Alle reden von Transparenz. Das wär doch mal ein möglicher, freundlicher Weg und echter Service.
Mit freundlichen Grüßen
REALLYANGRY