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Verfasst: 08.05.2017, 08:22
von Anton Butz
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Streitgespräch am Mittwoch zwischen zwei Expertinnen:

Die eine baut Roboter, um sie in den USA zum Spaß in Arenen gegeneinander antreten zu lassen.

Die andere kämpft dafür, dass auch Blechbüchsen Grundrechte erhalten, dass Menschen keine Roboter
quälen dürfen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/digit ... 62552.html
Da ist der Robo-Richter nicht weit! Und bald darauf werden die Krankenkassen mit der abgespeckten Version ausgestattet sein. Ähnlich einfach und gedankenlos zu bedienen, wie die "mechanische BSG-Krankengeld-Falle".

Hier zwei Testfälle (BSG, 11.05.2017):

Eine Frau, die seit 23.11. langfristig arbeitsunfähig krank ist und deswegen zum 31.12. gekündigt wurde, aber nur vom 01.01. bis 03.01. Krankengeld erhielt, weil die AU bis 03.01. bescheinigt war und die Folge-Bescheinigung erst am 04.01. ausgestellt wurde, obwohl sie ihren Arzt am 03.01. aufsuchte und auf die weitere Krankmeldung ansprach, dieser aber erklärte, es reiche aus, dass sie am nächsten Tag weiter krankgeschrieben werde.

und

Eine Frau, bei der ab 21.03. AU bestand und die deswegen ab 02.05. Krankengeld erhielt, der AU bis einschließlich Sonntag, den 10.06. bescheinigt wurde und eine Folgebescheinigung erst am Montag, den 11.06. ausgestellt wurde, weswegen die Krankenkasse meint, dass ab 11.06. kein Anspruch auf Krankengeld besteht, obwohl die Versicherte bereits am Freitag, dem 08.06. beim Arzt war und es an diesem Tag ärztlicherseits "leider ... verpasst" wurde, eine AU-Bescheinigung auszustellen.

1) und 2):
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 7&nr=14580

Rechtlich ist das nicht das geringste Problem. Das schafft jede Wetter-App!

Nur: wie geht Kollege Robo damit um, dass die letzten Entscheidungen – von fünf Männern – zu solchen Sachverhalten trotzdem völlig falsch waren und jede rechtliche Begründung vermissen ließen:

jeweils 6) und 7):
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 2&nr=13669
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 2&nr=13685

Die entscheidende Frage ist: Wird Kollege Robo mehr Empathie aufbringen?
Vorläufige Antwort: Wahrscheinlich!

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Verfasst: 11.05.2017, 22:31
von Anton Butz
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Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

vgl. http://www.krankenkassenforum.de/110520 ... ght=#84747

Damit ist klar:

Der 1. BSG-Senat unter Vorsitz des Präsidenten Peter Masuch und des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Hauck sowie der Richter am BSG Coseriu und Dr. Estelmann konnten es nicht.

Dies gilt auch für alle „Kopierer“ und „Papageien“ der nachgeordneten Instanzen.

Verfasst: 11.05.2017, 22:38
von billy
Das, was Sie hier machen, ist schwer unseriös. Denn wie im Parallelthread
-zu dem Sie sich vorsorglich nicht äußern- schon gesagt: der 3. Senat hat über 2 Fälle geurteilt, bei denen die Patienten rechtzeitig beim Arzt waren, nur dieser hat aus verschiedenen Gründen keine AUB ausgestellt.

Sie gehören in die Politik.....tarnen, tricksen, täuschen und wenn es eng wird kneifen.

Das Schlimme ist.....Menschen wie die Gräfin gehen Ihnen auf den Leim und wenn sie dann am Ende ist, sind Sie weg.

Verfasst: 11.05.2017, 22:54
von Anton Butz
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Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

http://www.krankenkassenforum.de/110520 ... ght=#84747

Damit ist klar:

Der 1. BSG-Senat unter Vorsitz des Präsidenten Masuch und des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Hauck sowie der Richter am
BSG Coseriu und Dr. Estelmann konnten es nicht.

Dies gilt folglich auch für alle „Kopierer“ und „Papageien“ der nachgeordneten Instanzen.
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Verfasst: 11.05.2017, 22:59
von billy
Sie sind wirklich unglaublich.....besser wie alle Politiker zusammen. Ohne Worte.....mehr Disqualifikation braucht es nicht. Danke!

Verfasst: 11.05.2017, 23:09
von Anton Butz
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billy, bleiben Sie sachlich!
In welchem Punkt sind Sie aus welchem Grund
anderer Meinung?
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Verfasst: 11.05.2017, 23:15
von billy
Oh, bislang bin ich sehr sachlich. Ich stelle nur fest, dass Sie auf nichts eingehen, was bislang zur heutigen Rechtsprechung von mir geäußert wurde. Und das tun Sie ja tatsächlich nicht. Oder ist die stumpfe Wiederholung Ihres vorherigen Beitrages eine sachgerechte Auseinandersetzung mit Ihnen nicht genehmen Thesen?

Verfasst: 12.05.2017, 21:37
von Anton Butz
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Der 3. BSG-Senat hat gleich bei erster Gelegenheit bewiesen, dass er über Krankengeld ent-
scheiden kann, indem er die restriktiven Ausnahmefälle erweiterte und die sog. „Recht“sprechung
des 1. BSG-Senats „aufgab“ (bzw. als Unsinn verwarf). Das Ergebnis stimmt!

Die Begründung kennen wir noch nicht genau. Die bisherige Entwicklung von der Pressemitteilung
zum Terminbericht lässt „Salami-Taktik“ ("Recht gibt´s nur scheibchenweise") erahnen, wohl nicht nur mit
Rücksicht auf den Rechtsstaat, sondern auch mit Blick auf exponierte Repräsentanten.
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publi ... 17_21.html
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 7&nr=14583

Insofern dürfen wir gespannt sein, wie der 3. BSG-Senat bei der Aufhebung des LSG-Urteils aus
Rheinland-Pfalz mit den Argumenten aus Rheinland-Pfalz, z. B. der dort (im Gegensatz zu
Koblenz) standhaften Sozialgerichte Speyer und Mainz) umgeht, ob er sie – wie der
1. Senat – ebenfalls ignoriert oder verarbeitet?

Deutschlands Papageien brauchen klare Ansagen!
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Verfasst: 14.05.2017, 11:29
von Anton Butz
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"klare Ansage":

Bild
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Verfasst: 14.05.2017, 11:41
von Czauderna
Hallo,
also ich finde , das ist eine "klare Ansage" und wird in der Praxis allen helfen - Versicherten und auch den Kassen - ich nenne das Rechtssicherheit.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.05.2017, 12:42
von Anton Butz
Naja Guenter,

was ändert sich damit „inhaltlich“?

Der gesamten Sozialgerichtsbarkeit ist es 12 Jahre lang nicht gelungen, die Formulierung
„durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert
(zB durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und
des MDK)“

auf eine Fehlentscheidung im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheini-
gung
zu übertragen.

Meinst du, künftig ist jedem klar, dass auch die Fehlentscheidung bei der Vergabe des nächsten
Termins – z. B. einen (bis drei) Tag(e) zu spät – kein Problem ist? Und was, wenn der Versicherte
noch rechtzeitig zum Arzt wollte, dieser aber wegen Quartalsabrechnung geschlossen hat und
nicht auf die Idee mit dem Vertretungsarzt kommt – oder in übrigen denkbaren Fällen?

Nach meiner Einschätzung ist das vom BSG genannte Ziel, dem „Schutz des Versicherten in der
sozialen Krankenversicherung gerecht zu werden (vgl § 2 Abs 2 SGB I: möglichst weitgehende
Verwirklichung der sozialen Rechte bei der Auslegung der Vorschriften des SGB)“ damit nicht
ausreichend erfasst.

Ich bleibe dabei: „Es wäre unverhältnismäßig, einem Pflichtversicherten, der alle
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, den ggf bis zu 78 Kalenderwochen
währenden Krg-Anspruch wegen einer nicht zeitgerechten Feststellung der AU
zu versagen"
, nur weil er die Folge-AUB bei eindeutig fortbestehender AU nicht recht-
zeitig geholt („verbummelt“) hat. In solchen Fällen ist nur das Ruhen des Anspruchs
angemessen.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 14.05.2017, 13:12
von Czauderna
Hallo Anton,
Ich bleibe dabei: „Es wäre unverhältnismäßig, einem Pflichtversicherten, der alle
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, den ggf bis zu 78 Kalenderwochen
währenden Krg-Anspruch wegen einer nicht zeitgerechten Feststellung der AU
zu versagen", nur weil er die Folge-AUB bei eindeutig fortbestehender AU nicht recht-
zeitig geholt („verbummelt“) hat. In solchen Fällen ist nur das Ruhen des Anspruchs
angemessen.

siehst du, und genau da bin ich mit dir einer Meinung, denn gerade bei arbeitslosen Krankengeldbeziehern hängt da ja viel mehr dran als nur der Verlust des Krankengeldes - es geht um das Versicherungsverhältnis insgesamt und da ist auch ein Versäumnis in punkto rechtzeitiger Wiedervorstellung beim Arzt, wobei es ja in der Praxis eigentlich immer nur um ein, zwei oder drei Tage geht meines Erachtens nach nicht so zu
bestrafen, dass dann auch noch das Versicherungsverhältnis endet.
Also, da bin ich voll bei dir - eine Versagung oder Sperrung oder Ruhen, aber unter Anrechnung auf die Gesamtbezugszeit wäre Sanktion genug, denn wenn wenn z.B. die AU-Meldung verpätet eingereicht wird, obwohl fristgemäss ausgestellt oder das Krankengeld gesperrt wird, weil z.B. der Reha-Antrag nicht innerhalb von 10 Wochen gestellt wurde, dann wir ja schon so verfahren wie wir uns das auch hier vorstellen könnten.
Gruss
Guenter

Verfasst: 16.05.2017, 09:08
von Anton Butz
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Das BSG als Ersatz-Gesetzgeber: fiktives Parallelrecht


Nein Guenter,

nur weil in den beiden Fällen vom 11.05.2017 das Ergebnis stimmt und damit klar ist,
dass in der Vergangenheit viele Versicherte vom BSG mittels dessen „BSG-Krankengeld-Falle“
um ihre Krankengeld-Ansprüche und damit um ihre finanzielle Lebensgrundlage „gebracht“
- Opfer - wurden, sind wir uns noch lange nicht einig.

Zum Singular-Gesetzestext gibt es keine Rechtsauslegungstechnik, mit der die insoweit entschärfte
„BSG-Krankengeld-Falle“ darstellbar ist. Aber dies scheint auch den 3. BSG-Senat nicht zu stören.
Statt vom Gesetz und seiner Auslegung auszugehen, hat er das Pferd vom Schwanz her aufge-
zäumt, ausgehend von der seit Jahren – rechtlich unwiderlegt – äusserst scharf kritisierten
sog. „Recht“sprechung des 1. Senates.

So entpuppt sich diese Darstellung bei näherer Betrachtung als billiges Ablenkungsmanöver

Bild

Sie ist gleichzeitig Beweis dafür, dass der 1. Senat bei seinen beiden „allerletzten“
Krankengeld-Entscheidungen, TO 6) und 7) vom 16.12.2014, auch von seinen
eigenen Vorgaben für Papageien, Dummies, … abgewichen ist, was nun
"kaschiert" wurde.

Schönen Gruß!
Anton

Verfasst: 16.05.2017, 13:45
von Czauderna
Hallo Anton,
Du bist dir jetzt sicher dass du auf meinen Beitrag vom 14.5.geantwortet hast?
Da stimmt man dir mal zu und was passiert- auch nicht recht - seufz!
Gruß
Guenter

Verfasst: 17.05.2017, 22:19
von Anton Butz
Ja Guenter,

die Kommunikations-Ebenen gehen hier oft durcheinander.

Plötzlich stellt sich die Frage: Wieso sollte der 3. BSG-Senat
über Krankengeld entscheiden können, wenn dies damals
schon der 1. Senat unter Vorsitz des BSG-Präsidenten
nicht konnte?

Schönen Gruß!
Anton