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Verfasst: 01.11.2013, 19:58
von reallyangry
@CiceroOwl
Hier der Text:
auf ihren Antrag vom 20.09.2012 erhalten sie von uns
Rente wegen voller EM.
Die Rente beginnt ab 01.09.2012. Sie ist befristet und endet mit dem 31.08.2016.
Für die Zeit ab 01.12.2013 werden laufend monatlich xxx gezahlt.
...am Monatsende ausgezahlt.
Für die Zeit vom 01.09.2012 bis zum 30.11.2013 beträgt die Nachzahlung xxx.
Überweisung auf konto.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.

Das war's bez. des Bescheids. Mit den Gesetzestexten kann ich nix anfangen. Ich habe Antrag auf EM Rente am 27.08.2013 gestellt.
CiceroOwl, hilf mir auf die Sprünge, wie mir die §§ helfen sollen.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 01.11.2013, 20:06
von CiceroOWL
reallyangry hat geschrieben:@CiceroOwl
Hier der Text:
auf ihren Antrag vom 20.09.2012 erhalten sie von uns
Rente wegen voller EM.
Die Rente beginnt ab 01.09.2012. Sie ist befristet und endet mit dem 31.08.2016.
Für die Zeit ab 01.12.2013 werden laufend monatlich xxx gezahlt.
...am Monatsende ausgezahlt.
Für die Zeit vom 01.09.2012 bis zum 30.11.2013 beträgt die Nachzahlung xxx.
Überweisung auf konto.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.

Das war's bez. des Bescheids. Mit den Gesetzestexten kann ich nix anfangen. Ich habe Antrag auf EM Rente am 27.08.2013 gestellt.
CiceroOwl, hilf mir auf die Sprünge, wie mir die §§ helfen sollen.
LG
ReallyAngry
Antragseingang beim RV Träger am 20.09.2013, Rentenbewiligung rückwirkend ab dem 01 des Monats wo der Rentenantrag eingegangen ist. thats it

Verfasst: 01.11.2013, 21:59
von reallyangry
CiceroOwl,
erst einmal "Danke" für deine Mühe!!!
auf ihren Antrag vom 20.09.2012....
Ich habe Antrag auf EM Rente am 27.08.2013 gestellt.
Da ist ein ganzes Jahr dazwischen! Vielleicht ein Tippfehler. Und die Bewilligung wäre doch 4 Jahre (2012-2013, 2013-2014, 2014-2015, 2015-2016)
Tippfehler oder Denkfehler???? Sorry, aber irgendwie klemmt's.
Bestätigter Eingang war der 27.08.2013.

Verfasst: 01.11.2013, 22:29
von CiceroOWL
Tippfehler 20.09.2012

Verfasst: 03.11.2013, 11:53
von JanneXX
.
Hey RA,
auch von mir: allerherzlichste Glückwünsche!
Leider gibt´s noch immer keine Blümchen bei den Smilies, daher:
:P :P :P
LG
Janne

Chronisches Erschöpfungssyndrom, CFS

Verfasst: 09.11.2013, 10:32
von reallyangry
Quelle: Weser Kurier, 09.11.2013
VON MICHAEL BREHME

München. Früher war Olaf Bodden der Modellathlet unter den Fußballstürmern. 1,92 Meter groß, 95 Kilogramm schwer –allein schon mit seiner Statur imponierte er den Gegenspielern. Inzwischen aber hat sich das Bild komplett gedreht: Der langjährige Profi des TSV 1860 München ist zum Pflegefall geworden.
Schon seit fast 16 Jahren leidet Bodden am Chronischen Erschöpfungssyndrom, seit mehr als einem halben Jahr kommt er ohne fremde Hilfe nicht mehr aus dem Bett. Die Behandlungen sind aufwendig und teuer, Bodden ist psychisch angeschlagen. Etwas Auftrieb soll ihm am Sonntag (18.15 Uhr) ein Benefizspiel verleihen, das frühere Münchner Weggefährten für ihn organisiert haben.

Thomas Häßler, Horst Heldt, Olaf Marschall und Thorsten Fink haben sich wie Reiner Calmund und Friedhelm Funkel im Grünwalder Stadion angesagt, um Bodden zu unterstützen. Alle Einnahmen aus dem Spiel kommen dem 45-Jährigen zugute, der mit dem einstigen Kraftprotz Bodden längst nichts mehr gemein hat. „Vor 18 Jahren bin ich dort im ersten und letzten Bundesligajahr, das wir mit 1860 im Grünwalder Stadion gespielt haben, eingelaufen. Jetzt werde ich wahrscheinlich im Bett hineingeschoben“, sagt er.

Sein Drama begann 1996. Die deutsche Nationalmannschaft war gerade in England Europameister geworden, als Boddens Körper erstmals streikte. Er erkrankte am Pfeifferschen Drüsenfieber und musste monatelang aussetzen, anstatt für die Münchner „Löwen“ in der Bundesliga auf Torejagd zu gehen. Im Frühjahr 1997 gab er sein Comeback und schoss gleich drei Tore gegen Arminia Bielefeld. Diese 90 Minuten aber waren seine letzten wirklich erfolgreichen.

Danach häuften sich die Rückschläge, beim Angreifer ging es körperlich immerwieder rapide bergab. Die Ärzte diagnostizieren ein Chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS) und rieten ihm 1997 zu einer Auszeit. Die Krankheit ist schwer zu behandeln.Bodden hatte Muskelkrämpfe, Kopfschmerzen, verspürte Übelkeit. Er legte eine Fußballpause ein und kam dann gar nicht mehr zurück. Häufig fühlt er sich nur noch schwach und müde.

Irgendwann entdeckte er im Internet neue Hoffnung. Er glaubte, ein neues Medikament könne seinen Körper stabiler machen, obwohl dieses bisher nicht auf die Nebenwirkungen von CFS getestet worden war.
Bodden ließ sich das Mittel trotzdem verschreiben. „Es war eine große Chance, wieder gesund zu werden“, sagt er. Das Gegenteil aber trat ein: Bodden wurde noch schwächer, konnte schon bald nicht mehr gehen oder stehen. Sein Immunsystem versagte kurz darauf total. Inzwischen ist Bodden bettlägerig.
„Es ist grausam. Wenn man morgens wach wird, weiß man, dass man wieder den ganzen Tag im Bett vor sich hat. Man hat nur Fernseher, Laptop und Telefon“, berichtete er jüngst im Bayerischen Rundfunk.

92 Mal war Bodden in der Bundesliga aufgelaufen, er erzielte 27 Tore. Am Sonntag wird er mit ausgebleichtem Gesicht und ausgemergeltem Körper allenfalls von draußen zuschauen können, wie Heldt, Fink &Co. für ihn einnetzen. „Ich habe Momente, in denen ich weine und verzweifelt bin, Wut habe, resigniere und manchmal wieder Hoffnung schöpfe“, sagt er. Von seiner Freundin hat er sich vorerst getrennt, weil er ihr nicht zumuten will, ihn zu pflegen. Sein Traum? „Irgendwann wieder ein normales Leben mit Arbeit und Sport führen zu können.“
Sein Traum? „Irgendwann wieder ein normales Leben mit Arbeit und Sport führen zu können.“
Dem kann ich mich nur anschließen!
Gruß
ReallyAngry

Von wegen "Es läuft automatisch"

Verfasst: 03.01.2014, 06:31
von reallyangry
Leute, ich fass es nicht!!!!!
Heute habe ich bei meiner KK angerufen - ich hatte Anfang November einen Antrag auf die e-Card gestellt - um zu erfragen, wann ich denn mal mit der Karte rechnen könne. Dieses war wegen meiner vollen EM Rente und Ablauf der alten Karte sowieso notwendig.
Antwort: Sie sind bei uns gar nicht mehr gemeldet.

Ich: Das kann nicht sein! Ich war persönlich in der Servicestelle vor Ort, habe erfragt, was ich machen muss um weiterhin Mitglied zu sein, habe meinen Rentenbescheid vorgelegt, usw..
Antwort damals: Nichts müsste ich tun. Das läuft alles automatisch.

Offensichtlich läuft nichts automatisch!!!! Ich also hin zur Servicestelle der KK. Des Rätsels Lösung: Ich erfülle nicht die Vorversicherungszeiten. Angeblich hätte man versucht mich telefonisch zu kontaktieren, aber das hätte wohl nicht geklappt.
Ich:Auf dem AB war nix und Rufnummer Unterdrückung macht ihr auch nicht ...Schweigen der SB. Und wäre es nicht notwendig, mich anzuschreiben, wenn's telefonisch angeblich nicht geklappt hat???
SB: Außerdem wäre die DRV Schuld. Die hätten das vermasselt.

Wir (mein Partner war mit) haben dann ein bisschen Schach mit der Dame gespielt, bis sie dann zugegeben hat, dass die Vorgehensweise der KK wohl nicht ganz richtig gewesen wäre. Sie hat sich dann mehr als schnippisch entschuldigt.

Anyway, ich dann zu meiner Lieblingsberaterin bei der DRV. Sachverhalt geschildert.
"So,so. Die DRV ist schuld. Wir melden an die KK nach Angaben des Versicherten. Die KK hat dann zu prüfen, wie das weiter geht. Das ist ganz offensichtlich hier nicht geschehen."
Wir haben dann zusammen einen Antrag auf Krankenkassenversicherungszuschuss bei der DRV gestellt. Und ich dachte, ich hätte mal endlich "ma Rua"!!!!!

"Ma Rua" hab' ich ganz offensichtlich bezüglich meiner drei Klagen. Da tut sich nichts. Vielleicht im Februar.

Ach ja, das letzte Gutachten (Im Juli, wegen Schwerbehinderung) kommt zum Schluss, dass ich ein Simulant bin, da es meine Krankheiten nicht gibt. (MCS, ME/CFS und Fibro) und man mir ein "Begehren - Verhalten" (die sogenannte "Renten-Neurose") unterstellen kann - wegen meiner sozialgerichtlichen Verfahren.
Der nächste Gutachter schreibt: Eindeutig keine Aggravation / Simulation.
Ja "wat denn nu????"

Ich glaube, ich sende ein Gänseblümchen an das Sozialgericht: Sie ist krank -Sie ist nicht krank...

LG
ReallyAngry

Verfasst: 03.01.2014, 11:27
von GerneKrankenVersichert
So etwas passiert leider, wenn an der "Front" Personal sitzt, das nicht umfassend ausgebildet ist. Und wenn dann noch die Fachabteilung im Hintergrund schläft, kommt es zum Super-GAU, für den die Rentenversicherung überhaupt nichts kann. Da ich an meinem letzten Urlaubstag unter gewissen krankenkassenspezifischen Entzugserscheinungen leide, drösle ich dir das Ganze mal auf:

Als du den Rentenantrag gestellt hast, warst du pflichtversichert (wenn ich das richtig überflogen habe, als ALG1-Bezieher). Also hat die Krankenkasse der Rentenversicherung gemeldet, dass du pflichtversichert bist und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt hast. Für die Rentenversicherung bedeutet die Meldung einer Pflichtversicherung, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten werden müssen, unabhängig davon, ob die Vorversicherungszeiten erfüllt sind oder nicht. Erst dann, wenn die Krankenkasse meldet, dass die Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung umgestellt wurde, wird der Rentenbescheid korrigiert.

Du hast also - vollkommen korrekt und in diesen Fällen leider immer etwas verwirrend - den Rentenbescheid mit Beitragsabzug bekommen. Mit diesem Bescheid gingst du zur Servicestelle und die Mitarbeiterin hat wohl nur auf den Rentenbescheid (Beiträge werden abgezogen, alles klar) und nicht in ihren Computer (upps, Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, ALG wird jetzt eingestellt, da muss eine Änderung erfolgen und die freiwillige Versicherung geklärt werden) geschaut. Das sollte zwar nicht passieren, wäre für mich aber noch nachvollziehbar, da diese Fälle nicht so oft aufschlagen.

Die Fachabteilung im Hintergrund hätte jedoch sofort aktiv werden müssen, als die Abmeldung der Arbeitsagentur eintraf. Wenn sie dich telefonisch nicht erreichen (bei diesem Sachverhalt wäre der Telefonhörer auch meine erste Wahl gewesen), halt schriftlich. Erstes Anschreiben, bei fehlender Reaktion zweites Anschreiben, bei dann immer noch fehlender Reaktion Feststellung der freiwilligen Mitgliedschaft und Info an die Rentenversicherung.

Wenn der dritte Akteur im Spiel, die Agentur für Arbeit, noch keine Abmeldung an die Krankenkasse geschickt hätte, wäre der schwarze Peter bei ihr. Davon gehe ich aber nicht aus, da deine Mitgliedschaft dann noch laufend gewesen sein müsste.

Verfasst: 03.01.2014, 12:38
von CiceroOWL
Hast du eigentlcih einen rechtsfähigen Bescheid von deiner Kasse bekommen über die Krankenversicherung der Rentner?

Verfasst: 03.01.2014, 16:40
von reallyangry
Hallo GKV,
vielen Dank für deine ausführliche und verständliche Erläuterung.
Das könnte so gelaufen sein, da mein ALG noch bis Mitte Nov lief.
Nicht gelaufen ist telefonischer oder schriftlicher Kontakt seitens der "Fachabteilung", es sei denn unterdrückte Rufnummer, was ich nicht glaube, da die sonst auch auf den AB hätten sprechen können.

Hallo CiceroOWL,
nein, ich habe gar nichts Schriftliches erhalten. Wie gesagt, es war reiner Zufall, dass ich es erfahren habe. Ich habe mich lediglich darüber gewundert, immer noch nicht die neue Karte erhalten zu haben und deswegen meine KK angerufen.

Übrigens hatte ich in dieser "Zeit" einen operativen Eingriff. Kann ich mich jezt auf eine "Privatrechnung" freuen?
Ich latsch mal zum Briefkasten. Vielleicht liegt da ja was von der KK drin. Mir wurde "Aufklärung" zugesagt.
Halte euch auf dem Laufenden.

LG

Verfasst: 03.01.2014, 17:43
von CiceroOWL
[quote="reallyangry

Hallo CiceroOWL,
nein, ich habe gar nichts Schriftliches erhalten. Wie gesagt, es war reiner Zufall, dass ich es erfahren habe. Ich habe mich lediglich darüber gewundert, immer noch nicht die neue Karte erhalten zu haben und deswegen meine KK angerufen.

Übrigens hatte ich in dieser "Zeit" einen operativen Eingriff. Kann ich mich jezt auf eine "Privatrechnung" freuen?
Ich latsch mal zum Briefkasten. Vielleicht liegt da ja was von der KK drin. Mir wurde "Aufklärung" zugesagt.
Halte euch auf dem Laufenden.

LG[/quote]

Oh oh das ist nicht gut, bzw ist auch egal denn sobald die Kasse feststellt das du nicht versichert bist hat die Kasse zu prüfen wie du denn zu versichern bist, wenn Sie denn weiss das du eine Rente erhälst. Der Rentenversichrungsträger hat der Kasse ja mitgeteilt das dir eine Rente rückwirend zugebilligt wurde. Die Kasse hat ja denn das Meldeverfahren durch den RV Träger erhalten, da nch hätte denn stante pede die Prüfung der VVZ nach § § 5 Abs. 1 Nr. 11/12 Krankenversicherung der Rentner erfolgen müssen. Ich kenne das nur so das die AfA mit Ende des Monats abmeldet wo denn die Rente bewilligt wurde. hm taja.. taja hm..

Verfasst: 08.01.2014, 10:40
von reallyangry
Hallo,
Sa kam eine Stellungnahme der KK, ich hatte um eine schriftliche Erklärung gebeten.
Am Telefon hatte mir dieser SB gesagt, man hätte mir wohl eine fehlerhafte Auskunft in der Servicestelle gegeben.
Dann erklärt er die 9/10 Regelung. Am Ende schreibt er:
Laut Rentenantrag ...waren Sie in der Zeit von...bis... nicht gesetzlich krankenversichert. Im Rahmen des Rentenantrages hätte die aufnehmende Stelle Sie schon darauf hinweisen können, dass die Rentnerkrankenversicherung grundsätzlich nicht in Frage kommt.
Die DRV sagt: Das hat die KK zu prüfen

Na, dann warte ich mal ab, was nun passiert.

Verfasst: 08.01.2014, 10:58
von CiceroOWL
Die Kasse hat zu prüfen und teilt denn dem RV Träger im rahmen des Meldeverfahrens mit ob denn die Vorraussetzugnennach § 5 Abs. 1 Nr. 11/12 SGB V gegeben sind. Zeiten einer Krankenversicherung, einer HMO z.B., werden nicht als gesetzliche KV anerkannt.

Daher kommt dennauch keine Pflichtversicherung in Betracht, sonder denn die freiwillige Krankenversicherung.

>>> § 9 SGB V

daraus folgert >>>

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/223.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/238a.html

Grundsätzlich hätte der RV Träger darauf aufmerksam machen können, allerdings die Prüfpflicht liegt bei der KV.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html
3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
§ 5 Abs. 1 Nr 11. SGB V
P
ersonen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,
§ 5 Abs. 2 SGB V
2) Der nach Absatz 1 Nr. 11 erforderlichen Mitgliedszeit steht bis zum 31. Dezember 1988 die Zeit der Ehe mit einem Mitglied gleich, wenn die mit dem Mitglied verheiratete Person nicht mehr als nur geringfügig beschäftigt oder geringfügig selbständig tätig war. Bei Personen, die ihren Rentenanspruch aus der Versicherung einer anderen Person ableiten, gelten die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 11 oder 12 als erfüllt, wenn die andere Person diese Voraussetzungen erfüllt
hatte.

Verfasst: 09.01.2014, 16:47
von reallyangry
Hallo,
soweit so gut.
Man hat mich rückwirkend zum Ende des ALGI Bezuges in die Freiwilligenversicherung aufgenommen.
Heute kam der Beitragsbescheid.
Über meine Einkommenslage hat man mich nicht gefragt. Ich habe Mieteinnahmen (meine Rettung vor der Privatinsolvenz) und die zählen ja als Einkommen, gel???
Jetzt darf ich wieder hinterherrennen und richtigstellen. Und der Bescheid sagt lediglich: Damit wir Ihren Beitrag jeweils zeitnah an die aktuellen Einkünfte anpassen können, teilen Sie uns künftige Einkommensveränderungen bitte schnellstmöglich mit.
Iss schon komisch.
Was würde eigentlich passieren, wenn ich mein Haus verkaufen würde und, sagen wir mal €150.000 erhalten würde, und diesen Betrag sofort an meine Bank überweisen würde, um meine Darlehen abzulösen??? Ist der Verkaufserlös dann "beitragsfähiges Einkommen"???

LG
ReallyAngry

Verfasst: 09.01.2014, 19:24
von CiceroOWL
Mieteinnahmen gehören mit zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 122013.pdf

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rfGrds.pdf

Hausverkauf ist ein Veräusserungsgewinn der denn auch verbeitragt werden muss, grundsätzlich.

Die Mindestbemessungsgrundlage für 2014 liegt bei 921 € bis zu 4050 € mtl.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... -12-18.pdf

Heißt denn 14,9 KV + 2,05 PV = 16,95 % x 921 = 156,12 € mtl Beitrag.

Abzüglich des Beitragszuschusses der Rentenversicherung.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... erung.html

Heißt dies denn also ab dem 01.01.2014.

Ist aber nur meine Ansicht, vieleicht weiss jemand einen besseren Rat.