Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Na dann schreib doch schon mal an der Strafanzeige gegen die Richter wenn die wie üblich Deine selbstgebastelte Rechtsauffassung nicht teilen.
Auf jeden Fall hast Du wieder ein williges Opfer gefunden. Ob die Gräfin im Bereich der Zuverlässigkeit da die richtige Partnerin für dich ist, sei mal dahingestellt.
Auf jeden Fall hast Du wieder ein williges Opfer gefunden. Ob die Gräfin im Bereich der Zuverlässigkeit da die richtige Partnerin für dich ist, sei mal dahingestellt.
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Es ist schon traurig wie viel sinnlose Arbeitszeit zu Lasten des Steuerzahlers mit den abstrusen wahnhaften Vorstellungen von Recht eines Herrn Butz an deutschen Gerichten verschwendet werden müssen. Wie wäre es mit einem simplen Anerkennen der Rechtslage anstatt von Staatsversagen und Rechtsbeugung im Amt zu fantasieren. Wenn man der Butzschen Auslegung des SGB konsequent folgt, dann muss der Vorstand einer Krankenkasse immer dann die Insolvenz beantragen wenn es ein Arzt schafft in die Datumsfelder einer AUB den Text " bis auf Weiteres" einzutragen.. Wenn das Ende der Anspruchsdauer des Krankengeldes erreicht ist, dann sollte man nach Herrn Butz erst einmal Widerspruch einlegen. Den kann man dann bestimmt ein weiteres Jahr hinziehen. Die 78 Wochen wären damit ja dann auch quasi vom Tisch. Und beim MDK und bei den Krankenkassen? Total Desaster they are fake....
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Ja, das sehe ich auch so. Du bist total beratungsresistent. Ich lese immer wieder den gleichen Unsinn. Und wenn man deine Vorschläge ernst nimmt führen sie tatsächlich das gesamte System der Krankenkassen in Deutschland direkt in den Abgrund. Man stelle sich nur einmal vor ich gehe heute zum Arzt und lasse mich für eine Woche krank schreiben. Dann mache ich erst mal ein Jahr gar nichts. Suche mir dann irgendeinen korrupten Arzt der mir tatsächlich eine Folgebescheinigung wegen meiner psychischen Störung ausstellt. Jetzt beantrage ich bei Antons Krankenkasse Krankengeld für ein Jahr....
Anton muss natürlich zahlen. Denn alles Andere wäre ja unverhältnismäßig. Und rückwirkend gesund schreiben geht ja gar nicht. Ich bekomme dann ja auch einen Krankengeldbescheid mit Dauerwirkung... Dann mache ich 2 Jahre gar nichts. und komme wieder mit einer Folgebescheinigung. Sind dann noch mal 2 Jahre zu zahlen? Weil ja kein Aufhebungsbescheid gesetzt wurde?
Also erst mal eine Anhärung machen. Dann irgendwann einen Bescheid setzen. Gegen den Bescheid lege ich dann Widerspruh ein und ziehe das Verfahren in die Länge. Schalte einen Rechtsanwalt ein, bitte um Fristverlängerung ...
Wie lange sollte dieses Spiel getrieben werden können? Und ist das im Sinne aller Beitragszahler? Oder aber welchen Teil der Butzshen Rechtsauslegung hätte ich dann missverstanden?
Anton muss natürlich zahlen. Denn alles Andere wäre ja unverhältnismäßig. Und rückwirkend gesund schreiben geht ja gar nicht. Ich bekomme dann ja auch einen Krankengeldbescheid mit Dauerwirkung... Dann mache ich 2 Jahre gar nichts. und komme wieder mit einer Folgebescheinigung. Sind dann noch mal 2 Jahre zu zahlen? Weil ja kein Aufhebungsbescheid gesetzt wurde?
Also erst mal eine Anhärung machen. Dann irgendwann einen Bescheid setzen. Gegen den Bescheid lege ich dann Widerspruh ein und ziehe das Verfahren in die Länge. Schalte einen Rechtsanwalt ein, bitte um Fristverlängerung ...
Wie lange sollte dieses Spiel getrieben werden können? Und ist das im Sinne aller Beitragszahler? Oder aber welchen Teil der Butzshen Rechtsauslegung hätte ich dann missverstanden?
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Hallo,
Na, dann wird es doch endlich mal Zeit die Titelfrage zu beantworten.
Anton, du sagst "nein, können sie nicht"
Diejenigen, welche sich hier beteiligen sagen " ja, können sie"
Jetzt fehlt eigentlich nur jemand der uns allen sagt, wer denn nun recht hat, und weil es so jemanden wahrscheinlich nicht gibt, halte ich eine weitere Ausweitung dieses Threads Ufer kontraproduktiv - ihr auch ?
Gruß
Czauderna
Na, dann wird es doch endlich mal Zeit die Titelfrage zu beantworten.
Anton, du sagst "nein, können sie nicht"
Diejenigen, welche sich hier beteiligen sagen " ja, können sie"
Jetzt fehlt eigentlich nur jemand der uns allen sagt, wer denn nun recht hat, und weil es so jemanden wahrscheinlich nicht gibt, halte ich eine weitere Ausweitung dieses Threads Ufer kontraproduktiv - ihr auch ?
Gruß
Czauderna
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Hallo Guenter,
das sind nicht die gegenseitigen Positionen, jedenfalls nicht meine,
denn die lautet:
"Sie könnten es, tun es aber nicht, jedenfalls bisher nicht nach
gesetzlichen Vorschriften"
Dies wird mit aktuellen Beispielen belegt und begründet, auch hier:
Rechtliche Gegenargumente gibt es bisher nicht.
Schönen Gruß!
Anton
das sind nicht die gegenseitigen Positionen, jedenfalls nicht meine,
denn die lautet:
"Sie könnten es, tun es aber nicht, jedenfalls bisher nicht nach
gesetzlichen Vorschriften"
Dies wird mit aktuellen Beispielen belegt und begründet, auch hier:
Rechtliche Gegenargumente gibt es bisher nicht.
Schönen Gruß!
Anton
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Das liegt vielleicht daran, dass normalen Menschen in der Regel die Lust und die Zeit fehlt auf mehrere A 4 Seiten umfassende Mischung rechtlichen Halbwissens und totalen Unsinn ausfühlich einzugehen um dann am Ende ein "Dummes Zeug" zu ernten.
Natürlich können Sozialgerichte Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und sie machen das aus meiner Erfahrung sehr gut. Nicht jeder der das SGB anders auslegt als Anton Butz ist ein Verbrecher.
Natürlich können Sozialgerichte Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und sie machen das aus meiner Erfahrung sehr gut. Nicht jeder der das SGB anders auslegt als Anton Butz ist ein Verbrecher.
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.
Ja, die Texte sind umfangreich. Dies dürfte aber weniger das Problem sein, als die Tatsache,
dass die Thematik sehr - bzw. zu - komplex ist und die Sozialgerichtsbarkeit deswegen an den
Kopiervorlagen mit fiktiven Konstruktionen des BSG klebt. Krankengeld-Rechtsprechung erfor-
dert aber mehr als einfaches „malen nach Zahlen“.
Dass das Gericht nicht auf jedes Argument eingehen muss stimmt zwar – ebenso aber auch,
dass es nicht die meisten Argumente ignorieren darf.
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Ja, die Texte sind umfangreich. Dies dürfte aber weniger das Problem sein, als die Tatsache,
dass die Thematik sehr - bzw. zu - komplex ist und die Sozialgerichtsbarkeit deswegen an den
Kopiervorlagen mit fiktiven Konstruktionen des BSG klebt. Krankengeld-Rechtsprechung erfor-
dert aber mehr als einfaches „malen nach Zahlen“.
Dass das Gericht nicht auf jedes Argument eingehen muss stimmt zwar – ebenso aber auch,
dass es nicht die meisten Argumente ignorieren darf.
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Hallo Klaus
"....Natürlich können Sozialgerichte Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und sie machen das aus meiner Erfahrung sehr gut......"
Das kann ich nur bestätigen. Klar, ab und zu sind da ab und zu Urteile dabei, die man auch als Insider nur mit einem Kopfschütteln zu Kenntnis nimmt, aber Gerichte sind da nicht anders wie das restliche Leben auch - man kann es eben nicht immer jedem recht machen. Urteile haben es nun mal so an sich, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt (Vergleiche mal ausgenommen). Hier geht es auch nicht generell um die Frage ob Sozialgericht Recht im Allgemeinen sprechen können, sondern Anton geht es doch ausschließlich um den Krankengeldanspruch, vorwiegend für arbeitslose Versicherte - das muss immer wieder betont werden und seine "Trümpfe" sind meiner Meinung nach eben die immer wieder ins Feld geführten Urteile aus Mainz und Speyer, die in ihren Urteilsbegründungen z.T. sehr deutliche Kritik am BSG. üben.
Wo ich auch bei dir bin, aber das habe ich auch schon vor langer, langer Zeit geschrieben - es ist einfach zu viel, was da in den diversen Foren, also auch hier geschrieben wird und ständig wiederholt wird - das liest doch keiner mehr - leider, möchte man fast sagen.
Natürlich könnte man sagen - "steter Tropfen höhlt den Stein" - irgendwann wird Anton Erfolg haben oder zumindest die Anerkennung erhalten, die er erhofft, aber je mehr Zeit vergeht und je mehr DIN A 4 Seiten vollgeschrieben werden, um so mehr sinken die Aussichten auf Erfolg.
Damit ich nun nicht falsch verstanden werden - ich teile die Meinung von Anton zu diesem Thema nicht aber ich akzeptiere sein Engagement und würde ihm nie zum "Aufgeben" raten - vielleicht nur zur Änderung der Taktik bzw. der Strategie.
Gruss
Czauderna
"....Natürlich können Sozialgerichte Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und sie machen das aus meiner Erfahrung sehr gut......"
Das kann ich nur bestätigen. Klar, ab und zu sind da ab und zu Urteile dabei, die man auch als Insider nur mit einem Kopfschütteln zu Kenntnis nimmt, aber Gerichte sind da nicht anders wie das restliche Leben auch - man kann es eben nicht immer jedem recht machen. Urteile haben es nun mal so an sich, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt (Vergleiche mal ausgenommen). Hier geht es auch nicht generell um die Frage ob Sozialgericht Recht im Allgemeinen sprechen können, sondern Anton geht es doch ausschließlich um den Krankengeldanspruch, vorwiegend für arbeitslose Versicherte - das muss immer wieder betont werden und seine "Trümpfe" sind meiner Meinung nach eben die immer wieder ins Feld geführten Urteile aus Mainz und Speyer, die in ihren Urteilsbegründungen z.T. sehr deutliche Kritik am BSG. üben.
Wo ich auch bei dir bin, aber das habe ich auch schon vor langer, langer Zeit geschrieben - es ist einfach zu viel, was da in den diversen Foren, also auch hier geschrieben wird und ständig wiederholt wird - das liest doch keiner mehr - leider, möchte man fast sagen.
Natürlich könnte man sagen - "steter Tropfen höhlt den Stein" - irgendwann wird Anton Erfolg haben oder zumindest die Anerkennung erhalten, die er erhofft, aber je mehr Zeit vergeht und je mehr DIN A 4 Seiten vollgeschrieben werden, um so mehr sinken die Aussichten auf Erfolg.
Damit ich nun nicht falsch verstanden werden - ich teile die Meinung von Anton zu diesem Thema nicht aber ich akzeptiere sein Engagement und würde ihm nie zum "Aufgeben" raten - vielleicht nur zur Änderung der Taktik bzw. der Strategie.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Pardon Guenter und Klaus,
bisher spricht argumentativ wenig dafür, dass ihr die Qualität der
Sozialrechtsprechung als „sehr gut“ beurteilen könnt – weder im All-
gemeinen, noch speziell zum Krankengeld.
Ich halte die sozialgerichtliche Krankengeld-Rechtsprechung - mit Aus-
nahme der Sozialgerichte Speyer und Mainz - für einen Total-Ausfall bis
hin oder über die Grenze zur Rechtsbeugung und wäre an einer erfolg-
reicheren Strategie dagegen sehr interessiert, ebenso an einer Ant-
wort zur Frage, ob es bei den Krankenkassen auch einzelne Mitar-
beiter oder sogar Meinungsträger gibt, die die Krankengeld-
Fallen ablehnen.
Schönen Gruß
Anton
bisher spricht argumentativ wenig dafür, dass ihr die Qualität der
Sozialrechtsprechung als „sehr gut“ beurteilen könnt – weder im All-
gemeinen, noch speziell zum Krankengeld.
Ich halte die sozialgerichtliche Krankengeld-Rechtsprechung - mit Aus-
nahme der Sozialgerichte Speyer und Mainz - für einen Total-Ausfall bis
hin oder über die Grenze zur Rechtsbeugung und wäre an einer erfolg-
reicheren Strategie dagegen sehr interessiert, ebenso an einer Ant-
wort zur Frage, ob es bei den Krankenkassen auch einzelne Mitar-
beiter oder sogar Meinungsträger gibt, die die Krankengeld-
Fallen ablehnen.
Schönen Gruß
Anton