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Verfasst: 07.07.2013, 10:49
von Czauderna
Hallo,
War der jetzt doppelt ? Wenn nein, bitte ergänzen, ansonsten nehm ich ihn raus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.07.2013, 15:38
von reallyangry
Hallo Cicero,
danke für die guten Wünsche!

Hallo Czauderna,
ja, dass ist doppelt gepostet. Warum ich mich selber zitieren möchte, weiß ich nicht. Kannste gerne entfernen.
Schönen sonnigen Sonntag auch dir.
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 24.07.2013, 20:55
von reallyangry
Hallo,
mal zwischendurch gefragt:
Was bedeutet:
"Wir zahlen Ihnen Krankengeld bis zum letzten nachgewiesenen Arztbesuch"?????
Vorher natürlich das übliche: "Gehen sie alle 14 Tage zum Arzt....1 x monatlich einreichen" und dann in Fettdruck obiger Satz."
LG
ReallyAngry

Verfasst: 24.07.2013, 21:03
von CiceroOWL
reallyangry hat geschrieben:Hallo,
mal zwischendurch gefragt:
Was bedeutet:
"Wir zahlen Ihnen Krankengeld bis zum letzten nachgewiesenen Arztbesuch"?????
Vorher natürlich das übliche: "Gehen sie alle 14 Tage zum Arzt....1 x monatlich einreichen" und dann in Fettdruck obiger Satz."
LG
ReallyAngry
angewandte BSG Rechtsprechung = Solange eine durchgehende Krankschreibung vorliegt wird Krankengeld gezahlt. Ist die Fortlaufend und durchgehende AU unterbrochen gibt es kein KRG mehr-

Verfasst: 02.08.2013, 07:23
von reallyangry
Liebe Leute,
gestern habe ich meinen Gutachtertermin (angeordnet vom SG im Verfahren um GdB 50) hinter mich gebracht.

Der Gutachter war so ziemlich der unhöflichste Mensch, der mir je begegnet ist. Kein "Guten Tag" und schon gar kein Händedruck.
Mein "LAP" (Lebensabschnittspartner) war dabei, hat sich vorgestellt und dem so provokativ die Hand hingehalten, dass er sie erst einmal schütteln mußte.

20min Gespräch (Frage / Antwort), wobei meine Antworten i.G.g. den nicht wirklich interessiert haben. Kaum hatte ich zwei Halbsätze fertig, kam die nächste Frage. Der hat immer auf seinen Computer geguckt und irgendeine Checkliste abgearbeitet. Absolutes Desinteresse!
Danach folgte eine klassische neurologische Untersuchung bei der im Befehlston gesagt wurde, was ich zu tun hätte.
Irgendwann hielt er mir etwas "schwarz-weißes" vor die Nase und fragte: "Was ist das?"
Ich: "Ein Filzstift!???"
Waren Riechstifte. Ich sollte den Geruch erkennen. Man, wahr ich froh, als der nach "Fisch" aufgehört hat.
Zurück ins Besprechungszimmer.
"Haben sie mir noch was mitzuteilen???" " Äh,?????? Die vorliegenden Unterlagen würden ihm reichen.
Hier hatte die "Angeklagte" sozusagen das letzte Wort.

Dann kamen noch diverse andere Untersuchungen.
Die Psychologin hat Begleitung abgelehnt; es wurden nur "Tests" gemacht und ich befürchte, dass ich besser abgeschnitten habe als in der REHA. Nun denn.
Dann noch ein EEG und ganz viele Stromschläge (ich hatte das Gefühl, ich wurde für meine Exekution vorbereitet) und das war's.

Puh, und dafür musste ich 14 Std. unterwegs sein. Mannoman...Ich war froh, dass es ein relativ kühler Tag war.
Bin gespannt, was der Typ zusammenkritzelt. Glaube kaum, dass der der Meinung sein wird, dass mir ein GdB von 50 zusteht.
Mich interessiert primär, ob er sich mit dem bereits vorliegenden Gutachten auseinandersetzen wird (wenn überhaupt).

Bei der Vorstellung, dass dieser Mensch nun um die €1500 (oder so) aus dem "Staatssäckel" für seine Stellungnahme erhält, wird mir wirklich übel...und das ist unabhängig von einem für mich positiven / negativen Ergebnis.
LG
ReallyAngry

AUD Beleg

Verfasst: 08.08.2013, 09:40
von reallyangry
Guten Morgen,
hoffentlich ist die Gluthitze von allen gut weggesteckt worden...mir hat die gut getan....

Folgende Frage zum AUD Beleg, denn dort steht:
Versicherungsbeginn: 08.07.2012 (wird die Meldung des AA wg. ALGI sein, richtig?)

Ende Beschäftigung: 07.07.2012 (Bedeutet also, dass mit der Aussteuerung das Beschäftigungsverhältnis endet, auch wenn man nicht gekündigt ist. Richtig?)

Das wiederum bedeutet, dass mein neuer AG sozusagen dass AA ist, oder??

Ende Leistung: 07.07.2012
AU Beginn:09.08.2011
KG Beginn: 20.09.2011
AU Ende: 07.07.2012
AU-Dauer: 334 ?????
Fallgruppe: 2a bedeutet was??? falls das ein üblicher Schlüssel für irgendetwas ist.

LG
ReallyAngry

Verfasst: 08.08.2013, 09:50
von Czauderna
Hallo,
ich habe mir den AUD-Beleg des RV-Trägers (G0120) mal angeschaut - da werden aber nicht diese Daten abgefragt. Was ich persönlich als nicht richtig sehe ist - "Ende der Beschäftigung" - da dürfte meiner Auffassung nach nix stehen - denn die Beschäftigung besteht ja noch ??!!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.08.2013, 12:04
von broemmel
Ende des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Das ist gemeint. Etwas anderes kann eine Kasse ja auch nicht bescheinigen.

Verfasst: 08.08.2013, 13:27
von reallyangry
Hi, danke für eure Antworten.
Verwirrt mich eher.
Und was ist mit der AU?
Ich bin durchgehend AU geschrieben, über den 07.07.2012 bis heute...nee, bis September.
Wieso endet die AU????
LG

Wie bescheuert ist das eigentlich???

Verfasst: 15.08.2013, 07:57
von reallyangry
Guten Morgen!
Kurzes update...oder auch: wie bescheuert ist das eigentlich?
Info: ausgesteuert im Juli 2012 (Klage läuft)
Antrag auf ALG1...aufgrund Gutachten des Ärztlichen Dienstes des AA wird Nahtlosigkeit abgelehnt. Muss mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen, denn ich werde ja nach Aussage des Amtsarztes in 6 Monaten gesund sein.
Seither durchgehend AU wegen derselben Krankheit, was ich dem AA aber ja nicht sagen darf. Sonst gibt's keine Kohle.
Antrag auf Schwerbehinderung. GdB 30...Klage läuft.
Jetzt Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. AA lehnt ab, mit der Begründung: Arbeitslosigkeit rechtfertigt keine Gleichstellung.

Fakt ist nach wie vor: mein Beschäftigunngsverhältnis ruht, da ich die von meinem AG geforderte Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann und ein "leidensgerechter Arbeitsplatz" abgelehnt wird.
Behördlich (AA) bin ich deswegen arbeitslos????
Irgendwie verstehe ich die deutsche Sprache nicht mehr und werde zukünftig glaube ich BäbbelDäbbel sprechen.
Mit Sicherheit wird mir das helfen, wenn ich dann Bewerbungungen für Minijobs in Früh- und Spätschicht "leistungsgemindert"(REHA Bericht) als Lehrerin vorlegen soll. (Jetzt Forderung des AA)
LG
RA

Aufschiebende Wirkung ...geht doch

Verfasst: 16.08.2013, 18:19
von reallyangry
Hallo,


elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/114369-krankengeld-einstellung.html#post1467731

Re: Aufschiebende Wirkung ...geht doch

Verfasst: 17.08.2013, 05:18
von CiceroOWL
reallyangry hat geschrieben:Hallo,


elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente/114369-krankengeld-einstellung.html#post1467731
?

Verfasst: 20.08.2013, 06:08
von reallyangry
?
Zitat aus anderem thread von Nighteagle:
Hier bei Toni und Tina hat das mit der "aufschiebenden Wirkung" geklappt:
"Krankengeldeinstellung - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)"

Verfasst: 03.09.2013, 07:32
von reallyangry
Mir gefällt sowohl die Überschrift dieses Artikels als auch der Inhalt der Meldung!


http://www.taz.de/Sieg-gegen-Gutachterunwesen/!122410/

LG
ReallyAngry

Verfasst: 03.09.2013, 12:43
von KKA
...8 Jahre, gefälschte Gutachten...bemerkenswert! Leben wir in einer Bananenrepublik?


Gruss
KKA