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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Drucksache 18/4056 vom 26.05.2016
Die sog. „Krankengeld-Falle“ führte ebenfalls
weiterhin zu erheblichen Problemen. Langfristig
Erkrankte, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit
den Arbeitsplatz verlieren, haben nach den ge-
setzlichen Regelungen keinen Anspruch mehr auf
Krankengeld, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-
Folgebescheinigung „verspätet“ eingeholt haben.
Auch der Status der Pflichtmitgliedschaft endet in
diesem Fall. Dabei ist es unerheblich, ob die Ver-
sicherten ein Verschulden trifft. Zwar reicht es
infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
nunmehr aus, wenn Versicherte eine Folgebe-
scheinigung erst am Werktag nach Ablauf der vor-
angegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
einholen. Entsteht jedoch eine „Lücke“ von mindes-
tens einem Werktag, so erlischt weiterhin der An-
spruch auf Krankengeld und die Versicherten verlie-
ren ihren bisherigen Versicherungsstatus. Angesichts
dieser
völlig unangemessenen Rechtsfolge fordert
die Bürgerbeauftragte daher erneut eine Gesetzes-
änderung, wonach Krankengeld allenfalls für den
Zeitraum der „Lücke“ gekürzt werden kann.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wah ... 8-4056.pdf
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