Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Die stereotypen Wiederholungen des 1. BSG-Senates zwischen Mitte 2012 und Ende 2014 zu von Krankenkassen
nicht veranlassten, unzutreffenden rechtlichen Ratschlägen durch die Ärzte und dadurch gegen sie ggf. ausgelöste
Schadensersatzansprüche führen bisher in die Irre:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#64452
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/esse ... 50319.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rec ... -1.3007261
Weiß dazu jemand mehr?
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Die stereotypen Wiederholungen des 1. BSG-Senates zwischen Mitte 2012 und Ende 2014 zu von Krankenkassen
nicht veranlassten, unzutreffenden rechtlichen Ratschlägen durch die Ärzte und dadurch gegen sie ggf. ausgelöste
Schadensersatzansprüche führen bisher in die Irre:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#64452
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/esse ... 50319.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rec ... -1.3007261
Weiß dazu jemand mehr?
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Ausschussarbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales sowie Gesundheit
Martin Schulz ist innerhalb der SPD-Spitze bei weitem nicht der Einzige, den dies offenbar überhaupt nicht
interessierte. Wer will ihm dies verdenken; er war zwar damals auch im Partei-Vorstand, aber doch am Weitesten
weg – in höheren Sphären der EU.
Da waren andere unmittelbarer konfrontiert, insbesondere die Arbeitsgruppen
Arbeit und Soziales mit ihrer Sprecherin Katja Mast
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbe ... t-soziales
Gesundheit mit ihrer Sprecherin Hilde Mattheis
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbe ... gesundheit
Weil sich schon länger aufdrängt, dass die unsägliche Krankengeld-Fallen-Problematik eine Folge des Schnittstellen-
Milieus ist, waren beide wiederholt beteiligt:
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Die jeweils letzte E-Mail ging auch an die übrigen Arbeitsgruppen-Mitglieder.
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Ausschussarbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales sowie Gesundheit
Martin Schulz ist innerhalb der SPD-Spitze bei weitem nicht der Einzige, den dies offenbar überhaupt nicht
interessierte. Wer will ihm dies verdenken; er war zwar damals auch im Partei-Vorstand, aber doch am Weitesten
weg – in höheren Sphären der EU.
Da waren andere unmittelbarer konfrontiert, insbesondere die Arbeitsgruppen
Arbeit und Soziales mit ihrer Sprecherin Katja Mast
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbe ... t-soziales
Gesundheit mit ihrer Sprecherin Hilde Mattheis
http://www.spdfraktion.de/fraktion/arbe ... gesundheit
Weil sich schon länger aufdrängt, dass die unsägliche Krankengeld-Fallen-Problematik eine Folge des Schnittstellen-
Milieus ist, waren beide wiederholt beteiligt:
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Die jeweils letzte E-Mail ging auch an die übrigen Arbeitsgruppen-Mitglieder.
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Versuch der Schnittstellen-Klärung:
http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_ ... ml#q463692
http://www.abgeordnetenwatch.de/hermann ... ml#q463693
Wer interessiert ist, kann sich über die Links "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen"
selbst für die Antworten eintragen und wird automatisch benachrichtigt, sobald diese eintreffen:
von Andrea Nahles: http://tinyurl.com/z6mux2y
von Hermann Gröhe: http://tinyurl.com/jfj4h67
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Drucksache 18/4056 vom 26.05.2016
Die sog. „Krankengeld-Falle“ führte ebenfalls
weiterhin zu erheblichen Problemen. Langfristig
Erkrankte, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit
den Arbeitsplatz verlieren, haben nach den ge-
setzlichen Regelungen keinen Anspruch mehr auf
Krankengeld, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-
Folgebescheinigung „verspätet“ eingeholt haben.
Auch der Status der Pflichtmitgliedschaft endet in
diesem Fall. Dabei ist es unerheblich, ob die Ver-
sicherten ein Verschulden trifft. Zwar reicht es
infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
nunmehr aus, wenn Versicherte eine Folgebe-
scheinigung erst am Werktag nach Ablauf der vor-
angegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
einholen. Entsteht jedoch eine „Lücke“ von mindes-
tens einem Werktag, so erlischt weiterhin der An-
spruch auf Krankengeld und die Versicherten verlie-
ren ihren bisherigen Versicherungsstatus. Angesichts
dieser völlig unangemessenen Rechtsfolge fordert
die Bürgerbeauftragte daher erneut eine Gesetzes-
änderung, wonach Krankengeld allenfalls für den
Zeitraum der „Lücke“ gekürzt werden kann.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wah ... 8-4056.pdf
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
Drucksache 18/4056 vom 26.05.2016
Die sog. „Krankengeld-Falle“ führte ebenfalls
weiterhin zu erheblichen Problemen. Langfristig
Erkrankte, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit
den Arbeitsplatz verlieren, haben nach den ge-
setzlichen Regelungen keinen Anspruch mehr auf
Krankengeld, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeits-
Folgebescheinigung „verspätet“ eingeholt haben.
Auch der Status der Pflichtmitgliedschaft endet in
diesem Fall. Dabei ist es unerheblich, ob die Ver-
sicherten ein Verschulden trifft. Zwar reicht es
infolge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
nunmehr aus, wenn Versicherte eine Folgebe-
scheinigung erst am Werktag nach Ablauf der vor-
angegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
einholen. Entsteht jedoch eine „Lücke“ von mindes-
tens einem Werktag, so erlischt weiterhin der An-
spruch auf Krankengeld und die Versicherten verlie-
ren ihren bisherigen Versicherungsstatus. Angesichts
dieser völlig unangemessenen Rechtsfolge fordert
die Bürgerbeauftragte daher erneut eine Gesetzes-
änderung, wonach Krankengeld allenfalls für den
Zeitraum der „Lücke“ gekürzt werden kann.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wah ... 8-4056.pdf
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