Verfasst: 18.03.2012, 19:51
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Oh Mann, du willst es wirklich nicht kapieren. Lies dir doch mal den Beschluss des LSG durch. Das BVA bleibt nur in dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Kasse das Krankengeld mit einem Bescheid unbefristet bewilligt hat, bei seiner Auffassung. Selbst wenn es bis dahin noch eine Kasse gab, die solche Bescheide verschickt hat, werden diese mittlerweile geändert sein.Machts Sinn hat geschrieben:Aus dem Parallelthread:
Vermutlich handelt es sich dabei mal wieder um eine GKV-Forums-Ente. Denn dass die Rechtsfragen geklärt sind, kann sich bei den hier deutlich werdenden gegensätzlichen Positionen wohl kaum einer vorstellen, ich jedenfalls nicht.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Und das LSG hat in seinem Beschluss klargestellt, dass in den Fällen mit Antrag auf aufschiebende Wirkung zukünftig keine Prozesskostenbeihilfe mehr bewilligt wird, da die offenen Rechtsfragen geklärt sind.
Wahrscheinlich ist es eher so, dass diese Rechtsfragen künftig nicht mehr auf die Sozialgerichtsbarkeit zukommen, weil die Krankenkassen veranlasst werden, entsprechend der Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes zu verfahren.
Gruß!
Machts Sinn
Wie, welchen Beschluss? Den, auf den das BVA sich bei seiner Korrektur bezieht und den ich mit Zitat als Anwort auf deine Äußerungen verwendet habe. Mit Link. Liest du überhaupt, was andere so schreiben oder geht es dir nur um deine Monologe?Machts Sinn hat geschrieben:Hallo GerneKrankenVersichert,
welchen Beschluss von welchem Landessozialgericht meinst du denn?
Denkst du wirklich, bei den Kassen arbeiten nur Flaschen, die nicht in der Lage sind, den Bewilligungsbescheid der Rechtslage anzupassen und das Risiko eingehen, dass sie unbefristet Krankengeld zahlen müssen? Nenne mir doch mal einen Fall, bei dem das Krankengeld tatsächlich unbefristet bewilligt wurde und dies vor Gericht die von dir gewünschten Folgen nach sich zog.Machts Sinn hat geschrieben:Insoweit sind wir einig. Nur: wie definierst du den aus deiner Sicht "unwahrscheinlichen Fall", dass Krankengeld „unbefristet bewilligt“ wurde? Ich habe meine Meinung dazu bereits ausführlich dargelegt und bin der Meinung, dass die allermeisten Bewilliungsbescheide unbefristet sind:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Das BVA bleibt nur in dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Kasse das Krankengeld mit einem Bescheid unbefristet bewilligt hat, bei seiner Auffassung.
Seufz. Und jetzt sind die Rechtsfragen geklärt. Nur aus diesem Grund wurde die Entscheidung des SG korrigiert. Mit welcher Begründung soll denn zukünftig Prozesskostenbeihilfe bei dieser Fragestellung bewilligt werden?Machts Sinn hat geschrieben:Ach den Beschluss meinst du! Wieso schreibst du dannGerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wie, welchen Beschluss? Den, auf den das BVA sich bei seiner Korrektur bezieht und den ich mit Zitat als Anwort auf deine Äußerungen verwendet habe. Mit Link. Liest du überhaupt, was andere so schreiben oder geht es dir nur um deine Monologe?
das steht doch:Und das LSG hat in seinem Beschluss klargestellt, dass in den Fällen mit Antrag auf aufschiebende Wirkung zukünftig keine Prozesskostenbeihilfe mehr bewilligt wird, da die offenen Rechtsfragen geklärt sind.
Der Ast ist trotz des für sie nicht erfolgreichen Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigten (PKH) zu bewilligen, da die Geltendmachung der Rechtsansprüche, vor allem im Hinblick auf die o.g. Stellungnahme des BVA, die Prüfung komplexer Rechtsfragen erfordert. Die Entscheidung des SG war daher insoweit zu Gunsten der Ast zu korrigieren.
Seltsam, dass nur Machts Sinn die Zusammenhänge richtig erkennt. Kein SG, kein LSG, kein BSG und erst recht kein Anwalt frag-einen-anwalt.de/Rechtsbeugung-%28Landessozialgericht,-Krankengeld,-aufschiebende-Wirkung%29-__f126377.html. Damit klinke ich mich dann mal wieder aus, bis es was Neues von BSG oder BVA gibt.Machts Sinn hat geschrieben: Übrigens, das Bayerische Landessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER, die Zusammenhänge mit den Vorschriften des SGB X zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt offenbar verkannt.
Eine Entscheidung ist wohl trotzdem erforderlich...Machts Sinn hat geschrieben:Und es ginge sogar noch einfacher: „bescheidlose Überweisung“ ...
Umgangsformen sind nicht jedermanns Sache, das hab ich hier im Forum auch schon gelerntMachts Sinn hat geschrieben: oder den Satz zu übermitteln: "Wir wünschen Ihnen gute Besserung."
Dafür sind die Ressourcen beim BVA ja da - Exitus acta probataMachts Sinn hat geschrieben:Wer sich als Minimalist ohnehin und eindeutig ins Recht begibt, bräuchte die Ressourcen nicht für „Rechtssicherheit“ zu verschwenden!
Ich denke, ich hab Dich schon verstanden. Mir geht es aber auch darum, dass die Versicherten noch verstehen. Naja, nun ist Deine Frage der "Rechtswidrigkeit" ja geklärt - das Rundschreiben war ja der Ausgang des ThreadsMachts Sinn hat geschrieben:Vermutlich hast du mich noch nicht ganz richtig verstanden: mir geht es hier bisher nicht um die Gestaltung der Rechtslage, sondern um die richtige Anwendung geltenden Rechts, konkret darum, dass Versicherten zustehendes Krankengeld nicht rechtswidrig vorenthalten wird.
Stellungnahme vom Anwalt:
Die Schwierigkeit der Beantwortung Ihrer Frage lag nicht im rechtlichen Bereich. Ich gebe zu bedenken, daß die schönste Aneinanderreihung von Gerichtsentscheidungen und Kommentarstellen nichts nutzt, wenn man sich auf dieser Grundlage ohne Bezug zum konkreten Sachverhalt eine eigene Rechtsauffassung "zusammenschustert".
Zum einen sehe ich nicht was sich tut, wenn als Nachweis eine Verlinkung auf einen eigenen Text erfolgt.Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
hast nicht gelesen oder wieder missverstanden: mein Vorschlag ist ein anderer
Ja, ich bin überzeugt, dass das ausreichend rechtssicher wäre und das aktuelle Problem der Krankenkassen sauber lösen würde, zumal dies durch BSG-Rechtsprechung – die ich teile – bestätigt ist. (Auch wenn dann ein anderes rechtliche Problem entsteht).Na also, geht doch! Und es ginge sogar noch einfacher: „bescheidlose Überweisung“ mit zwei zusätzlichen Daten im Buchungstext, „täglich … €, … Tage“. Dem Krankengeldbezieher wäre das wohl völlig ausreichend, insbesondere wenn er Krankengeld dann - wie es ihm zusteht - im Voraus erhält, statt erst nachträglich.
Und Millionen-Einsparungen sind ja auch nicht gering zu bewerten – besser legal an Portokosten als rechtswidrig am Krankengeld.
Für weiter Interessierte, denn offensichtlich tut sich schon was:
123recht.net/wichtige-Aenderungen-beim-Krankengeld-__f274139.html
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
hast nicht gelesen oder wieder missverstanden: mein Vorschlag ist ein anderer
Ja, ich bin überzeugt, dass das ausreichend rechtssicher wäre und das aktuelle Problem der Krankenkassen sauber lösen würde, zumal dies durch BSG-Rechtsprechung – die ich teile – bestätigt ist. (Auch wenn dann ein anderes rechtliche Problem entsteht).Na also, geht doch! Und es ginge sogar noch einfacher: „bescheidlose Überweisung“ mit zwei zusätzlichen Daten im Buchungstext, „täglich … €, … Tage“. Dem Krankengeldbezieher wäre das wohl völlig ausreichend, insbesondere wenn er Krankengeld dann - wie es ihm zusteht - im Voraus erhält, statt erst nachträglich.
Und Millionen-Einsparungen sind ja auch nicht gering zu bewerten – besser legal an Portokosten als rechtswidrig am Krankengeld.
Für weiter Interessierte, denn offensichtlich tut sich schon was:
123recht.net/wichtige-Aenderungen-beim-Krankengeld-__f274139.html
Gruß!
Machts Sinn