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Verfasst: 16.04.2014, 08:25
von Bully
derKVProfi hat geschrieben:
Lady Butterfly hat geschrieben:ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht davon ausgegangen sind, dass ich hier meinen Namen, meine Adresse und meinen Lebenslauf veröffentliche.

Nein, das habe ich nicht erwartet!!

warum bin ich hier? wahrscheinlich wie die meisten - etwas fachsimpeln und den ein oder anderen Rat loswerden, wenn es denn jemanden gibt, der den hören (bzw. lesen) will

Zum Thema Ihre Aufgaben und Aufträge: wenn Sie als Arbeitnehmer ihres Arbeitgebers hier tätig sind, erfüllen Sie dessen Weisungen, also von ihm übertragene Aufgaben und Aufträge - so weit diese auch formuliert sein sollten. Weil: als Arbeitnehmer sind sie immer weisungsgebunden.

Nein, das bin ich nicht - weisungsgebunden!

ja, mein persönliches Bauchgefühl sagt mir " stimmt "


Und ein privates Unternehmen macht normalerweise nichts ohne irgendwelche Ziele.... ich würde es daher interessant finden, welche Ziele Ihr Arbeitgeber mit der Anwesenheit in diesem Forum verfolgt, bzw. welche Weisungen er Ihnen mit auf den Weg gegeben hat.
Arbeitgeber ??? :)
Es gibt keine Weisungen und ich darf Rechtsdienstleistung im Namen der VersSulting leisten!


hier sagt es mir, Weisungen ja, aber eingeschränkte Rechtsdienstleistung

Als Leiter des Geschäftsfeld Versicherungsberatung entscheide ich alleine und eigenverantwortlich, dass ich/ hier bin/sind![/color]
und hier sagt es, ja stimmt
vielleicht noch ein Hinweis: es würde wahrscheinlich zu weniger Irritationen führen, wenn Sie Ihre verschiedenen Rollen (Arbeitnehmer/Journalist) transparenter, für andere erkennbarer trennen würden.

Geschäftsleitung Versicherungsberatung, nicht Angestellter. Und ich bin auch noch Unternehmensberater, Produktmanager, etc. Versicherungsberatung, Produktmanager :)
Dann ist doch jetzt alles klar!


Nööö.

Sie werfen mir mangelndes Rechts / Moralempfinden vor.


mein Bauchgefühl sagt mir, den / Ihren Arbeitgeber den Sie hier erwähnen
der existiert doch nur auf dem Papier, der wahre Kopf des Unternehmens sind Sie.
darum auch Ihre Aussage " nicht Weisungsgebunden"

wieso kommt mein Bauch darauf,
kann es sein, das Ihnen, um als Versicherungsberater rechtlicht tätig zu sein, die erforderliche Erlaubnis fehlt ???

das Sie aus diesem Grund, einen Geschäftspartner brauchen
der diese Erlaubnis besitzt.
der dann natürlich auch austauschbar wäre,wenn er nicht Ihren Weg mitgeht ????

hat mein Bauchgefühl Recht ???????

Produktmanager, hört sich gut an, macht schon was her
zu meiner Zeit, ich bin Bj. 52, nannte man es schlicht und einfach "Verkäufer "


Wie darf ich denn, Ihre persönlichen moralischen Werte,einstufen
besser gefragt, " Wie hoch stufen Sie Ihre persönliche moralische Wertschätzung ein "

wenn Sie uns hier etwas von " Arbeitgeber, Werbung,Hinweispflicht auf Impressum " erzählen

Ich persönlich vertrete durchaus die Ansicht " Leben und Leben lassen "
und man sollte doch öfter mal mit einem Lächeln durchs Leben laufen.

Gruß Bully

Verfasst: 16.04.2014, 12:13
von derKVProfi
mein Bauchgefühl sagt mir,
Nutzen Sie 1. Ihren Verszand und hören Sie bitte endlich auf "irgendwelchen Unsinn" in die Welt zu setzen.,

Meine Name steht dick und fett auf der Erlaubnisurkunde.

Der name meine Geschäftspartner, der Geschäftsführer ist, auch.

Die Erlaubnisurkunde gilt für die VersSulting UG und für uns beide, da namentlich genannt.

Die Erlaubnis umfasst Versicherungsberatung nach 34e GewO, mithin Rechtsberatung zu Versicherung - neudeutsch Rechtsdienstleistung (natrülich fachlich eingeschränk)!

Alles andere sind Luftblasen in Ihrem Kopf, die aufsteigen und "blubb" machen.

Sie irren sich in allem!

"Produktmanager" - ist kein Verkäufer - noch mehr Luftblasen. Produktmanager designen und kalkulieren Produkte und begleiten die markteinführung im Bereich Marketing.

Da habe ich im Bereich der PKV über Jahre tiefe Spuren hinterlassen. Meine Arbeiten sind Teil des Marktes.

In dem Zusammenhang werde ich "persönlich" von einem anderen Unternehmen gebucht, die als eigenständige juristische Person Aufträge annimmt und sich Fachkompetenz am Markt einkauft! Dazu gehöre auch ich!

Bully, weniger Mutmaßung und mehr Fragen - Fragen nach dem guten alten Grundsatz: "quid quo pro"

Diese Frage:
"Wie darf ich denn, Ihre persönlichen moralischen Werte,einstufen besser gefragt, " Wie hoch stufen Sie Ihre persönliche moralische Wertschätzung ein "
Vergessen wir in der gestellten Form sofort wieder, weil 1. quid quo pro nicht erfüllt ist und 2. die Frage ja schon negativ formuliert ist. Die impliziert ja schon die Ihrer Meinung nach richtige Antwort. Das ist keine Frage, sondern Suggestion. 3. und fast der schlusspunkt: Sie unterstellen und machen in Ihren Fragen zu mir und meiner Person schon verächtlich. Das ist ein absoluit UNMORALISCHES Vergalten undIhr ständiger Begleiter bei der Attacke gegen mich. Sie wissen nichts und fragen nicht, sondern behaupten. Das ist ganz nahe an dem, was man als "Bashing" bezeichnet!

Suie erzählen erst einmal wer Sie sind, weshalb Sie hier sind, was Sie bewegt und motiviert, welche berufliche Qualifikation und Stellung Sie haben, etc.

Und wie Lady B. schon erkannt hatte - ihren curriculum vitae erwarte ich nicht.

Verfasst: 16.04.2014, 12:37
von derKVProfi
Um es vielleicht final zu beantworten, weil die Frage wurde schon tausendmal, meistens vorwurfsvoll oder mit unterschwelligen Verächtlichmachungen bis hin zu offener übler Nachrede, verbunden:

Die juristischen Konstruktionen ermöglichen mir einzig und alleine, das zu tun, was ich kann und will, ohne die juristischen Grenzen bestimmter Tätigkeiten zu verletzen*.

Das ist alles! Und es ist eine zulässige und saubere Konstruktion.

Man nennt das Gestaltungrecht und Gestaltungsintelligenz!

Das sichtbare Problem der anderen Menschen scheint nur zu sein: Wie kann jemand mehr als eine berufliche Tätigkeit haben?

Für die Grenzen, die sich andere in Ihrem Leben setzen, bin ich aber nicht verantwortlich!

Anmerkungen

* ein Versicherungsberater, das ist hier in diesem Fall die juristische Person, darf keine Versicherer gegen Entgelt beraten. Eine Unternehmensberatung, die nicht Versicherungsberater ist, schon! Dann könnten wir über Organe laut GmbHG sprechen.
Aber ich fürchte, dass ein Sofa, der für eine Krankenkasse in einem abhängigen Verhältnis, also ohne jegliche Unternehmereigenschaft, schafft und einen "nine to five" Job hat, solche Sachverhalte nicht bewußt sind.
Deswegen werden dann irgendwelche fantastische Begründungen konstruiert, die jeglicher Grundlage entbehren.

P.S.: ich warte noch auf die "wieso haben Sie ein Impressum verlinkt - die 25te" Frage?

Verfasst: 16.04.2014, 13:44
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben: Anmerkungen

* ein Versicherungsberater, das ist hier in diesem Fall die juristische Person, darf keine Versicherer gegen Entgelt beraten. Eine Unternehmensberatung, die nicht Versicherungsberater ist, schon! Dann könnten wir über Organe laut GmbHG sprechen.
Aber ich fürchte, dass ein Sofa, der für eine Krankenkasse in einem abhängigen Verhältnis, also ohne jegliche Unternehmereigenschaft, schafft und einen "nine to five" Job hat, solche Sachverhalte nicht bewußt sind.
Deswegen werden dann irgendwelche fantastische Begründungen konstruiert, die jeglicher Grundlage entbehren.
Zur Ausbildung eines Sozialversicherungsfachangestellten gehört u. a. Wirtschaftslehre und Rechtskunde. Da lernt man schon, was Gmbh etc. so sind. Man muss nicht alles selbst erleben, um Kenntnisse darüber zu haben.

Da wir hier so gemütlich plaudern und du ja auch möchtest, dass Fragen ohne irgendwelche unterschwelligen Verächtlichmachungen gestellt werden, frage ich ganz offen und direkt: Haben die juristischen Konstruktionen wirklich nur den von dir genannten Grund, oder haben sie auch etwas mit deinen nicht-geregelten Vermögensverhältnissen zu tun (die jeder problemlos ergoogeln kann) und damit, dass die IHK (egal wo, exemplarisch die IHK Köln http://www.ihk-koeln.de/upload/VVRL_MB_ ... r_1861.pdf) aus diesem Grund der Privatperson Thorulf Müller die Erlaubnis, als Versicherungsberater tätig zu werden, verweigert?

Verfasst: 16.04.2014, 14:56
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Da wir hier so gemütlich plaudern und du ja auch möchtest, dass Fragen ohne irgendwelche unterschwelligen Verächtlichmachungen gestellt werden, frage ich ganz offen und direkt: Haben die juristischen Konstruktionen wirklich nur den von dir genannten Grund, oder haben sie auch etwas mit deinen nicht-geregelten Vermögensverhältnissen zu tun (die jeder problemlos ergoogeln kann) und damit, dass die IHK (egal wo, exemplarisch die IHK Köln http://www.ihk-koeln.de/upload/VVRL_MB_ ... r_1861.pdf) aus diesem Grund der Privatperson Thorulf Müller die Erlaubnis, als Versicherungsberater tätig zu werden, verweigert?
Eine Teilantwort ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Geschäftsleiter kein rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gesellschaft ist. 'Manager' und alleiniger Gesellschafter der VersSulting UG (Stammkapital: 1 Euro) ist eine andere Person, die im Übrigen ein Transport-und Kurierunternehmen betreibt. Interessante Konstellation.

Fakten, keine negative Bewertung!

Gruss
KKA

Verfasst: 16.04.2014, 15:16
von derKVProfi
1. meine Vermögensverhältnisse sind geregelt.

2. meine Einkommensverhältnisse sind geregelt.

3. was man alles ergoogle´n kann - Cre-In-Phan Versicherungsmakler e.K. Inhaber Thorulf Müller zum Beispiel. daraus hat letztens jemand, der sich hier "Versicherungsberater" genannt hat, abgeleitet, dass ich auch als Versicherungsmakler tätig sein soll. Absoluter Unsinn.

Das Netz vergisst nicht und einiges hält sich hartnäckig und ist nur schwer zu löschen - vor allem dann, wenn man es nicht selbst eingetragen oder eintragen lassen hat.

Der Versicherungsmakler ist bereits seit 2005 Geschichte - Bestandsverkauf und Einstellung der Geschäftstätigkeit! Dennoch findet man ihn - spannend.

Anmerkung zu 3. Die Insolvenz einer GmbH, hier KVProfi Office GmbH, sollte man schon sehr genau zuordnen können, wenn folgendes vorher behauptet wird:
Zur Ausbildung eines Sozialversicherungsfachangestellten gehört u. a. Wirtschaftslehre und Rechtskunde. Da lernt man schon, was Gmbh etc. so sind. Man muss nicht alles selbst erleben, um Kenntnisse darüber zu haben.
Du führst Dich und Deine Argumente sozusagen selbst ad absurdum!

Ich weiß welchen Link Du meinst und wir sind dran - langwieriger Weg. Schau selbst nach, wo Di Dich der Beitrag hinführt: Insolvenzverfahren KVProfi Office GmbH und NICHTS anderes.

Hättest Du die Zusammenhänge auch ergooglet, dann hättest Du eine jahrelange prozesshistorie zwischen dem Club und mir gefunden. Du findest aber nur die Prozesse, die sie gewonnen haben, nicht die, die sie verloren haben. Ich fechte meine Kriege nicht so aus, in dem ich meine Siege öffentlich mache! Und ich verklage nur sehr selten jemanden. (Lady B hat weiterhin Kandidatenstatus und ist in den Recall gekommen. Ihre Performance hier im Recall war aber bisher zahm - mal schauen, ob Sie sich noch steigert).

P.S. zu 3.: Ich bin aber wegen Insolvenzverschleppung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (ich habe die Nettogehälter gezahlt, statt die SV-Abgaben) verurteilt - 1.600 Euro Geldstrafe - keine Vorstrafe - deutlich unter 90 Tagessätzen. Das ist aber ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit der Insolvenz einer juristischen Person.

Als Geschäftsführer einer juristischen person ist man immer dran. Und beschränkte Haftung, wie eine Sofa, die ja angeblich das "gelernt" haben soll (in der Ausbildung), gibt es nicht. Nicht gegenüber einem Verbraucher, vor allem nicht, wenn auch noch die Pflicht zur VSHV geregelt ist, und auch nicht gegenüber der SV (was Ihr nun aber sehr genau wissen solltet) oder dem Finanzamt! Da haftet der GF unbegrenzt bzw. bei Beratungsfehlern der Berater gegenüber dem Verbraucher im Rahmen der gesetzlich definierten Haftung!!

@ GKV:
dass Fragen ohne irgendwelche unterschwelligen Verächtlichmachungen gestellt werden, frage ich ganz offen und direkt: Haben die juristischen Konstruktionen wirklich nur den von dir genannten Grund, oder haben sie auch etwas mit deinen nicht-geregelten Vermögensverhältnissen zu tun (die jeder problemlos ergoogeln kann)
Ich habe selten in einer Frage eine solche Unverschämtheit und massiven Widerspruch erkennen können. Was soll das sein? Eine offene Frage in der Unterstellung und Unwahrheiten manifestiert werden? Ist das etwa keine "unterschwellige Verdächtigung" inkl. Ansatz zu übler Nachrede?

Ich bin ja schon immer für die Einführung von Mindesthirn gewesen (da war er wieder: der Schalck in meinem Nacken - und der ist bösartig).

Es ist unglaublich, was Ihr Euch hier mir gegenüber herausnehmt und dann gleich wieder - ich sehe es schon vor meinem geistigen Auge, wie Du etwas, was ich ganz allgemein in den Raum geworfen habe, auf Dich beziehst - mir zu unterstellen, dass ich beleidigend bin. Sprache ist eine schwierige Disziplin. Die wenigsten beherrschen sie! Bei mir muss man nur genau lesen, was ich sage!

Ich frage mich auch, wie oft bestimmte immer gleich lautenden Fragen noch gestellt werden. habe die Aufzeicxhungen dieses Forum gerade überflogen und festgestellt, dass ich diese Frage schon einmal beantwortet hatte. Lieber GKV - lies was ich schreibe, statt Fragen, die schon beantwortet waren, noxch einmal zu stellen.

Und nun - quid quo pro: Wer bist Du, was tust Du, warum bist Du hier? Was berechtigt Dich konkrete Fragen von Endverbauchern, die die rechtliche Prüfung des Einzelfalls bedürfen, zu beantworten?

Lady B sagt ja, dass Sie als Privatperson hier ist und es Sofa in Ihrer Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber darf - also nicht hier als Privatperson oder doch hier, wenn Sie sich erkennbar darstellt.

Verfasst: 16.04.2014, 19:39
von GerneKrankenVersichert
Ein einfaches Ja oder Nein hätte doch genügt. Im Kern geht es doch um das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Versicherungsberater und die Frage, warum hat die natürliche Person Thorulf Müller keine Erlaubnis, als Versicherungsberater tätig zu werden? Warum trennt er nicht zwischen der Beratung (als natürliche Person), der Vermittlung/Unternehmensberatung (als juristische Person) und dem Journalisten (als Freiberufler)? Es geht um die hohen Ansprüche, die die IHK an die Vertrauenswürdigkeit eines Versicherungsberaters stellt, u. a.
Persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. In der Regel fehlt es daran, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche,
Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Auskunft darüber enthalten das Bundeszentralregister sowie das Gewerbezentralregister.

Geordnete Vermögensverhältnisse
Geordnete Vermögensverhältnisse liegen in der Regel nicht vor, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenz gericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§§ 26 Abs. 2 InsO, 915 ZPO) eingetragen ist.
http://www.ihk-koeln.de/upload/VVRL_MB_ ... r_1861.pdf

und die Frage, ob ich jemandem als Versicherungsberater vertrauen soll, der von sich selbst schreibt
derKVProfi hat geschrieben: P.S. zu 3.: Ich bin aber wegen Insolvenzverschleppung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (ich habe die Nettogehälter gezahlt, statt die SV-Abgaben) verurteilt - 1.600 Euro Geldstrafe - keine Vorstrafe - deutlich unter 90 Tagessätzen.
und nicht unter seinem Namen als Versicherungsberater agiert, sondern sich hinter einer juristischen Person, deren Geschäftsführer er zwar nicht ist, der gegenüber er allerdings auch nicht weisungsgebunden ist, versteckt. Der bei Kritik mit der Rolle argumentiert, die gerade nicht angreifbar ist.
derKVProfi hat geschrieben: Das ist aber ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit der Insolvenz einer juristischen Person.
Nein. Definitiv nicht.
derKVProfi hat geschrieben: Als Geschäftsführer einer juristischen person ist man immer dran.
Nein.
derKVProfi hat geschrieben: Und beschränkte Haftung, wie eine Sofa, die ja angeblich das "gelernt" haben soll (in der Ausbildung), gibt es nicht.
Wo soll ich das denn geschrieben haben? Ich weiß ganz genau, dass die beschränkte Haftung sich lediglich auf die juristische Person bezieht und der Geschäftsführer bei Pflichtverletzungen persönlich haftet. Du arbeitest mit Strohmann-Argumenten.

Verfasst: 16.04.2014, 20:23
von Poet
@KVProfi: Nun hast Du ganz schönen Gegenwind. Ich frage mich nur, wann Dir endlich aufgeht, dass Du diesen selbst ausgelöst hast...aber ich will heute mal überwiegend fachlich bleiben und Dir - sicher zu Deiner Überraschung - beipflichten:
derKVProfi hat geschrieben:Das ist aber ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit der Insolvenz einer juristischen Person.

Ja, das ist es, kommt tagtäglich vor und Scheitern einer Unternehmung ist per se auch nicht verwerflich.

Als Geschäftsführer einer juristischen person ist man immer dran. Und beschränkte Haftung, wie eine Sofa, die ja angeblich das "gelernt" haben soll (in der Ausbildung), gibt es nicht.

Die gelernte beschränkte Haftung gibt es schon, bezieht sich aber nur auf das Vermögen der Gesellschaft. Dennoch stimmt Dein erster Satz auch, denn über die deliktische Haftung wurde in den letzten Jahren immer mehr versucht, auch das Privatvermögen der handelnden GF einzubeziehen, damit diese bei diversen "Delikten" haften. Was darunter fällt und ob es richtig ist, dass es darunter fällt, lasse ich mal weg.

Da haftet der GF unbegrenzt bzw. bei Beratungsfehlern der Berater gegenüber dem Verbraucher im Rahmen der gesetzlich definierten Haftung!!

...sind zwei verschiedene Dinge. Der GF haftet vermögenstechnisch nicht ganz unbegrenzt aber gefühlt natürlich mit viel zu viel und viel zu oft. Haftung gegenüber dem Verbraucher ist ein Buch mit sieben Siegeln und legt ja mittlerweile die ganze Branche lahm.

Bzgl. des Konstruktes kann man sagen: Der Verdacht, dass dieses über eine Kapitalgesellschaft gemacht wird, weil im Gegensatz zur Personengesellschaft hier nur der geschäftsführende Gesellschafter die Zulassung nach §34 GeWo braucht (und der andere sie eventuell aus irgendwelchen Gründen nicht hat) ist eine Sache. Richtig könnte aber auch sein, dass die Konstellation gewählt wurde, weil es damit nicht zu Kollisionen nach §34 kommt, wenn der Abteilungsleiter z.B. in Abhängigkeiten zu Versicherungsunternehmen neben der Beschäftigung bei der VersSulting steht. Damit bleibt die VS grds. sauber bei der Beratung von Dritten und unterliegt nicht dem Verdacht der Infiltration durch Versicherungen. Und Drittens könnte auch ein Grund die beschränkte Haftung mit dem PV - speziell bei Insolvenzen und leidigen Erfahrungen daraus - sein. Das ist kein Vorwurf, es ist tagtägliche Praxis in D bei den UG, warum also nicht bei einer Versicherungsberatungsgesellschaft.

Eine automatische Notwendigkeit jedoch, als juristische Person in diesem Forum aufzutreten, um nicht gegen das RDG zu verstoßen, gibt es ja nicht. Es steht Dir frei, Dich unter Alias als Privatperson zu äußern. Die Äußerungen hier im Netz an Teilnehmer werden selten ganz exakt und konkret und oft sind wir eher Mediatoren zwischen Kasse und Teilnehmer (weite Auslegung). Insofern wirst Du Dir wohl immer gefallen lassen müssen, dass man unterstellt Deine Anwesenheit hier wäre reine Kundenwerbeabsicht. Und in Verbindung mit Deinem fragwürdigen Kommunikationsverhalten ergibt das genau diese explosive Mischung, in der Du gerade mitten drin sitzt. Wann willst Du das endlich ändern?

Verfasst: 16.04.2014, 20:38
von Lady Butterfly
DerKVProfi hat geschrieben: Und ich verklage nur sehr selten jemanden. Lady B hat weiterhin Kandidatenstatus und ist in den Recall gekommen. Ihre Performance hier im Recall war aber bisher zahm - mal schauen, ob Sie sich noch steigert
Herr Müller, Sie wissen doch: wenn man im Glashaus sitzt, sollte man sehr, sehr vorsichtig sein, wenn man mit Steinen wirft....
Sie erinnern sich sicherlich an die Beleidung ("Zicke")? Und momentan frage ich mich, ob Ihre Drohungen mir gegenüber den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

ich bin bei weitem nicht so rauflustig und klagewütig wie Sie, aber Sie dürfen davon ausgehen, dass ich mich durchaus wehren kann :D

ich würde es auch sehr interessant finden, verschiedene Behauptungen von Ihnen klären zu lassen.... sind Sie tatsächlich Arbeitnehmer der VersSulting UG (haftungsbeschränkt) oder nicht? Einige Ihrer Äußerungen lassen da Zweifel zu, z. B. diese:

DerKVProfi hat geschrieben:Nein, das bin ich nicht - weisungsgebunden!

Und ein privates Unternehmen macht normalerweise nichts ohne irgendwelche Ziele.... ich würde es daher interessant finden, welche Ziele Ihr Arbeitgeber mit der Anwesenheit in diesem Forum verfolgt, bzw. welche Weisungen er Ihnen mit auf den Weg gegeben hat.

Es gibt keine Weisungen und ich darf Rechtsdienstleistung im Namen der VersSulting leisten!

Als Leiter des Geschäftsfeld Versicherungsberatung entscheide ich alleine und eigenverantwortlich, dass ich/ hier bin/sind!
nun ja, es ist ein Kennzeichen von Arbeitnehmern, dass sie weisungsgebunden sind bezüglich Art, Ort und Zeit der Tätigkeit. Und wenn Sie kein Arbeitnehmer der VersSulting wären, was wären dann die Folgen für Ihre Beratungstätigkeit? interessante Fragen, nicht wahr?

es gibt noch einige weitere Punkte in Ihren Äußerungen, die man genauer hinterfragen könnte.....sie bewegen sich momentan auf dünnem Eis. Geben Sie acht, dass Sie nicht einbrechen.
DerKVProfi hat geschrieben:Ich bin aber wegen Insolvenzverschleppung und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (ich habe die Nettogehälter gezahlt, statt die SV-Abgaben) verurteilt - 1.600 Euro Geldstrafe - keine Vorstrafe - deutlich unter 90 Tagessätzen. Das ist aber ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit der Insolvenz einer juristischen Person.

Als Geschäftsführer einer juristischen person ist man immer dran. Und beschränkte Haftung, wie eine Sofa, die ja angeblich das "gelernt" haben soll (in der Ausbildung), gibt es nicht. Nicht gegenüber einem Verbraucher, vor allem nicht, wenn auch noch die Pflicht zur VSHV geregelt ist, und auch nicht gegenüber der SV (was Ihr nun aber sehr genau wissen solltet) oder dem Finanzamt! Da haftet der GF unbegrenzt bzw. bei Beratungsfehlern der Berater gegenüber dem Verbraucher im Rahmen der gesetzlich definierten Haftung!!
Sie irren, wenn Sie schreiben, dass eine Anklage ein ganz normaler Vorgang nach einer Insolvenz ist. Es gibt durchaus auch andere Insolvenzen: geregelte Insolvenzen, Insolvenzen, bei denen sich die Geschäftsführer nicht strafrechtlich verantworten müssen und sogar Insolvenzen, bei denen bis zu zuletzt Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Es ist allerdings richtig, dass bei Geld die Freundschaft aufhört - und wenn bei einer Insolvenz Forderungsausfälle drohen, wird ganz genau hingeschaut, ob und bei wem noch etwas zu holen ist. Und der ehemalige Geschäftsführer ist dann natürlich die erste Anlaufstelle - seine Haftung wird routinemäßig geprüft.

die unterschiedliche Haftung einer GmbH und eines (ehemaligen) GmbH-Geschäftsführers gehört übrigens zum "kleinen 1x1": Die GmbH ist eine juristische Person, sie haftet für Forderungen nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Geschäftsführer dagegen sind natürliche Personen. Und natürliche Personen haften bekanntlich mit ihrem gesamten Vermögen. Für den Übergang der Haftung von der GmbH auf ihre Geschäftsführer gibt es übrigens Voraussetzungen - auch das geht nicht automatisch:
Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt der Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns", ist er der Gesellschaft zum Ersatz des entstanden Schadens verpflichtet. In diesem Fall haftet er der Gesellschaft mit seinem persönlichen Vermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Beispiele: Sie haften zusätzlich mit ihrem Privatvermögen bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (z. B. bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).
http://www.existenzgruender.de/selbstae ... /index.php

bei der Unternehmergesellschaft ist es übrigens ähnlich - nur dass hier das Gesellschaftsvermögen niedriger ist als bei einer GmbH und dadurch natürlich auch die Haftung stärker beschränkt ist. Deshalb gibt es die Verpflichtung, in die Firma den Zusatz "haftungsbeschränkt" aufzunehmen

http://www.existenzgruender.de/selbstae ... orm/05245/

Es gibt also - entgegen Ihren Aussagen - die beschränkte Haftung. Allerdings für die GmbH, nicht für deren Geschaäftsführer. Den Unterschied sollte man kennen. Oder man sollte sich kompetent beraten lassen. Und ebenso wie gesagt - kleines 1x1 - lernen Sofas in ihrer Ausbildung. Sie nicht?
DerKVProfi hat geschrieben:Ich bin ja schon immer für die Einführung von Mindesthirn gewesen (da war er wieder: der Schalck in meinem Nacken - und der ist bösartig).
ich auch - und zu dem Thema bösartig: Selbsterkenntnis ist bekanntlich der erste Schritt zur Besserung.
DerKVProfi hat geschrieben:Sprache ist eine schwierige Disziplin. Die wenigsten beherrschen sie! Bei mir muss man nur genau lesen, was ich sage!
das tue ich - und lese sehr, sehr viele Dinge, die sich widersprechen oder halbgar sind.

Verfasst: 16.04.2014, 20:56
von GerneKrankenVersichert
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:Das ist aber ein ganz normaler Vorgang im Zusammenhang mit der Insolvenz einer juristischen Person.

Ja, das ist es, kommt tagtäglich vor und Scheitern einer Unternehmung ist per se auch nicht verwerflich.
Ich denke, hier sollte man zwischen dem Scheitern einer Unternehmung und der Insolvenzverschleppung und HInterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen unterscheiden. Eine Insolvenz ist natürlich nicht verwerflich, das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Nur wer nichts wagt, kann nicht scheitern. Aber Insolvenzverschleppung etc. ist schon eine ganz andere Hausnummer.

Verfasst: 16.04.2014, 21:04
von Poet
@GKV: Neenee, die IV kassiert nahezu jeder GF der bei Schieflage eher die Löhne als z.B. SV-Beiträge zahlt und die Grenzen zw. drohender Überschuldung und Insolvenz sind sehr fließend.

Verfasst: 16.04.2014, 21:11
von Lady Butterfly
klar ist die Unterscheidung zwischen Schieflage und Zahlungsunfähigkeit schwierig weil fließend - aber ich kenne Unternehmen, die holen sich rechtzeitig qualifizierte Berater und Rechtsanwälte mit ins Boot, um diese Klippen zu umschiffen.

ist eine schwierige Kiste

Verfasst: 16.04.2014, 21:17
von Czauderna
Hallo,
hohes Gericht - ich beantrage das Verfahren einzustellen !!!.
Auch wenn es sich hier um die "Meckerabteilung" handelt, es ist meiner Auffassung nach nicht richtig, dass sich hier über die finanziellen Verhältnisse
und die berufliche Vergangenheit eines Forums-Users in dieser Art ausgelassen wird. Das hat nämlich nix, aber auch gar nix mit dem eigentlichen Anlass zu tun, nämlich der Frage ob hier Werbung betrieben wird und wie der "Umgang" miteinander klappt bzw. nicht klappt.
Ich finde es anerkennenswert, dass sich Thorulf Müller überhaupt dazu geäußert hat - hätte ich nicht getan.
Also, meine Bitte - mal darüber nachdenken.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.04.2014, 22:08
von derKVProfi
@ GKV - wer deinen Beitrag liest und etwas Verstand in der Birne hat, der erkennt, welch geistig KIND Du bist!

Das entbehrt jeglicher Kommentierung. Das ist alles gesagt, was Du fragst. Das ist alles aus der Luft geholt, was Du vorträgst.

Keine Substanz - unter meinem Niveau!

Verfasst: 16.04.2014, 22:10
von derKVProfi
@ Poet, danke für die Hinweise, aber das ist alles bekannt und von mir hier im Forum ausführlich dargestellt.

Oberlehrer?

Warum denkst Du, das ich das nicht weiß?

Ich sagte ganz klar, dass ich zur Haftung in der Beratung gegenüber Endverbrauchern Stellung nehme.

Lesen - denken - nachdenken - Überlegen - den ganzen Sermon nicht tippen müssen!