Noch besser wäre es, dies alles auch noch mit dem Inhalt der Regelungen zu anderenGerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Genau deshalb reicht es ja nicht aus, einfach einen Paragraphen zu lesen
und dann nach eigenem Gutdünken auszulegen. Wichtig ist es, auch weitere
Paragraphen zu kennen. Kommt es zum Rechtsstreit, ist noch der Wille des
Gesetzgebers zu hinterfragen.
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt - z. B. mit dem Arbeitslosengeld - abzugleichen
und in Bezug zu setzen.
Wenn unterschiedliche Auslegungen möglich sind, ist die für den Versicherten günstigere
zu wählen. Immerhin gibt es da den § 2 Abs. 2 SGB I. Danach
Also: billy´s Wort in Gottes Ohr:ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht
werden.
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/2.html
Tabu hätte ich das zugetraut - freue mich aber, dass er andere Prioritäten hat.billy hat geschrieben:
Warten wir ab, ob sich jemand findet, der das durchkämpft.
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