Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Anton,
Du irrst, was die Antwort angeht, schließlich habe ich zuerst gefragt und keine Antwort sondern eine verwirrende Gegenfrage erhalten. Ich mag keine Diskussionen , die sich so entwickeln sollen und am Ende nix bringen.
Ich habe extra geschrieben, dass ich kein Problem damit habe, wenn meine Frage nicht beantwortet wird - da bin ich wieder bei dir - keine Antwort ist auch eine Antwort.
Aber eine Antwort grundsätzlicher Art sollst du dann trotzdem erhalten - Ja, ich sehe die Krankenkassen in vielen Bereichen als Opfer der Gesetzgebung, also der Politik, denn als Behoerde muss man eben das machen was vorgegeben wird, auch wenn man das selbst nicht immer versteht bzw. Nachvollziehen kann.
Gruß
Guenter
Du irrst, was die Antwort angeht, schließlich habe ich zuerst gefragt und keine Antwort sondern eine verwirrende Gegenfrage erhalten. Ich mag keine Diskussionen , die sich so entwickeln sollen und am Ende nix bringen.
Ich habe extra geschrieben, dass ich kein Problem damit habe, wenn meine Frage nicht beantwortet wird - da bin ich wieder bei dir - keine Antwort ist auch eine Antwort.
Aber eine Antwort grundsätzlicher Art sollst du dann trotzdem erhalten - Ja, ich sehe die Krankenkassen in vielen Bereichen als Opfer der Gesetzgebung, also der Politik, denn als Behoerde muss man eben das machen was vorgegeben wird, auch wenn man das selbst nicht immer versteht bzw. Nachvollziehen kann.
Gruß
Guenter
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Hallo,Anton Butz hat geschrieben:Ja klar Guenter,
dazu lässt sich mit Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes
und Mitglied im G-BA, antworten:
Schönen Gruß„Krankenkassen wird oft unterstellt, Leistungen aus Kostengründen
zu verhindern. Das ist keinesfalls so. ..."
Anton
genau so ist es, eine Unterstellung.
Gruss
Guenter
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„eine Unterstellung“? „Oft unterstellt“ bedeutet viele Unterstellungen …
Die hier wichtigsten Vorhalte sind, dass die Krankenkassen
§ 46 SGB V, das SGB X sowie BGB-Bestimmungen ignorieren und Kranken-
geld nach der BSG-Selbstvollzugs-Konstruktion entsprechend den vom Arzt
ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gewähren
und Krankengeld-Zahlungen einstellen, weil sie
Aktenlagegutachten des MDK folgen, obwohl der MDK nach Aktenlage nicht
besser beurteilen kann, was der behandelnde Arzt nach vorgeschriebener
persönlicher Untersuchung festgestellt und dokumentiert hat,
die gesetzliche Krankengeld-Falle anwenden, obwohl sie keine nachvoll-
ziehbare eigene Haltung zu § 46 SGB V haben.
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„eine Unterstellung“? „Oft unterstellt“ bedeutet viele Unterstellungen …
Die hier wichtigsten Vorhalte sind, dass die Krankenkassen
§ 46 SGB V, das SGB X sowie BGB-Bestimmungen ignorieren und Kranken-
geld nach der BSG-Selbstvollzugs-Konstruktion entsprechend den vom Arzt
ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gewähren
und Krankengeld-Zahlungen einstellen, weil sie
Aktenlagegutachten des MDK folgen, obwohl der MDK nach Aktenlage nicht
besser beurteilen kann, was der behandelnde Arzt nach vorgeschriebener
persönlicher Untersuchung festgestellt und dokumentiert hat,
die gesetzliche Krankengeld-Falle anwenden, obwohl sie keine nachvoll-
ziehbare eigene Haltung zu § 46 SGB V haben.
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Hallo,
Synonym für Unterstellung - Belastung, Beschuldigung, Bezichtigung, Unterschiebung, Verdächtigung, Vorhaltung, Vorwurf.
Alles, aber kein Beweis - und es fehlt immer noch das wirkliche Motiv :.
Aber, wir sind hier nicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft - wir denken nur in der Form, dass es jeder lesen kann, was wir denken - und ich denke, dass ich ehe zu Frau Pfeiffer in diesem Punkt tendiere.
Gruss
Guenter
Synonym für Unterstellung - Belastung, Beschuldigung, Bezichtigung, Unterschiebung, Verdächtigung, Vorhaltung, Vorwurf.
Alles, aber kein Beweis - und es fehlt immer noch das wirkliche Motiv :.
Aber, wir sind hier nicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft - wir denken nur in der Form, dass es jeder lesen kann, was wir denken - und ich denke, dass ich ehe zu Frau Pfeiffer in diesem Punkt tendiere.
Gruss
Guenter
Hallo,broemmel hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft ist doch auch schon mehrfach eingeschaltet worden und kam zu der Erkenntnis das kein Verstoß gegen geltende Gesetze vorliegt.
Also doch Unterstellung die auch durch massenhafte Wiederholung nicht an Wahrheit gewinnt?
Ja, sieht so aus, aber das wird natürlich von anderen anders gesehen, postfaktisch eben.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja warum sollte die ausgerechnet eine Ausnahme bilden.
Was mich bei der ganzen Diskussion so wundert, aber das gilt nicht nur hier,
wenn die Sozialgerichte im Sinne der Versicherten urteilen, dann geht natürlich nix über die deutsche Gerichtsbarkeit, denn dann wurde der beklagten Kasse mal so richtig gezeigt was in einem Rechtsstaat geht und was nicht. Aber, jetzt werde ich mal wieder unsachlich und das wollen wir doch vermeiden.
Gruss
Czauderna
ja warum sollte die ausgerechnet eine Ausnahme bilden.
Was mich bei der ganzen Diskussion so wundert, aber das gilt nicht nur hier,
wenn die Sozialgerichte im Sinne der Versicherten urteilen, dann geht natürlich nix über die deutsche Gerichtsbarkeit, denn dann wurde der beklagten Kasse mal so richtig gezeigt was in einem Rechtsstaat geht und was nicht. Aber, jetzt werde ich mal wieder unsachlich und das wollen wir doch vermeiden.
Gruss
Czauderna
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Alle Achtung - euch ist ja richtig was eingefallen. Dazu
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aber nichts?Anton Butz hat geschrieben:.
Die hier wichtigsten Vorhalte sind, dass die Krankenkassen
§ 46 SGB V, das SGB X sowie BGB-Bestimmungen ignorieren und Kranken-
geld nach der BSG-Selbstvollzugs-Konstruktion entsprechend den vom Arzt
ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gewähren
und Krankengeld-Zahlungen einstellen, weil sie
Aktenlagegutachten des MDK folgen, obwohl der MDK nach Aktenlage nicht
besser beurteilen kann, was der behandelnde Arzt nach vorgeschriebener
persönlicher Untersuchung festgestellt und dokumentiert hat,
die gesetzliche Krankengeld-Falle anwenden, obwohl sie keine nachvoll-
ziehbare eigene Haltung zu § 46 SGB V haben.
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Siehste broemmel: es ist nichts so schlecht, dass es nicht auch für etwas
gut wäre.
für die praktisch-theoretische Anwendung des § 46 SGB V: völlig unab-
hängig von der Ein- / Mehrzahl.
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Siehste broemmel: es ist nichts so schlecht, dass es nicht auch für etwas
gut wäre.
Dieser Satz – das 13. Bierchen war wohl zu viel? – ist ein prima Beispielbroemmel hat geschrieben: Das ist alles eine Meinung von Dir die nur auf Vermutungen
von Dir beruhen.
für die praktisch-theoretische Anwendung des § 46 SGB V: völlig unab-
hängig von der Ein- / Mehrzahl.
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