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Verfasst: 15.02.2012, 02:58
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Beides gilt auch für die Einschätzung des LSG Baden-Württemberg, dass Krankengeld keine existenziell bedeutsame Leistung sein soll – obwohl das hat das LSG auch gar nicht geschrieben sondern mit dem Wort „existentiell“ vielleicht von „existent“ abgeleitet gemeint, dass Krankengeld nicht wirklich vorhanden ist wenn es für die Existenz, das Dasein, Leben, Auskommen gebraucht wird.
Wenn ich mir die beiden Urteile so anschaue, liegt m.E. der wesentliche Unterschied in ALG1 und ALG2. ALG2 hat weitreichendere Folgen z.B. auch auf das Versicherungshältnis und da ist man dann schneller bei der Begründung "
Regelungsanordnung erfordert ein Anordnungsgrund deren Notwendigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile. Es gilt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Antragsteller vor vollendete Tatsachen zu bewahren, bevor er wirksamen Rechtsschutz erlangen kann"
ALG2 ist keine Entgeltersatzleistung sondern eine Grundsicherung. Insofern kann Krankengeld demgegenüber dann sehr wohl eine existentiell bedeutsame Leistung werden.
Man darf diese Urteile sicher nicht pauschal anwenden. Die Gerichte prüfen den Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund immer im Einzelfall
Verfasst: 15.02.2012, 17:12
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.02.2012, 17:36
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich habe mir das Urteil mal angeschaut - gefunden habe ich es übrigens bei der TK. ??!!. Da stehen ja Sachen drinne - das mit dem Krankengeld und seiner Bedeutung, das war mir in der Form bisher auch noch nicht so bekannt. Was mich allerdings bei deinem Beitrag etwas irritiert ist deine Aussage zur Rentennachzahlung - da schreibst du, dass diese Nachzahlung nicht geflossen sei - woher nimmst du diese Aussage -
kennst du den Kläger oder ist es gar dein Fall ?? - na ja, ist auch egal,
interessant ist es allemal, zumal auch kein Weitergehen zum Bundessozialgericht möglich ist. So als Aussenstehender, quasi neutraler Mensch sage ich einfach - das ist eben die Rechtsprechung - gut, dass wir so etwas haben. Dass solche Urteile immer einen Verlierer und einen Gewinner haben, ergibt sich eben aus dem System heraus.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.02.2012, 17:48
von Alius
Hallo zusammen,
es gibt sehr wunderliche News von den Behörden. Mit Rücksicht auf den (noch nicht) zurückgenommenen Antrag auf EA muss die Sache noch ein paar Tage unter der Decke bleiben, bevor der Spaß dann hier anonymisiert eingestellt wird.
Immerhin kann man wohl vorab sagen, dass die KK nach Kräften dem Ergehen der EA zu entkommen sucht. Das wird sie auch schaffen. Ob sie freilich den Konsequenzen entkommen kann, muss ich erst mal mit Macht's Sinn im kleinen Kreis untersuchen.
Aufschlussreich für zukünftige Fälle dieser Art wird es auf jeden Fall werden!
@ Macht's Sinn: Du hast ein wenig Post...
Verfasst: 15.02.2012, 19:57
von Czauderna
Hallo,
na, dann tüftelt das mal im "kleinen Kreis" aus - Ihr werdet uns dann sicher berichten. Nur eines muss ich dir allerdings sagen - so sehr ich den "Kollegen" Machts Sinn schätze und ihn als Experte hier im Forum auch immer wieder gerne lese (bis auf einigen Ausnahmen), aber er selbst hat bis her noch nicht vermelden können, dass seine Prozesse von ihm erfolgreich abgeschlossen wurden aber was nicht ist, kann ja noch werden - genau so wie bei dir - viel Erfolg dabei.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.02.2012, 21:00
von Alius
Hallo Czauderna,
zunächst besten Dank für deine Expertise und die guten Wünsche.
Dass ich die Sache derzeit noch im ganz kleinen Kreise betreibe, ist alleine dem noch anhängigen Verfahren geschuldet - und stellt ausdrücklich kein Mißtrauensvotum gegenüber den anderen Experten dar.
So wie ich Macht's Sinn kennengelernt habe, wird er sicher die Courage haben, im Zweifelsfalls die Hinzuziehung weiterer Meinungen anzuraten.
Dass Macht's Sinn hier noch keine gerichtlichen Erfolgsmeldungen kundtun konnte, scheint meiner Sache unschädlich, da ich über detaillierte Erfahrungswerte aus geschätzt 150-200 Gerichtsverfahren als Parteienvertreter verfüge - bis in die Kaskaden sofortiger weiterer Beschwerden beim OLG.
Auch wenn ich in all den Jahren (freilich keine Sozialgerichtsbarkeit) nur einmal verloren habe und mich zweimal vergleichen musste - mithin also einen recht beachtlichen "Kampfrekord" vorweisen kann - gilt nach wie vor, dass man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand ist.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Detaillierte Sachkompetenz (über die ich im SGB nicht verfüge) ist nur ein Baustein für gerichtlichen Erfolg, ebenso wichtig ist Prozesstaktik, noch wichtiger die Fähigkeit, die Schwächen des gegnerischen Vortrags zu erkennen und diesen an seinem eigenen Vortrag aufzuhängen. Letzgenannte Möglichkeit scheint sich gerade zu bieten.
Weil ich gerade aus dem Nähkästchen plaudere:
Rein statistisch betrachtet (Erfahrung einer renommierten Kanzlei in Ffm) gehen etwa 30% aller Verfahren nur deshalb verloren, weil der Anwalt von seinem Mandanten wesentliche Informationen vorenthalten bekommt, die ihm dann in der Hauptverhandlung völlig unvorbereitet um die Ohren fliegen. Weitere 30% gehen in die Binsen, weil der Anwalt einfach zu schwach ist.
Zweitgenanntes hat mir die einzige Niederlage beigebracht, weil ich das Verfahren nebst Anwalt seinerzeit im Endstadium geerbt hatte und es einfach zu spät war, den Kameraden Anwalt noch abzusägen. Und hier - aufgemerkt - bin ich untergangen, obgleich die Rechtslage zu unseren Gunsten sprach, der gegnerische Anwalt jedoch über superbe Fähigkeiten verfügte.
Müßig zu erwähnen, dass dieser superbe Anwalt danach von mir geschäftlich mit allerlei Mandaten bedacht wurde und - sollte mein gegenwärtiges Verfahren völlig aus dem Ruder laufen - auch privat von mir mandatiert werden wird.
Du siehst, die Möglichkeiten nicht zu obsiegen sind mannigfaltig.
Daraus Schlüsse ohne detaillierte Kenntnis von Verfahren, anwaltlicher Vertretung und des Richters zu ziehen, ist sehr gewagt.
Das größte Elend ist m.E. immer noch, dass derartig viele "Pfeifen" in Anwaltskreisen herumirren und von den - in der Regel völlig unbedarften - Mandanten als solche nicht erkannt werden können.
Hinzu kommt, dass der Anwalt auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten diesen oftmals auch entgegen seiner Expertise vor Gericht vertritt. Ihm kann der Ausgang letztendlich egal sein - er bekommt sein Geld immer. Ausnahmen hiervon findet man i.d.R. nur in renommierten Kanzleien, die einen Ruf zu verlieren haben.
Verfasst: 15.02.2012, 22:09
von broemmel
Ja dann viel spass beim klüngeln im kleinen Kreis.
Ich erwarte dann i. Ca 5 Jahren mal eine erfolgsmeldung. Kann ja nach dem vorherigen Text gar nicht anders ausgehen.
Da ich die ständigen zwischenmeldungen ohne konkretes Ergebnis recht ermüdend finde wäre ich dankbar wenn nur das Endergebnis gepostet wird
Verfasst: 16.02.2012, 07:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.02.2012, 10:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.02.2012, 15:15
von broemmel
Ich frage mich wirklich was diese vielen Posts sollen.
Eine Antwort wird doch nicht erwartet. Die eigen Meinung von Machts Sinn steht doch unumstösslich fest. Und wenn Richter des BSG etwas anderes meinen haben die keine Ahnung und betreiben Rechtsbeugung.
Also: Macht das hier Sinn?
Verfasst: 16.02.2012, 22:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.02.2012, 23:52
von Alius
Hallo broemmel,
jetzt hängst du dich aber wirklich weit aus dem Fenster.
Hättest du das derzeit geltende "Recht" bis in seine Ursprünge untersucht, hättest du herausgefunden, dass wir uns in einer Situation einer seit 1945 ununterbrochenen Rechtsbeugung befinden.
Dies ist alleine dem Umstand geschuldet, dass der Bevölkerung seit dieser Zeit mit List und Tücke die Möglichkeit genommen wird, sich in freier Wahl eine Verfassung zu geben und sich damit als Staatsgebilde zu konstituieren. Dies ist ganz klar völkerrechtswidrig. Ein völkerrechtswidriges Konstrukt kann kein Recht konstituieren, sondern allenfalls so etwas wie AGB.
Da brauchen wir auch gar nicht drüber zu diskutieren, diese Tatsache ist von diversen politischen Größen und Mandatsträgern völlig unumwunden eingeräumt worden.
Hier kann es also nur darum gehen, sich der Rechtsbeugung innerhalb des rechtsgebeugten Systems zu entziehen bzw. zu widersetzen.
Und dass diese permanente Tagesordnung ist, kannst du alleine daraus ersehen, dass heute kein Richter mehr seine Urteile persönlich unterschreibt - und sich damit der Haftung für seine Entscheidung entzieht. Das erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung. Nichts für Ungut!
Gleichwohl soll dein Ordnungsruf nicht ungehört verhallen - ich werde versuchen, dich nicht über Gebühr mit sinnlosen Postings zu langweilen.
Verfasst: 17.02.2012, 02:14
von leser
broemmel hat geschrieben:Also: Macht das hier Sinn?
Durchaus, aber an einer solchen Fachsimpelei muss sich ja nicht zwangsläufig jeder beteiligen
@Alius
Interessanter Beitrag, aber nun schweifst Du beim eigentlichen Thema doch etwas ab
@Machts Sinn
ich weiß was Du meinst, die Erläuterung aus dem LSG Urteil hat Dir Futter in Deinem Fall zur aufschiebenden Wirkung geliefert
Allerdings der - aus meiner bescheidenen Sicht - große Haken der genannten LSG Rechtssprechung ist umgekehrt, dass er genau zu den "1 Tag Lücke"-Fällen führt. Siehe Beitrag von GKV im Thread "Mehrfach-Watsch"
Verfasst: 17.02.2012, 13:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 16:32
von Machts Sinn
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