Danke, GKV, mit formellen Logik habe ich gemeint, dass man entweder schwanger ist oder nicht. Entweder hat man KG-Ansschpruch oder nicht. Jetzt lese ich, dassGerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Formelle Logik, was ist das denn?
Im Rechtsstaat geht es darum, ob Gesetze eingehalten werden. Die zum Krankengeld findet man im SGB V
§ 44 Krankengeld
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden.
§ 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1.
bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2.
im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
§ 49 Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
....
3.
soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen,
Ist jetzt nicht so eloquent wie die Äußerungen von Anton, beschreibt allerdings die geltende Rechtslage. Ich habe den Eindruck, dass der eloquente Anton in dir endlich denjenigen gefunden hat, der seine Ideen vor Gericht bringt. Mein Tipp: Produziert noch schnell eine Lücke in der Krankenschreibung. Da deine Frau beschäftigt ist, könnt ihr anschließend die Kasse dafür verklagen, dass sie Krankengeld gezahlt hat.
Zitat: "§ 49 Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
....
3.
soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen," (Zitatende).
Während der AHB von 21 Tagen bekam meine Frau Unterhaltsgeld und ders KG-Anspruch ruht. Meine Frage als funktionell *** User: das Ruhen des KG-Anspruches für 21 Tage während der Reha bedeutet, dass man von 78 Wochen des KG-Anspruches diese 21 Tage abziehen muss?
Sorrry, Czauderna, aber das Ruhe bedeutet gleichzeitig auch der Wegfall von 21 Tagen? Die KK hat aber kein KG gezahlt?
Anton leistet eine Pionierarbeit. Manche Ideen erscheinen manchem verrückt, aber die Ideen erobern die Welt. Gebt bitte Anton den festen Punkt/eine Rechtsgrundlage und er wie Archimedes sagen wird: "Gebt mir den festen Punkt, und ich hebe die Welt aus den Angeln". Gut, wenn nicht alles aus dem Forum verloren ist.
@Broemmel und GRV
Wann ist das Ende der 78-Wochen-Frist für meine Frau (sie ist seit dem 12.12.2016 krankgeschrieben, hatte eine AHB von 21 Tagen im April-Mai 2017)?
Ich bitte um Nachsicht, da ich Schwierigkeiten habe, die trockene Sprache des Gesetzes zu verstehen. Es kommt auf die Interpretation und die Umsetzung des Gesetzes an, wie es in meinen konkreten Fall ? Die unbestimmten Forderungen der Rechtsvorschriften müssen mit Leben gefüllt werden, hier ist mein Bespiel. Der arme Mann wie ich kann doch nicht mit den Zitaten und Links erschlagen werden.