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Verfasst: 24.05.2017, 17:59
von vlac
Kayef hat geschrieben:Ich habe der Krankenkasse ja das Fax da geschrieben und bekam 1-2 Wochen später per Post eine Antwort.

Die Krankenkasse hatte mir ja 250€ irgendwas gepfändet,

OK, von vorne: Krankenkasse oder Hauptzollamt haben Dein Konto gepfändet. Das läuft folgendermaßen: Deine Bank erhält von KK / HZA (ich schreibe das so, weil ich nicht weiß, wer vollstreckt hat) eine Forderungspfändung / Zahlungsverbot / Überweisungs- und Einziehungsverfügung. Eine Ausfertigung davon geht einige Tage später an Dich; Dein Konto ist dann schon gepfändet. In dieser Ausfertigung ist auch eine Aufstellung der Gesamtforderung enthalten, die gepfändet wird. Aus der Aufstellung gehen hervor: Die Hauptforderung (z.B. Beiträge), die bis zum Zeitpunkt der Pfändung aufgelaufenen Säumniszuschläge oder Zinsen, sowie die Vollstreckungskosten, die je nachdem, wie viele Vollstreckungshandlungen vorgenommen wurden, unterschiedlich hoch ausfallen. Du schuldest, egal bei welcher Forderung, grundsätzlich die Forderung selbst, als auch die Kosten der Beitreibung der Forderung. Grob überschlagen können dafür 66 Euro durchaus hinkommen. Bei Forderungen von Behörden ist der im Überweisungsbeschluss genannte Betrag für die Bank bindend, was ein Vorteil für den Schuldner ist, weil nach Zahlung das Konto früher wieder frei wird. Bei privatrechtlichen Forderungen muss die Bank indes immer vorher beim Gläubiger anfragen, was an weiteren Kosten und Zinsen aufgelaufen ist, was durchaus einige Wochen dauern kann.

dann schrieb die Krankenkasse mir eine Antwort, dass noch ein Monat (184,45€) offen war und somit die Pfändung gerechtfertigt war und der restliche Betrag, 66€ irgendwas meinem Versichertenkonto gutgeschrieben wurde.

Nachdem ich Deine voran gegangenen Posts noch mal gelesen habe, gehe ich davon aus, dass Folgendes passiert ist: Nachdem die Krankenkasse das Konto gepfändet hatte, hast Du an die Krankenkasse überwiesen, aber die Mitteilung darüber erst an diesem Tag erhalten; die Sache hat sich also überschnitten, und im Grunde war die Pfändung tatsächlich so in Ordnung, weil Du eben zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt hattest. Nun geht aus Deinen Posts nicht hervor, ob Du ein Pfändungsschutzkonto hast, und dementsprechend die Überweisung gebucht wurde, oder ob die Überweisung wegen des gesperrten Kontos von der Bank abgewiesen wurde. Falls die Überweisung gebucht wurde, hat Deine Bank Mist gebaut, denn es kam dann ja später zur sogenanten Drittschuldnerüberweisung: Die Bank hat den geforderten Betrag an den Gläubiger überwiesen. In diesem Fall hätte sie aber auf Grund Deiner Mitteilung, dass Du gezahlt hast, Deine Angaben prüfen müssen.

Im zweiten Fall hätte die Krankenkasse daneben gegriffen, denn die Überweisung hätte zuerst auf die gepfändete Forderung verrechnet werden müssen, falls auch noch andere, nicht vollstreckte Forderungen vorlagen.

Falls Du ein P-Konto haben solltest, würde mich die Drittschuldnerüberweisung mitten im Monat wundern. Denn beim P-Konto dürfen, ganz kurz gesagt, pfändbare Beträge erst am Ende des auf den Zahlungseingangs folgenden Monats überwiesen werden. Noch mehr wundert mich allerdings, angesichts Deiner Angaben zu Deinen beruflichen und finanziellen Verhältnissen, dass Du überhaupt so viel Geld auf dem Konto gehabt hast, dass es zu einer Drittschuldnerüberweisung kommen konnte.


Nun schrieb ich der Krankenkasse erneut ein Fax und habe gefragt, warum 250€ gepfändet wurden, obwohl nur 184€ offen waren? Zwar hat die Krankenkasse mir das restliche Geld gutgeschrieben aber ich gebe mich damit nicht zufrieden.

Ich kann hier nur vermuten, dass die Krankenkasse aus Kulanz die Vollstreckungskosten erstattet hat.

Meiner Meinung nach war die Pfändung rechtswidrig,

Nein, war sie nicht, weil Du zum Zeitpunkt der Ausfertigung noch nicht gezahlt hattest. Ob bei der Pfändung selbst alles korrekt gelaufen ist, lässt sich indes von hier aus nicht sagen.

da mehr gepfändet wurde als offen war,

Siehe meine Ausführungen zum Thema Vollstreckungskosten.

auch die gutschrift macht das nicht besser oder ungeschehen

Naja, die Krankenkasse hätte das nicht machen müssen, und das selbst dann nicht, wenn die Forderung möglicherweise zweimal gezahlt wurde, denn die Vollstreckungskosten beziehen sich auf die Vollstreckungshandlung, und die war mit der Zustellung der Pfändung an die Bank abgeschlossen.

und soweit ich weiß, darf nur soviel gepfändet werden wie offen ist und keinen cent mehr!

Nein, da weißt Du leider Falsches; Hunderttausende, die immense Inkasso- und Vollstreckungskosten zahlen müssen, wären erleichtert, wenn dem so wäre. Du schuldest die Hauptforderung, und sämtliche Schäden, die aus dem Verzug entstehen: Also Gerichtskosten, Anwaltskosten, Vollstreckungskosten, Verzugszinsen oder Säumniszuschläge. Die Liste ist nicht abschließend.

Da nur 184€ offen waren aber 66€ zuviel gepfändet wurden, ist aus meiner Sicht die Pfändung rechtswidrig und sofort aufzuheben.

Nur wenn die 66 Euro nicht durch Zinsen der Vollstreckungskosten belegt wären, wäre dieser Teil der Forderung rechtswidrig. Die nachgewiesenen Teile bleiben aber trotzdem vollstreckbar. Du hättest dann gegen die nicht nachgewiesenen Forderungsbestandteile vorgehen können; die Pfändung wäre aber trotzdem bestehen geblieben, bis Du die berechtigten Forderungen bezahlt gehabt hättest. Da die Bank Dir die 66 Euro erstattet hat, ist aber jede Diskussion über die Berechtigung dieser Forderung hinfällig.

Bis heute hat mir die Krankenkasse nicht geantwortet warum 66€ zuviel gepfändet wurden, zudem weigert sich die Krankenkasse die Pfändung als ungültig zu erklären.

Die Krankenkasse muss Dir doch erklärt haben, warum Sie Dir 66 Euro erstattet? Abgesehen davon: Welchen Sinn soll es machen, eine augenscheinlich bezahlte und damit erledigte Pfändung für hinfällig zu erklären?

Ich kann schließlich auch nicht hingehen wenn ich jemand etwas für sagen wir 150€ verkaufe und dann 250€ verlangen

Doch. Und zwar wenn der Käufer nicht zahlt, und die Vollstrekcungsbescheid beantragen und Kontopfändung durchführen muss. Irgendwann sind dann aus den 150 Euro dann 250 oder sogar noch mehr geworden, die Du erstmal aus eigener Tasche auslegen musst.

und dann hoffen, dass es nicht auffällt

Nun, im Pfändungsbeschluss muss irgendwo gestanden haben, worum es sich bei den 66 Euro handelt.

und wenn es dann auffällt und der Kunde sich beschwerd, einfach so tun als wäre nichts geschehen und sagen: Ich schreib Ihnen die 100€ gut.

GSollte, was nicht belegt ist, tatsächlich etwas falsch gelaufen sein, ist das der beste Weg.

Wenn ich mehr Geld verlange als mir zusteht, ist der Strafbestand des Betruges definitiv erfüllt!

Nein, dazu musst Du auch noch Tatsachen vortäuschen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Abgesehen davon stehen die Vollstreckungskosten zu, weil das gesetzlich so festgelegt ist.

Oder: Ein Gerichtsvollzieher kann auch nicht kommen wenn 200€ offen sind, dann die 200€ einkassieren und wenn der Gerichtsvollzieher z.B. eine schöne Uhr bei mir sieht sagen: Die 200€ sind jetzt bezahlt aber die Uhr da find ich schön, die kassier ich jetzt einfach auch noch ein, obwohl die Summe schön längst beglichen ist. Das geht einfach nicht, das ist rechtswidrig und eine Straftat.

Hat zwar mit der Sache überhaupt nichts zu tun, aber da hättest Du jetzt mal recht.

Oder wenn ich eine Hausdurchsuchung wegen keine Ahnung was bekomme... Waffen oder so? Kann die Polizei auch nicht sagen: Oh der große Flachbildfernseh da sieht schön aus, der ist zwar keine Waffe aber der ist beschlagnahmt, der kommt jetzt in mein (also in sein) Wohnzimmer.

Naja, mir wurde schon mal von einem Kunden ein Fernseher entgegen geschleudert.

Ich weiß, die Beispiele sind etwas seltsam

Auch da hast Du recht.

aber ich will damit lediglich nur aufzeigen, dass man nur das Pfänden/Beschlagnahmen darf, was offen oder rechtmäßig etc. ist

Mit Betonung auf rechtmäßig. Und es ist eben wie wortreich beschrieben rechtmäßig, neben der Hauptforderung auch Kosten beitreiben zu lassen.

und keinen Cent mehr oder keinen Gegenstand der absolut nichts mit der Sache zu tun, mein Eigentum und legal ist.

Und dann regt man sich auf, wenn ich die Krankenkasse da als unfähig bezeichne?

Ja, ich finde das ärgerlich, weil bei genauer Betrachtung einfach der Beweis dafür fehlt, dass das so ist.

Sorry, aber wer sich so derart viele Fehltritte in so kurzer Zeit leistet wie es die Krankenkasse da getan hat, das ist alles andere als Seriös, Zuverlässig, Fähig etc. Jeder andere hätte dafür schon Abmahnungen oder sogar die Kündigung kassiert, für solch ein Verhalten und solch gravierende Fehler wie es die Krankenkasse da am laufenden Band begangen hat.

Ich bin nun bei einer anderen Krankenkasse versichert, GOTTSEIDANK!

Fehltritte der Krankenkasse innerhalb kurzer Zeit:
• 3 verschiedene Rechnungen innerhalb von 3 Wochen (jede Woche war es plötzlich ein anderer Betrag)
• 1. Pfändung hatte schon wieder ein komplett anderen Betrag
• Unverschämtes & Unfaires Verhalten der Krankenkasse mir gegenüber (Schikane/Mobbing)
• Ständig hat die Krankenkasse neue Ausreden und suchte nach Gründen um mich fertig zu machen
• 2. Pfändung obwohl Betrag freiwillig gezahlt wurde von mir
• Es wurde mehr gepfändet als offen war
• Ich erhielt weder eine Mahnung, Gerichtsbeschluss noch sonst etwas
• Ich erhielt kein Hinweis der Krankenkasse, dass mehr gepfändet wurde als offen war und dies meinem Versichertenkonto gutgeschrieben wurde
• Ich erhielt erst nach mehrmaliger Beschwerde den Hinweis
• Ich erhalte auch nach mehrmaligen nachfragen einfach keine Antwort, warum mehr gepfändet als offen war

Tja, das sind alles Vorwürfe, die man so in den Raum stellen kann, und die wir hier nicht mal im Ansatz überprüfen können, weil wir zu vielem davon gar nichts erfahren haben, und zu allem anderen nur Deine Version kennen, die auf Deiner eigenen, recht speziellen Wahrnehmung beruht.

Hätte ich, würde ich arbeiten,

....

mir ebenfalls soviele Fehltritte geleistet, hätte ich wahrscheinlich schon die Kündigung erhalten und das völlig zurecht. Aber im Endeffekt schadet die Krankenkasse sich und ihrem Image nur selbst mit solch einem mangelhaften und inkompetenten Verhalten und das die Krankenkasse da immer mehr Mitglieder verliert, wundert mich ehrlich gesagt nicht.

Die Krankenkasse da hatte vor ein paar Jahren noch 15.000 Mitglieder oder sowas, letztes Jahr waren es nur noch 9000, wie es dieses/nächstes Jahr aussieht, weiß ich nicht aber ich vermute, dass die Zahl dann nur noch 7000-8000 betragen dürfte. Ich denke, die Zahlen und Verluste an Mitglieder sprechen eine deutliche Sprache, mehr muss ich dazu nicht mehr sagen...

Verfasst: 25.05.2017, 00:11
von Kayef
Ich würde ja gerne Dokumente als Beweis hier hochladen, aber da ich nur wenige Dokumente habe und die Krankenkasse sich, wie bereits schon erwähnt, weigert eine ausführliche Stellungsnahme abzugeben, kann ich leider, wenn nur wenige Dokumente hochladen.

Warum ich soviel Geld aufm Konto habe/hatte das gepfändet werden konnte ohne Kontosperrung: Ich bekam eine größere Kindergeldnachzahlung und jeden Monat 192,00€ Kindergeld. Die Nachzahlung wollte ich für den Führerschein nutzen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, leider hat die "nette" Krankenkasse mir das nicht gegönnt und sich nahezu die gesamte Nachzahlung gekrallt, d.h. Führerschein muss warten, d.h. meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt bleiben schlecht, d.h. ich werd dem deutschen Staat noch einige Monate mehr auf der Tasche liegen, auch wenn ich das eigentlich nicht möchte aber ich muss es gezwungenermaßen.

Wegen den 66€ die zuviel gepfändet wurden: Die Krankenkasse weigert sich ja eine Erklärung abzugeben wieso 66€ zuviel, warum 250€ gepfändet wurden obwohl nur 184€ offen waren etc.

Nein, ich habe kein P-Konto.

Ich habe bei Schulen hier in meinem Bundesland nachgefragt, mir wurde es untersagt eine Berufsschule zu besuchen mit Begründung: Da ich Erwachsen bin und meine Schulpflicht erfüllt habe, darf ich kein BF1, BF2 und auch keine schulische Ausbildung machen, ich darf nur noch zur Schule wenn ein Betrieb mich als Lehrling einstellt und zur Ausbildung anmeldet, solange habe ich keinerlei Recht eine Schule zu besuchen. Abendschule habe ich nachgefragt, die bieten kein Kurs für Mittlere Reife an weil sich kaum jemand anmeldet. Ich bewerbe mich seit 2009 um Ausbildung aber erhalte Absagen am laufenden Band trotz Hauptschulabschluss und eigentlich gar nicht so miserablen Noten. Ich wollte Realschulabschluss machen aber wie bereits erwähnt, darf ich nicht, lässt man mich nicht wie auch immer...

Minijob bekomm ich auch nicht, auch da immer Absagen. Ich weiß echt nicht was die alle gegen mich haben, vllt ist es mein Aussehen? Vllt liegt es daran, weil ich ein Hartzi bin? Leider wird man als Hartz 4 Empfänger von der Gesellschaft als "Dreck" angesehen, der auf Kosten anderer lebt, wie oft ich schon den Spruch hören musste (ich könnte tausende Seiten damit füllen, so oft hab ich den Spruch schon zu hören bekommen): Du verdammter Schmarotzer lebst auf meine Kosten, ich geh für dich arbeiten, um dich zu ernähren!

Jeder kann das auch selbst testen: Erwähn mal anderen gegenüber, dass du Hartz 4 beziehst... die meisten werden dir abwertende Blicke entgegenwerfen. Erwähn mal, dass du die Taschen voller Geld hast, dann will jeder dein bester Freund sein. Wer glaubt das ist ein Märchen: Testet es selber aus.

Ich bekomm überall Absagen oder erst gar keine Antwort: Schule, Abendschule, Ausbildung, Minijob, Wohnungssuche, ...

Tja... somit geht mein Hartz 4 leben leider weiter.

Ich werde mal abwarten, sollte die Krankenkasse keine Stellungnahme abgeben und alles im Detail erklären, werde ich sehr hart gegen die Krankenkasse vorgehen, mit allen Mitteln die mir die BRD zur Verfügung stellt und wenn ich soviele Stationen abgehen muss bis ich beim Bundesgerichtshof angelangt bin, ich werde mir solch ein Verhalten der Krankenkasse nicht bieten lassen und nicht vorher Ruhe geben, bis endlich Gerechtigkeit herrscht! Das Motto von Deutschland ist: Einigkeit, Recht und Freiheit und ich werde für meine Rechte bis zum bitteren Ende kämpfen, mit allen Mitteln, koste es was es wolle! Und wenn ich dabei soviel Schulden machen muss, dass ich eines Tages im Gefängnis lande aber das ist es mir dann wert! Um zu meinem Recht zu gelangen, nehme ich alles in Kauf, sogar eine Haftstrafe aufgrund Schulden.

Verfasst: 25.05.2017, 01:39
von vlac
Kayef hat geschrieben:Ich würde ja gerne Dokumente als Beweis hier hochladen, aber da ich nur wenige Dokumente habe und die Krankenkasse sich, wie bereits schon erwähnt, weigert eine ausführliche Stellungsnahme abzugeben, kann ich leider, wenn nur wenige Dokumente hochladen.
Tja, ich habe versucht, Dir zu erklären, was Sache ist.
Warum ich soviel Geld aufm Konto habe/hatte das gepfändet werden konnte ohne Kontosperrung:

[/quote]Häh!? Kontopfändung ohne Kontosperre? Du hattest im April geschrieben, dass im Vormonat Dein Konto gepfändet wurde. Am 24.04. wurde das Geld dann angeblich ausgekehrt. Entweder da ist etwas kräftig durcheinander geraten, oder hier stimmt etwas nicht: Es gibt keine Kontenpfändung ohne Zahlungsverbot (Kontosperre).

Ich bekam eine größere Kindergeldnachzahlung und jeden Monat 192,00€ Kindergeld. Die Nachzahlung wollte ich für den Führerschein nutzen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, leider hat die "nette" Krankenkasse mir das nicht gegönnt und sich nahezu die gesamte Nachzahlung gekrallt, d.h. Führerschein muss warten, d.h. meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt bleiben schlecht, d.h. ich werd dem deutschen Staat noch einige Monate mehr auf der Tasche liegen, auch wenn ich das eigentlich nicht möchte aber ich muss es gezwungenermaßen.

[/quote]Vor ein paar Posts war noch von 250 Euro die Rede, nicht von einer größeren Summe.

Wegen den 66€ die zuviel gepfändet wurden: Die Krankenkasse weigert sich ja eine Erklärung abzugeben wieso 66€ zuviel, warum 250€ gepfändet wurden obwohl nur 184€ offen waren etc.

[/quote]Wie gesagt: Vollstreckungskosten und gegebenenfalls Säumniszuschläge. Steht in der Pfändungsverfügung drin. Ich habe noch keine gesehen, in der es nicht aufgeführt war.

Nein, ich habe kein P-Konto.

[/quote]Da haben wir den Grund, warum das Geld ausgekehrt wurde. Hättest Du Dein Konto als P-Konto führen lassen (wäre auch noch nach der Pfändung gegangen) wäre das nicht passiert.

Ich habe bei Schulen hier in meinem Bundesland nachgefragt, mir wurde es untersagt eine Berufsschule zu besuchen mit Begründung: Da ich Erwachsen bin und meine Schulpflicht erfüllt habe, darf ich kein BF1, BF2 und auch keine schulische Ausbildung machen, ich darf nur noch zur Schule wenn ein Betrieb mich als Lehrling einstellt und zur Ausbildung anmeldet, solange habe ich keinerlei Recht eine Schule zu besuchen.

Abendschule habe ich nachgefragt, die bieten kein Kurs für Mittlere Reife an weil sich kaum jemand anmeldet. Ich bewerbe mich seit 2009 um Ausbildung aber erhalte Absagen am laufenden Band trotz Hauptschulabschluss und eigentlich gar nicht so miserablen Noten. Ich wollte Realschulabschluss machen aber wie bereits erwähnt, darf ich nicht, lässt man mich nicht wie auch immer...

Minijob bekomm ich auch nicht, auch da immer Absagen. Ich weiß echt nicht was die alle gegen mich haben, vllt ist es mein Aussehen?

Vllt liegt es daran, weil ich ein Hartzi bin? Leider wird man als Hartz 4 Empfänger von der Gesellschaft als "Dreck" angesehen, der auf Kosten anderer lebt, wie oft ich schon den Spruch hören musste (ich könnte tausende Seiten damit füllen, so oft hab ich den Spruch schon zu hören bekommen): Du verdammter Schmarotzer lebst auf meine Kosten, ich geh für dich arbeiten, um dich zu ernähren!

Jeder kann das auch selbst testen: Erwähn mal anderen gegenüber, dass du Hartz 4 beziehst... die meisten werden dir abwertende Blicke entgegenwerfen.

[/quote]Ich kenne sehr viele Menschen, die Hartz IV beziehen; das ist heute keine Seltenheit. Viele dieser Menschen haben sogar Arbeit, die aber nicht genug abwirft.

Erwähn mal, dass du die Taschen voller Geld hast, dann will jeder dein bester Freund sein. Wer glaubt das ist ein Märchen: Testet es selber aus.

Ich bekomm überall Absagen oder erst gar keine Antwort: Schule, Abendschule, Ausbildung, Minijob, Wohnungssuche, ...

Tja... somit geht mein Hartz 4 leben leider weiter.

Ich werde mal abwarten, sollte die Krankenkasse keine Stellungnahme abgeben und alles im Detail erklären, werde ich sehr hart gegen die Krankenkasse vorgehen, mit allen Mitteln die mir die BRD zur Verfügung stellt und wenn ich soviele Stationen abgehen muss bis ich beim Bundesgerichtshof angelangt bin, ich werde mir solch ein Verhalten der Krankenkasse nicht bieten lassen und nicht vorher Ruhe geben, bis endlich Gerechtigkeit herrscht! Das Motto von Deutschland ist: Einigkeit, Recht und Freiheit und ich werde für meine Rechte bis zum bitteren Ende kämpfen, mit allen Mitteln, koste es was es wolle! Und wenn ich dabei soviel Schulden machen muss, dass ich eines Tages im Gefängnis lande aber das ist es mir dann wert! Um zu meinem Recht zu gelangen, nehme ich alles in Kauf, sogar eine Haftstrafe aufgrund Schulden.[/quote]In Deutschland gibt es kein Gefängnis, nur weil man Schulden hat. Den Rechtsstreit wirst Du aber mit Sicherheit verlieren, weil die Krankenkasse so wie es aussieht, korrekt gehandelt hat.

Verfasst: 25.05.2017, 14:05
von Kayef
Damit es nicht weiter zu Missverständnissen kommt, eine Auflistung des bisherigen Ablaufs:

• Als ich 23 wurde, hat die Krankenkasse mich aus der Familienversicherung rausgeworfen
• Ich wandte mich ans Sozialamt, diese verwiesen mich ans Jobcenter, das Jobcenter war bereit mir zu helfen aber unter der Bedingung, dass ich ALG II beantrage
• Ich habe ALG II beantragt
• Das Jobcenter verlangte plötzlich als neue Bedingung, dass ich bzw. viel mehr meine Eltern Kindergeld für mich beantragen, vorher wird mein ALG II Antrag nicht weiter bearbeitet
• Meine Eltern haben dann Kindergeld für mich beantragt, der Antrag wurde anfangs abgelehnt, nach mehreren Nachweisen, dass ich seit monaten selbstständig auf Ausbildungssuche bin (sog. Ausbildungssuchender) wurde dem Antrag zugestimmt und ich erhielt eine etwas größere Nachzahlung auf mein Konto (meine Bankverbindung wurde angegeben)
• Das Jobcenter hat daraufhin meinem ALG II Antrag ebenfalls zugestimmt
• Ich erhielt ein halbes Jahr lang ALG II
• Die Verlängerung des ALG II wurde nach dem halben Jahr abgelehnt
• Ich erhielt nur noch ein Zuschuss zur Krankenversicherung
• Der Zuschuss betrug erst 46€ ca., dann 104€, dann 116€, dann wieder 46€ und jetzt nur noch 34€ ca.
• Ich erhalte auch weiterhin, bis ich 25 werde dieses Jahr, kein ALG II
• Meine Eltern haben nach Anraten unseres Rechtsanwalt ein Untermietvertrag mit mir abgeschlossen, dieser Mietvertrag wurde durch den Rechtsanwalt kontrolliert und für rechtlich Einwandfrei erklärt, danach haben wir dem Jobcenter diesen zukommen lassen aber dieser wurde einfach ignoriert und bis heute einbehalten vom Jobcenter
• Ich bekomme monatlich 192€ Kindergeld, wovon ich mir Lebensmittel etc. kaufen muss, da meine Eltern kein Geld haben um mich finanziell und materiell zu unterstützen
• Da ich nur wenig Zuschuss zur Krankenversicherung bekam/bekomme und mein Kindergeld für Lebensmittel drauf geht, musste ich unweigerlich Schulden bei der Krankenkasse machen, hatte keinerlei andere Wahl, entweder ich Zahl die Krankenkasse und habe nichts zu essen oder ich zahl von dem Kindergeld Lebensmittel und mache Schulden, habe mich dann für letzteres entschieden
• Die Krankenkasse schickte mir dann innerhalb von 3 Wochen, 3 verschiedene Rechnungen mit 3 verschiedenen Endsummen aber selben Zeiträume die dort aufgelistet waren!!!
• In der 4. Woche hat die Krankenkasse dann eine Kontopfändung mit schon wieder einem komplett anderen Betrag durchführen lassen (4 verschiedene Beträge innerhalb 4 Wochen für die selben Zeiträume, wie kann sowas sein???)
• Da ich die Kindergeldnachzahlung auf dem Konto stehen lassen hab, Konto Geld gepfändet werden und mein Konto war danach immer noch im Plus, wurde somit also nicht gesperrt, nur das Geld welches gepfändet wurde, wurde eingezogen, mehr nicht
• Die Kindergeldnachzahlung wollte ich nutzen, um den Autoführerschein zu machen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben
• Irgendwann wurde eine 2. Kontopfändung durchgeführt, obwohl ich bereits am selben Tag den offenen Betrag beglichen haben
• Ich schrieb sowohl der Bank als auch der Krankenkasse sofort ein Fax, dass ich den Betrag eigenständig überwiesen habe und die Pfändung bitte aufgehoben werden soll
• Ich bekam keinerlei Rückantwort und ging somit davon aus, dass die Pfändung aufgehoben wurde, da ich den Betrag selbst beglichen hatte
• Ein Monat später wurde die Pfändung dann vollstreckt und wurde nicht, wie ich erhofft hatte, aufgehoben
• Als die Pfändung vollstreckt wurde, waren nur 184,45€ noch offen, es wurden aber 250€ irgendwas gepfändet, 66€ zuviel
• Die 66€ wurden meinem Mitgliedskonto gutgeschrieben, nachdem ich mich mehrfach beschwerd hatte
• Ich bat die Krankenkasse um eine Stellungnahme, warum 250€ gepfändet wurden, obwohl nur 184,45€ offen waren
• Die Krankenkasse ignoriert mich völlig und weigert sich rigoros eine Stellungnahme abzugeben
• Ich erhielt weder eine Rechnung, Mahnung etc. in der die 250€ als gerechtfertigt waren, die Pfändung wurde ohne jeglichen Hinweis stillschweigend durchgeführt
• Da die Krankenkasse mir weder eine Rechnung, Mahnung etc. zukommen lies und meine Bank mich auch nicht darüber benachrichtigt hatte und ich auch keinerlei Post vom Gerichtsvollzieher oder Gericht bekam und die Krankenkasse sich rigoros weigert zu erklären wie die 250€ zustande kommen, muss ich gezwungenermaßen davon ausgehen, dass hier einiges nicht mit rechten Dingen abläuft/ablief, warum sonst weigert man sich eine Stellungnahme abzugeben? Das zeugt ja schon förmlich davon, dass man irgend etwas zu verbergen hat.
• Durch die Pfändungen ist nahezu meine gesamte Kindergeldnachzahlung einkassiert worden, also kann ich den Führerschein nicht machen und muss warten bis ich dieses Jahr 25 werde und dann 409€ (oder wie viel das sind pro Monat?) ALG II bekomme und davon irgendwie den Führerschein finanzieren, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Übrigens: Warum das Jobcenter den Untermietvertrag ignoriert und mir kein ALG II und somit die gesamte Krankenversicherung bezahlt, kann mein Anwalt nicht nachvollziehen, dies sagte er vor ca. 2 Wochen noch mal. Selbst wenn ich bei meinen Eltern lebe (und das tue ich derzeit noch) habe ich alle Kriterien erfüllt (ich sorge für mich selbst, habe meine eigenen Bereiche die ich abschließen kann mit einem Schlüssel etc., ich koche für mich alleine usw.) habe ich ein Anrecht darauf, Miete an meine Eltern abzugeben und im Elternhaus Miete zu wohnen. Auch unter 25 darf man Miete wohnen, egal wo und wenn es bei den eigenen Eltern ist, dies hat mein Anwalt ebenfalls nochmal so bestätigt. Mir wurde ohnehin vom Jobcenter mehrfach der Auszug aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung genehmigt, somit sprach und spricht nichts gegen einen Untermietvertrag!

Verfasst: 25.05.2017, 16:32
von Czauderna
Hallo
Du hast einen Anwalt ? - Na, dann sollte doch alles okay sein, der kann und muss dir konkret helfen, dafür bekommt er sein Geld ( vom wem eigentlich).
Hier scheint es nix zu werden, hednfalls so, dass du zufrieden sein wirst, oder siehst du das anders?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.05.2017, 17:17
von vlac
Damit es nicht weiter zu Missverständnissen kommt, eine Auflistung des bisherigen Ablaufs:

• Als ich 23 wurde, hat die Krankenkasse mich aus der Familienversicherung rausgeworfen

Ja, das ist wohl der Wille des Gesetzes.

• Ich wandte mich ans Sozialamt, diese verwiesen mich ans Jobcenter, das Jobcenter war bereit mir zu helfen aber unter der Bedingung, dass ich ALG II beantrage

Erstaunlich: Hartz IV erst beantragt, als die Familienversicherung wegfiel.

• Ich habe ALG II beantragt

OK. Erstaunlich, dass das erst so spät passiert ist.

• Das Jobcenter verlangte plötzlich als neue Bedingung, dass ich bzw. viel mehr meine Eltern Kindergeld für mich beantragen, vorher wird mein ALG II Antrag nicht weiter bearbeitet

Ja, das ist der Wille des Gesetzes.

• Meine Eltern haben dann Kindergeld für mich beantragt, der Antrag wurde anfangs abgelehnt, nach mehreren Nachweisen, dass ich seit monaten selbstständig auf Ausbildungssuche bin (sog. Ausbildungssuchender) wurde dem Antrag zugestimmt und ich erhielt eine etwas größere Nachzahlung auf mein Konto (meine Bankverbindung wurde angegeben)

Soweit so gut.

• Das Jobcenter hat daraufhin meinem ALG II Antrag ebenfalls zugestimmt
• Ich erhielt ein halbes Jahr lang ALG II
• Die Verlängerung des ALG II wurde nach dem halben Jahr abgelehnt

Warum, das hat das Jobcenter mit Sicherheit begründet.

• Ich erhielt nur noch ein Zuschuss zur Krankenversicherung
• Der Zuschuss betrug erst 46€ ca., dann 104€, dann 116€, dann wieder 46€ und jetzt nur noch 34€ ca.

Lässt sich von hier aus nicht nachvollziehen, da die dazugehörigen Zahlen fehlen. Das Jobcenter hat aber mit Sicherheit auch das erklärt, und der erstaunlicherweise vorhandene Anwalt dürfte hier auch einige erläuternde Worte eingeworfen haben.

• Ich erhalte auch weiterhin, bis ich 25 werde dieses Jahr, kein ALG II
• Meine Eltern haben nach Anraten unseres Rechtsanwalt ein Untermietvertrag mit mir abgeschlossen, dieser Mietvertrag wurde durch den Rechtsanwalt kontrolliert und für rechtlich Einwandfrei erklärt, danach haben wir dem Jobcenter diesen zukommen lassen aber dieser wurde einfach ignoriert und bis heute einbehalten vom Jobcenter

Das mag so sein, dass der Anwalt sagt, dass sei so in Ordnung, aber man fragt sich, wenn man das liest, auch, warum der Anwalt dann keine weiteren juristischen Schritte einleitet, wenn er das alles in Ordnung hält, und sich das Jobcenter wohl weiterhin auf den Standpunkt stellt, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, oder den Antrag ganz ignoriert.

• Ich bekomme monatlich 192€ Kindergeld, wovon ich mir Lebensmittel etc. kaufen muss, da meine Eltern kein Geld haben um mich finanziell und materiell zu unterstützen

Hier muss ich auf meine Ausführungen in einem meiner vorangegangenen Posts verweisen: Deine Eltern sind ganz offensichtlich zahlungsunfähig; warum dennoch ein Großteil des Einkommens für Verbindlichkeiten aufgewandt wird, lässt sich absolut nicht darstellen. Das Jobcenter jedenfalls darf Schulden nur in sehr eng gesteckten Rahmen berücksichtigen. Erstaunlich auch hier, dass man zwar Mietverträge prüfen lässt, aber augenscheinlich nichts unternimmt, um die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen.

• Da ich nur wenig Zuschuss zur Krankenversicherung bekam/bekomme und mein Kindergeld für Lebensmittel drauf geht, musste ich unweigerlich Schulden bei der Krankenkasse machen, hatte keinerlei andere Wahl, entweder ich Zahl die Krankenkasse und habe nichts zu essen oder ich zahl von dem Kindergeld Lebensmittel und mache Schulden, habe mich dann für letzteres entschieden

Doch da gibt es andere Möglichkeiten: Professionell beraten lassen; vorhandes Geld der Bedarfsgemeinschaft zuerst für den Lebenunterhalt, und dann erst für den Schuldendienst aufwenden, beispielsweise.

• Die Krankenkasse schickte mir dann innerhalb von 3 Wochen, 3 verschiedene Rechnungen mit 3 verschiedenen Endsummen aber selben Zeiträume die dort aufgelistet waren!!!

Da Krankenkassenbeiträge immer weiter laufen, und unter Umständen auch Kosten und Säumniszuschläge hinzu kommen, ist es normal, dass sich die Forderungshöhe ändert.

• In der 4. Woche hat die Krankenkasse dann eine Kontopfändung mit schon wieder einem komplett anderen Betrag durchführen lassen (4 verschiedene Beträge innerhalb 4 Wochen für die selben Zeiträume, wie kann sowas sein???)

Das mit den Vollstreckungskosten habe ich jetzt zwei Mal erklärt, ein weiteres Mal mache ich das nicht.

• Da ich die Kindergeldnachzahlung auf dem Konto stehen lassen hab, Konto Geld gepfändet werden und mein Konto war danach immer noch im Plus, wurde somit also nicht gesperrt, nur das Geld welches gepfändet wurde, wurde eingezogen, mehr nicht

Nochmal: Kontopfändung ohne Kontosperrung gibt es nicht; gepfändetes Geld wird auch erst nach einer 30 Tage-Frist, in der das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden kann, an den Gläubiger überwiesen. Solange kein P-Konto eingerichtet wurde, bleibt das Konto gesperrt, und auch wenn der Kontoinhaber sofort die Zahlung der Forderung beauftragt, ist das Konto zunächst gesperrt. Das kann also nicht so sein.

• Die Kindergeldnachzahlung wollte ich nutzen, um den Autoführerschein zu machen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben

• Irgendwann wurde eine 2. Kontopfändung durchgeführt, obwohl ich bereits am selben Tag den offenen Betrag beglichen haben

Unwahrscheinlich, dass die Überweisung ausgeführt wurde, weil die Kontopfändung in den allermeisten Fällen greift, bevor der Kontoinaber davon erfährt.

• Ich schrieb sowohl der Bank als auch der Krankenkasse sofort ein Fax, dass ich den Betrag igenständig überwiesen habe und die Pfändung bitte aufgehoben werden soll
• Ich bekam keinerlei Rückantwort und ging somit davon aus, dass die Pfändung aufgehoben wurde, da ich den Betrag selbst beglichen hatte

siehe oben

• Ein Monat später wurde die Pfändung dann vollstreckt und wurde nicht, wie ich erhofft hatte, aufgehoben

Wahrscheinlich, weil die Überweisung nicht ausgeführt wurde. Überdies frage ich mich, warum kein P-Konto eingerichtet wurde.

• Als die Pfändung vollstreckt wurde, waren nur 184,45€ noch offen, es wurden aber 250€ irgendwas gepfändet, 66€ zuviel

Auch hier: Zweimal erklärt...

• Die 66€ wurden meinem Mitgliedskonto gutgeschrieben, nachdem ich mich mehrfach beschwerd hatte

Kaum zu glauben, dass die Krankenkasse das ohne Erklärung getan haben soll.

• Ich bat die Krankenkasse um eine Stellungnahme, warum 250€ gepfändet wurden, obwohl nur 184,45€ offen waren

siehe oben

• Die Krankenkasse ignoriert mich völlig und weigert sich rigoros eine Stellungnahme abzugeben

Hat Sie Dir gesagt oder geschrieben: "Wir weigern uns, Ihnen das zu erklären"? Ansonsten anrufen, nachfragen.

• Ich erhielt weder eine Rechnung, Mahnung etc. in der die 250€ als gerechtfertigt waren, die Pfändung wurde ohne jeglichen Hinweis stillschweigend durchgeführt

Doch hast, Du, und zwar die Pfändungsverfügung.

• Da die Krankenkasse mir weder eine Rechnung, Mahnung etc. zukommen lies und meine Bank mich auch nicht darüber benachrichtigt hatte und ich auch keinerlei Post vom Gerichtsvollzieher oder Gericht bekam

Bei Behörden gibt es keine gerichtlichen Vollstreckungsbescheide. Der Beitragsbescheid von der Krankenkasse ist für 30Jahre vollstreckbar. Die Gerichtsvollzieher der Krankenkassen sind meist Zollbeamte; in manchen Fällen pfänden die Krankenkassen auch selbst.

und die Krankenkasse sich rigoros weigert zu erklären wie die 250€ zustande kommen, muss ich gezwungenermaßen davon ausgehen, dass hier einiges nicht mit rechten Dingen abläuft/ablief, warum sonst weigert man sich eine Stellungnahme abzugeben? Das zeugt ja schon förmlich davon, dass man irgend etwas zu verbergen hat.

Nein, tut es nicht. Schau' in Deine Akten, irgendwo steht wahrscheinlich die Erklärung drin.

• Durch die Pfändungen ist nahezu meine gesamte Kindergeldnachzahlung einkassiert worden, also kann ich den Führerschein nicht machen und muss warten bis ich dieses Jahr 25 werde und dann 409€ (oder wie viel das sind pro Monat?) ALG II bekomme und davon irgendwie den Führerschein finanzieren, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Du hättest Dein Konto in ein P-Konto umwandeln können.

Übrigens: Warum das Jobcenter den Untermietvertrag ignoriert und mir kein ALG II und somit die gesamte Krankenversicherung bezahlt, kann mein Anwalt nicht nachvollziehen, dies sagte er vor ca. 2 Wochen noch mal.

Hmm, er könnte einfach mal nachfragen, falls das Jobcenter eine Ablehnung geschickt haben sollte, ohne den Mietvertrag zu erwähnen.

Selbst wenn ich bei meinen Eltern lebe (und das tue ich derzeit noch) habe ich alle Kriterien erfüllt (ich sorge für mich selbst, habe meine eigenen Bereiche die ich abschließen kann mit einem Schlüssel etc., ich koche für mich alleine usw.) habe ich ein Anrecht darauf, Miete an meine Eltern abzugeben und im Elternhaus Miete zu wohnen. Auch unter 25 darf man Miete wohnen, egal wo und wenn es bei den eigenen Eltern ist, dies hat mein Anwalt ebenfalls nochmal so bestätigt. Mir wurde ohnehin vom Jobcenter mehrfach der Auszug aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung genehmigt, somit sprach und spricht nichts gegen einen Untermietvertrag!

Außer natürlich, dass das Jobcenter unterstellen könnte, dass weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Verfasst: 25.05.2017, 18:01
von Pichilemu
vlac hat geschrieben:Doch da gibt es andere Möglichkeiten: Professionell beraten lassen; vorhandes Geld der Bedarfsgemeinschaft zuerst für den Lebenunterhalt, und dann erst für den Schuldendienst aufwenden, beispielsweise.
Der TE kann doch seine Eltern zu nichts zwingen, er kann denen nicht mit vorgehaltener Waffe befehlen, sofort das ganze Geld rauszurücken. Wenn die nicht wollen, ist der TE machtlos. Der einzige legale Weg wäre eine rechtliche Betreuung für die Eltern aber dazu müsste man es schaffen denen eine psychische Krankheit anzudichten was m. E. sehr schwierig ist.

Verfasst: 25.05.2017, 19:26
von broemmel
Naja.
Der angebliche Anwalt scheint wohl eine Lusche zu sein. Oder der TE hört beim Anwalt mal wieder nicht zu.

Was wahrscheinlich ist.

Verfasst: 26.05.2017, 02:21
von Kayef
Nein, mein Konto wurde nicht und ist auch nicht gesperrt! Nach der Pfändung konnte und kann ich nach wie vor Geld abheben, Geld einzahlen, Geld überweisen, Geld empfangen etc. ohne Probleme, kann ich notfalls sogar anhand Kontoauszügen beweisen! Nach der Pfändung habe ich wie gewohnt Zahlungen durchgeführt und Geld am Automaten abgehoben, alles ohne Probleme! Ich könnte sogar eine Bestätigung meiner Bank einholen, dass mein Konto noch nie gesperrt wurde und auch nicht gesperrt ist. Zudem erhielt ich auch keinerlei Schufaeintrag (Schufaauskunft vor ein paar Wochen eingeholt).

Der Anwalt wird/wurde durch die Rechtschutzversicherung meiner Eltern finanziert/bezahlt wie auch immer.

Ich habe mein Anwalt nicht weiter mit der Sache betraut, da ich ein Mensch bin, der die Dinge gerne selbst in die Hand nimmt und nur wenn es sprichwörtlich heißt: rien ne va plus, die Sache an jemand anderes abgebe.

Alle Fragen die meine Eltern betreffen, kann ich nicht beantworten, da ich es nicht weiß und mir auch herzlich egal ist was meine Eltern für Probleme haben oder nicht haben, ich führe mein eigenes Leben, mein eigenen Haushalt, ich habe meine eigenen Probleme und Sorgen um die ich mich kümmern muss und bevor ich meine Eltern, die zahlungsunfähig sind, um Geld o.ä. anbettel, setze ich mich lieber mit einem Hut in die City und hoffe dort auf kleine Spenden.

Warum ich erst ab 23 ALG II beantragt habe, kann ich erklären: Seit meinem 18. Lebensjahr habe ich hier und da nebenbei mal ausgeholfen bei Privatleuten z.B. Putzen, Babysitting, Reparaturen, Rasenmähen usw. und dafür ein kleines Taschengeld erhalten (von nichts kommt nichts), welches ich aber größtenteils für Lebensmittel ausgab, auch wenn ich mir davon nur wenig Lebensmittel kaufen konnte aber immerhin wenig als gar nichts! Hin und wieder wenn ich mal etwas geschenkt bekam, was ein wenig Wert hatte, hab ich das bei ebay verkauft und mir von dem Geld Lebensmittel gekauft. Und nein, das war keine Schwarzarbeit, ich war da nur wenn Not am Mann war und das war alles freiwillig, ich hätte auch jederzeit sagen können: Nö hab kein Bock. Dies war KEINE regelmäßige Arbeit, vllt nur so 2-3x in einem Monat. Da dies wenn überhaupt nur 50€ am Ende des Monats ergab, musste ich ALG II beantragen, da die Krankenkasse erst 175€ gekostet hatte und danach 184,45€ und von 50€ kann man logischerweise keine 175 bzw. 184€ zahlen, also musste ich ALG II beantragen um die Kosten irgendwie zahlen zu können.

Nebenbei erwähnt: Falls mir jemand unterstellen will ich wäre zu faul zu arbeiten, dem kann ich gerne mal ein PDF Dokument mit allen Absagen der letzten Monate und vom gesamten letzen Jahr (sofern noch vorhanden) zukommen lassen, dann wird man sehen, dass ich mich sehr wohl um Ausbildung/Arbeit bemühe!