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Verfasst: 01.03.2017, 12:45
von broemmel
Mal wieder typisch.
Das verstehst Du unter: "..schildere doch mal ausführlich was Bortin jetzt machen soll".
Nun erläutere doch mal vor welchem Problem Bortin steht. Was soll er tun?
Deine link lesen die andere Postings verlinken und über Umwege wieder auf den Ursprung verlinken? Trau Dich. Sei einmal konkret.
Verfasst: 01.03.2017, 13:27
von Bortin
.... wäre wirklich super ...
Verfasst: 01.03.2017, 13:45
von Anton Butz
.
Wenn Bortin den Praktikern hier nicht (mehr) glauben kann oder will,
kann er beispielsweise bei seiner Krankenkasse anfragen, wie die in
seinem Fall den § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V handhaben wird.
.
Verfasst: 01.03.2017, 13:50
von broemmel
Das steht in den links die Du überall verbreitest? Ruf bei Deiner Krankenkasse an?
Also die sollen etwas beurteilen. Du bist dazu nicht in der Lage? Willst Du das damit ausdrücken? Konkret sieht doch wohl anders aus.
Verfasst: 01.03.2017, 15:20
von Klaus.Taschenbier
Anton Butz hat geschrieben:.
Wenn Bortin den Praktikern hier nicht (mehr) glauben kann oder will,
kann er beispielsweise bei seiner Krankenkasse anfragen, wie die in
seinem Fall den § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V handhaben wird.
.
Sicher... Außer Anton hat natürlich niemand wirklich Ahnung von Krankengeld.
Verfasst: 01.03.2017, 20:02
von Bortin
Es gibt immer wieder neue Meinungen .... Ich glaube, der Klaus hat da wohl die meiste Ahnung, da er ja selbst bei einer KK arbeitet ....
Heute sagte mir eine Freundin, ich würde 0 Euro Krankengeld bekommen, da ich zum Einen selbst gekündigt habe und zum anderen hätte ich mich die 6 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kompl. krankmelden müssen.
Ist das der Dank, dass man täglich probiert, weiter noch arbeiten zu gehen?? Ich wüsste auch nicht, dass der AG erst die kompl. 6 Wochen zahlen muss, um KG danach zu beziehen. Es sind jetzt nur moch 3 Wochen bis zum 31.3. Daraus kann ich auch keine 6 Wochen mehr machen
Klaus, was sagst Du als Fachmann dazu???
Soll ich mal meinen Chef sicherheitshalber ansprechen, ob ER MIR kündigt, steh ich dann besser da, als Krankengeldempfänger ? Jeder sagt was anderes
Verfasst: 01.03.2017, 20:54
von Czauderna
Bortin hat geschrieben:Es gibt immer wieder neue Meinungen .... Ich glaube, der Klaus hat da wohl die meiste Ahnung, da er ja selbst bei einer KK arbeitet ....
Heute sagte mir eine Freundin, ich würde 0 Euro Krankengeld bekommen, da ich zum Einen selbst gekündigt habe und zum anderen hätte ich mich die 6 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kompl. krankmelden müssen.
Ist das der Dank, dass man täglich probiert, weiter noch arbeiten zu gehen?? Ich wüsste auch nicht, dass der AG erst die kompl. 6 Wochen zahlen muss, um KG danach zu beziehen. Es sind jetzt nur moch 3 Wochen bis zum 31.3. Daraus kann ich auch keine 6 Wochen mehr machen
Klaus, was sagst Du als Fachmann dazu???
Soll ich mal meinen Chef sicherheitshalber ansprechen, ob ER MIR kündigt, steh ich dann besser da, als Krankengeldempfänger ? Jeder sagt was anderes
Hallo,
ich denke, du lässt dir mit jedem Beitrag hier immer mehr verwirren - auch wenn ich weiter dazu beitragen sollte - vergiss das alles, sorge dafür, dass deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer schön nahtlos, überlappend, den Vorschriften entsprechend bei der Krankenkasse eingereicht werden und warte ab was passiert - mehr kannst du jetzt ohnehin nicht mehr tun. das, was deine Freundin sagt oder was du dir denkst - vergiss es einfach.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.03.2017, 21:41
von broemmel
Moin Bortin.
Ohne Dir nahe treten zu wollen. Vom fachlichen Inhalt der Aussage Deiner Freundin ist sie beruflich im Autohandel tätig?
Von den genannten Punkten stimmt nicht ein Fitzelchen.
Verfasst: 01.03.2017, 22:09
von Bortin
@ broemmel
Hat sie angeblich alles von einem Anwalt, den sie auf meine Sachlage hin angesprochen hat. Sie schrieb vorhin noch, mir bleibt nur noch Sozialhilfe. Ich denke, so schlimm wird es dann doch nicht.
Hätte mich sofort nach der Küdigung 6 Wo krankschreiben lassen sollen, damit der AG seine 6 Wo Lohnfortzahlung erfüllt und nur dann wäre ich weiterhin krankenversichert und bekomme auch dann über den 31.3. weiterhin krankengeld, wenn ich mich weiterhin krankschreiben lasse.
Da ich jetzt wieder arbeiten gehe, sind die 6 Wo des AG nicht erfüllt und somit bleibt mir nur noch Sozialhilfe .... Jetzt weißt Bescheid, broemmel
Verfasst: 01.03.2017, 22:21
von Bortin
Habe ich gerade auf einer Webseite eines Anwaltes gefunden ... Ups
3. Besteht ein Krankengeldanspruch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Kündigt der Arbeitnehmer bevor er erkrankt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldansprüche, sollte er sodann erkranken.
Anders liegt der Fall aber, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und dann während der fortlaufenden Erkrankung die Eigenkündigung folgt. Denn die Kündigung während einer Krankheit wird rechtlich als Verzicht auf die dem Mitarbeiter zustehende Vergütung in Form der Entgeltfortzahlung gewertet. Das führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt vorzeitig Krankengeld bezogen wird. Solch eine Kündigung kann ein Ruhen des Krankengeldes zur Folge haben. Dies ist aber nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen und nur dann zu bejahen, wenn dem Kündigenden ein schuldhafter Verzicht vorgeworfen werden kann.
Ich war ja bereits krank, als ich gekündigt habe ...
Verfasst: 01.03.2017, 23:35
von ratte1
Hallo Bortin,
du machst dich unnötig verrückt.
Mit der von dir zitierten Regelung soll verhindert werden, dass man durch die Kündigung auf seinen Anspruch auf (vollständige) Entgeltfortzahlung verzichtet. Das trifft für dich doch gar nicht zu.
MfG
ratte1
Verfasst: 02.03.2017, 09:12
von Klaus.Taschenbier
Ratte hat recht. Der Anwalt sollte sich auf Verkehrsunfälle oder Scheidungen konzentrieren und nicht bei offensichtlicher Ahnungslosigkeit irgendeinen Unsinn in die Welt setzen.
Verfasst: 02.03.2017, 09:29
von Bortin
Guten Morgen
Danke für Deinen Beitrag, Ratte.
Das trifft nicht auf mich zu?? Wir haben jetzt den 02.03. und am 31.03. ist mein Arbeitsverhältnis zu Ende. Das heisst, selbst wenn ich morgen nicht mehr arbeiten gehen könnte und müsste mich krankschreiben lassen, sind das keine 6 Wochen Entgeldfortzahlung mehr... Genau deswegen macht dieser Beitrag mir "Angst" ...
Anscheinend wird man noch bestraft, wenn man sich in meinem Zustand noch jeden Tag aufrafft und arbeiten geht.
Verfasst: 02.03.2017, 09:54
von Czauderna
Hallo Bortin,
Wie oft und von wem willst es noch lesen?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.03.2017, 10:03
von Bortin
WAS möchte ich lesen, Czauderna ??
Ehrlich gesagt, weiß ich bis jetzt noch nichts 100%iges. Da Anton ja auch immer wieder Dinge findet, die einen zum Zweifeln bringen. Genau wie ich oder Freunde ja auch. Was genaues weiß ich immer noch nicht