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Verfasst: 16.02.2017, 18:38
von Anton Butz
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Arzt in Regress nehmen?

Die Süddeutsche Zeitung hat am 27.05.2016 getitelt:

Rechtsstreit:
Patientin wird von Krankenkasse raus-
geworfen und verklagt ihren Arzt


http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rec ... -1.3007261

Es ging um eine Zahnärztin, die in die "Krankengeldfalle" getappt
ist, was die Münchnerin 10.000 Euro gekostet hat. Deswegen wollte
sie den behandelnden Arzt in Regress nehmen.

Der Autor ist Ekkehard Müller-Jentsch (E-Mail-Adresse bei der
Internetveröffentlichung)

Das Urteil sollte am 29. Juni 2016 verkündet werden. Da da-
zu nichts mehr berichtet wurde, ist die Sache wohl durch
Vergleich erledigt worden.

Weiß hier jemand mehr (Aktenzeichen, Anwaltskanzlei …)

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Verfasst: 17.02.2017, 18:39
von Klaus.Taschenbier
Anton Butz:
Noch darfst du "stolz" darauf sein, solche Ungerechtigkeiten für
deinen Arbeitgeber mit Erfolg zu vertreten, aber ... (irgendwann
schämst du dich vielleicht dafür).


Es gibt nichts um stolz zu sein. Das System nennt sich Gewaltenteilung. Ich versuche das zu machen was im Gesetz steht. Die Gerichte überprüfen mich wenn Uneinigkeit besteht. Und an diese Entscheidungen halte ich mich dann. Da gibt es weder einen Grund stoz zu sein noch einen sich zu schämen.

Wenn ich mir die Welt machen könnte wie sie Anton gefällt ganz ohne Rechtsprechung mit Anton als letzter Instanz in sozialrechtlichen Fragen dann sollten wir uns nicht mehr Bundesrepublik Deutschland sonder respublica banannas nennen.

Ich vermag bei dieser Systematik auch nicht den Punkt zu erkennen an dem ich ein Grundrecht deutlich über Gesetz oder Rechtsprechung stellen müssste. Schließlich erschieße ich keine Menschen.

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Verfasst: 17.02.2017, 19:01
von Anton Butz
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Nimm´s nicht persönlich.

Wir reden hier auch nicht von der Krankenkassen-Krankengeld-Falle,
sondern von der - nach meiner Meinung illegalen - BSG-Krankengeld-Falle,
die der Souverän entschärft in den Stand der "Gesetzlichen Krankengeld-Falle"
erhoben hat.

Der "Staat" braucht Menschen, die blind umsetzen, was ihnen vorgegeben wird, die
nicht darüber nachdenken, ob dies unverhältnismäßig ist und statt der völligen Vernichtung
des Krankengeld-Anspruchs das Ruhen die angemessene Lösung wäre - ganz unabhängig vom
Zusammenhang einer "Endbescheinigung" mit dem "bescheinigten Ende der AU", was immer dies
auch ist.
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Verfasst: 17.02.2017, 19:42
von Klaus.Taschenbier
Nein Anton, ich setze nicht blind um was mir vorgegeben wird. Kannst du dir nicht vorstellen, das jemand die herrschende Rechtsauffassung für überzeugender hält als deine Gedanken? Jeder der nicht der Butzschen Rechtsauffassung folgt ist ein böser Täter der dafür sorgt das staatliches Unrecht umgesetzt wird.... Hast du schon mal über Auswandern nachgedacht? Hier gibt es ja doch nur Idioten die einfach das abschreiben was ihnen von der unsichtbaren Verschwörungsmacht diktiert wird.

Verfasst: 17.02.2017, 19:48
von Czauderna
Hallo Klaus,

nicht aufregen - das bringt sowieso nix. Vielleicht verrät ja Anton eines Tages mal, wo er denn zuletzt gearbeitet hat und dann werden wir alle überrascht sein - da bin ich mir ganz sicher.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.02.2017, 20:33
von Anton Butz
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"Überzeugend" an der herrschenden Rechtsprechung könnte allenfalls sein,
dass sie vom BSG kommt - allerdings nicht, solange die Argumente des 16. Senats
des LSG NRW umgangen und die Argumente der Sozialgerichte Speyer und Mainz
ignoriert werden.

Im Gegensatz zu mir hast du für deine Überzeugung noch kein Argument genannt.

Sich damit zu begnügen, dass Versicherte in das Irre-Karussell geschickt werden,
erscheint mir fatal:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/esse ... 50319.html
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Verfasst: 17.02.2017, 20:42
von Czauderna
Hallo Mädel,
Es geht um deinen Fall, bringt dir das, was da gerade abläuft etwas ?
Wenn nein, dann sag bzw. schreib es, dann machen wir an dieser Stelle dicht und es geht woanders weiter mit dieser Grundasatzdiskussion.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.02.2017, 21:04
von Anton Butz
Hallo Czauderna,

hast recht: hier sind wir bisher mit Mädel´s Thema durch.

Zur Grundsatzdiskussion an gewohnter Stelle hier evtl. mehr:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp83688.html#83688

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 19.02.2017, 20:18
von Mädel30
Update für euch.

1.Anwaltsbesuch bei Anwältin eine Schande.
Sie las mir irgendwelche Urteile vor,die ich und ihr auch kennt bzgl.meines oder ähnlichen Fällen.
Sie wusste nichts,war insgesamt sehr inkompetent.
Das Honorar musste ich dennoch bezahlen,für 0 Auskunft oder Hilfe!

2.Anruf bei einem Anwalt.
Sehr nettes Gespräch.
Er sagt keine Chance!
Wird immer nach Gesetz entschieden..
Grade die Krankenkasse wo ich bin wird alles tun damit die Entscheidung so bleibt.
Auch vor Gericht werde ich verlieren.
Hatte ja was schriftliches vom Arzt das ich nichts dafür kann etc.
Anwalt sagt interessiert KK nicht,man könne ja auch per Taxi noch zu anderen Ärzten etc...

Widerspruch ist trotzdem unterwegs.

Ich verstehe ganz klar das sich KK an Richtlinien und Gesetze halten aber es ist trotzdem so unfair wenn man echt so gebeutelt durch die Krankheit ist und man dann noch finanziell so eine Klatsche kriegt.
Denn Nahtlosregelung bei Arbeitsagentur gilt nur bei offizieller Aussteuerung.

Verfasst: 19.02.2017, 20:52
von Anton Butz
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Mädel30 hat geschrieben: Denn Nahtlosregelung bei Arbeitsagentur gilt nur bei offizieller Aussteuerung.
Woraus ergibt sich dies?

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Verfasst: 19.02.2017, 20:53
von Mädel30
Aussage der Arbeitsagentur selbst?war ja da...

Verfasst: 19.02.2017, 21:21
von Anton Butz
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Natürlich geht Krankengeld dem Alg in Nahtlosigkeits-Fällen grundsätzlich vor - (145.2)

Aber offenbar ist der Anwendungsbereich nur bei zuerkannten Krankengeld ausgeschlossen - (145.3)

Letztlich gilt wohl: "Liegen die Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsleistung vor und wird kein
Krankengeld durch die Krankenkasse zuerkannt, ist Alg auf der Grundlage des § 145 zu zahlen"
- (145.78 )

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI407804

Die bei 145.78 genannte Anlage 10 hatte - früher - diesen Wortlaut:

Bild

Ob die Auskunft also hieb- und stichfest ist?

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