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Verfasst: 13.12.2016, 12:37
von GerneKrankenVersichert
Leute, bitte fair bleiben. Auch wenn es einigen nicht gefällt, die BKK Mobil Oil hält sich an die geltende Rechtslage, die andere Kasse, die hier für ihre Entscheidung gelobt wird, nicht. Wahrscheinlich hat die andere Kasse die LSG-Entscheidung, die Anton hier so gefeiert hat, nicht mitbekommen. Sie zahlt nämlich nun weiterhin Krankengeld ohne Rechtsanspruch und darf diese Tage nicht auf die Höchstanspruchsdauer von Krankengeld anrechnen.
Mein Arbeitgeber (es ist nicht die BKK Mobil Oil) geht deshalb mittlerweile genauso restriktiv vor, nachdem die Lücke vorher nie geprüft wurde. Mit Rechtsbeugung hat das überhaupt nichts zu tun - ganz im Gegenteil. Wenn man das ganze nüchtern betrachtet, begeht die zahlende Kasse Rechtsbeugung - die Krankengeldzahlung bei einer Lücke ist keine Ermessensentscheidung, sondern bis zu einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtssprechung ganz klar geregelt.
Ich kann ja auch nicht bei jemandem, der im Monat 440,-- € verdient, aus Ermessen auf Versicherungspflicht entscheiden, damit er nicht den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen muss.
Verfasst: 13.12.2016, 12:52
von Anton Butz
.
Hallo GKV,
hast du hast wirklich "fair" gemeint?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Mein Arbeitgeber (es ist nicht die BKK Mobil Oil) geht deshalb
mittlerweile genauso restriktiv vor, nachdem die Lücke vorher nie
geprüft wurde.
Wir wissen, dass dein Arbeitgeber nicht die BKK Mobil Oil ist, aber leider nicht
die Argumente für die Rechtsauslegung des neuen § 46 SGB V im Spannungs-
feld zwischen "Endbescheinigung" und "bescheinigtem Ende". Und "euer" Selbst-
verständis im Zusammenhang mit Rechtsbeugung hätte ich auch gerne nach-
vollziehbarer, vielleicht ausgehend von der Formulierung, wann du und
deine EK bereit seid
ausnahmsweise auf der Schiene "Dauerbewilligung von
Krankengeld" zu fahren
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 13.12.2016, 13:02
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
Hallo GKV,
hast du hast wirklich "fair" gemeint?
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Mein Arbeitgeber (es ist nicht die BKK Mobil Oil) geht deshalb
mittlerweile genauso restriktiv vor, nachdem die Lücke vorher nie
geprüft wurde.
Wir wissen, dass dein Arbeitgeber nicht die BKK Mobil Oil ist, aber leider nicht
die Argumente für die Rechtsauslegung des neuen § 46 SGB V im Spannungs-
feld zwischen "Endbescheinigung" und "bescheinigtem Ende". Und "euer" Selbst-
verständis im Zusammenhang mit Rechtsbeugung hätte ich auch gerne nach-
vollziehbarer, vielleicht ausgehend von der Formulierung, wann du und
deine EK bereit seid
ausnahmsweise auf der Schiene "Dauerbewilligung von
Krankengeld" zu fahren
Schönen Gruß
Anton Butz
Dann, wenn jemand eine infauste Prognose hat und er bereits so schlimm erkrankt ist, dass eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist.
Nenn mir doch mal bitte einen Grund, warum sich irgendeine Krankenkasse die Rechtsauslegung eines Anton Butz statt der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtssprechung zu eigen machen sollte. Danke.
Ach ja, und dann könntest du noch die Begründung und die Argumente für deine Rechtsauslegung im angeblichen Spannungsfeld zwischen Endbescheinigung und bescheinigtem Ende nachschieben.
Verfasst: 13.12.2016, 14:00
von broemmel
Also bitte, GKV.
Keine Aufforderungen an Anton.
Er macht das doch wieder so wie sonst auch. Einfach eine Behauptung in den Raum werfen und andere sollen eine Gegenposition begründen.
Verfasst: 13.12.2016, 14:49
von GerneKrankenVersichert
Ist das mal wieder so offensichtlich
?
Verfasst: 13.12.2016, 15:34
von Anton Butz
Hallo ihr Beiden,
wenn diese rechtliche Position
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#82699
bisher nicht angekommen ist, liegt das wohl am Wettbewerb zwischen den Kassen und ihren Rechtsaufsichtsbehörden, hier des zuständigen
BKK-Dachverbandes und des Bundesversicherungsamtes, wer es schafft, die Augen trotz konkreter Beteiligung am längsten zuzudrücken:
Auch dem Vizepräsidenten des Sozialgerichts Trier sind keine überzeugenden rechtlichen Gegen-Argumente eingefallen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22333
Also: falls irgendwo etwas Besseres / Überzeugenderes zu finden ist, gerne her damit!
P. S.: Welchen Beschluss haben die Experten des Bundesversicherungsamts als Aufsicht der bundesweiten Kassen sowie der Landessozial- und /
oder -gesundheitsministerien als Aufsicht der regionalen AOKen und der Betriebskrankenkassen bei ihrer Arbeitstagung Ende November 2016
in München dazu gefasst? Oder ist Klartext wieder mal bewusst vermieden worden?
Mal sehen, wie Baden-Württembergs neuer Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) diesmal antwortet. Neulich meinte er, falls erforderlich,
werde man die „notwendigen Schritte tun“.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 13.12.2016, 16:30
von broemmel
@ GKV
Siehste?
Oder siehst Du da eine Begründung? Die links und sonstigen Dokumente lese ich ja nicht.
Das alte Muster. Eine Behauptung aufstellen und andere sollen die begründen.
Verfasst: 13.12.2016, 19:54
von Czauderna
Hallo,
so, dann wären wir mal wieder soweit - der Fall, um den es geht wurde ausreichend behandelt, was der Ratsuchende mit den Beiträgen anfangen kann muss er entscheiden - er hat ja eine klare Meinung.
@GKV - dass sich die Kasse des Threaderstellers an geltendes Recht gehalten hat - ich denke, das steht außer Zweifel - fest steht aber auch, dass der Hergang, so wie er geschildert wurde schon dazu dient, dass die Kasse hier zu Gunsten des Versicherten entscheiden sollte und eben nicht
auf den Buchstaben des Gesetzes herumreitet - wenn das eine andere Kasse kann, warum nicht diese auch - meine ich.
Ich bitte nun alle Beteiligten die nun entstandene Grundsatzdiskussion
unter einem neuen Thread aufzumachen, der Bereich dafür ist allen bekannt. Die "Rudelbildung" hier macht keinen Sinn mehr.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.12.2016, 21:00
von Anton Butz
Hallo,
da es letztlich darauf hinausläuft, ob die Sozialgerichte über Krankengeld
entscheiden können, wäre eine weitere Grundsatzdiskussion hier passend:
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#82756
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 13.12.2016, 21:51
von kasse die kränker macht
Hallo Anton und alle,
ich hab gestern noch Post von der BKK Mobbing Oil bekommen ... sie wollen den Fall neu besprechen weil mein Arzt denen die Situation vom 10.10. bis 13.10.2016 nochmal erläutert.
deswegen hab ich es noch nicht Abgeschickt aber hatte es schon im Umschlag.
Beste Grüße
der dem die Kasse Kränker macht ...
Verfasst: 13.12.2016, 22:13
von Anton Butz
Hallo Roland,
als gehen wir mal davon aus, dass du den Brief erst nach "Di Dez 13, 2016 11:00 am"
gelesen hast und uns andernfalls insoweit nicht im Unklaren gelassen hättest. Aber sonst stimmt
die Geschichte? Wenn ja, wäre es aus meiner Sicht wichtig, dass die BKK bei der Besprechung nicht
nur die Darstellung des Arztes berücksichtigen kann, sondern auch, was hier sonst noch so
erörtert wurde - bis hin zum Parallelfall, dem die Krankenkasse abgeholfen hat.
Nach der Besprechung dürfte es für Nachträge zu spät sein.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 13.12.2016, 23:20
von kasse die kränker macht
ja das stimmt so und eigentlich hast du da auch wieder recht ich hätte den Brief gleich wegschicken sollen.
Das werde ich morgen nachholen und per mail zusätzlich senden.
nicht Gottvertrauen sondern Kampfansage !
Hungerstreik vor der Hauptzentrale in Hamburg statt Beharrlichkeit !
Beste grüße
Roland
Verfasst: 16.12.2016, 19:15
von Anton Butz
Anton Butz hat geschrieben:
Mal sehen, wie Baden-Württembergs neuer Sozialminister
Manfred Lucha (Grüne) diesmal antwortet. Neulich meinte er,
falls erforderlich, werde man die „notwendigen Schritte tun“.
Immerhin: es gibt schon mal eine Zwischennachricht.
Mal sehen, was da folgt - schlechter als unter der Vorgängerin
von der SPD kann das nicht werden.
.
Verfasst: 16.12.2016, 19:39
von Czauderna
Hallo an alle Beteiligten,
ich meine, der Meinungen und Statements unterschiedlichster Art sind genug gewechselt - es gil jetzt im eigentlichen Fall abzuwarten wie es weitergeht - @Kasse die kränker macht - ich schließe diesen Thread erst mal damit keine Verzettelung mit anderen, grundsätzlichen Themen erfolgt - wenn es etwas neues gibt - melde di bei mir per PN. Ich mach dann wieder auf -
Die Anderen wissen ja inzwischen wo solche Dispute bestens ausgetragen werden können.
Gruss
Czauderna