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Verfasst: 09.11.2015, 19:09
von CiceroOWL
WS erstellen und oben zitiern Punkt
Verfasst: 09.11.2015, 19:16
von CiceroOWL
Quatsch, sitzende tätigkeit ist gut. Man hätte da doch denn mal sich etwas näher mit deiner Gesamtsituation beschäftigen müssen. Sofern der RV träger feststellt das erstmal die medizinischen Möglichkeiten vorrangig sind , muss das erstmal ausgeschöpft werden.
Verfasst: 10.11.2015, 09:50
von GerneKrankenVersichert
Lassen wir doch mal die Rentenversicherung außen vor, darum geht es momentan nicht und das bringt Alex nicht weiter.
Dass der SoVD keine große Hilfe ist, ist sehr bedauerlich.
Wie sieht es denn aus, hast du dir zwischenzeitlich die Einschätzung/das Gutachten/das Leistungsbild des MDK bei deinem Arzt besorgt? Das ist für die genaue Widerspruchsbegründung sehr wichtig.
Ansonsten liegt die DAK falsch, wenn sie behauptet, du könntest auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden. Diese Frage wurde bereits 2001 vom BSG geklärt
http://lexetius.com/2001,2017 und in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien konkretisiert
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf
§ 2 Abs. 4
Verfasst: 10.11.2015, 11:50
von CiceroOWL
Im Prinzip müßte dazu auch etwas im Reha Entlassungsbericht stehen.
Verfasst: 10.11.2015, 12:45
von Alex1976
Hallo zusammen,
den Entlassungsbericht wollte ich grad eben beim Doc abholen. Die Praxis ist aber derzeit geschlossen. Gerade habe ich bei der Reha-Einrichtung angerufen und dies geschildert. Ich kann dort heute anlässlich meines IRENA-Programms den Entlassungsbericht gegen Zahlung der Kopierkosten abholen. Dann weiss ich wieder etwas mehr und kann hoffentlich auch den Vermittlungsfragebogen (Arbeitspaket Teil 3) der Agentur für Arbeit ausfüllen.
Mir dreht sich - ehrlich gesagt - der Kopf. Formulare hier, Formulare dort und alle wollen von mir teils Informationen habe, die ich überhaupt nicht abgeben kann.
Verwirrte Grüße
Alex
Verfasst: 10.11.2015, 23:09
von Alex1976
Hallöchen Ihr alle,
ich hab nun den Entlassungsbericht der Reha vom 17.09.2015 vorliegen. Ich werde das weitere Vorgehen nun mit dem SoVD klären müssen, da es einige Ungereimtheiten gibt.
Kann es sein, dass der MDK nach Abschluss der Reha und der sich nicht einstellenden Verbesserung meiner Beschwerden zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass ich die zuletzt ausübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann?
Welche Beurteilung wiegt denn schwerer, Reha oder MDK?
verwirrte Grüße
Alex
Verfasst: 11.11.2015, 00:43
von Anton Butz
inzwischen hinfällig
Verfasst: 11.11.2015, 00:51
von Alex1976
hä? Ich "arbeite" an nix; ich versteh nur nicht, wie so konträre Entscheidungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit bei zwei Medizinern entstehen und welche davon (MDK oder Reha-Arzt) schwerer wiegt.
Verfasst: 11.11.2015, 01:00
von Anton Butz
inzwischen hinfällig
Verfasst: 11.11.2015, 01:13
von Alex1976
Irgendwie hab ich den Eindruck, Du versuchst mir die Worte im Mund rumzudrehen, hm?
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Krankenkasse sehr wohl für mich zuständig ist und dass die Begutachtungsrichtlinien nicht korrekt angewendet wurden.
Mich irritiert nur der Entlassbericht der Reha, weils eben so gegensätzlich ist und dieser doch dem MDK vorgelegen haben müsste.
Verfasst: 11.11.2015, 16:06
von Alex1976
Hallo zusammen,
ich wollte nur kurz mitteilen, dass die Krankenkasse meinem Widerspruch abgeholfen hat und ich weiterhin Krankengeld beziehen kann.
Bei der Beurteilung wurde von falschen Voraussetzungen ausgegangen, wofür sich mein Sachbearbeiter auch - indirekt - entschuldigt hat.
Damit sollte der ganze Stress nun ein Ende haben.
Liebe Grüße
Alex
Verfasst: 11.11.2015, 18:17
von CiceroOWL
Glückwunsch
Verfasst: 11.11.2015, 18:38
von GerneKrankenVersichert
Verfasst: 11.11.2015, 20:06
von Anton Butz
Freut mich!
Wie kam´s? (SoVD?)
Verfasst: 12.11.2015, 01:40
von Alex1976
Ob es an meinem eigenen Widerspruch, in dem ich die maßgeblichen AU-Richtlinien nochmals zitiert und auf meinen anerkannten Ausbildungsberuf hingewiesen habe, gelegen hat oder ob ggfls. der SoVD auch schon was geschrieben hat, weiss ich nicht.
Ungefährer Wortlaut war jedenfalls: Der Widerspruch war völlig berechtigt ... selbstverständlich erkennen wir Ihre Arbeitsunfähigkeit an. Bitte reichen Sie auch weiterhin evtl. Auszahlscheine ein; ich schicke Ihnen gleich noch einige Vordrucke zu.
Ganz persönlich ärgerlich finde ich, dass kein Wort des Bedauerns geäußert wurde. Ich bin ein wenig geneigt, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Denn durch diesen Bock, den die Krankenkasse geschossen hat, bin ich dem SoVD beigetreten, was für mich natürlich auch mit Kosten verbunden ist, die - bei ordnungsgemäßer Sachbearbeitung durch die Krankenkasse - vermeidbar gewesen wären.