Verfasst: 15.09.2015, 07:22
Vorweg, ich bin kein Anwalt und hoffe, dein Anwalt kennt sich gut im KK-Recht aus bzw. weiß, was er tut.
Gegen diesen Bescheid habt ihr doch Widerspruch eingelegt, oder? Denn der Bescheid ist der Dreh- und Angelpunkt. Wenn der Bescheid sagt, du warst durchgehen krank und deswegen gibt es kein erneutes Krankengeld, ist das der Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegt.
Gegen den legt man dann Widerspruch ein (um die Fristen zu wahren sofort) und lässt sich das MDK-Gutachten zusenden um zu schauen, was da drin steht. Dann auf eine neue Begutachtung bestehen oder selbst einen Gutachter einschalten.
Kannst du denn sagen, was genau jetzt dein Anwalt tut?
In deinem Post vom 29.08 hast du geschrieben, dass du einen Bescheid von der KK bekommen hast der - ich fasse es hoffentlich richtig zusammen - sagt, dass du kein KG bekommst.sonnenschein2015 hat geschrieben:Hallo Christo,
es gibt kein Widerspruchsverfahren wegen des MDK-Gutachtens. Was meinst Du mit "weitere Unterlagen"?
Gegen diesen Bescheid habt ihr doch Widerspruch eingelegt, oder? Denn der Bescheid ist der Dreh- und Angelpunkt. Wenn der Bescheid sagt, du warst durchgehen krank und deswegen gibt es kein erneutes Krankengeld, ist das der Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegt.
Gegen den legt man dann Widerspruch ein (um die Fristen zu wahren sofort) und lässt sich das MDK-Gutachten zusenden um zu schauen, was da drin steht. Dann auf eine neue Begutachtung bestehen oder selbst einen Gutachter einschalten.
Kannst du denn sagen, was genau jetzt dein Anwalt tut?
Ich frage mich immernoch, warum die KK darauf hinarbeitet, dass du durchgehend krank warst. Das wirst du dich wahrscheinlich auch fragen.sonnenschein2015 hat geschrieben: Arbeitsfähig war ich 7 Monate lang.