GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Wie kommst du darauf, dass das so ist? Irgendwie spielt sich in deinem Kopfkino etwas ab, das der Threadersteller weder beschrieben noch sonst irgendjemand hier geschildert hat. Einen liegengebliebenen Widerspruch ohne weitere Aktivitäten bekäme ich postwendend von der Fachabteilung, die bei uns den Fall vor der Weitergabe an den Widerspruchsausschuss prüft, zurück. Es geht hier allein um den Fall, in dem der Versicherte nicht bereit ist, irgendwelche Infos herauszurücken.
zunächst mal: woher willst du wissen, was sich in meinem Kopfkino abspielt? wieder mal Vermutungen?
was sich in deinem Kopfkino abspielt, weiß ich nicht. Ehrlich gesagt: ich will es auch gar nicht wissen. Aber ich weiß, was im Gesetz steht. Nämlich dass man einen Widerspruch nicht begründen muss und dass eine Krankenkasse eine Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts hat. Und das dies unabhängig davon ist, was ein Sachbearbeiter will oder meint oder was auch immer.
zum Fall (die Fakten, so wie sie der Thread-Ersteller darstellt)
die Erwerbsfähigkeit wurde durch den MDK als gefährdet eingestuft. Die Krankenkasse veranlasste daraufhin, innerhalb von 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen.
Hierauf wurde Widerspruch ohne Begründung eingelegt und um Akteneinsicht gebeten.
Nach langem hin und her (Schreiben wurde Versand, kam nie an, MDK Gutachten kann nur dem Hausarzt zugesandt werden, Untätigkeit von Seiten der AOK, das Gutachten zu schicken, Berschwerde bei der Hauptzentrale) werde ich wohl am letzten Tag der 10 Wochenfrist das Gutachten erhalten.
Per Zufall habe ich erfahren, dass mit Ablauf der 10 Wochenfrist der Versicherungsschutz endet, wenn keine Reha beantragt wird. Dann müsste man sich trotz Widerspruch freiwillig versichern, was finanziell nicht tragbar ist. Noch schlimmer ist, dass ich dann wohl vermutlich auch dauerhaft freiwillig versichert bleibe, denn zurückkehren kann man wohl nicht.
nun die Frage: wie soll der Widerspruch begründet werden, wenn das Gutachten noch nicht bekannt ist?
und: wenn der MDK bzw. die Kasse (aus welchen Gründen auch immer) nicht bereit sind, dem Mitglied Einsicht in das Gutachten zu gewähren - was spricht dann dagegen, nochmals mit dem Arzt - dem das Gutachten im Gegensatz zum Mitglied vorliegen sollte - Kontakt aufzunehmen und seine Stellungnahme zu dem Gutachten zu erbitten?
wer soll den Widerspruch hier bitte wie begründen?