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Verfasst: 06.04.2015, 14:26
von Anton Butz
"erlischt" ist die schlimmste der denkbaren Varianten.

Danach müsste ein Weg gefunden werden, dass der "erloschene Anspruch"
wieder aufleben kann

o d e r

dass ein neuer Anspruch entstehen kann.

Aber mit welcher - rechtlichen - Begründung?

Verfasst: 06.04.2015, 14:29
von billy
Es entsteht ein neuer Anspruch aufgrund der Tatsache, dass der Versicherte noch immer mit einem Anspruch auf KG versichert ist - eben wegen der Paragraphen 7 SGB IV und 192 SGB V.

Wurde nun aber schon mehrfach ausführlich dargelegt.....vielleicht doch mal nachlesen?

Verfasst: 06.04.2015, 14:42
von Anton Butz
Dass der erloschene Anspruch ein für alle mal weg ist, erscheint unter uns
zweien damit unstreitig.

Von mir aus können wir für die weitere Diskussion auch unterstellen, was fiktiv-
konstruktiv zu § 7 Abs. 3 SGB IV bereits gesagt wurde.

Auch wenn weiterhin ein den Krankengeld-Anspruch umfassendes Versicherungs-
verhältnis besteht:

Spätestens jetzt wird es eng - aber warten wir besser bis wieder alle auf
dem selben Stand sind.

Verfasst: 06.04.2015, 15:21
von Anton Butz
Das scheint jetzt länger zu dauern.
Deswegen für die Wartenden zwischendurch ein Relativierungsversuch:

Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?


Offenbar scheint das Gesundheitsministerium mit der in den Gesetzentwurf
nachgeschobenen Passage überfordert gewesen zu sein.

Schönen Gruß einstweilen
Anton Butz


edit: Fragt auf leise/r umgestellt

Verfasst: 06.04.2015, 15:59
von Lady Butterfly
Anton Butz hat geschrieben:Das scheint jetzt länger zu dauern.
Deswegen für die Wartenden zwischendurch ein Relativierungsversuch:

Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?


Offenbar scheint das Gesundheitsministerium mit der in den Gesetzentwurf
nachgeschobenen Passage überfordert gewesen zu sein.

Schönen Gruß einstweilen
Anton Butz
das Gesundheitsministerium ist überfordert und das Bundessozialgericht kann nicht über Krankengeld entscheiden - Gott sei Dank bist du der einzige, der noch den vollen Durchblick hat..... :oops: :o :oops: 8) :o :cry:

wem bringt diese "was wäre wenn Diskussion" überhaupt etwas?
du hast mal wieder jemand eine Rechtsauffassung - die bislang eine Einzelmeinung ist - und glaubst tatsächlich, das Gesundheitsministerium mit der Diskussion in diesem Forum beeinflussen zu können?

Verfasst: 06.04.2015, 16:04
von billy
Vermutlich wollen Sie darauf hinaus, dass man eine beendete AU nicht verlängern kann, aber das ist aus meiner Sicht schon mehr als Erbsenzählerei.

Die AU des Beschäftigten endet mit dem letzten Tag ihrer bisher bescheinigten Dauer. Geht der Versicherte dann am nächsten Tag (oder an einem anderen Tag innerhalb des Monats) zum Arzt , so beginnt dann eben ein neuer Anspruch. Wie man das Kind nun nennt, spielt doch keine Rolle. Es kommt definitiv nicht zu der von Ihnen hier, in dem anderen Forum oder in der politischen/juristischen Öffentlichkeit beschriebenen Apokalypse, nach der nun auch dieser Personenkreis ohne Krankengeld da steht (wie die Personen ohne Beschäftigungsverhältnis).

Für die Beschäftigten ist die Situation nach der heutigen wie nach der künftigen Gesetzgebung sehr viel komfortabler.

Grüße zurück
billy

Verfasst: 06.04.2015, 16:17
von billy
@ Lady B.

Dass AB meint, durch diese Diskussion hier, beim BMG etwas bewirken zu können, glaube ich nun nicht. So naiv ist er nicht.

Er hat eine bisher einsame Rechtsauffassung, das stimmt. Ich finde es aber völlig ok, dass er diese hier mit Interessierten diskutiert. Ich denke, deshalb ist er wieder hier, denn in dem anderen Forum gibt es keine Foristen, die das könnten. Da ist er der einsame Platzhirsch umgeben von Abnickern.

Und auch wenn seine Rechtsauffassung "einmalig" ist.....den Wunsch, sie zu diskutieren, finde ich legitim (zumal ich ihn ja auch dazu aufgefordert habe).

Viele Grüße
billy

Verfasst: 06.04.2015, 17:01
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben: Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?

Schrei doch nicht so.

Antwort: Indem ein Arzt sie bescheinigt. Laut AU-Richtlinien ist das rückwirkend möglich. Bisher ist das allerdings für den Krankengeldanspruch ohne Belang, erst durch die geplante Änderung des Paragraphen wird sich eine Änderung ergeben. Immer dran denken: Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Krankengeld sind zwei Paar Schuhe.

kleine Unterschiede

Verfasst: 06.04.2015, 17:47
von Anton Butz
Wenn nach Ende der AU deren Fortdauer festgestellt wird, läuft etwas schief.

Im Recht ist nun mal zwischen AU, Feststellung der AU, Bescheinigung der
AU und Meldung der AU – und wie GKV zutreffend ergänzt hat: dem Anspruch
auf Krankengeld – zu unterscheiden.

Auch vom Gesetzgeber darf erwartet werden, dass „ihm“ die Unterschiede
geläufig sind und er dazu nicht auf Toleranz angewiesen ist – die er von
Krankengeld-Fallen-Opfern sicher nicht bekommen wird.

Also zurück zur echten Lücke, nach der bei Versicherten im und ohne
Beschäftigungsverhältnis der Krankengeld-Anspruch weg ist.

Sind nun alle einig, dass danach ein neuer Anspruch entstehen müsste,
bevor die Krankenkasse wieder Krankengeld zahlen muss?

Verfasst: 06.04.2015, 18:02
von billy
Herr Butz, wir sind hier weder in der Schule noch brauchen wir hier große Spannungsbögen wie im Kino.....schreiben Sie doch einfach mal Ihre Argumentationskette auf. Dann kann man weiter diskutieren.....

Verfasst: 06.04.2015, 18:10
von Anton Butz
Mir ist es wesentlich lieber, gemeinsam über konkrete
Punkte zu diskutieren als jeder über etwas anderes ...

Verfasst: 06.04.2015, 18:23
von Anton Butz
Aber mal die nächste Überlegung:

Mit einem Erlöschens-Tatbestand in § 46 Satz 2 SGB V entscheidet sich der
Gesetzgeber bewusst (?) gegen einen Ruhens-Tatbestand, z. B. entsprechend
§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.

Wieso wohl?

Pausenfüller

Verfasst: 06.04.2015, 19:29
von Anton Butz
"Der Gesetzgeber"

hier ab Absatz 7: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ie/seite-2

Verfasst: 06.04.2015, 20:04
von Czauderna
Hallo Anton,
Na, das ist doch ganz was Anderes, als diese "Einsamkeit" woanders.
Mir gefällt die Diskussion bisher - alle auf Augenhöhe, und du hältst dich tapfer - super, auch fūr den Leser.
Gruß
Czauderna

Re: Pausenfüller

Verfasst: 06.04.2015, 20:58
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:"Der Gesetzgeber"

hier ab Absatz 7: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ie/seite-2
Interessanter finde ich Absatz 4
zeit hat geschrieben: Das sind politische Absichtserklärungen, "Gesetze" entstehen anders. Wer macht sie? In der Praxis sind es in erster Linie die Bürokratien der Ministerien. Anders als der gemeine Wutbürger meint, als "Pegida" fantasiert und der nur noch als Schatten auftretende deutsche Kabarettist behauptet, ist das keine Versammlung von strohdummen, inkompetenten Langweilern, die sich täglich beim Frühstück überlegen, wie sie die legitimen Interessen des Volks am besten mit Füßen treten. Im Gegenteil: Es bemüht sich eine Vielzahl außerordentlich sachkundiger, erfahrener und gutwilliger Menschen mit einer sehr anspruchsvollen und schwierigen Ausbildung darum, aus politischen Ideen in einer äußerst komplizierten gesellschaftlichen Umgebung das jeweils Beste zu machen.
Und das passt ganz gut zu deinen Äußerungen in diesem Thread. Anders als Anton Butz mein, als "Machts Sinn" fantasiert, führt die geplante Gesetzesänderung nicht dazu, dass Beschäftigte in die sogenannte Krankengeldfalle tappen.