GESETZGEBER-KRANKENGELD-FALLE auch für BESCHÄFTIGTE
Moderator: Czauderna
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Dass der erloschene Anspruch ein für alle mal weg ist, erscheint unter uns
zweien damit unstreitig.
Von mir aus können wir für die weitere Diskussion auch unterstellen, was fiktiv-
konstruktiv zu § 7 Abs. 3 SGB IV bereits gesagt wurde.
Auch wenn weiterhin ein den Krankengeld-Anspruch umfassendes Versicherungs-
verhältnis besteht:
Spätestens jetzt wird es eng - aber warten wir besser bis wieder alle auf
dem selben Stand sind.
zweien damit unstreitig.
Von mir aus können wir für die weitere Diskussion auch unterstellen, was fiktiv-
konstruktiv zu § 7 Abs. 3 SGB IV bereits gesagt wurde.
Auch wenn weiterhin ein den Krankengeld-Anspruch umfassendes Versicherungs-
verhältnis besteht:
Spätestens jetzt wird es eng - aber warten wir besser bis wieder alle auf
dem selben Stand sind.
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Das scheint jetzt länger zu dauern.
Deswegen für die Wartenden zwischendurch ein Relativierungsversuch:
Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?
Offenbar scheint das Gesundheitsministerium mit der in den Gesetzentwurf
nachgeschobenen Passage überfordert gewesen zu sein.
Schönen Gruß einstweilen
Anton Butz
edit: Fragt auf leise/r umgestellt
Deswegen für die Wartenden zwischendurch ein Relativierungsversuch:
Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?
Offenbar scheint das Gesundheitsministerium mit der in den Gesetzentwurf
nachgeschobenen Passage überfordert gewesen zu sein.
Schönen Gruß einstweilen
Anton Butz
edit: Fragt auf leise/r umgestellt
Zuletzt geändert von Anton Butz am 06.04.2015, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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das Gesundheitsministerium ist überfordert und das Bundessozialgericht kann nicht über Krankengeld entscheiden - Gott sei Dank bist du der einzige, der noch den vollen Durchblick hat.....Anton Butz hat geschrieben:Das scheint jetzt länger zu dauern.
Deswegen für die Wartenden zwischendurch ein Relativierungsversuch:
Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?
Offenbar scheint das Gesundheitsministerium mit der in den Gesetzentwurf
nachgeschobenen Passage überfordert gewesen zu sein.
Schönen Gruß einstweilen
Anton Butz
wem bringt diese "was wäre wenn Diskussion" überhaupt etwas?
du hast mal wieder jemand eine Rechtsauffassung - die bislang eine Einzelmeinung ist - und glaubst tatsächlich, das Gesundheitsministerium mit der Diskussion in diesem Forum beeinflussen zu können?
Vermutlich wollen Sie darauf hinaus, dass man eine beendete AU nicht verlängern kann, aber das ist aus meiner Sicht schon mehr als Erbsenzählerei.
Die AU des Beschäftigten endet mit dem letzten Tag ihrer bisher bescheinigten Dauer. Geht der Versicherte dann am nächsten Tag (oder an einem anderen Tag innerhalb des Monats) zum Arzt , so beginnt dann eben ein neuer Anspruch. Wie man das Kind nun nennt, spielt doch keine Rolle. Es kommt definitiv nicht zu der von Ihnen hier, in dem anderen Forum oder in der politischen/juristischen Öffentlichkeit beschriebenen Apokalypse, nach der nun auch dieser Personenkreis ohne Krankengeld da steht (wie die Personen ohne Beschäftigungsverhältnis).
Für die Beschäftigten ist die Situation nach der heutigen wie nach der künftigen Gesetzgebung sehr viel komfortabler.
Grüße zurück
billy
Die AU des Beschäftigten endet mit dem letzten Tag ihrer bisher bescheinigten Dauer. Geht der Versicherte dann am nächsten Tag (oder an einem anderen Tag innerhalb des Monats) zum Arzt , so beginnt dann eben ein neuer Anspruch. Wie man das Kind nun nennt, spielt doch keine Rolle. Es kommt definitiv nicht zu der von Ihnen hier, in dem anderen Forum oder in der politischen/juristischen Öffentlichkeit beschriebenen Apokalypse, nach der nun auch dieser Personenkreis ohne Krankengeld da steht (wie die Personen ohne Beschäftigungsverhältnis).
Für die Beschäftigten ist die Situation nach der heutigen wie nach der künftigen Gesetzgebung sehr viel komfortabler.
Grüße zurück
billy
@ Lady B.
Dass AB meint, durch diese Diskussion hier, beim BMG etwas bewirken zu können, glaube ich nun nicht. So naiv ist er nicht.
Er hat eine bisher einsame Rechtsauffassung, das stimmt. Ich finde es aber völlig ok, dass er diese hier mit Interessierten diskutiert. Ich denke, deshalb ist er wieder hier, denn in dem anderen Forum gibt es keine Foristen, die das könnten. Da ist er der einsame Platzhirsch umgeben von Abnickern.
Und auch wenn seine Rechtsauffassung "einmalig" ist.....den Wunsch, sie zu diskutieren, finde ich legitim (zumal ich ihn ja auch dazu aufgefordert habe).
Viele Grüße
billy
Dass AB meint, durch diese Diskussion hier, beim BMG etwas bewirken zu können, glaube ich nun nicht. So naiv ist er nicht.
Er hat eine bisher einsame Rechtsauffassung, das stimmt. Ich finde es aber völlig ok, dass er diese hier mit Interessierten diskutiert. Ich denke, deshalb ist er wieder hier, denn in dem anderen Forum gibt es keine Foristen, die das könnten. Da ist er der einsame Platzhirsch umgeben von Abnickern.
Und auch wenn seine Rechtsauffassung "einmalig" ist.....den Wunsch, sie zu diskutieren, finde ich legitim (zumal ich ihn ja auch dazu aufgefordert habe).
Viele Grüße
billy
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Schrei doch nicht so.Anton Butz hat geschrieben: Wie kann nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit
deren Fortdauer festgestellt werden?
Antwort: Indem ein Arzt sie bescheinigt. Laut AU-Richtlinien ist das rückwirkend möglich. Bisher ist das allerdings für den Krankengeldanspruch ohne Belang, erst durch die geplante Änderung des Paragraphen wird sich eine Änderung ergeben. Immer dran denken: Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Krankengeld sind zwei Paar Schuhe.
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kleine Unterschiede
Wenn nach Ende der AU deren Fortdauer festgestellt wird, läuft etwas schief.
Im Recht ist nun mal zwischen AU, Feststellung der AU, Bescheinigung der
AU und Meldung der AU – und wie GKV zutreffend ergänzt hat: dem Anspruch
auf Krankengeld – zu unterscheiden.
Auch vom Gesetzgeber darf erwartet werden, dass „ihm“ die Unterschiede
geläufig sind und er dazu nicht auf Toleranz angewiesen ist – die er von
Krankengeld-Fallen-Opfern sicher nicht bekommen wird.
Also zurück zur echten Lücke, nach der bei Versicherten im und ohne
Beschäftigungsverhältnis der Krankengeld-Anspruch weg ist.
Sind nun alle einig, dass danach ein neuer Anspruch entstehen müsste,
bevor die Krankenkasse wieder Krankengeld zahlen muss?
Im Recht ist nun mal zwischen AU, Feststellung der AU, Bescheinigung der
AU und Meldung der AU – und wie GKV zutreffend ergänzt hat: dem Anspruch
auf Krankengeld – zu unterscheiden.
Auch vom Gesetzgeber darf erwartet werden, dass „ihm“ die Unterschiede
geläufig sind und er dazu nicht auf Toleranz angewiesen ist – die er von
Krankengeld-Fallen-Opfern sicher nicht bekommen wird.
Also zurück zur echten Lücke, nach der bei Versicherten im und ohne
Beschäftigungsverhältnis der Krankengeld-Anspruch weg ist.
Sind nun alle einig, dass danach ein neuer Anspruch entstehen müsste,
bevor die Krankenkasse wieder Krankengeld zahlen muss?
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Re: Pausenfüller
Interessanter finde ich Absatz 4Anton Butz hat geschrieben:"Der Gesetzgeber"
hier ab Absatz 7: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ie/seite-2
Und das passt ganz gut zu deinen Äußerungen in diesem Thread. Anders als Anton Butz mein, als "Machts Sinn" fantasiert, führt die geplante Gesetzesänderung nicht dazu, dass Beschäftigte in die sogenannte Krankengeldfalle tappen.zeit hat geschrieben: Das sind politische Absichtserklärungen, "Gesetze" entstehen anders. Wer macht sie? In der Praxis sind es in erster Linie die Bürokratien der Ministerien. Anders als der gemeine Wutbürger meint, als "Pegida" fantasiert und der nur noch als Schatten auftretende deutsche Kabarettist behauptet, ist das keine Versammlung von strohdummen, inkompetenten Langweilern, die sich täglich beim Frühstück überlegen, wie sie die legitimen Interessen des Volks am besten mit Füßen treten. Im Gegenteil: Es bemüht sich eine Vielzahl außerordentlich sachkundiger, erfahrener und gutwilliger Menschen mit einer sehr anspruchsvollen und schwierigen Ausbildung darum, aus politischen Ideen in einer äußerst komplizierten gesellschaftlichen Umgebung das jeweils Beste zu machen.