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Verfasst: 11.04.2015, 10:51
von Anton Butz
"berühren" - Klammer zwischen beiden.
Verfasst: 11.04.2015, 11:37
von broemmel
Preisfrage: wer erkennt keinerlei Zusammenhänge zwischen Art der Versicherung und Krankengeldansprüchen?
2. Frage: wer stellt Thesen auf und liefert als Beweis nur weitere Thesen?
Kleiner Tip. Der Name fängt mit Anton an und hört mit Butz auf
Verfasst: 11.04.2015, 12:00
von GerneKrankenVersichert
broemmel hat geschrieben:Preisfrage: wer erkennt keinerlei Zusammenhänge zwischen Art der Versicherung und Krankengeldansprüchen?
Ja, das ist das Adam und Eva-Problem. Da müsste AB mal weiter zurückgehen.
broemmel hat geschrieben:
2. Frage: wer stellt Thesen auf und liefert als Beweis nur weitere Thesen?
Und wer meint, Rechtsauslegung sei das Aufstellen von Thesen, die dann bewiesen werden oder auch nicht, sollte vielleicht nochmal mit der Schöpfungsgeschichte anfangen. Halbwegs allgemeinverständlich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
Hypothesen werden mittels Subsumtion geordnet, den Sofas als 3-Schritt-Methode bekannt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_%28Recht%29
Hüten sollte man sich allerdings vor logischen Fehlschlüssen, indem man Einzelteile auf das Ganze überträgt:
http://www.ratioblog.de/entry/fehlschlu ... s-pro-toto
Verfasst: 11.04.2015, 12:55
von Anton Butz
Die Theorie sollte also nicht das Problem sein - gehört aber in den anderen
Thread: Zukunft
Hier geht es um die Vergangenheit und diese dazu aktuellste Entscheidung
des SG Speyer vom 03.03.2015:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C}
Eine Lektion in Rechtsauslegung - für das BSG und damit auch für die Kranken
Kassen.
Verfasst: 11.04.2015, 13:00
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:Die Theorie sollte also nicht das Problem sein .
Dann scheitert es bei Dir also an der Praxis. Na dann weisst Du ja woran Du arbeiten musst. Wenigstens eine hilfreiche Erkenntnis
Verfasst: 11.04.2015, 13:22
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Die Theorie sollte also nicht das Problem sein - gehört aber in den anderen
Thread: Zukunft
Hier geht es um die Vergangenheit und diese dazu aktuellste Entscheidung
des SG Speyer vom 03.03.2015:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C}
Eine Lektion in Rechtsauslegung - für das BSG und damit auch für die Kranken
Kassen.
Bitte wieder zurück zur Schöpfungsgeschichte:
Ein Gesetz auszulegen heißt, die genaue Bedeutung der Gesetzesworte zu bestimmen. Die Bedeutung von Wörtern wird operational (z. B. durch Zählen) oder exemplarisch durch Hinweis („Deuten“) auf Erfahrungsgegebenheiten (z. B. dort am Waldrand steht ein Reh) eingeführt. Ist diese Assoziation hergestellt, ruft das Wort die Erfahrungsinhalte oder Sinngehalte, die es „bedeutet“ und „bezeichnet“ (für die es als Zeichen steht), in Erinnerung.[7] Der Bedeutungsumfang von Erfahrungsbegriffen wird in der Regel nicht exakt, sondern mit einem Bedeutungsspielraum eingeführt (vom wievielten Baum ab ist ein Baumbestand ein „Wald“?). Die Auswahl der passenden Wortbedeutung vollzieht sich nicht deduktiv, sondern argumentativ, sprich durch ein Erwägen von Gründen, die diese Auswahl, d. h. die Konkretisierung und Entwicklung des Rechts leiten (s. u. Ziff. 4 und 6.2).[8]
Welchen Auslegungsargumenten man schließlich zu folgen habe, ist nicht immer eine Frage eindeutiger Erkenntnis.[9] Vielmehr können unterschiedliche Auslegungen „vertretbar“ sein, unter anderem deshalb, weil bei der Gesetzesauslegung regelmäßig auch Gerechtigkeitserwägungen eine Rolle spielen, uns aber keine lückenlose und widerspruchsfreie Gerechtigkeitserkenntnis zugänglich ist, sondern nur lückenhafte Bestände unterschiedlicher Gerechtigkeitsvorstellungen, die für jeweils unterschiedliche Mehrheiten konsensfähig sind. Wenn gleichwohl ein Gericht eine von mehreren vertretbaren Auslegungen als rechtsverbindlich seiner Entscheidung zugrunde legen kann, so hat das seine Rechtfertigung nicht in der „einzigen Richtigkeit“ dieser Auslegung, sondern darin, dass das Gericht für diesen Fall eine Letztentscheidungskompetenz hat, die um der Rechtssicherheit und der definitiven Streitentscheidung willen geboten ist.[10]
Mit Quellenangaben hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
Verfasst: 11.04.2015, 18:42
von Anton Butz
Zu dieser Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C}
hat billy nebenan geschrieben, es sei die:
… Meinung eines einzelnen Richters aus Speyer, dem von sehr vielen anderen Richtern diverser Gerichte der 1. und 2. Instanz schon widersprochen wurde
Da letzteres eine
Tatsachenbehauptung ist, müsste sich die Aussage belegen lassen. Nach meiner Meinung wird dies – jedenfalls mit Gegenargumenten – aber nicht gelingen; allenfalls mit rechtswidrigen "Papageien"-Behauptungen abseits jeglicher Subsumtion.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 11.04.2015, 19:40
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
… Meinung eines einzelnen Richters aus Speyer, dem von sehr vielen anderen Richtern diverser Gerichte der 1. und 2. Instanz schon widersprochen wurde
Da letzteres eine
Tatsachenbehauptung ist, müsste sich die Aussage belegen lassen. Nach meiner Meinung wird dies – jedenfalls mit Gegenargumenten – aber nicht gelingen; allenfalls mit rechtswidrigen "Papageien"-Behauptungen abseits jeglicher Subsumtion.
Schönen Gruß
Anton Butz
Arbeitshypothese:
Der Meinung eines einzelnen Richters aus Speyer wurde von sehr vielen anderen Richtern diverser Gerichte der 1. und 2. Instanz schon widersprochen
1. Schritt
Ein Widerspruch setzt die vorherige Darlegung des Sachverhalts durch den Richter aus Speyer voraus.
2. Schritt
Die Entscheidung des Sozialgerichtes Speyer ist vom 03.03.2015. Seit dem 03.03.2015 wurde keine Entscheidung zum Thema "Krankengeldfalle" bekannt.
3. Schritt
Dem einzelnen Richter aus Speyer wurde nicht von vielen anderen Richtern diverser Gerichte der 1. und 2. Instanz widersprochen.
Verfasst: 11.04.2015, 20:03
von Anton Butz
soweit einverstanden.
Allerdings hat billy nicht wörtlich gemeint, was er da geschrieben hat, sondern
sich unpräzise ausgedrückt - übertragen wollte er wohl sagen, dass
'sehr viele andere Richter diverser Gerichte der 1. und 2. Instanz früher
schon eine abweichende Meinung vertreten haben.'
Falls dies stimmt:
Da auch dies eine Tatsachenbehauptung wäre, müsste sich die Aussage belegen
lassen. Nach meiner Meinung wird dies – jedenfalls mit Gegenargumenten – aber
nicht gelingen; allenfalls mit rechtswidrigen "Papageien"-Behauptungen
abseits jeglicher Subsumtion.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 12.04.2015, 10:50
von broemmel
Die diversen Urteile mit anderen Meinungen sind AB hinreichend bekannt. Diese hat er ja in der Vergangenheit schon selbst herausgesucht.
Insofern hat er diese Behauptung selber bewiesen.
Das Problem besteht in etwas ganz anderem. Sämtliche Beweise oder Argumente die gegen die selbstgefasste Meinung von AB sprechen werden als rechtswidrig oder als Rechtsbeugung betitelt.
Seine diversen Strafanzeigen gegen Richter gehen ins Leere aber das kann ja nicht an AB liegen.
Verfasst: 12.04.2015, 13:43
von Anton Butz
Welche Behauptung ist bewiesen - die zur rechtswidrigen "Papageien"-
Rechtsprechung abseits jeglicher Subsumtion.?!
Zum Krankengeld haben sich während der Zuständigkeit des BSG-Präsidenten-
Senates „Eigenheiten“ einge“bürgert“, die in allen anderen Sozialrechtsbereichen
absolut undenkbar wären, z. B.
rechtswidrige Papageien-Krankengeld-Rechtsprechung
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post17751
BSG-Krankengeld-Rechtsprechung als Übergriff in den Kompetenzbereich des
Gesetzgebers und Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 und 3 GG sowie Verletzung des
Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post17767
Da stellt sich nach wie vor die Frage nach der Autorität des 1. BSG-Senates
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... 8#post8348
Gut, dass die Präsidenten-Senats-Ära zum Krankengeld endlich vorbei ist -
schlimmer könnte es für Versicherte kaum noch kommen.
@Czauderna,
die Links sind nur hilfreich, falls tatsächlich jemand wissen will, was gemeint ist. Da
dies hier wohl weniger anzunehmen ist, dürfen sie ohne weiters gelöscht werden.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 12.04.2015, 13:49
von broemmel
Da sind sie ja wieder.
AB zitiert sich mal wieder selber, um eigene Behauptungen zu beweisen.
Die Leser wissen selber was sie davon zu halten haben.
Verfasst: 12.04.2015, 13:58
von Anton Butz
Irrtum Broemmel,
das sind keine Zitate, sondern Verlinkungen, weil die Aussagen dort argumentativ
nachvollziehbar wären - keine Beweise, aber untermauerte Meinungen. Aber das
muss keiner lesen, auch nicht wer ständig nach Argumenten ruft.
Verfasst: 12.04.2015, 14:39
von broemmel
Merkst Du es wirklich nicht selbst?
Sämtliche Links sind von Dir erstellt. Dort ist von Dir selbst erdachte Richterschelte.
Also vom untermauerte Meinungen? Bejubelt von Deinem eigenen Fan- Forum.
Geh also nochmal zu Adam und Eva. Also "mit welchem Versicherungsverhältnis ergeben sich welche Krankengeldansprüche"
Aus dem Zusammenhang zwischen dem Leistungsfall und der Art des Versicherungsverhältnisses ergeben sich Leistungsanspruch. Und das kann man nur zusammen betrachten und nicht einzeln.
Verfasst: 12.04.2015, 16:36
von Anton Butz
Ach Broemmel,
was sind schon Härten infolge pauschaler persönlicher Verunglimpfungen durch
einen Krankenkassenmitarbeiter im Vergleich mit Härten als Folge des System-
Versagens, insbesondere für Opfer der "BSG-Krankengeld-Falle":
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... 1#post7891