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Verfasst: 22.09.2015, 12:34
von traene1
entschuldige bitte @czauderna, ich schau hier nicht oft rein....deswegen meine verspätete Antwort.
Nein, eine Alternative hat er nicht wirklich...bzw.eine Zweigstelle wäre 20 km weg?!
Heute Morgen rief mich der nette Herr der Krankenkasse an und wollte uns auf die kommende Aussteuerung aufmerksam machen...in 6 Monaten...ist es wirklich so, das wenn er bis u diesem Ende krank wäre..bzw davor gesund wird, dann irgendwann nochmal diese Krankheit während eines neuen Arbeitsverhältnisses bekäme, er kein Krankengeld mehr bekommt?
Das wäre ja mehr als übel!
Verfasst: 22.09.2015, 12:48
von Czauderna
traene1 hat geschrieben:entschuldige bitte @czauderna, ich schau hier nicht oft rein....deswegen meine verspätete Antwort.
Nein, eine Alternative hat er nicht wirklich...bzw.eine Zweigstelle wäre 20 km weg?!
Heute Morgen rief mich der nette Herr der Krankenkasse an und wollte uns auf die kommende Aussteuerung aufmerksam machen...in 6 Monaten...ist es wirklich so, das wenn er bis u diesem Ende krank wäre..bzw davor gesund wird, dann irgendwann nochmal diese Krankheit während eines neuen Arbeitsverhältnisses bekäme, er kein Krankengeld mehr bekommt?
Das wäre ja mehr als übel!
Hallo,
ja, das könnte passieren, aber es kann auch sein, dass durch die Verkäufe der Blockfristen ein erneuter Anspruch für maximal 78 Wochen wegen dieser Erkrankung entstehen kann - dies kann man aber heute
nicht sagen und schon gar nicht ausrechnen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 29.09.2015, 18:56
von traene1
was sind denn Verkäufe der Blockfristen?
Noch eine Frage,mein Mann könnte einen Aushilfsjob bekommen-
das würde er sehr gerne in Anspruch nehmen...
müsste sich dazu aber dann ja gesund schreiben lassen,
bzw.arbeitslos melden....
gesetzen Fall er pprobiert das,schafft es aber nur ein paar Wochen-
wird wieder mit der selben Krankheit krank.
Wie berechnet sich dann das das Krankengeld, vor der Aussteuerung?
Nach dem letzten Vollzeitarbeitsplatz,oder wie?
Wenn er ja aus der Arbeitslosigkeit krank wird,was passiert dann
in den ersten 6 Wochen? Wer bezahlt dann Geld?
Danke für die Infos :-*
Verfasst: 29.09.2015, 19:17
von broemmel
traene1 hat geschrieben:was sind denn Verkäufe der Blockfristen?
Da hat wohl T9 zugeschlagen. Das sind "Verläufe "
Noch eine Frage,mein Mann könnte einen Aushilfsjob bekommen-
das würde er sehr gerne in Anspruch nehmen...
müsste sich dazu aber dann ja gesund schreiben lassen,
bzw.arbeitslos melden....
JA
gesetzen Fall er pprobiert das,schafft es aber nur ein paar Wochen-
wird wieder mit der selben Krankheit krank.
Wie berechnet sich dann das das Krankengeld, vor der Aussteuerung?
Nach dem letzten Vollzeitarbeitsplatz,oder wie?
NACH DEM AUSHILFSJOB
Wenn er ja aus der Arbeitslosigkeit krank wird,was passiert dann
in den ersten 6 Wochen? Wer bezahlt dann Geld?
WENN ER ALG BEZIEHT. ZAHLT DAS ARBEITSAMT
Danke für die Infos :-*
Verfasst: 29.09.2015, 19:43
von traene1
also ist er gezwungen,keinen Aushilfsjob anzunehmen....vor Angst, er könnte das nicht schaffen-
denn hinterher, nach Berechnung des Krankengeldes nach einem 450€ Job, wären wir im Alg2 Bezug und jetzt bekommt er 2000€ Krankengeld....
Das ist wirklich bitte, da er den Schritt gerne wagen würde.
Naja, es ist wie es ist-
vielen Dank Broemmel
Verfasst: 29.09.2015, 22:47
von Czauderna
traene1 hat geschrieben:also ist er gezwungen,keinen Aushilfsjob anzunehmen....vor Angst, er könnte das nicht schaffen-
denn hinterher, nach Berechnung des Krankengeldes nach einem 450€ Job, wären wir im Alg2 Bezug und jetzt bekommt er 2000€ Krankengeld....
Das ist wirklich bitte, da er den Schritt gerne wagen würde.
Naja, es ist wie es ist-
vielen Dank Broemmel
Hallo,
nur zur Erklärung - bei einem 450 € Job gibt es kein Krankengeld, da es sich nicht um eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit handelt. wenn er einen solchen Job aufnimmt als alleinige Tätigkeit, dann muss er sich entweder familienversichern oder freiwillig.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.09.2015, 07:26
von traene1
Guten Morgen,
das weiß ich schon Czauderna.Danke
Ich hatte zu meinem Mann gesagt, er soll sich gesund schreiben lassen...zum Arbeitsamt gehen und denen eben sagen,das er direkt einen Aushulfsjob hat und wenn er die Belastungsprobe schafft, er dann einen Vollzeitjob dort bekommen wird.
So weit so gut?
Was wäre aber, wenn mein Mann es nicht schafft,und in der Arbeitslosigkeit wieder in seine Depression fallen würde?!
Bekommt er dann Krankengeld, oder Arbeitslosengeld weiter?
Weil ich ihm dann eher raten würde, noch nicht nach "draußen"in die
Arbeitswelt zu gehen....?!
Ich hoffe, ich hab mich jetzt besser ausgedrückt.
Danke :=)