Die us-amerikanische TRCARE (ist die überhaupt in D zugelassen?) wird (im Sinne der AOK!) als "Vollversicherung im Sinne des §193 Abs-3 VVG" vom BSG "anerkannt" -Poet hat geschrieben:...Mensch, Ernst. Das Urteil ist hier bekannt. Da hat eine Versicherte geklagt, welche von der Tricare weg zur GKV wollte. Welchen Bezug hat das zum gewollten Wechsel zur EWR-Versicherung? Und wo bitte hat die AOK da gewonnen und weshalb sollte der Spibu sich dazu äußern und sich freuen oder nicht freuen?
EU-Versicherer dagegen, die praktisch den gleichen Leistungsumfang bieten, werden von GKV u. PKV abgelehnt, ja regelrecht bekämpft .... siehe: https://www.pkv.de/service/pkv_publik/a ... dem-feuer/
Das passt irgendwie nicht zusammen!
Wer hat bzw. "spricht" denn nun Recht - das Bundessozialgericht, oder die Spitzenverbände der Kassen?? ErnstXV