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Re: Gegendarstellung und Zusatzfrage
Verfasst: 12.08.2014, 19:05
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Ich kann an dieser Stelle erst einmal nur raten wo das Verständnisproblem liegt.
ich frage mich gerade, ob du die Antworten auf deine Beiträge überhaupt gelesen hast, ob du vielleicht ein Verständnisproblem hast oder ob du uns alle hier einfach auf den Arm nehmen willst....
Helmes63 hat geschrieben:Deshalb wäre es zunächst einmal zielführend, wenn die Kritiker mal eine konkrete Frage stellen, damit mir auch klar wird wo es genau hackt.
Lady Butterfly hat geschrieben:es wäre sehr nett, wenn du den Sinn deiner Fragen erläutern würdest - und auch mal Fragen beantworten würdest statt immer nur welche zu stellen. Noch einmal:
- was machst du beruflich?
- weshalb stellst du diese Fragen? bist du betroffen? wenn ja, wie?
es wäre vielleicht auch zielführend, wenn du konkrete Fragen stellst und erläuterst, wieso du diese Fragen stellst bzw. in welchem Zusammenhang du die Fragen stellst.....
Helmes63 hat geschrieben:
Für mich ist übrigens bezogen auf den Ursprungsthread insbesondere einmal wissenswert : muss der Sachbearbeiter des Kassenträgers sich zwingend an den (§ 31 VerwVG) halten oder muss er in Sachen Fristenwahrung auf die dort bestehenden Regelungen zwingend bestehen weil der Gesetzgeber das so vorsieht.
einfache Antwort: nein - und der Gesetzgeber sieht das auch nicht so vor
wenn du die vorherigen Beiträge gelesen und verstanden hättest, müsstest du diese Frage übrigens nicht zum 47. Mal stellen
Verfasst: 12.08.2014, 19:14
von heinrich
Helmes,
auf meine Frage , was Du beruflich machst, hast du immer noch nicht geantwortet.
Jetzt aber.
Grundsatzfrage : Maßgeblichkeit VerwVF vs. SGB-X
Verfasst: 13.08.2014, 09:11
von Helmes63
Was hat den meine Erwerbsbiographie mit der Frage zu tun ?!
> die Motivation einer Frage kann in der Regel nur 2 Gründe haben:
a) man hat keine Ahnung und benötigt eine Grundsatz-Auskunft.
b) man hat eine Meinung, ist sich aber nicht sicher und möchte diese
Bewertung nochmals spiegeln um etwaige Zweifel auszuräumen.
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Von der Sache her ist an dieser Stelle aber erst einmal für mich wichtiger
zu klären, ob nicht der § 26 SGB-X in dem beschriebenen der maßgebliche
ist. Die Inhalte von § 31 VerwVG und " 26 SGB-X sind im Vergleich jedoch
fast identisch.
Verfasst: 13.08.2014, 09:58
von Czauderna
Hallo Helmes,
also "Otto Normalverbraucher" stellt solche Fragen höchstens einmal.
Außerdem weißt du schon, dass du es teilweise mit Krankenkassenmitarbeiter/innen zu tun hast. Ich fände es auch ein Akt der Wertschätzung und auch der Höflichkeit, wenn Du auch mal Fragen beantwortest und deine Intension kund tun würdest.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.08.2014, 12:18
von AdDiavolo
Hallo
zum Glück für alle Krankenkassemitabeiter müssen Sie nur die für sie relavaten gesetzlichen Bestimmungen befolgen und sich keine Gedanken machen, welche sonstige Bestimmungen im großen Gesetze-Universum, zu den für Sie maßgeblichen Vorschrifen indentisch, fast identisch, ähnlich oder sinngleich sind.
Freundliche Grüße
AdDiavolo
Verfasst: 13.08.2014, 13:55
von broemmel
Ich hab ja schon früh für mich entschieden das es sich bei helmes um einen Forentroll handelt.
Und jeder Post von ihm bestärkt mich mit der Ansicht.
jeder andere hätte bei den ganzen Rückfragen die hier schon erfolgt sind von sich aus gesagt aus welchem Grund er hier Fragen stellt, ob als Betroffener oder sonstigem Interesse. Bei sonstigem Interesse hätte er bei redlichen Absichten auch erläutert aus welchem Grund er fragt.
Wenn man sich mal den Schmarrn von helmes durchliest passiert nichts, aber auch gar nichts davon. Es werden nur dumme Fragen gestellt und auf Antworten die meiner Meinung nach unnötig geschrieben werden wird nicht eingegangen geschweige denn der Eindruck erweckt das diese gelesen werden.
einfache Antwort: nein - und der Gesetzgeber sieht das auch nicht so vor
wenn du die vorherigen Beiträge gelesen und verstanden hättest, müsstest du diese Frage übrigens nicht zum 47. Mal stellen
Selbst sowas reizt den nervigen Troll doch nur dazu weiter hier Unsinn zu fabrizieren.
Könnten wir uns einfach mal darauf einigen das Beiträge (soweit die Foren mit einem Administrator versehen sind) gelöscht werden und sonstiger Quatsch dann einfach ignoriert wird?
Sonst haben wir den ewig an der Backe.
Verfasst: 13.08.2014, 14:04
von Czauderna
Hallo,
nein, wegen "Intelligenz" wird hier nix gelöscht und auch wegen Nichtbeantwortung von Fragen wird kein Beitrag gelöscht - was ich anbieten könnte, wäre den Thread abzuschließen.
Also, es könnte sein, dass bei nächster Gelegenheit dieser Thread geschlossen wird - einverstanden ?
Gruss
Czauderna
Ursache der fachlichen Grundauffassungen im KKF
Verfasst: 13.08.2014, 15:17
von Helmes63
Ich verstehe die Aufregung nur bedingt. Im allgemeinen ist zu sagen, dass Fristenstreitigkeiten mit Behörden allgemein (solche Probleme kann es auch mit Finanzbehörden bspw. geben) daher kommen, dass viele Bürger immer noch den Datum des Poststempels als fristwahrenden Charakter empfinden. Das scheint so eindeutig wohl nicht zu sein.
Ich habe den Eindruck, es gibt auch Probleme sich bei meiner letzten Frage festzulegen,
weil diese im Prinzip von grundsätzlich juristischer Bedeutung ist und einiges Hintergrundwissen erfordert.
Verfasst: 13.08.2014, 15:33
von broemmel
Bei der gezeigten Ignoranz dann doch den Thread schliessen.
Sowas penetrantes aber auch....
Verfasst: 13.08.2014, 16:11
von Czauderna
Hallo Helmes 63,
ja, dann mach ich mal den Thread zu - wir alle hier kommen nicht weiter
und Du bist etwas "beratungsresistent". Wir wollen den Lesern dieses Forums nicht den Eindruck vermitteln, dass sich die ehrenamtlich tätigen Experten von Dir an der Nase durch den Ringführen lassen müssen.
Versuch dein Glück evtl. in einem anderen Bereich dieses Forums oder stelle deine Fragen in einem der Nachbarforen.