Seite 3 von 5
Verfasst: 22.05.2014, 23:06
von KKA
broemmel hat geschrieben:@KKA
Ich stelle mal die unhöfliche Gegenfrage. Woher soll das Recht kommen das man ein Recht auf alle Grundlagen einer Entscheidungsfindung hat?
Eine berechtigte, daher keine unhöfliche Frage.
Wenn Institutionen, egal ob MDK/Kasse oder sonstige staatliche Einrichtungen, grundliegende, oft auch richtungsweisende Entscheidungen über eine Person verfügen, leite ich daraus ein Recht auf transparenten Informationsanspruch auf die Person oder dem Personenkreis ab, der Grundlage und/oder Entscheidungsfindung zu verantworten hat.
Transparenz bewirkt u.a. öffentliche Kontrolle gegen staatliche Willkür und Geheimniskrämerei.
Dass die deutsche Gesetzgebung Transparenz nur teilweise zulässt, ist mir bewusst. Das kann jeder für sich so akzeptieren, frei nach dem Motto 'es ist wie es ist', (der deutsche Michel ist ja bekanntlich obrigkeitshörig) muss man aber nicht.
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 07:42
von Poet
@KKA: Welche Transparenz? Dass der miserable Gutachter den meine geldgeile Kasse beauftragt hat ev. Rambo Mösenlechner heißt und Du sagen kannst: Ha,das war doch so was von klar!
KKA, Du oller Umstürzler...DEN Staat gibt es nicht und gegen Entscheidungen von Mitarbeitern von Behörden kann man vorgehen. Mit oder ohne Namen.
Verfasst: 23.05.2014, 09:53
von KKA
Poet hat geschrieben:@KKA: Welche Transparenz? Dass der miserable Gutachter den meine geldgeile Kasse beauftragt hat ev. Rambo Mösenlechner heißt und Du sagen kannst: Ha,das war doch so was von klar!
Ach, mein lieber Poet, warum die Diskussion abwerten, wenn es doch so einfach ist, Transparenz bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen als notwendiges Kontrollinstrument nachvollziehen zu können. Das muss ich ausgerechnet dir nicht erklären (müssen), oder etwa doch?
Um beim eigentlichen Thema zu bleiben, mit welchem Recht darf der MDK Arzt anonym tätig sein? Wenn ich zu meinem Hausarzt gehe, lese ich ein Schild mit seinem Namen an der Haustür, ich weiss, wer sich mit meiner Gesundheit/Krankheit beschäftigt. Wenn ein mir unbekannter MDK Arzt mich per Ferndiagnose 'beurteilt', sollte mir das Recht zustehen, zu wissen, wer diese Person ist. Und, nachwievor fehlt mir die gesetzliche Grundlage für das Recht auf Anonymität. Anonymität verleitet zu Missbrauch, siehe Anonymität im Internet, um nur ein Beispiel zu nennen.
Poet hat geschrieben:
KKA, Du oller Umstürzler...DEN Staat gibt es nicht und gegen Entscheidungen von Mitarbeitern von Behörden kann man vorgehen. Mit oder ohne Namen.
Renitenz? Nein! Einforderung nach Recht? Ja!
PS. 'Staat' =
http://de.wikipedia.org/wiki/Staat
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 10:55
von broemmel
Wenn Institutionen, egal ob MDK/Kasse oder sonstige staatliche Einrichtungen, grundliegende, oft auch richtungsweisende Entscheidungen über eine Person verfügen, leite ich daraus ein Recht auf transparenten Informationsanspruch auf die Person oder dem Personenkreis ab, der Grundlage und/oder Entscheidungsfindung zu verantworten hat.
Die Frage ist doch schon mehrfach beantwortet worden.
Die Entscheidung ist durch die Kasse getroffen worden. Und die Kasse trägt die Verantwortung für die Entscheidung.
Verfasst: 23.05.2014, 11:48
von KKA
broemmel hat geschrieben:Wenn Institutionen, egal ob MDK/Kasse oder sonstige staatliche Einrichtungen, grundliegende, oft auch richtungsweisende Entscheidungen über eine Person verfügen, leite ich daraus ein Recht auf transparenten Informationsanspruch auf die Person oder dem Personenkreis ab, der Grundlage und/oder Entscheidungsfindung zu verantworten hat.
Die Frage ist doch schon mehrfach beantwortet worden.
Die Entscheidung ist durch die Kasse getroffen worden. Und die Kasse trägt die Verantwortung für die Entscheidung.
Wie ich schrieb, broemmel, das ist formal-juristisch auch korrekt. Das heißt aber noch lange nicht, das es rechtens ist, nicht zu wissen, wer (beim MDK) diese Entscheidungsgrundlage (für die Kasse, die meist mit der Empfehlung des MDK konform geht) geschaffen hat. Es ist m.E. völlig legitim diese Frage zu stellen...und ich wiederhole zum xten Male die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage der MDK-Arzt anonym tätig werden darf. Das die Kasse letztlich die alleinige (??) Verantwortung für die Entscheidung krank ja/nein trägt, ist keine Antwort auf die Kernfrage.
Und wenn die Anonymität juristisch nicht anfechtbar sein sollte, so sei mir bitte gestattet diese für nicht korrekt zu halten. Schließlich geht es um meine (nicht sprichwörtlich zu nehmen) Gesundheit und die dazugehörige Einschätzung eines Mediziners.
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 11:53
von GerneKrankenVersichert
Ich kenne es nicht, dass der Name des Gutachters geschwärzt wird. Wenn ich mir allerdings ansehe, wie teilweise im Internet gegen den MDK und seine Gutachter gehetzt wird, kann ich mir vorstellen, dass Gutachter aus Selbstschutz nicht wollen, dass ihre Namen bekannt werden. Vor allen Dingen dann, wenn es bereits Vorfälle in einer Dienststelle gegeben hat.
Gedeckt ist das m. E. durch die §§ 67 ff SGB X.
§ 67
Begriffsbestimmungen
(1) Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Wenn die Namen der MDK-Gutachter nach dieser Definition Sozialdaten darstellen, sind sie besonders geschützt und dürfen nur unter bestimmten Umständen, die in den fortfolgenden Paragraphen genannt werden, bekannt gegeben werden. Und ich kann keinen erkennen, auf den man sich berufen könnte, um den Namen zu erfahren.
Verfasst: 23.05.2014, 12:16
von Czauderna
Hallo,
Ich wiederhole mich da gerne - wie würde z B. der User KKA reagieren wenn der Forumsbetreiber seine Beiträge hier im Forum um seinen wirklichen Namen und/oder gar seine Adresse ergänzen würde ?, ohne dass dieser vorher sein Einverständnis dazu gegeben hätte ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.05.2014, 12:41
von broemmel
Und ich möchte immer noch wissen aufgrund welcher rechtlichen Grundlage KKA meint den Anspruch zu haben die Namen der angestellten Ärzte vom MDK zu erhalten.
Bisher lese ich immer nur
Es ist m.E. völlig legitim diese Frage zu stellen...und ich wiederhole zum xten Male die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage der MDK-Arzt anonym tätig werden darf
Wenn ein mir unbekannter MDK Arzt mich per Ferndiagnose 'beurteilt', sollte mir das Recht zustehen, zu wissen, wer diese Person ist.
Aufgrund welcher
rechtlichen Grundlage meinst Du diese Daten zu erhalten?
Beweis Du doch Deine Meinung mit einer rechtlichen Begründung die nicht auf eigenen Annahmen oder persönlichen Wünschen beruht.
Gegen welche §§ wird denn verstossen, wenn Dir diese Daten auf Wunsch nicht übermittelt werden?
Verfasst: 23.05.2014, 15:15
von KKA
@ broemmel
Ich beziehe mich nicht auf irgendeine rechtliche Grundlage, sondern frage, warum und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage mir nicht eingeräumt wird, den Namen des 'Ferndiagnostikers' zu erfahren. Ein mir unbekannter, anonym im Hintergrund arbeitender Mediziner befindet über mein Schicksal im Krankheitsfall. Das finde ich nicht korrekt und an der Stelle sehe ich Handlungsbedarf. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Es ist (m)eine Meinung und ich gestatte mir diese hier zur Diskussion zu stellen. Die Bringpflicht, eine rechtliche Grundlage zur Verfügung zu stellen, liegt beim Gesetzgeber bzw. den Kassen und bislang habe ich nur den Hinweis von GKV, der mich bislang nicht überzeugt.
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 15:34
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Ich wiederhole mich da gerne - wie würde z B. der User KKA reagieren wenn der Forumsbetreiber seine Beiträge hier im Forum um seinen wirklichen Namen und/oder gar seine Adresse ergänzen würde ?, ohne dass dieser vorher sein Einverständnis dazu gegeben hätte ?
Gruss
Czauderna
Ein gewagter Vergleich, und ob ein Arzt anonym über mein leibliches und seelisches Wohl aus der Distanz heraus befinden darf (ich möchte nur seinen Namen und Funktion zur Kenntnis nehmen können und verletze damit keine Datenschutzvorgaben) , oder ein Forenbetreiber Datenschutzrichtlinien verletzt, ist aus meiner Sicht ein gewaltiger Unterschied.
Wenn ihr werten KKler auf der anderen Seite des Zaunes sitzen würdet, kann ich mir sehr wohl vorstellen, das auch ihr gerne wissen möchtet, wer über eure Gesundheit richtet. Insofern kann ich bedingt eure Meinungsrichtung verstehen.
Im Übrigen hätte ich keine Einwände, wenn dieses Forum User verpflichten würde, ohne Pseudonym zu schreiben...sofern es für alle gilt.
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 15:48
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wenn ich mir allerdings ansehe, wie teilweise im Internet gegen den MDK und seine Gutachter gehetzt wird, kann ich mir vorstellen, dass Gutachter aus Selbstschutz nicht wollen, dass ihre Namen bekannt werden. Vor allen Dingen dann, wenn es bereits Vorfälle in einer Dienststelle gegeben hat..
Salopp gesagt, da liegt der Hase im Pfeffer und nicht in den:
§§ 67 ff SGB X.
'Sozialdaten'...nein, ich möchte lediglich den Namen des Arztes. Ob dieser unter Sozialdaten einzuordnen ist, wage ich zu bezweifeln. Aus genannten §§ ist das jedenfalls nicht erkennbar.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Und ich kann keinen erkennen, auf den man sich berufen könnte, um den Namen zu erfahren.
Ich auch nicht, aber ebenso scheint kein gegenteiliger § zu existieren, der explizit ausspricht, den Namen des Arztes zu anonymisieren.
Gruss
KKA
Verfasst: 23.05.2014, 16:14
von broemmel
Ich beziehe mich nicht auf irgendeine rechtliche Grundlage, sondern frage, warum und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage mir nicht eingeräumt wird, den Namen des 'Ferndiagnostikers' zu erfahren. Ein mir unbekannter, anonym im Hintergrund arbeitender Mediziner befindet über mein Schicksal im Krankheitsfall. Das finde ich nicht korrekt und an der Stelle sehe ich Handlungsbedarf. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Was ist daran so schwer zu verstehen? Du bist der Ansicht ein Anrecht auf eine Auskunft zu haben. Jetzt stellst Du Dich hier hin und verlangst von anderen die sollen diesen Sachverhalt gesetzlich begründen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du bist an der Reihe die Begründung anzugeben. Denn Dir wurde schon mehrfach gesagt das die Kasse die Entscheidung getroffen hat.
Oder muss die Kasse neuerdings alle Namen von Mitgliedern des GBA heraussuchen die an einer Entscheidung zu einer nichtzugelassenen Therapie/Arznei beteiligt waren?
Verfasst: 23.05.2014, 16:40
von Poet
@KKA: Sorry, der kleine humoristische Seitenhieb musste sein.
Ich fürchte jedoch dass es weder beim Schwärzen von Gutachternamen um Datenschutz und bei der Forderung nach Transparenz auch nicht um Transparenz geht...
Die allg. Auffassung von *Staat* teile ich nicht ganz ansonsten bin ich mit von der Partie wenn wir die Bastille stürmen!
Verfasst: 23.05.2014, 17:53
von schemesch
Es ist ja mittlerweile auch leider so, dass überhaupt keine Ansprechpartner mehr bei der Kasse vorhanden sind. Man weiß nicht mehr, wer die Briefe verfasst hat, da keine Namen zu finden sind. Als Absender immer nur die Postanschrift oder die Zentrale.
Unleserliche Unterschrift (wenn überhaupt unterschrieben) und dann nur Ihre.....Kasse.....
Und wenn man dann die entsprechende Abteilung anrufen möchte, kommt man nie dort raus......immer in irgendwelchen Callcentern, die dann im Computer nachschauen, aber keine Auskunft geben können.
Keiner mehr zuständig....ich habe langsam das Gefühl, dass diese "Unerreichbarkeit"oder "Anonymität von den Kassen gewollt ist. Man fühlt sich hilflos und einer Willkür ausgeliefert.
Ich bin übrigens nicht der Patient, der entgegen des MDK Gutachtens seine Reha genehmigt bekommen hat.
Es war nur ein Beispiel eines Bekannten.
Verfasst: 23.05.2014, 22:15
von KKA
broemmel hat geschrieben:
Du bist der Ansicht ein Anrecht auf eine Auskunft zu haben. Jetzt stellst Du Dich hier hin und verlangst von anderen die sollen diesen Sachverhalt gesetzlich begründen.
Ich bin nicht 'der Ansicht' und 'stelle mich auch nicht hin', ich frage warum und auf welcher rechtlichen Grundlage mir der Name des Arztes verborgen bleibt. Du scheinst die Frage wiedereinmal als 'Attacke' auf Kasse und MDK misszuverstehen, das übliche Spielchen. Wir wäre es Fragen entwedder sachlich zu beantworten, oder zu schweigen, wenn du keine anzubieten hast. Danke.
broemmel hat geschrieben:
Denn Dir wurde schon mehrfach gesagt das die Kasse die Entscheidung getroffen hat. .
Zum wiederholten Male: Es geht nicht um die Entscheidung als solche, sondern ausschließlich um den Namen des Arztes! Das ist doch nun wirklich nicht schwer zu differenzieren. Akteneinsicht, MDK Gutachten leserlich und ohne schwarzen Balken unterschrieben. Fertig!
Gruss
KKA