Seite 3 von 3
Verfasst: 06.03.2014, 01:49
von o0Julia0o
broemmel hat geschrieben:
Du hast Anspruch auf Sachleistung. Die wird gegen Vorlage der egk kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wenn noch keine egk vorliegt wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt, wie hier geschehen.
also hier steht, die KK kann das einfach verweigern: "ie Krankenkasse „kann die Ausstellung eines anderen (allgemeinen) Berechtigungsnachweises als der eGK verweigern,"
Q:
http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/mu ... icken.aspx
von daher wären die Anforderungen an das Foto schön zu wissen, denn das beklagen die ja angeblich. Und dann könnte ich sagen: "ist doch alles drauf, beim Personalausweis hat auch keiner gemeckert".
broemmel hat geschrieben:
Wenn Kostenerstattung gewählt wird bekommt man keine egk sondern man erhält privatrechnungen vom Arzt.
die Kostenerstattung wähle ich also nicht beim Arzt, sondern bei der Krankenkasse aus? Und wenn ich das hier mit der KK vereinbare, übernehmen die dann die restlichen Kosten, also die restlichen 70%?
Poet hat geschrieben:bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe.
Wenn ja.. dann mache ich der KK damit ja keinen Druck, die freuen sich doch, wenn ich dann die Rechnung für die bezahle & die nur 30% übernehmen.
broemmel hat geschrieben:
Wieso das trara mit dem Foto erst jetzt? Wurdest Du vorher nie angeschrieben? Oder bist Du erst neu bei der Kasse versichert?
also ziemlich neu & ein foto hatte ich denen schon vor ein paar Monaten gegeben, aber das mit der Karte ist mir erst aufgefallen wo ich zum Arzt musste.
broemmel hat geschrieben:
Nochmal zurück zum Zahnarzt. Du hast Zahnschmerzen und er verweigert die Behandlung weil nur eine Ersatzbescheiniging vorgelegt wurde? Oder wie soll man Deinen ersten Post verstehen?
so ungefähr.. ich weiss nicht was ich da für eine Bescheinigung habe. Es steht nirgends PEB drauf, aber meine Krankenkassendaten & das ich bei der KK versichert bin einen Monat noch.
Verfasst: 06.03.2014, 08:45
von broemmel
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... e__GK.html
Bitte schön
Das sollte ja wohl zu schaffen sein. Das haben Millionen andere auch schon hinbekommen
Verfasst: 06.03.2014, 16:59
von o0Julia0o
danke Dir, das werden wohl kaum die gesetzlichen Anforderungen an das Bild sein. Ich glaube ohnehin, dass das Bild für die nur so ein Aufhänger ist... Aber trotzdem muss ich ja gerade dann meine Rechte dort wissen um ihnen deutlich zu machen, dass es o.k. ist.
ot: Und die 3 Bilder mit der Frau oben rechts verstehe ich erst gar nicht.. das 1. von den 3ten ist doch genauso wie das letzte, was o.k. ist...
Verfasst: 06.03.2014, 19:32
von broemmel
Tja. Dann musst Du wohl weiter an Deine Verschwörungstheorie glauben.
Ist es wirklich so schwer ein Foto zu erstellen? Selbst die Automaten an Bahnhöfen erstellen Bilder die geeignet sind.
Ich hab eher den Eindruck das es an Deinem Willen liegt.
Von daher wünsche ich alles Gute
Edit: diese und männliche Beispielbilder findest Du bei den meisten Kassen auf deren Homepage.
Ansonsten schau selber auf den Seiten des Bundesgesundheitsministerium
Verfasst: 06.03.2014, 20:18
von Poet
@Julia: Ich schließe mich broemmel an...mach' es nicht so kompliziert. Alle Möglichkeiten sind beschrieben.
P.S.: Das mit der vollen Kostenerstattung einer Privatrechnung macht schon Druck denn die kann bis zu 3,5fach über dem liegen was die Kasse normal an den Doc vergüten müsste. Sonst würde ich das doch nicht schreiben.
Verfasst: 06.03.2014, 21:14
von heinrich
julia
hast Du evt. Beitragsrückstände bei deiner Krankenkasse ?
Verfasst: 06.03.2014, 23:20
von o0Julia0o
Poet hat geschrieben:
P.S.: Das mit der vollen Kostenerstattung einer Privatrechnung macht schon Druck denn die kann bis zu 3,5fach über dem liegen was die Kasse normal an den Doc vergüten müsste. Sonst würde ich das doch nicht schreiben.
ooh danke dir, Poet. Also trotzdem zahle ich dann 70% des Betrags und die Kasse 30%. Aber da der 3,5fach höher liegt zahlt die Kasse dann zum normalen 100%-Betrag (30%*3,5=105%).
Doch nur bis zu 3,5fach. Wenn der Schnitt bei 1,75 liegt, dann wären das 50,25%, was die Kasse von ihrem normalen Betrag zahlen müsste. Damit hätten die ja trotzdem eher eine Entlastung. Ab durchschnittlichen 3,37% hätte die Kasser erst einen Nachteil.
heinrich hat geschrieben:
hast Du evt. Beitragsrückstände bei deiner Krankenkasse ?
nein, habe ich nicht. Das wir doch automatisch vom Arbeitgeber überwiesen. Man bekommt das Geld doch nie in die Hand.
broemmel hat geschrieben:
auf den Seiten des Bundesgesundheitsministerium
aber das ist doch immer noch keine Gesetzesgrundlage an die Anforderungen der Fotos. Das muss doch irgendwo stehen. Sost sagt die KK "nee, die sind schlecht" und ich "nee, die sind toll". Wenn das dann bis zu meiner ersten Verletzung geht, oder wenn die Zahnschmerzen z.B. unaushaltbar werden, dann habe ich ein Problem. Und schon jetzt habe ich Ängste auszuhalten - auch nicht toll. Ich möchte ja nicht bei Germanys Topmodel mitmachen.. und es gibt bestimmt hässlichere Menschen bei der KK als ich es bin.
Verfasst: 07.03.2014, 00:25
von roemer70
Julia, wenn Du nur einen Bruchteil Deiner Zeit in diesem Forum in die Erstellung eines geeigneten Fotos investiert hättest, wäre Deine eGK vermutlich schon in der Produktion.
Dir wurden Wege aufgezeigt. Dir wurden Beispiele gegeben.
Hier hast Du noch mehr zum Lesen:
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... ik_FAQ.pdf
Sinnvoller wäre jetzt für Dich der Gang zum Fotografen oder in die Bildbox im nächsten Bahnhof.
Wichtig ist, dass das Foto eine ausreichende Qualität hat (Ausleuchtung, Auflösung etc.) und Du zweifelsfrei identifizierbar bist (keine Sonnenbrille, grds. keine Kopfbedeckung, Gesicht der Kamera zugewandt etc.). Dafür darfst Du im Gegensatz zum biometrischen Foto auch lächeln.
Schaffst Du das?
Verfasst: 07.03.2014, 08:00
von Poet
@Julia:Deine Rechnung ist lustig aber vollkommen falsch. Spielt aber keine Rolle...
So,now get your ass in gear und nimm einen der beschriebenen Wege.
Ich bin raus an dieser Stelle.
Verfasst: 07.03.2014, 13:53
von Czauderna
Hallo,
ja, ich glaube auch, dass da mehr dahinter steckt. Dass die Kasse einem einzelnen Mitglied eine Karte mit Bild verweigern sollte aus "fadenscheinigen" Gründen - in der Praxis eher nur theoretisch denkbar.
Und schreibt Julia nicht irgendwo, dass sie nur noch einen Monat bei der Kasse versichert wäre ? - Vielleicht ist das der wahre Grund dafür dass seitens der Kasse eine "Ausstattungssperre" vorgenommen wurde - man kann nur vermuten. Für mich ist, nachdem nun wirklich alles dazu geschrieben wurde, dieses Thema auch durch.
Gruss
Czauderna
PS : hier das Zitat . ...so ungefähr.. ich weiss nicht was ich da für eine Bescheinigung habe. Es steht nirgends PEB drauf, aber meine Krankenkassendaten & das ich bei der KK versichert bin einen Monat noch.
Verfasst: 07.03.2014, 14:53
von vlac
Hallo,
mir persönlich fällt eine erhebliche Ähnlichkeit in der Art der Fragestellung in diesem Thread, und in den Threads von einer Reihe von anderen Postern auf - insbesondere Julianes Auftritte hier im Forum kommen dabei ins Gedächtnis: Vom Holz, aufs Stöckchen, auf die Sägespähne, aufs Sägemehl. Alles wird genau abgefragt, die eigentliche Frage scheint nur der Tisch zu sein, auf dem gehobelt wird. Das auf die Lösung des Problems hingearbeitet wird, ist nicht erkennbar - es tritt sogar mit voranschreiten des Threads in den Hintergrund.
Ich persönlich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass eine Krankenkasse nicht nur ein Bild, sondern mehrere Bilder mit dem Vermerk zurück weist, sie seien zu schlecht, ohne dazu zu sagen, was die Anforderungen sind. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Krankenkasse nicht sagt: Hörnse mal, sie haben die Kasse gewechselt, bitte wenden sie sich an Ihre neue Kasse wegen der eGK. Oder: Sie gehen doch in einem Monat ins Ausland. Nehmen Sie bis dahin mit der Ersatzbescheinigung vorlieb.
Sehr konstruiert erscheint mir auch die Sache mit dem Zahnarzt. In aller Regel akzeptieren Ärzte die Ersatzbescheinigung, wenn sie legitim ist - abrechnungstechnisch macht das für den Leistungserbringer keinerlei Unterschied. Nur die Daten werden manuell ins System eingepflegt - das ist für keinen Arzt etwas Neues; es wird mehrmals die Woche, wenn nicht gar tagtäglich gemacht, weil es immer mal Menschen gibt, die noch keine Karte haben. Ich frage mich, was dagegen spräche, in einem Fall, in dem ein Arzt nicht bereit ist, das zu tun, einfach zu einem anderen Arzt zu gehen?
Außer natürlich, man möchte einen Thread möglichst lange am Laufen halten.