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Verfasst: 20.02.2014, 21:33
von derKVProfi
Und dann noch diese Aussage:
Lady Butterfly hat geschrieben:wieso legst du eigentlich einen so großen Wert darauf, dass du "Rechtsberatung" und nicht "Versicherungsberatung" erbringst?
Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin, sondern für einen Versicherungsberater tätig bin. Das ist schon einmal ein Unterschied! 2. weil ich immer wieder betone, dass Versicherungsberater Rechtsberatung zu Versicherungen erbringen dürfen. UND 3. weil wir hioer darüber diskutieren wo Rechtsberatung beginnt und wo sie aufhört und nicht ob ich Rechtsberatung hier im Forum erbingen dürfte!

Sie will nicht verstehen, was ich die ganze Zeit sage - und deshalb muss ich mich mit dieser "Zicke" auch nicht unterhalten!

Das, was Sie hier behauptet, habe ich so nie gesagt! Fakt!

Das ist auch nicht das Diskussionsthema!

Und wenn alle das wollen,d ann lasse ich demnächst einmal Foren abschalten, nur mal damit man sieht, dass es geht! Dann können wir uns hier gemeinsam überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen!

Verfasst: 20.02.2014, 21:42
von Lady Butterfly
und wenn die Sachargumente ausgehen, argumentiert man auf der persönlichen Ebene, gell?

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Verfasst: 20.02.2014, 22:57
von derKVProfi
derKVProfi hat geschrieben:Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin, sondern für einen Versicherungsberater tätig bin. Das ist schon einmal ein Unterschied! 2. weil ich immer wieder betone, dass Versicherungsberater Rechtsberatung zu Versicherungen erbringen dürfen. UND 3. weil wir hier darüber diskutieren wo Rechtsberatung beginnt und wo sie aufhört und nicht ob ich Rechtsberatung hier im Forum erbingen dürfte!
Sachebene?

Sind Smilies sachebene.?

ist die Frage:

und wenn die Sachargumente ausgehen, ar ... ne, gell?

Ich habe keine Lust Fachliteratur, Rechtskommentare oder Gerichtsurteile abzutippen!

Versicherungesberater führen Rechtsberatung zu Versicherungen durch! Das ist Rechtsberatung. Dazu sind sie berechtigt. Deshalb stehen Sie in § 2 RDGEG.

Der Versicherungsberater ist im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz und sind Erlaubnisinhaber!

Und Sie diskutieren nicht, sondern veranstalten hier eine Hetze, die erbärmlich ist!

Sie versuchen eine sinnvolle Diskussion (wo beginnt Rechtsberatung (arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, privatversicherungsrechtlich) zu torpedieren, statt DIESE Diskussion, um die es geht zu führen!

Es geht darum, dass das, was einige hier machen, eben so nicht zulässig ist, weil es:
ein "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" ist, weil "sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"!

Und im Bereich Versicherungen darf dies ein Versicherungsberater! Lady Butterfly darf es, wenn Sie Erlaunbnisinhaber wäre oder in Ihrem Beruf (angenommen Sofa) bei Ihrem Arbeitgeber (angenommen eine GKV) einen Kunden berät (Anextätigkeit).

Verfasst: 20.02.2014, 23:28
von Lady Butterfly
derKVProfi hat geschrieben: Ich habe keine Lust Fachliteratur, Rechtskommentare oder Gerichtsurteile abzutippen!
dann lass es einfach
derKVProfi hat geschrieben: Versicherungesberater führen Rechtsberatung zu Versicherungen durch! Das ist Rechtsberatung. Dazu sind sie berechtigt. Deshalb stehen Sie in § 2 RDGEG.


Der Versicherungsberater ist im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz und sind Erlaubnisinhaber!.[/quote]
§ 2 RDGEG hat geschrieben: Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung beantragen.
nochmals: ich les diesen Paragrafen anders.....
DerKVProfi hat geschrieben:Und Sie diskutieren nicht, sondern veranstalten hier eine Hetze, die erbärmlich ist!
gegen wen denn? indem ich unverschämterweise meine Meinung, die von deiner Meinung abweichend ist, sage und begründe?
DerKVProfi hat geschrieben:Sie versuchen eine sinnvolle Diskussion (wo beginnt Rechtsberatung (arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, privatversicherungsrechtlich) zu torpedieren, statt DIESE Diskussion, um die es geht zu führen!
du bist der einzige, der es für notwendig hält, hier diese Diskussion zu führen
wenn du es für sinnvoll hälst, könntest du dafür einen eigenen Thread starten - das hast du aber bislang nicht gemacht
statt dessen schreibst du mehrfach in Threads, dass die User so nicht fragen dürfen und sollen
sie sollen doch bitte kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen - am besten wohl deine - und das machst du nicht nur in diesem Forum, sondern auch in anderen
aus diesem Grund sehe ich diese dauernden Bemerkungen eher als Marketingstrategie denn als ernsthaften Diskussionswunsch
DerKVProfi hat geschrieben:Es geht darum, dass das, was einige hier machen, eben so nicht zulässig ist, weil es:
ein "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" ist, weil "sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"!
auch hier bin ich anderer Meinung - hier im Forum ist doch meist eh nur eine Seite bekannt, man muss immer davon ausgehen, dass wesentliche Fakten fehlen - insofern handelt es sich hier um "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" und ist daher erlaubt

wenn es in Details geht, kommt häufig der Rat, sich fachlich kompetente Hilfe zu suchen - sei es bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, bei einem Sozialverband oder einer Gewerkschaft
DerKVProfi hat geschrieben:Und im Bereich Versicherungen darf dies ein Versicherungsberater! Lady Butterfly darf es, wenn Sie Erlaunbnisinhaber wäre oder in Ihrem Beruf (angenommen Sofa) bei Ihrem Arbeitgeber (angenommen eine GKV) einen Kunden berät (Anextätigkeit).
ich berate im Rahmen des § 14 SGB I, du berätst im Rahmen des § 34e der Gewerbeordnung - mit Rechtsdienstleistungen haben wir also beide nix zu tun

wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du mit dieser Tatsache ein so großes Problem hast...... es sagt doch nichts über die Qualität oder Wertigkeit der Beratung aus, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man berät :?:

Verfasst: 21.02.2014, 00:47
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben:
§ 2 RDGEG hat geschrieben: Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung beantragen.
nochmals: ich les diesen Paragrafen anders.....
Den können Sie lesen, wie Sie wollen. Man muss die Historie kennen, die Kommentare, Urteile und noch euinige andere Unterlagen!

Historie: VVG-Reform 2008, VersVermV, Zuständigkeit IHK (vorher AG), 34e GewO.

Der Versicherungsberater wurde in die Registrierung der Versicherungsvermittler aufgenommen (VV-Register, DIHT, IHK) und ist Gewerbetreibender im Gegensatz zu den freien Berufen (Rechtsanwalt).

Und ja, die Erlaubnis wird nach 34e GewO durch die IHK erteilt!

Er ist befugt Rechtsberatung in Versicherungsfragen durchzuführen. Er, der Versicherungsberater! Sonst nur Rechtsanwälte! Auch andere im RDG genannten Berufsgruppen sind dazu nicht berechtigt!
Lady Butterfly hat geschrieben:
DerKVProfi hat geschrieben:Und Sie diskutieren nicht, sondern veranstalten hier eine Hetze, die erbärmlich ist!
gegen wen denn? indem ich unverschämterweise meine Meinung, die von deiner Meinung abweichend ist, sage und begründe?
Nein, weil es hier eine Diskussion zum Thema Rechtsberatung gab, die Sie dazu benutzten die Frage zu diskutieren, ob ein Versicherungsberater Rechtsberatung (zu Versicherungen) durchführen darf. Und das darf er! Hat aber eigentlich nichts mit der Diskussion zu tun, die hier geführt wurde!

Sie sagen auch immer einfach nur, dass sie das anders lesen, aber beschäftigen sich scheinbar nicht mit dem Thema! Den Argumente kommen NULL - es kommen nur Anfeindungen, so wie jetzt auch gleich wieder!
Lady Butterfly hat geschrieben:
DerKVProfi hat geschrieben:Sie versuchen eine sinnvolle Diskussion (wo beginnt Rechtsberatung (arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, privatversicherungsrechtlich) zu torpedieren, statt DIESE Diskussion, um die es geht zu führen!
du bist der einzige, der es für notwendig hält, hier diese Diskussion zu führen
wenn du es für sinnvoll hälst, könntest du dafür einen eigenen Thread starten - das hast du aber bislang nicht gemacht
statt dessen schreibst du mehrfach in Threads, dass die User so nicht fragen dürfen und sollen
sie sollen doch bitte kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen - am besten wohl deine - und das machst du nicht nur in diesem Forum, sondern auch in anderen
aus diesem Grund sehe ich diese dauernden Bemerkungen eher als Marketingstrategie denn als ernsthaften Diskussionswunsch
Da sind sie wieder, die angeblich nicht vorhandenen persönlichen Angriffe!

Ja natürlich weise ich darauf hin, wenn die Fragestellung zu deutlich in die Auffforderung zur unzulässigen Rechtsberatung geht!

Und selbstverständlich weise ich darauf hin, dass man diesen Fall ganz individuell und anhand der Unterlagen aufbereiten muss.

Ich tue es aber nicht, wenn es nicht meine Baustelle ist.
Lady Butterfly hat geschrieben:
DerKVProfi hat geschrieben:Es geht darum, dass das, was einige hier machen, eben so nicht zulässig ist, weil es:
ein "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" ist, weil "sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert"!
auch hier bin ich anderer Meinung - hier im Forum ist doch meist eh nur eine Seite bekannt, man muss immer davon ausgehen, dass wesentliche Fakten fehlen - insofern handelt es sich hier um "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" und ist daher erlaubt
Dann werden wir das in der Zukunft klären - und nein, auch diesen Satz verstehen SIE falsch! Lesen Sie bitte die Defintion von Rechtsberatung im Gesetz immer mit!!
Lady Butterfly hat geschrieben:wenn es in Details geht, kommt häufig der Rat, sich fachlich kompetente Hilfe zu suchen - sei es bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, bei einem Sozialverband oder einer Gewerkschaft
Oder einem Versicherungsberater, wenn der Bereich den Bereich der Rechtsberatung zu Versicherungen betrifft! Darauf weise ich dann hin!
Lady Butterfly hat geschrieben:
DerKVProfi hat geschrieben:Und im Bereich Versicherungen darf dies ein Versicherungsberater! Lady Butterfly darf es, wenn Sie Erlaunbnisinhaber wäre oder in Ihrem Beruf (angenommen Sofa) bei Ihrem Arbeitgeber (angenommen eine GKV) einen Kunden berät (Anextätigkeit).
ich berate im Rahmen des § 14 SGB I, du berätst im Rahmen des § 34e der Gewerbeordnung - mit Rechtsdienstleistungen haben wir also beide nix zu tun
Rechtsberatung zu Versicherungen!!
Lady Butterfly hat geschrieben:Und nach 14 SGB I kann man als Sofa seine Kunden (die des Leistungsträgers) beraten. dazu müssten die sich ausweisen, oder?
§ 14 Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Lady Butterfly hat geschrieben:wobei ich immer noch nicht verstehe, wieso du mit dieser Tatsache ein so großes Problem hast...... es sagt doch nichts über die Qualität oder Wertigkeit der Beratung aus, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man berät :?:
Weil Rechtsberatung zu Versicherungen ist nun einmal Rechtsberatung zu Versicherungen und nicht "Versicherungsberatung"! Und das macht ein Versicherungsberater (oder ein Rechtsanwalt)!
Und nun einfach nur um Ihnen die Endlichkeit Ihre Meinung aufzuzeigen:
Dies ist die berufsständische Vereinigung der Versicherungsberater. Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat. Bis dahin gilt eine bisher vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erteilte Erlaubnis.
Quelle: BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.

Gibt es auch Smilies, die eine Zunge rausstrecken - so ÄtschiBätschi!

Dieter Nuhr: "Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."

Verfasst: 21.02.2014, 01:24
von roemer70
Wie wäre es, wenn wir diese Themenabweichung auslagern? Der persönliche Nutzen für "55plus" dürfte sich derzeit arg in Grenzen halten.
Neben dem "Frust"-Thread ganz unten könntet Ihr doch seitenweise anderer Meinung sein. :wink:

@ Czauderna:
Du bist doch nicht etwa immer noch muksch wegen der Geschichten damals? :wink:

Verfasst: 21.02.2014, 01:48
von derKVProfi
roemer, wenn mich jemand öffentlich anspuckt, dann spucke ich öffentlich zurück!

1. stehe ich öffentlich mit meinem guten Namen und meiner Reputation für meine Aussagen und nehme den werblichen Nutzen gerne in Kauf.

2. geht es sehr wohlö auch im Interesse der menschen, die hier Hilfe suchen, um die Frage - wie, ohne etwas zu beschädigen!

3. sollte niemand Glauben, dass er annonym ist bzw. bleibt, wenn er hier etwas tut, was der Gesetzgeber anders geregelt haben will.

4. ist es eine Frage der Diskussionskultur nicht eine allgemeine Diskussion zu einer persönlichen Diskussion zu machen, was aber die Lady ja umtreibt (wie sie ja selbst zugibt).

5. Der Fragesteller 55plus hatte eine abschließende Antwort - der Teil ist damit beendet! (War es eigentlich bereits nach der ersten Antwort - die war von mir)!

Verfasst: 21.02.2014, 01:52
von roemer70
derKVProfi hat geschrieben:Der Fragesteller 55plus hatte eine abschließende Antwort - der Teil ist damit beendet! (War es eigentlich bereits nach der ersten Antwort - die war von mir)!
Dann spricht ja nichts gegen eine Auslagerung. Der :wink: in meinem vorherigen Beitrag könnte übrigens davon ablenken, dass ich ihn völlig ernst meinte.

Verfasst: 21.02.2014, 01:54
von derKVProfi
:wink:

heißt

"ernst meinen"

ach so, sagt das doch gleich! :(

Verfasst: 21.02.2014, 02:18
von roemer70
Eben nicht. Deshalb meine Klarstellung. Jetzt wieder :) ?

Edit:
Vielleicht wäre eine kurze prägnante Darstellung der Situation, was in einem Forum an Hilfestellung möglich ist und wo Glatteisgefahr lauert, hilfreich (ggf. auch Verlinkungen).
Dann wäre ein allgemeiner Nutzen wieder hergestellt.

Verfasst: 21.02.2014, 05:10
von derKVProfi
roemer70 hat geschrieben:Eben nicht. Deshalb meine Klarstellung. Jetzt wieder :) ?

Edit:
Vielleicht wäre eine kurze prägnante Darstellung der Situation, was in einem Forum an Hilfestellung möglich ist und wo Glatteisgefahr lauert, hilfreich (ggf. auch Verlinkungen).
Dann wäre ein allgemeiner Nutzen wieder hergestellt.
Jungs, ich habe doch kein Problem - ich nicht!

Verfasst: 21.02.2014, 09:27
von Bodi
@"der KV-Profi": Lesen bildet in der Tat. In dem betreffenden Satz steht u.a. "in der Regel". Es ist schon klar, dass Sie in gefühlt jedem dritten Satz aller Ihrer Beiträge auf "verbotene Rechtsberatung" hinweisen und auf ihre entgeltlichen Leistungen verweisen.

Ausschließlich vor diesem Hintergrund Ihres erhobenen Zeigefingers halte ich mal fest:

Sie sind kein Versicherungsberater (und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall erbringen - auch nicht in Bezug auf Versicherungen), sondern wenn dann nur unter dem Deckmantel Ihres Arbeitgebers bzw. Auftraggebers. Man könnte vermuten, warum Sie kein Versicherungsberater sind und ggf. welche Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Versicherungsberater sind nur zur Rechtsberatung hinsichtlich privatrechtlicher Versicherungen befugt. Die gesetzliche Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung, in der der absolute Löwenanteil der Bevölkerung (ca. 90%) versichert ist, gehört nicht oder allenfalls in speziellen Fragen dazu (Wechsel von der GKV zur PKV oder umgekehrt). Wenn Sie - selbst unter dem Deckmantel Ihres Arbeitgebers - Fragen zur GKV beantworten, ist die Grenze zur illegalen Rechtsberatung im Einzelfall (nach Ihren eigenen Maßstäben!) schnell überschritten.

Verfasst: 21.02.2014, 09:55
von Bully
derKVProfi hat geschrieben:

Und wenn alle das wollen,d ann lasse ich demnächst einmal Foren abschalten, nur mal damit man sieht, dass es geht! Dann können wir uns hier gemeinsam überlegen, wie wir mit dem Thema umgehen!
wie darf ich das denn verstehen, ???????



derKVProfi hat geschrieben:
Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin,
sondern für einen Versicherungsberater tätig bin.
was DENN nun
derKVProfi hat geschrieben: Thorulf Müller
derKVProfi / VersSulting / SellSulting
Journalist / Versicherungsberater / Unternehmensberatung
Gruß Bully

Verfasst: 21.02.2014, 10:38
von KKA
derKVProfi hat geschrieben:
Ich habe das nie gesagt! 1. weil ich kein Versicherungsberater bin, sondern für einen Versicherungsberater tätig bin. Das ist schon einmal ein Unterschied!
Ist der Unterschied auf diese Aussage zurückzuführen:
derKVProfi hat geschrieben:

Geschäftsmäßige Rechtsberatung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig (nicht aufgrund eines festen Dienstverhältnisses) betrieben wird
Wenn ja, warum betitelst du dich als Versicherungsberater, wenn du Wert darauf legst, dass du kein solcher bist, und darüberhinaus oft, ich meine völlig unnötig oft, deine Dienste als Versicherungsberater entgeldpflichtig hier anbietest?
derKVProfi hat geschrieben:

Sie will nicht verstehen, was ich die ganze Zeit sage - und deshalb muss ich mich mit dieser "Zicke" auch nicht unterhalten!
Mit Verlaub Thorulf, aber wenn hier jemand auf zutiefst persönlicher Ebene diskutiert ist das sicher nicht Lady Butterfly. Du verlässt die Sachebene -nicht nur in diesem Thread, leider auch und unnötigerweise gegenüber gewöhnlichen Fragestellern- wenn du einen nicht vorhandenen Angriff auf deine Person vermutest. Und wenn du dich hier als der Leoni Messi der Versicherungsbranche präsentierst, solltest du auch die Fähigkeit besitzen, mit kritischen, beleidigungsfreien Hinterfragungen und Anmerkungen geschäftsmäßig umzugehen. Dass es auch ohne Beleidigungen geht, können wir an vielen deiner Beiträge festhalten.

Gruss
KKA

Verfasst: 21.02.2014, 12:59
von derKVProfi
Bodi hat geschrieben:@"der KV-Profi": Lesen bildet in der Tat. In dem betreffenden Satz steht u.a. "in der Regel". Es ist schon klar, dass Sie in gefühlt jedem dritten Satz aller Ihrer Beiträge auf "verbotene Rechtsberatung" hinweisen und auf ihre entgeltlichen Leistungen verweisen.

Sie sollten zählen lernen!

Ausschließlich vor diesem Hintergrund Ihres erhobenen Zeigefingers halte ich mal fest:

Sie sind kein Versicherungsberater (und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall erbringen - auch nicht in Bezug auf Versicherungen), sondern wenn dann nur unter dem Deckmantel Ihres Arbeitgebers bzw. Auftraggebers. Man könnte vermuten, warum Sie kein Versicherungsberater sind und ggf. welche Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Teil der Geschäftsleitung eines Versicherungsberaters und auch gegenüber der IHK aktenkundig die Person mit Sachkunde!

Na, welche Voraussetzungen sind nicht erfüllt ... ich warte .. mein Anwalt auch!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum jemand, der so viele unterschiedliche Dinge (aber immer in ein und dem selben Segment - KV/PV) macht, in juristischen Personen strukturiert ist?


Versicherungsberater sind nur zur Rechtsberatung hinsichtlich privatrechtlicher Versicherungen befugt.

Danke! Erklärst Du das noch Lady Steinbock!

Die gesetzliche Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung, in der der absolute Löwenanteil der Bevölkerung (ca. 90%) versichert ist, gehört nicht oder allenfalls in speziellen Fragen dazu (Wechsel von der GKV zur PKV oder umgekehrt).

Und - da halte ich mich 1. immer bedeckt und 2. auch raus bzw. formuliere 3. meine Meinungen oder Fragen! Wenn das die Sofas anders herum doch auch nur tun würden :-(

Wenn Sie - selbst unter dem Deckmantel Ihres Arbeitgebers - Fragen zur GKV beantworten, ist die Grenze zur illegalen Rechtsberatung im Einzelfall (nach Ihren eigenen Maßstäben!) schnell überschritten.

Und dann sitzt mein Anwalt direkt neben mir!