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Verfasst: 04.01.2014, 16:17
von vlac
Hallo,

@sunnyfunny: Ich fühle mich nicht angegangen; aus dem Widerspruch der anderen hier lerne ich hinzu. Es ist natürlich doof, wenn andere Recht haben, aber es gehört auch zum allgemeinen Lebensrisiko, dass man daneben liegt.

Verfasst: 04.01.2014, 17:23
von Poet
@sunny: Vlac ist ein geschätzter & besonnener Poster im Forum, lass Dich von unseren Reiberein nicht ablenken. :D All das hilft Dir aber auch nicht in Deinem Fall.

Hier eine praktische, nicht abwertende, nicht belehrende aber konstruktive Frage: Bist Du verheiratet/verpartnert und Dein/e Partner/in zufällig in einer GKV? Dann wäre es nämlich auch möglich, die Lücke rückwirkend über die kostenfreie Familienversicherung des Partners zu schließen.

Wenn nicht, dann gilt das was die anderen bereits beschrieben haben.

By the way: Wenn Du mal wieder ins Ausland gehst, dann erkundige Dich ganz erwachsen vorher mal im Forum. Auch bei den privat abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen geht die Spanne von 1+ bis hin zu 6-. Mehr Experten auf einem Haufen dazu findest Du nirgends. Vorteil: Keine Belehrungen mehr danach, Du sonnige und lustige Ü-Vierzigerin. :D