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Verfasst: 30.12.2013, 14:58
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kasse keine hemmenden oder die Verjährung unterbrechenden Massnahmen ergriffen hat, dann sind die Schulden aus dem Jahre 2007 seit dem 01.01.2012 verjährt. Hinzu kommt, dass solche alten Schulden nichts mit der Problematik der Unversicherten zu tun haben. Schulden vor dem 01.04.2007 sind durch Nichzahlung von Beiträgen entstanden.
Gruss
Czauderna
Rückschluß & Fazit
Verfasst: 30.12.2013, 15:14
von Helmes63
Das ist unbestritten richtig.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind Beitragsrückstände vor dem 01.04.2007 auf jeden Fall durch die jeweilige Krankenkasse einforderbar. Somit handelt es sich hier nur um eine teilweise GKV-AMNESTIE.
Ein vollständiger Schuldenerlaß käme mir auch etwas seltsam vor, so großzügig sind die Sozialkassen bestimmt nicht !!!
Das sollte man dann aber auch einmal so klipp und klar sagen.
Re: Rückschluß & Fazit
Verfasst: 30.12.2013, 15:18
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Das ist unbestritten richtig.
Wenn ich das richtig verstanden habe sind Beitragsrückstände vor dem 01.04.2007 auf jeden Fall durch die jeweilige Krankenkasse einforderbar. Somit handelt es sich hier nur um eine teilweise GKV-AMNESTIE.
Das sollte man dann aber auch einmal so klipp und klar sagen.
die Beiträge für die Zeit vor dem 01.04.2007 dürften in den meisten Fällen bereits verjährt sein - wie Czauderna bereits oben geschrieben hat
soweit ich informiert bin, wurde der Begriff "GKV-Amnestie" von offiziellen Seiten nicht verwendet..... wer sollte daher was klarstellen?
unaurisierte Wortkreationen
Verfasst: 30.12.2013, 16:00
von Helmes63
Nun ja, der Begriff GKV-Amnestie stammt tatsächlich von mir. Ist also nirgendwo entliehen. Ich räume auch ein, dass derartige Begrifflichkeiten irreführend sind. Auf der anderen Seite muss man sich ja ohnehin immer in die Details einlesen.
Der Begriff "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ist zwar zu verstehen : aber im Prinzip doch erst recht ein Wortungetüm oder etwa nicht ?!
Re: unaurisierte Wortkreationen
Verfasst: 30.12.2013, 16:20
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:
Der Begriff "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ist zwar zu verstehen : aber im Prinzip doch erst recht ein Wortungetüm oder etwa nicht ?!
jooo, aber solche schönen Namen haben viele Gesetze
nun findest du diese spezielle Gesetzesbezeichnung sperrig und erfindest deshalb einen eigenen Namen - und monierst gleichzeitig, dass eben diese Bezeichnung irreführend ist und forderst eine Klarstellung
was genau willst du eigentlich?
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Inhalt von Gesetzen wichtiger ist als deren Namen. Den Inhalt diesen Gesetzes finde ich recht verbraucherfreundlich....
Verfasst: 30.12.2013, 17:09
von Czauderna
Hallo,
das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die nicht miteinander vermischt werden sollten. Das eine ist der Wille des Gesetzgebers dass alle, bisher unversicherten Menschen in Deutschland eine Krankenversicherung haben müssen und diesem Personenkreis, der sich entweder jetzt bis zum 31.12.2013 oder bereits schon vorher "rückwirkend" versichert, dem soll grundsätzlich die aufgelaufenen Beitragsrückstände erlassen werden.
Die zweite Sache ist die, dass die Rückstände von Versicherten, die ihre laufenden Beiträge nicht gezahlt haben, egal aus welchen Gründen, eben nicht erlassen werden weil es eben etwas anderes ist.
Gruss
Czauderna
Re: unaurisierte Wortkreationen
Verfasst: 30.12.2013, 17:38
von broemmel
Helmes63 hat geschrieben:Nun ja, der Begriff GKV-Amnestie stammt tatsächlich von mir. Ist also nirgendwo entliehen. Ich räume auch ein, dass derartige Begrifflichkeiten irreführend sind. Auf der anderen Seite muss man sich ja ohnehin immer in die Details einlesen.
Der Begriff "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" ist zwar zu verstehen : aber im Prinzip doch erst recht ein Wortungetüm oder etwa nicht ?!
Ich erwarte nun eine offizielle Klarstellung des Erfinders der Namensbezeichnung "GKV Amnestie". Ist ja unmöglich solche Namen zu vergeben die man missverstehen kann.
Also los, wer war das, wer muss sich jetzt bei Helmes entschuldigen?
Mal ganz ehrlich, Helmes, was kommt als nächstes von Dir? Alle mit Schuhgröße 47 zahlen 2014 nur noch den halben Beitrag? Oder was denkst Du Dir als nächstes aus?
Re: Richtigstellung : Ergänzung
Verfasst: 31.12.2013, 15:06
von roemer70
Helmes63 hat geschrieben:Bitte nicht aufregen !!!
Doch, nur zu gerne! Und zwar, weil sich solche Statements im Netz halten und verteilen. Die werden dann auch geglaubt.
Das was ich hier kund getan habe, sind halbseidene Tipps von Leuten, die dies aus irgendwelchen Quellen aufgeschnappt haben. Weshalb diese so wenig Substanz haben müsste man mal genau überprüfen.
Das muss nicht überprüft werden, das hast Du schon geschrieben: "halbseidene Tipps" und "irgendwelche Quellen". Die besten Möglichkeiten, um falsche Informationen aufzuschnappen. Tu' Dir einen Gefallen und lies' bitte nur auf Seiten, bei denen eine entsprechende Qualifikation anzunehmen ist! Damit scheiden facebook, wer-weiss-was und fachfremde Foren meist aus.
Tatsache ist jedenfalls: das nicht wenige Bürger annehmen, dass aus Vereinfachungsgründen in Deutschland gerne zu Pauschal-Regelungen in unseren Sozialversicherungssystemen gegriffen wird.
Hmm... Grundsätzlich werden die Beiträge zur Sozialversicherung nach den tatsächlichen Einnahmen erhoben (mit Ober- und Untergrenzen). Keine Pauschalregelung.
Die meisten Leistungen werden ebenfalls nicht "pauschal", sondern individuell erbracht.
Du bist der erste mit diesen Gedanken, der mir unterkommt.
Wäre das wirklich so einfach, wären die Vorschriften (des Spitzenverbandes der GKV) deutlich straffer gefasst. Dieser Rückschluß ist doch sicherlich zulässig.
Einfach ist es wahrlich nicht. Ebensoweig wie Steuerrecht, Handelsrecht oder fast alles. Umso schwerwiegender sind diese Fantasiegebilde, die man machmal zu lesen bekommt.
Wenn man etwas verträglicher aufbereitet haben möchte, schaut man nicht in Gesetzestexte, sondern in Wikis oder auf Seiten der entprechenden Beteiligten, z.B. Krankenkassen. Deren Infos decken nicht jeden Fall abseits der Norm ab, geben aber schonmal einen sehr guten Überblick.
Für mich ist an dieser Stelle auch interessant:
Wie geht denn die Krankenkasse mit Beitragsschulden vor dem 01.04.2007 um.
Diese scheinen ja erhalten zu bleiben dem Schuldner, korrekt ?!
Ist ja mittlerweile beantwortet.
Verfasst: 31.12.2013, 15:19
von Czauderna
Hallo Römer,
das mit "wer weiss was" trifft mich dann doch ein bisschen - bin ich da seit 1998 unterwegs in der gleichen Sache wie hier - unter "Versicherungen".
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.12.2013, 17:39
von roemer70
Hallo Czauderna,
deshalb schrieb ich "meist" in den Satz.
Die Nennung soll auch nur symbolisch verstanden werden, letztlich gibt es ja viele ähnliche Projekte.
Ich war dort auch in eben jenem Bereich unterwegs, habe es aber aufgegeben, Aufklärung leisten zu wollen - auch aus Zeitmangel. Was mir teilweise an Falschinformationen entgegenschlug (und dann auch noch als "hilfreich" markiert wurde), war mehr als ernüchternd. Die Meinung einiger Fachleute ging in der Masse von Falschbeiträgen (meist aus der Kategorie Hörensagen, aber mit fester Überzeugung, die Wahrheit vorzutragen - teilweise auch von selbsternannten "Experten") oft unter. Aber schön zu hören, dass Du dort unterwegs bist - dann besteht noch ein wenig Hoffnung.
Gruß & guten Rutsch!
Verfasst: 31.12.2013, 18:33
von Czauderna
Hallo Römer,
Ja, es ist ein sehr großes Forum und natürlich hast du recht - wenn man sich da durch einige Abteilungen durchkämpft dann kann deinen Beitrag nachvollziehen. Was mir allerdings an diesem Forum doch gefällt, gerade zu unserem Bereich ist die Spielregel, die besagt, dass keine Fälle in der Ich-Form geschildert werden sollen und das zwingend keine Rechtsberatung erfolgen darf. Finde ich gut, denn da geht es doch entspannter zu - klar gibt es auch manches mal Streitigkeiten, aber das hält sich meist in Grenzen, zumal es dort, gerade im Bereich Versicherungen und Behörden kompetente
Moderatoren gibt. Wenn ich im Vergleich ein bestimmtes "Fachforum"sehe, welches sich mit drei oder vier Langzeitfällen , intensiver Rechtsberatung, und
Shitstorm gegen eine Krankenkasse mittlerweile bis zum Europäischen Gericht für Menschenrechte durchgekämpft hat, dann weiß ich, dass wir hier zumindest auf einem sachlichen und guten Weg sind.
Auch dir einen guten Rutsch nach 2014.
Gruss
Czauderna
Prognose : Bilanz des Erlaßes : wann verfügbar.
Verfasst: 02.01.2014, 10:49
von Helmes63
Ich denke dass die Kritik berechtigt ist und man sich an den obligatorischen Namen des Gesetzgebers halten sollte, wegen der besseren Recherchierbarkeit.
> bemerkenswert ist auch, dass es zu dem Erlaß inzw. auch einige Thesenpapiere im Internet gibt über die Konsequenzen dieser Maßnahme.
Vielmehr interessanter für mich ist jedoch die Frage:
> ob und wann das BMG hierzu eine Bilanz veröffentlichen wird und was das BMG macht wenn die erwartete Rückkehrer-Quote nicht eintreten wird. Im Prinzip müssten seit Ablauf der Erklärungsfirst eine Reihe von Rückkehr-Motivierte den Krankenkassen die Bude eingerannt haben.
> genau in diesem Punkt bin ich jedoch ein wenig skeptisch.
Verfasst: 02.01.2014, 11:47
von Bodi
Die vorläufigen Zahlen bis Mitte Dezember liegen schon vor.
Im Bereich der GKV gab es bis dahin ca. 5000 Rückkehrer, im Bereich der PKV bei den 10 größten Versicherern 1000 "Anfragen", hochgerechnet auf alle PKVen geschätzt ca. 3000. Im Endspurt bis Ende Dezember dürften sich diese Zahlen noch merklich erhöht haben.
Die seit Januar geltende Regelung im Bereich der GKV ist angemessen (d.h. Anwartschaftsbeitrag im Rahmen der Verjährungsfristen nachzahlen - maximal ca. 2500 EUR).
Handlungsbedarf besteht noch im Bereich der PKV. Hier sind Rückkehrer nun mit bis zu 9000 EUR Strafzuschlag - und das ohne rückwirkenden Versicherungsschutz - und 700 EUR Monatsbeitrag inkl. Pflegeversicherung dabei, da PKVen nach langer Zeit der Nichtversicherung in aller Regel nur in den Basistarif aufnehmen.
Verfasst: 02.01.2014, 12:24
von vlac
Hallo,
zunächst einmal: Ich persönlich wäre dankbar, dass, wenn "Thesenpapiere" im Internet angesprochen werden, vielleicht auch der eine oder andere Link gesetzt wird, damit man selbst nachlesen kann, was darin steht.
Darüber hinaus: Ich hatte es bereits in dem anderen Helmes63-Thread geschrieben: Die Zahl 137000 stammt aus dem Mikrozensus 2011, umfasst alle Leute, die auf die Frage nach der Krankenversicherung geantwortet haben, sie seien nicht versichert, und sagt dementsprechend ebenso wenig darüber aus, wie viele Leute sich im Jahr 2013, also zwei Jahre später, so eingestuft hätten, wie sie auch nichts dazu aussagt, wie viele von diesen Leuten überhaupt für den Beitragsschuldenerlass in Frage kamen. Der Laie bezeichnet das Ruhen der Leistungen wegen Beitragsrückständen nach einer bereits erfolgten Meldung bei der Krankenkasse ebenso als "nicht versichert", wie das aktuell überhaupt nicht bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung gemeldet sein.
Für den Beitragsschuldenerlass kam aber nur die letztere Gruppe in Frage, und wie groß die ist, das kann kein Mensch mit Sicherheit sagen. Man kann sich allerdings aus den von Krankenkassen genannten Zahlen der Nichtzahler zusammen reimen, dass der weitaus größte Teil der 137000 Leute gewesen sein dürften, die der ersten Gruppe angehören.
Dementsprechend ist es nicht wirklich verwunderlich, dass es keinen Ansturm von 137000 Leuten gegeben hat.
Interessant finde ich dabei, dass auch eine ganze von Bundestagsabgeordneten ernsthaft davon ausgegangen sind, dass sie mit ihrer Stimme für das Gesetz mehr als 100000 Leuten die Möglichkeit eröffnen, in die Krankenversicherung zu kommen.
Re: Prognose : Bilanz des Erlaßes : wann verfügbar.
Verfasst: 02.01.2014, 13:24
von broemmel
Helmes63 hat geschrieben:Ich denke dass die Kritik berechtigt ist und man sich an den obligatorischen Namen des Gesetzgebers halten sollte, wegen der besseren Recherchierbarkeit.
> bemerkenswert ist auch, dass es zu dem Erlaß inzw. auch einige Thesenpapiere im Internet gibt über die Konsequenzen dieser Maßnahme.
Vielmehr interessanter für mich ist jedoch die Frage:
> ob und wann das BMG hierzu eine Bilanz veröffentlichen wird und was das BMG macht wenn die erwartete Rückkehrer-Quote nicht eintreten wird. Im Prinzip müssten seit Ablauf der Erklärungsfirst eine Reihe von Rückkehr-Motivierte den Krankenkassen die Bude eingerannt haben.
> genau in diesem Punkt bin ich jedoch ein wenig skeptisch.
1. die Entschuldigung fehlt noch. Oder hast Du Dich bei Dir selber entschuldigt?
2. Mal wieder eine aus der Luft hergeholte Behauptung von helmes die nirgendwo belegt ist
3. Wenn er sich dafür interessiert ob das BMG eine Statistik veröffentlicht, sollte er mal das BMG fragen.
4. Trotz Nachfrage keine Antwort warum dieses Interesse besteht und welche konkrete Intention in den diversen spekulativen Halbwahrheiten steckt.
Ich bin ein wenig an Thomas erinnert der immer wieder Fragen stellt.