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Verfasst: 01.01.2014, 19:40
von Lady Butterfly
aus: Die rechtliche Bewertung medizinischer Gutachten im Sozialrecht von Dr. Steffen Roller (Richter am Sozialgericht (sV), Konstanz)
Bei psychiatrischen Begutachtungen ist eine persönliche Untersuchung durch den Sachverständigen selbst unabdingbar
Auch in psychiatrischen Gutachten stellt allein die Aufnahme der Beschwerdeangaben keine tragfähige Grundlage für
die Feststellung des Befundes dar.28 Sie ist mit der Beobachtung des Probanden und der sonstigen Konsistenz­/Plausibilitätsprüfung zu verbinden. Normierte Testverfahren (Selbst­ und Fremdbeurteilungsfragebögen, computergestützte Verfahren)29 sind eine wichtige Erkenntnisquelle. Weiter geht die üblicherweise von einem Psychologen durchgeführte testpsychologische Untersuchung oder Zusatzbegutachtung. Das völlige Fehlen einer Testung stellt einen Mangel des Gutachtens dar.30 Raum muss aber auch für den persönlich gewonnenen Eindruck des Sachverständigen bleiben. Insbesondere in psychiatrischen Gutachten ließe sich bei einer Beschränkung auf „harte Fakten“ oftmals nur der Negativbe-weis führen (der Proband simuliert oder aggraviert) oder feststellen, dass die Beschwerdeangaben allein möglicherweise zutreffen können. Ein positiver Nachweis darf aber nicht von vornherein ausscheiden. Der erfahrene Diagnostiker und Therapeut kann durchaus eine Einschätzung abgeben, ob die Beschwerdeangaben authentisch sind.
Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/die-re ... t7823.html[/quote]

Verfasst: 01.01.2014, 22:20
von charlottchen
@Kassenfee: interessant, mit der Weihnachtsruhe. Werde ich in meinem Widerspruchsschreiben auf jeden Fall anmerken! Schade nur, dass es überhaupt solche "Regelungen" oder "ungeschriebenen Gesetze" geben muss; ein bissche mehr Herz und ein bisschen mehr Menschlichkeit und Verstand müssten doch auch genügen?

@Circero: ich glaube i-wie schon, dass ein Facharzt weiss, wann und ob ein Patient AU ist oder nicht. Insofern verstehe ich Deinen Hinweis nicht, zumal ich auch nach ganz anderen Zahlen, Daten, Fakten gefragt hatte.

@Lady Butterfly: die beiden Zitate werde ich auch i-wie in das Widerspruchsschreiben "einflechten".

Nochmals vielen Dank an alle, die sich hier für mich bemühen!

Euch allen ein Frohes Neues Jahr und: bleibt gesund!!!!