Bedarfsdeckung im Zusammenhang mit frei gestaltbaren ZusatzbeiträgenderKVProfi hat geschrieben:Applaus!GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Mir erschließt sich nicht, was die Neuregelung mit einer sich einschleichenden Privatisierung zu tun haben soll, eher mit neuem Wein in alten Schläuchen.
Bisher: allgemeiner Beitragssatz 15,5 %, davon trägt der Arbeitgeber 7,3 % und der Arbeitnehmer 8,2 %, Reicht das Geld nicht aus, trägt der Arbeitnehmer weitere Zusatzbeiträge alleine.
Neuregelung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon trägt der Arbeitgeber 7,3 %, der Arbeitnehmer 7,3 % plus die erforderlichen Zusatzbeiträge.
So ist es!
Das Beitragsaufkommen, also der Bedarf, hat etwas mit den Leistungsausgaben zu tun. Da wird nicht willkürlich an den Beitragssatzschrauben gedreht!
Das ist die Regelung alt und die gelben Streifen wurden rot umlackiert!
bedeutet in Anbetracht steigender Kosten im Gesundheitswesen und im Endeffekt Mehrkosten für die Versicherten. Willkür? Wer schreibt / sagt das?
Im Übrigen, von gelb auf schwarz mit ein Quäntchen rot.
Gruss
KKA