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Verfasst: 31.10.2013, 13:56
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
die Vorgaben sind klar - eine Meldung des Arbeitgebers liegt der Kasse vor mit Meldegrund "111" -dann gilt das was ich geschrieben habe- Versand der Mitgliedsbescheinigung innerhalb von 14 Tagen und demzufolge auch Leistungsanspruch.
Verstehe ich das richtig, dass ihr Mitgliedschaften alleine aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers ohne Neuaufnahmeantrag und Prüfung der Kassenzuständigkeit durchführt?
Hallo,
natürlich machen wir das nicht (kommt auch in der Praxis sehr, sehr selten vor)- geht schon aus technischen Gründen nicht (z.B. Anschrift, die gibt es meines Wissens auch gar nicht in der DEÜVO-Meldung) Wir prüfen zunächst mal ob das auch alles passt und nehmen deshalb mit dem Betreffenden Kontakt auf wenn wir es nicht selbst klären können anhand unserer Unterlagen (Fahi oder Mitgliedschaft vor kurzer Zeit usw.).
Ich kann mich in den letzten Jahren nicht erinnern, dass wir eine Anmeldung seitens des Arbeitgebers bekamen wo wir einem "Neumitglied" nachlaufen mussten um z.B. die Vorversicherungszeit zu klären - es läuft meist umgekehrt - die Menschen kommen zu uns, unterschreiben einen Aufnahmeantrag und fertig. wenn die dann auch gleich Leistungen in Anspruch nehmen müssen genügt ein Anruf beim Arbeitgeber um die Rechtmäßigkeit der später folgenden Anmeldung abzuklären und dann klappt das auch mit dem Leistungsanspruch - man muss eben miteinander reden.
Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte ist, dass aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Kasse der Leistungsanspruch eher
auf festen Beinen steht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.10.2013, 16:49
von GerneKrankenVersichert
Czauderna hat geschrieben:
Was ich mit meinem Beitrag sagen wollte ist, dass aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers bei der Kasse der Leistungsanspruch eher
auf festen Beinen steht.
Gruss
Czauderna
Okay, dann sind wir uns ja mal wieder einig
. Ich hatte es anders verstanden und nach meinem Eindruck ging es kafisa ebenso.
Schönen Feiertag, falls ihr morgen auch einen habt.
Verfasst: 31.10.2013, 19:42
von kafisa
@Lady Butterfly
Ich bin zwar anderer Meinung was das Ende deines Postings angeht, aber dein Post war erst Klasse.
Ganau das habe ich von einem Fachforum erwartet. Danke für die Mühe!
Und auch an Czauderna und Poet vielen Dank. Nicht mit Rechtsquellen aber klar formuliert!
Verfasst: 31.10.2013, 19:56
von Czauderna
hallo,
Ja, so funktioniert Arbeitsteilung die Einen Antworten aus der Erfahrung und Praxis und die anderen geben auch die Rechtsgrundlagen an. Ich persönlich benenne nicht allzugerne Rechtsgrundlagen schon ausem Grund weil ich selbst dieses "beamtendeutsch" nicht mag. selbstverständlich gehört es aber auch dazu.
Gruss
czauderna
Verfasst: 31.10.2013, 20:10
von Lady Butterfly
@Czauderna - der Kunde ist König. Die meisten Kunden ziehen allgemein verständliche Formulieren ohne viele Paragraphen - und kriegen das. Andere mögen allerdings auch Paragraphen - und wenn sie das mögen, bekommen sie das auch
ich finde es übrigens sehr erstaunlich, dass das sog. "Bauchgefühl" mit den tatsächlichen Gesetzesinhalten übereinstimmt, wenn auch nicht immer
Verfasst: 31.10.2013, 21:13
von Poet
kafisa hat geschrieben: Und auch an Czauderna und Poet vielen Dank.
...keine Ursache, ich teile diesen mit den anderen Dauerpostern, die hier geschrieben haben.