KKA hat geschrieben:@ GKV
Es ist mir zu simpel stets auf die AU Richtlinien zu verweisen, denn genau diese bezeichne ich als gesetzlichen Murks.
Wenn schon, dann Murks der Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber hat damit nichts zu tun.
KKA hat geschrieben:
Wo liegen die Ursachen für das heillose Durcheinander und dem Resultat 'Verschiebebahnhof' (der Begriff wird im Übrigen auch von deinen hier tätigen Kollegen - zu recht - verwendet).
Ich weiß es nicht. Vor allen Dingen, da die Regelungen für mich wie in meinem Beitrag geschrieben klar definiert und nachvollziehbar sind. Der Versicherte hängt bei der Anforderung eines Zweitgutachtens eine Zeitlang "in der Luft", das ist richtig. Dieser Zeitraum sollte nach meiner Einschätzung bei entsprechender Mitwirkung der Beteiligten nicht länger als zwei Wochen dauern. Und in dieser Zeit ist die Agentur für Arbeit am Ball, mit der Option, das gezahlte Arbeitslosengeld von der Kasse zurückerstattet zu bekommen. Im konkreten Fall murkst nach den mir bekannten Tatsachen zunächst der Arzt, indem er kein Zweitgutachten verlangt. Und dann kann es sein, dass die Agentur für Arbeit murkst, indem sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld ablehnt - sofern sie weiß, dass der MDK Arbeitsfähigkeit festgestellt hat und der Versicherte sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat.
KKA hat geschrieben:
Selbstverständlich hat die Kasse dank Gesetz das Recht und die mir viel zu theoretisch ausgelegte Pflicht auf ihrer Seite, wenn sie dem Versicherten den Gang zur AfA zwecks Abwendung wirtschaftlicher Nachteile in ihrem Schreiben zur Leistungseinstellung anheim stellt. Fakt andererseits ist aber, dass die Kasse aufgrund der praktischen Erfahrungen ebenso selbstverständlich Kenntnis darüber hat, dass die AfA den Leistungsantrag ablehnt. Das als grotesk zu bezeichnen, halte ich für nicht übertrieben, selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der im Zusammenhang stehende Spielraum für die Kassen defacto bei Null liegt. Eine ambivalente, paradoxe Nummer.
Da müsste man doch bei der Agentur für Arbeit ansetzen, wenn sie sich nicht an die Spielregeln hält. Dann ist ganz schnell nichts mehr grotesk. Bei uns läuft es in solchen Fällen vollkommen problemlos, die Agentur zahlt, stellt einen Erstattungsanspruch und bekommt im Falle eines Falles ihr Geld zurück.
KKA hat geschrieben:
Es ist nicht korrekt Hausärzten generell zu unterstellen 'lasch' im Umgang mit AU Bescheinigungen zu sein.
Das habe ich nicht geschrieben. Es kann sein, dass DIESER Hausarzt bekannt ist.
KKA hat geschrieben:
Zu einer Grundsatzbeurteilung, ob eine psychische Krankheit vorliegt oder nicht, ist auch ein Hausarzt befähigt. I.d.R. überweist der Hausarzt den Patienten an einen Facharzt, wie auch im vorliegenden Fall. Die Kasse sollte m.E. die Erst-AU Bescheinigung des Hausarztes nicht abwerten und sofort die Richtigkeit, folglich Leistungserbringung grundsätzlich in Frage stellen dürfen. Hier besteht Handlungsbedarf.
Und auch das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ein Hausarzt kann durchaus eine "depressive Episode" etc. feststellen. Die Diagnose einer Depression ist jedoch dem Facharzt vorbehalten. Und deshalb kann im Gesamtzusammenhang die Diagnose "Depression" eines Hausarztes dazu führen, dass genauer hingeschaut wird. Denn wer es dort nicht so genau nimmt, ist vielleicht auch in anderen Dingen etwas "lascher".
KKA hat geschrieben:
Duda geht zur Agentur für Arbeit. Laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist er/sie arbeitsfähig.
Genau, laut AUR, also eine bis dahin absolut theoretische, weil gesetzlich abgesegnete Annahme, ohne greifbare Substanz!
Die AU-Richtlinien sind genau das nicht. Sie wurden über die Jahren von der Selbstverwaltung entwickelt und aufgrund der Rechtssprechung immer wieder angepasst. Irgendeinen Anhaltspunkt muss es doch geben, sonst sind wir wieder bei "ich fühle mich arbeitsunfähig".
KKA hat geschrieben:
Der Hausarztdiagnose wird nicht getraut, der Patient kurzerhand am Schreibtisch gesundgeschrieben. Verlangt der Gesetzgeber vom Patienten sofort vom Facharzt begutachtet zu werden? Ist es nicht so, dass immer wieder gefordert wird, der Patient möge zunächst zu seinem Hausarzt gehen (anstatt unvermittelt sofort einen Facharzt aufzusuchen)?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ich hoffe, dass das nach meinen obigen Ausführungen klar geworden ist.
KKA hat geschrieben:
Sollte, ist das Stichwort. Wenn nicht 'gelogen', also der Widerspruch gegen die Kasse und die tatsächliche AU der AfA nicht verschwiegen wird, gibt es keine Leistung. Wird gelogen, und zwar ausschließlich dafür, damit der Patient seine fortlaufenden Lebenshaltungskosten bezahlen kann, unterstreicht das das Groteske . Die AfA zahlt nicht, folglich gibt es auch keinen Erstattungsanspruch gegen die Kasse. Mit anderen Worten, keiner zahlt.
Wie geschrieben, es gibt keine "tatsächliche" AU. Derjenige ist für Agentur für Arbeit als arbeitsfähig anzusehen. Nicht der Versicherte entscheidet, ob er sich arbeitsunfähig fühlt und tatsächlich arbeitsunfähig ist. Ist das denn so schwer zu verstehen? Problematisch wird es dann, wenn der Versicherte erklärt, dass er sich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stellt, da er sich "arbeitsunfähig fühlt". Dann wird der Antrag m. E. zu Recht abgelehnt. Deshalb ja auch mein Tipp, dann, wenn es tatsächlich zu einer schnellen Vermittlung kommen sollte (was in der Praxis selten bis nie geschieht), einen Arbeitsversuch zu starten.
KKA hat geschrieben:
Siehe Praxis. Der Antrag wird nicht angenommen. Punkt.
Dann muss man bei der Agentur ansetzen.
KKA hat geschrieben:
Zwei Dinge sind sicher.
A/ Es ist so wie es ist (so müsste deine Antwort auf meinen Beitrag sinngemäß lauten)
und
B/ der einzige Verlierer ist der Patient.
Grusss
KKA
zu A) Alles ist so, wie es ist, sonst wäre es anders. Da verstehe ich deinen Ansatz nicht
zu B) Wenn alle Beteiligten wie vorgesehen zusammen arbeiten, verliert er im "schlimmsten Fall" den höheren Krankengeldanspruch im Vergleich zum Arbeitslosengeld. Und weil genau das für viele einen Anreiz darstellt, sich kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses "krank schreiben" zu lassen, treten bei dieser Konstellation die Prüfmechanismen in Kraft.