Seite 3 von 3

Verfasst: 20.08.2013, 21:54
von Nighteagle
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

also ich finde, dass man sich hier ganz schön weit aus dem Fenster lehnt - von wegen willkürlicher Einstellung des Krankengeldes.
Wir kennen hier nicht die Unterlagen, aufgrund derer der MDK diese Entscheidung getroffen hat. Und wer weiß, vielleicht hat der Doc auf der Arztanfrage auch angegeben: arbeitsfähig ab Ende August?!
Ich nehme an, dass dieser Beitrag mir gilt.
Die Antwort des Arztes auf die Arztanfrage des MDK hat der Betroffene vom behandelnden Arzt in Kopie ausgehändigt bekommen.
Was er dort an Krankheitsbeschreibung schildert ist hammerhart - einschl. Hinweis auf passive Suizidgedanken (oder so ähnlich). Er führt ein Zitat des Patienten an, aus dem das ersichtlich ist. UND - der Facharzt hat den Betroffenen trotz der Aktenlageeinschätzung des MDK weiterhin krank geschrieben. Deswegen schreibe ich von WILLKÜR!

Wir können aber gerne zu Monikas Thema zurückkehren.

Verfasst: 20.08.2013, 22:06
von Poet
@Nighteagle: Das kann der Facharzt auch unabhängig vom MdK weiterhin tun. Um so wichtiger ist es, dass Monika das Gutachten in die Hände bekommt und dann schauen wir weiter. Willkür bedeutet zielgerichtetes und bewusstes Handeln gegen jmd, das können wir alle aber erst sauber beurteilen wenn wir das Gutachten haben.

Verfasst: 20.08.2013, 22:31
von Nighteagle
Poet hat geschrieben:@Nighteagle: Das kann der Facharzt auch unabhängig vom MdK weiterhin tun. Um so wichtiger ist es, dass Monika das Gutachten in die Hände bekommt und dann schauen wir weiter. Willkür bedeutet zielgerichtetes und bewusstes Handeln gegen jmd, das können wir alle aber erst sauber beurteilen wenn wir das Gutachten haben.
Das Schreiben des MDK an die KK halten wir auch in Händen, in der die Einschätzung (Patient wieder arbeitsfähig ab xx) des MDK angegeben ist.
Ob dies das Gutachten ist? :?:

Ja, und Monika sollte sich unbedingt weiter krank schreiben lassen!

Verfasst: 21.08.2013, 11:14
von Poet
@Nighteagle: Neenee, das ist nur die Info an die Kasse. Wir brauchen das richtige Gutachten wo etwas steht vom Leistungsvermögen und den Begründungen.

Verfasst: 21.08.2013, 12:14
von Nighteagle
Poet hat geschrieben:@Nighteagle: Neenee, das ist nur die Info an die Kasse. Wir brauchen das richtige Gutachten wo etwas steht vom Leistungsvermögen und den Begründungen.
Danke - so was war mir nach Deinem vorherigen Beitrag schon gedämmert.
Bekommt der behandelnde Arzt das denn automatisch mitgeschickt? oder müsste er dass anfordern. (Arzt ist noch bis 27.08.13 in Urlaub)
Wir hatten das allerdings i.d. Widerspruchsschreiben am 25.07.13 (gg. Empfangsbestätigung abgegeben) angefordert.

"(...)Ich fordere Sie des Weiteren auf, mir das Gutachten des MDK, auf dem die Entscheidung der Einstellung der Krankengeldzahlung beruht, umgehend zuzusenden. (...)


Bisher keine Reaktion.

Ich möchte aber ungern durch unsere Story Monikas Thread hier schreddern.

Verfasst: 21.08.2013, 14:26
von Poet
@Nighteagle: Das bekommt der behandelnde Arzt nicht automatisch. Aber es wurde ja von der Versicherten angefordert...jetzt muss der MdK reagieren.

Verfasst: 21.08.2013, 22:40
von Nighteagle
Poet hat geschrieben:@Nighteagle: Das bekommt der behandelnde Arzt nicht automatisch. Aber es wurde ja von der Versicherten angefordert...jetzt muss der MdK reagieren.
Das Gutachten wurde bei der TKK angefordet - Widerspruch ging an die TKK.
Müssen wir das denn beim MDK der KK anfordern?
Falls ja, dann wundert mich auch nicht mehr, dass wir seit knapp vier Wochen keine Antwort auf unsere Aufforderung bekommen.

Kannst Du bitte kurz antworten, ob wie das jetzt noch mal beim MDK der KK anfordern müssten? (Wo bekomme ich die Adresse her?)

Verfasst: 22.08.2013, 09:04
von Czauderna
Hallo,
Das Gutachten muss bei der Kasse angefordert werden, denn gegen die richtet sich ggf. Der Widerspruch. Wenn das schon geschehen ist, dann Rate ich zur Erinnerung, entweder mündlich oder schriftlich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.08.2013, 11:24
von Nighteagle
Danke Czauderna!
Dann sehe ich jetzt klarer.

Krankengeld wird weiterbezahlt

Verfasst: 26.08.2013, 11:10
von Gast
mein Widerspruch hatte Erfolg.
Die Krankenkasse bezahlt das Krankengeld weiter.
Die Begutachtung war fehlerhaft. Der Befundbericht der großen OP war nicht bei den Unterlagen.
Ich bin sehr froh darüber, dass die Krankenkasse das Krankengeld weiter bezahlt.
Vielen Dank für die Hinweise.

Verfasst: 26.08.2013, 12:41
von CiceroOWL
Glückwunsch und viel Glück weiterhin.

Verfasst: 26.08.2013, 22:44
von Poet
@Monika: Glückwunsch auch von mir.

...unterstützt wiederum meine These, dass man - wenn möglich - relevante Unterlagen für Widersprüche oder Begutachtungen immer komplett noch einmal selbst in Kopie an die entsprechende Stelle geben sollte. Ich würde mich da ungern auf jmd. anderes verlassen wollen.

Verfasst: 27.08.2013, 12:43
von hedi
Hallo Monika 07

von mir auch herzlichen Glückwunsch! Wie Poet schon schreibt, sollte man
alle Arzt- und Gutachterberichte auch selbst haben.
Ist immer von Vorteil. Ich habe auch meinen ganzen Kram immer mitgenommen.

Gruß Hedi