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Verfasst: 28.09.2013, 14:14
von Thomas3
Was trifft aktuell zu beim Wechsel von PKV zur GKV ?

Nach § 9.1.1 SGB V sind zwölf Monate Versicherungspflicht Voraussetzung, danach besteht dann das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV

Nach § 188 reicht bereíts ein Tag.

Wo gibt es präzise Auskünfte bzw. Erfahrungswerte ?

Verfasst: 28.09.2013, 15:15
von Czauderna
Hallo,
Erfahrungswerte gibt es schon.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.09.2013, 16:37
von Thomas3
Wie sehen die aktuellen Erfahrungswerte aus?

Verfasst: 28.09.2013, 16:47
von broemmel
Unterschiedlich

Verfasst: 28.09.2013, 17:49
von Thomas3
Wo kann man darüber nachlesen bzw. könnt Ihr bitte Beispiele nennen, besten Dank!

Verfasst: 28.09.2013, 17:57
von Czauderna
Hallo,
nachlesen kann man Erfahrungswerte nirgendwo - ich kann dir nur sagen, dass in der Praxis dieses neue Gesetz kein Problem darstellt in der Umsetzung, jedenfalls bis jetzt nicht. Wir haben Menschen nach versichert
und es wurden auch schon "Zwangsversicherungen" durchgeführt weil sich die Betroffenen nicht innerhalb von 14 Tagen gemeldet hatten - ja, und jetzt warten wir mal ab - es ist ja erst ein Fälligkeitstermin (15.9.) vorhanden gewesen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.10.2013, 23:38
von Thomas3
Wie sind denn die Koalitionsverhandlungen im Gesundheitswesen heute verlaufen? Besteht Hoffnung, dass Herr Lauterbach seine Pläne umsetzen kann?

Verfasst: 29.10.2013, 00:02
von broemmel
Es nervt so langsam...

Greif ins eigene Portemonnaie und hol Dir professionelle Beratung.

Verfasst: 29.10.2013, 00:42
von Poet
@Thomas3: Die Koalitionsverhandlungen sind gut verlaufen heute. Es gab angeregte Gespräche zu allerhand Themen, vor allem wie die anwesenden 18 Vertreter sich Gesundheitspolitik unter Schwarz-Rot vorstellen. Es waren 7 von den einen da, 3 von denen ihren Freunden und 8 von den anderen. Alle haben etwas gesagt, manche miteinander geredet, der eine laut, der andere eher leiser. Der Jensi und das Karlchen waren auch da. Manche sind anderen in's Wort gefallen. Es hat auch wieder ganz schön lange gedauert. Irgendwann mussten immer mal Leute raus gehen zum Telefonieren, manche sind auch auf Toilette gegangen. Es gab Tagungsgetränke und Verpflegung für die Teilnehmer. Die Tagung wurde mehrmals durch Pausen unterbrochen. Es war ein anstrengender aber erkenntnisreicher Tag für alle Beteiligten.

Verfasst: 29.10.2013, 01:18
von Thomas3
Das sind aufschlussreiche Erkenntnisse, wenn auch noch keine inhaltlichen. Ist dazu bereits etwas nach Draußen gedrungen? Ob es diesmal Alkohol gab, den Frau Nahles bei den Sondierungsgesprächen vermisste?

Nur weil der Verfasser ein Poet ist, sei der Hinweis erlaubt, dass "in´s" zwingend ohne Apostroph geschrieben werden muss, ergo "ins".

Verfasst: 29.10.2013, 10:33
von Poet
Thomas3 hat geschrieben:Nur weil der Verfasser ein Poet ist, sei der Hinweis erlaubt, dass "in´s" zwingend ohne Apostroph geschrieben werden muss, ergo "ins".
Die künstlerische Freiheit steht über der Rechtschreibung...also wird der Poet weiterhin "in's" schreiben. Irgendeinen Makel muss der ansonsten rundum perfekte Poet ja haben. :D

Alles Gute zum Jahrestag!

Bitte mache uns allen ein Geschenk und stelle in den folgenden 12Monaten nicht immer wieder dieselbe Frage.

Verfasst: 29.10.2013, 12:17
von GerneKrankenVersichert
Thomas3 hat geschrieben: Nur weil der Verfasser ein Poet ist, sei der Hinweis erlaubt, dass "in´s" zwingend ohne Apostroph geschrieben werden muss, ergo "ins".
[klugscheixxermodus an]
Wenn Buchstaben eines Wortes ausgelassen werden, kann ein Apostroph verwendet werden. In das kann somit laut Duden als in's geschrieben werden - auch wenn in der Regel kein Apostroph gesetzt wird.
[/klugscheixxermodus aus]

Verfasst: 06.11.2013, 21:57
von Thomas3
Bei "ins", "ans" etc. handelt es sich um Kofferwörter, also um eine Verschmelzung von Präposition mit Artikel. In diesen Fällen wird KEIN Apostroph gesetzt.

Ergo: KS-Modus nur einschalten, wenn´s passt (hier korrekt mit Apostroph, weil ein Vokal ersetzt wird).

Verfasst: 06.11.2013, 22:28
von GerneKrankenVersichert
Thomas3 hat geschrieben: Ergo: KS-Modus nur einschalten, wenn´s passt
... und bei der Frage, ob es passt, einen fragen, der sich damit auskennt

duden.de/sprachwissen/newsletter/duden-newsletter-vom-26-06-09

duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/apostroph

Verfasst: 06.11.2013, 22:39
von Thomas3
Erfreulich, dass es nun verstanden und auf die entsprechende Regel verwiesen wird:

1. Bei den allgemein üblichen Verschmelzungen von Präposition (Verhältniswort) und Artikel setzt man in der Regel keinen Apostroph.

•ans, aufs, durchs, fürs, hinters, ins, übers, unters, vors
•am, beim, hinterm, überm, unterm, vorm
•hintern, übern, untern, vorn; zur


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