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Verfasst: 21.07.2013, 21:13
von broemmel
Sorry, aber klingt wohl doch nach einem Problem.

Wurde kein Gehalt gezahlt? So eine Lohnabrechnung erfolgt doch automatisch. Wenn die Entlohnung nach Stunden erfolgt gibt es in der Firma wohl geeignete Zeiterfassungmittel.

Und wenn Du der Kasse Schreiber, dann leg gleich eine Vollmacht bei. Und ich Tipps mal darauf das es ein wenig länger bis zur Krankengeldzahlung dauert. Aber erstmal bist du ja sowieso mit der Entgeltfortzahlung dran.

@Vlac: die 451 € waren von mir nicht ernst gemeint, das wäre zu auffällig

Verfasst: 21.07.2013, 21:54
von vlac
Die Krankschreibung war am 15. Juni, heute ist der 21. Juli - es ist also schon ziemlich viel Zeit vergangen.

Du solltest berücksichtigen, dass es hier nicht um Dein Geld geht, und die Betroffene den Kopf für ihre medizinische Behandlung frei haben muss - Dein Spielraum, jetzt erst einmal Briefe zu schreiben, auf die Du die Antwort nun nach diesem Thread kennst, ist also gleich Null, zumal Ihr Euch, wie Du schreibst, angeblich nicht gut kennt.

Ganz gleich ob Du der Ansicht bist, die Abläufe anders zu kennen - die Realität sieht so aus, dass die Krankenkasse prüfen muss, und dass der Antragsteller die dafür erforderlichen Unterlagen beibringen muss. In ihrem Schreiben hat die Krankenkasse Optionen dafür genannt, wie das beispielsweise passieren könnte - das Wort könnte bedeutet, dass Ihr die Wahl bei den Unterlagen habt, die Ihr einreicht, nicht aber, dass ihr wählen könnt, ob Ihr überhaupt etwas einreicht.

Verfasst: 21.07.2013, 22:25
von 08156
Natürlich wurde das Gehalt bezahlt, und die Lohnfortzahlung läuft auch noch ne Zeit lang.
Da kann man schon nen Brief schreiben und an die KK schicken.

Der Mann von der Angestellten glaubt ja selber das die KK sie in die Pfanne hauen will, hab gerade mit ihm telefoniert.
Zuerst raten sie ihr sich vor dem Urlaub gesund schreiben zu lassen und jetzt
kommt so was.

Die KK wollen sogar nen Nachweis über die Reiseunterlagen sehen. Das Schreiben mit den Forderungen hat er gerade per Whatsapp geschickt.

Also so ein Verhalten der KK ist schon richtig komisch.
Gruß

Verfasst: 21.07.2013, 22:38
von vlac
wurde der Urlaub denn bezahlt?

Verfasst: 21.07.2013, 22:55
von vlac
Hallo,

Du weißt übrigens schon, dass Du innerhalb der ersten vier Wochen nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet bist?

Verfasst: 21.07.2013, 23:04
von broemmel
Wollte sie während des Krankengeldbezuges in den Urlaub? Das hatte dann die Kasse nicht genehmigt und daraufhin erfolgte die Gesundschreibung und die Beschäftigungsaufnahme mit dem sofortigen Urlaub?

Verfasst: 21.07.2013, 23:06
von 08156
vlac hat geschrieben:Hallo,

Du weißt übrigens schon, dass Du innerhalb der ersten vier Wochen nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet bist?

Klar weiß ich das, hab ich weiter vorne auch geschrieben. 8)

Natürlich wurde sie für den Urlaub entlohnt.

Verfasst: 21.07.2013, 23:09
von 08156
broemmel hat geschrieben:daraufhin erfolgte die Gesundschreibung und die Beschäftigungsaufnahme mit dem sofortigen Urlaub?
So ist es gewesen. Es wurde ihr auch von ihrem Arzt empfohlen mal in den Urlaub zu fahren, da er schon ein halbes Jahr im Vorfeld gebucht worden ist, sehe ich darin auch kein Problem.

Ihr ging es ja prima nach dem Urlaub, (den Grund für ihren Nervenzusammenbruch kann ich jetzt nicht nennen) bis am 14.6 eben ein bestimmtes Ereignis passiert ist.

Verfasst: 21.07.2013, 23:12
von vlac
Wie viele Stunden hat sie denn in den vier Tagen gearbeitet?

Verfasst: 21.07.2013, 23:18
von 08156
vlac hat geschrieben:Wie viele Stunden hat sie denn in den vier Tagen gearbeitet?
Unsere Regelarbeitszeit ist 5 -7 Std, also ca. 15 - 20 Std, je na Auftragslage, sind auch nicht an feste Arbeitstage/zeiten gebunden.

Verfasst: 21.07.2013, 23:22
von vlac
und warum zahlst Du den Lohn weiter, wenn doch die Krankenkasse zuständig ist?

Verfasst: 21.07.2013, 23:30
von 08156
vlac hat geschrieben:und warum zahlst Du den Lohn weiter, wenn doch die Krankenkasse zuständig ist?
Also in den ersten 4 Wochen zahlt bei einem neuen Beschäftigungsverh. die Krankenkasse.

Da das Beschäftigungsverh. am 28.5 begonnen hat und sie erst am 15.6 krank geworden ist, zahlt die KK bis zum 28.6 und dann bin ich wieder 6 Wochen lang dran!

Verfasst: 22.07.2013, 20:10
von ratte1
08156 hat geschrieben:
vlac hat geschrieben:und warum zahlst Du den Lohn weiter, wenn doch die Krankenkasse zuständig ist?
Also in den ersten 4 Wochen zahlt bei einem neuen Beschäftigungsverh. die Krankenkasse.

Da das Beschäftigungsverh. am 28.5 begonnen hat und sie erst am 15.6 krank geworden ist, zahlt die KK bis zum 28.6 und dann bin ich wieder 6 Wochen lang dran!
Nee, denn die Krankenkasse muss nicht für einen Monat, sondern für die ersten vier Wochen zahlen, und die sind mit Ablauf des 24.06.13 rum. Zahlen müsste der AG also ab 25.06.13.

MfG
ratte1

Verfasst: 22.07.2013, 20:32
von broemmel
Mal wieder eine naive Nachfrage von mir.

Woraus wurde denn das Krankengeld vor dem Urlaub berechnet?

Verfasst: 22.07.2013, 21:19
von 08156
broemmel hat geschrieben:Mal wieder eine naive Nachfrage von mir.

Woraus wurde denn das Krankengeld vor dem Urlaub berechnet?

Da musst du ihren letzten Arbeitgeber fragen.