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Verfasst: 28.04.2013, 13:32
von Rossi
Nun ja Heinrich.

Dieser Vordruck mit genau dieser Frage (e. V.) ist aber eine Anlage des GR vom 20.03.2007.

Guckst Du hier:

aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2007/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf

Dies Rundschreiben kommt von den damaligen Spitzenverbänden der Kassen.

Verfasst: 28.04.2013, 13:36
von GerneKrankenVersichert
Da muss ich morgen doch direkt mal nachschauen, ob die Frage mir deshalb nicht aufgefallen ist, weil sie nicht da steht 8).

Auf dem Mustervordruck des GR vom 20.03.2007 ist sie aufgeführt.

Beispiel hier

Verfasst: 28.04.2013, 13:42
von CiceroOWL
die-schwenninger.de/privatkunden/data/Anzeige_zur_Pflichtversicherung_nach_5_Abs_1_Nr_13_SGB_V.pdf

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 5796,d.Yms

Verfasst: 29.04.2013, 21:10
von heinrich
uuups Rossi,

da scheint diese Frage im Mustervordruck des SpiBus drinne zu sein.

Bei unserer KK wird dieser nicht genutzt. Daher kam mir diese Abfrage nicht bekannt vor.

Verfasst: 29.04.2013, 21:28
von Rossi
Man oh man Heinrich.

Dieser Hinweis scheint nicht in dem Vordruck drinne zu sein; er ist dort tatsächlich drinne.

Jetzt haben wir mal einen Spibu, der alles mögliche einheitlich regelt und auch noch Vordrucke zur Verfügung stellt.

Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist.

Natürlich haben wir im SGB V keine explitzite untergesetzliche Norm, wonach der Spibu den Vordruck für die Anzeige zur Versicherungspflicht gestalten kann bzw. zu gestalten hat.

Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und gemeinsame Besprechungsergebniss der Götter aus Berlin (Spibu) herum.

Die dortigen Aussagen sind das non plus ultra. Es geht kein Weg dran vorbei.

Und nun geht doch ein Weg dran vorbei?!

Boah, ich werde nachdenklich!

Verfasst: 30.04.2013, 09:38
von Sportsfreund
Hi Rossi,
Rossi hat geschrieben:Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist.

Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und gemeinsame Besprechungsergebniss der Götter aus Berlin (Spibu) herum.

Die dortigen Aussagen sind das non plus ultra. Es geht kein Weg dran vorbei.

Und nun geht doch ein Weg dran vorbei?!

Boah, ich werde nachdenklich!
mit Deinem 1. Satz hast Du absolut Recht. Und was willst Du jetzt machen, wenn eine Kasse partout nicht dem Versicherten entgegenkommt, trotz anderslautender Besprechungsergebnisse usw. des SpiBu's?
Gar nichts. Bleibt im Endeeffekt dann immer nur der offizielle Rechtsweg über Widerspruch und Klage. Denn im Endeffekt zählen halt nur die Gesetze.

Gleiches Problem hier im Forum hat "Hilflos" bei Krankengeld. Der SpiBu sagt KG Ja!, aber die Kasse sagt trotzdem KG Nein!.

Ihm wird im letztendlich wohl nur der Widerspruch bleiben.

Unbefriedigend diese Situation, wenn zum gleichen identischen Sachverhalt die eine Kasse sagt A und die andere Z. Passiert aber leider.

Gruß
Sportsfreund