Nun ja Heinrich.
Dieser Vordruck mit genau dieser Frage (e. V.) ist aber eine Anlage des GR vom 20.03.2007.
Guckst Du hier:
aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2007/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf
Dies Rundschreiben kommt von den damaligen Spitzenverbänden der Kassen.
Anzeigebogen § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V / Eidesstattliche Vers
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Beispiel hier
die-schwenninger.de/privatkunden/data/Anzeige_zur_Pflichtversicherung_nach_5_Abs_1_Nr_13_SGB_V.pdf
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 5796,d.Yms
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 5796,d.Yms
Man oh man Heinrich.
Dieser Hinweis scheint nicht in dem Vordruck drinne zu sein; er ist dort tatsächlich drinne.
Jetzt haben wir mal einen Spibu, der alles mögliche einheitlich regelt und auch noch Vordrucke zur Verfügung stellt.
Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist.
Natürlich haben wir im SGB V keine explitzite untergesetzliche Norm, wonach der Spibu den Vordruck für die Anzeige zur Versicherungspflicht gestalten kann bzw. zu gestalten hat.
Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und gemeinsame Besprechungsergebniss der Götter aus Berlin (Spibu) herum.
Die dortigen Aussagen sind das non plus ultra. Es geht kein Weg dran vorbei.
Und nun geht doch ein Weg dran vorbei?!
Boah, ich werde nachdenklich!
Dieser Hinweis scheint nicht in dem Vordruck drinne zu sein; er ist dort tatsächlich drinne.
Jetzt haben wir mal einen Spibu, der alles mögliche einheitlich regelt und auch noch Vordrucke zur Verfügung stellt.
Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist.
Natürlich haben wir im SGB V keine explitzite untergesetzliche Norm, wonach der Spibu den Vordruck für die Anzeige zur Versicherungspflicht gestalten kann bzw. zu gestalten hat.
Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und gemeinsame Besprechungsergebniss der Götter aus Berlin (Spibu) herum.
Die dortigen Aussagen sind das non plus ultra. Es geht kein Weg dran vorbei.
Und nun geht doch ein Weg dran vorbei?!
Boah, ich werde nachdenklich!
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi Rossi,
Gar nichts. Bleibt im Endeeffekt dann immer nur der offizielle Rechtsweg über Widerspruch und Klage. Denn im Endeffekt zählen halt nur die Gesetze.
Gleiches Problem hier im Forum hat "Hilflos" bei Krankengeld. Der SpiBu sagt KG Ja!, aber die Kasse sagt trotzdem KG Nein!.
Ihm wird im letztendlich wohl nur der Widerspruch bleiben.
Unbefriedigend diese Situation, wenn zum gleichen identischen Sachverhalt die eine Kasse sagt A und die andere Z. Passiert aber leider.
Gruß
Sportsfreund
mit Deinem 1. Satz hast Du absolut Recht. Und was willst Du jetzt machen, wenn eine Kasse partout nicht dem Versicherten entgegenkommt, trotz anderslautender Besprechungsergebnisse usw. des SpiBu's?Rossi hat geschrieben:Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist.
Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und gemeinsame Besprechungsergebniss der Götter aus Berlin (Spibu) herum.
Die dortigen Aussagen sind das non plus ultra. Es geht kein Weg dran vorbei.
Und nun geht doch ein Weg dran vorbei?!
Boah, ich werde nachdenklich!
Gar nichts. Bleibt im Endeeffekt dann immer nur der offizielle Rechtsweg über Widerspruch und Klage. Denn im Endeffekt zählen halt nur die Gesetze.
Gleiches Problem hier im Forum hat "Hilflos" bei Krankengeld. Der SpiBu sagt KG Ja!, aber die Kasse sagt trotzdem KG Nein!.
Ihm wird im letztendlich wohl nur der Widerspruch bleiben.
Unbefriedigend diese Situation, wenn zum gleichen identischen Sachverhalt die eine Kasse sagt A und die andere Z. Passiert aber leider.
Gruß
Sportsfreund