Seite 3 von 3

Verfasst: 04.04.2013, 22:26
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Freddy,

bin wieder zurück. Hat sich ja nicht wirklich was getan während meiner Abwesenheit. Wenn dir das reicht – o. K.! Falls du von mir aber noch was willst, gerne! Allerdings dann hier:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... d33725feee

Das oben war mir schlicht zu stressig … !

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
Ja, der Gesundmacher ist da, also ihm nach !
Seine Erfolgsquote liegt bei ?? %
Gruss
Czauderna
@Machts Sinn. - Freizeit, musst du nicht festhalten

Verfasst: 04.04.2013, 22:30
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 04.04.2013, 22:36
von broemmel
Dann eben MS der Heilsbringer.

Oder besser der der alle zum Sozialgericht schickt

Verfasst: 04.04.2013, 23:04
von Poet
Jungs, nutzt den Alternativ-Thread. Hier geht es nur um Freddy. Es reicht schon, wenn MS im Stress nur die Hälfte versteht und die Betroffenen verwirrt.

Verfasst: 05.04.2013, 05:39
von Freddy
Freddy hat geschrieben:Hallo,
ich habe heute ein schreiben von meiner KK bekommen wo drin steht:

Ihre Arbeitsunfähigkeit ab 19.12.2013

Sehr deehrter Herr ........,
der Medizinische Dienst (MDK) ist nach Auswertung der vorliegenden Befunde zu dem Ergebnis gekommen,das Ihre Arbeitsunfähigkeit

mit dem 07.04.2013
endet.Ihren behandelnden Arzt haben wir informiert.

Sollten Sie noch ein Auszahlungsschein für Krankengeld besitzen,geben Sie diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.


Ich frag mich was das soll??????????
Ich bin trockender Alkoholiker seit einem Jahr(war letztes Jahr auf Kur)und leide unter Depressionen und Angstzuständen,Schlafstörungen usw.
Bin mit meiner Psychologin gerade dabei meine Medikamente umzustellen,und bin auch weiterhin Arbeitsunfähig geschrieben bis zum 18.04.2013.
Wie soll ich am besten vorgehen jetzt bin total fertig hier,weil meine Ärztin erst am Montag wieder da ist,damit ich mit ihr alles besprechen kann.
Soll ich erstmal eine email an die KK schreiben das ich wiederspruch einlege gegen diesem schreiben??????.
Hatte an sowas gedacht:
Sehr geehrter Herr .........,

hiermit erhebe ich W i d e r s p r u c h gegen Ihren oben genannten Bescheid.

Dieser Bescheid ist mir am 04.04.2013 zugegangen.
Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in
sämtlichen für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller
ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw.
um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.

Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.



Kann ich das so erstmal per email verschicken.
Also zurüch zu mir das oben war der erste teil und vor dem 19.12.2012 hat die KK das schon mal mit mir gemacht und ich bin dann zur arge gegangen da ich ja weiter geld brauche.
Irgendwann hat die Arge dann auch den MDK hinzugefügt und festgestellt das ich für leichte Arbeiten Fähig wäre,dann hat die tante von der Arge mir das Schriftstück gezeigt und ich sagte ist ja schön und gut aber der Entschluss wurde nur auf Alkohol beschlossen.
Da hab ich sie gefragt was mit meinen Depressionen seien und sie sagte da müsste ich noch mal die Ärztin fragen vom MDK sollte aber wiederspruch einlegen und bis der durch wäre bekomme ich kein Geld von der Arge.
Darauf hin bin ich zur meiner Ärztin gegangen und sie hat mich wieder AU geschrieben und nach 6 Wochen war ich wieder bei der KK und nun wollen sie das gleiche wieder abziehen mit mir.
Aber glaubt mir ich kann im mom nicht Arbeiten gehen und mir kommt es vor als wäre ich ein Spielball und kein Patient der Krank ist.
Ich denke ich werde am Montag SOFORT zu meiner Ärztin fahen und ihr das Schriftstück zeigen von der KK und mit Ihr zusammen wieder spruch einlegen und sofort per FAX der KK zuschicken.

Verfasst: 05.04.2013, 07:33
von CiceroOWL
Also so wie ich das sehe ist dies der richtig Weg. Aufgrund der Grunderkankung sieht es nach einer längerwierigen Erkrankung aus. Der Wiederspruch muss denn entsprechend fachmidiizinisch untermauert sein.

Verfasst: 05.04.2013, 10:45
von Freddy
Aber was mich noch intressiert ist können die mich irgendwann aussteuern??????da es ja was längeres ist /wird

Verfasst: 05.04.2013, 11:24
von hedi
hallo Freddy,

ja können sie! Nach 78 Wochen in der 3-jahres Blockfrist abzüglich der
6 Wochen vom AG, also nach 72 Wochen!

Gruß Hedi

Verfasst: 05.04.2013, 11:29
von Freddy
ah ok dann hab ich ja noch genug,dank dir

Verfasst: 08.04.2013, 12:55
von Freddy
So meine Ärztin steht hinter mir,mit der begründung das wir die Medikamente umstellen und ich mich in psychotherapeutischer behandlung begebe.

Und hier mal mein widerspruch per mail an die KK


Sehr geehrter Herr ...... ,

hiermit lege ich gegen den Bescheid vom 03.04.2013, zugegangen am 04.04.2013, mit dem Sie die Zahlung von Krankengeld zum 07.04.2013 einstellen, Widerspruch ein.

Begründung:

Die Einstellung des Krankengelds zum 07.04.2013 ist nicht berechtigt. Zu Unrecht gehen Sie davon aus, dass meine Arbeitsfähigkeit zum 08.04.2013 wiederhergestellt sein wird.

Die Feststellung, dass ich zum 08.04.2013 wieder arbeitsfähig sei, ist unzutreffend. Nach Einschätzung meines behandelnder Psychologin, Frau Dr. .........., besteht unverändert Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechende ärztliche Begründung wird Ihnen Frau Dr............ zukommen lassen.

Die Einstellung des Krankengelds zum 07.04.2013 ist nicht berechtigt, da die Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit des MDK nur per Aktenlage erfolgt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06 hinweisen.

Leitsatz (Verlag C.H. Beck oHG): „Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören in der Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten, betonte das Hessische Landessozialgericht.“

Dies entspricht auch der Vorgabe, dass der behandelnde Arzt verpflichtet ist, eine AU-Bescheinigung nur nach ärztlicher Untersuchung auszustellen (§ 31 BMV-Ä, § 17 BMV-Ä/EKV).
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre Entscheidung vom 03.04.2013 nochmals zu überprüfen und mir über den 07.04.2013 hinaus Krankengeld in voller Höhe bis zum Ende meiner Arbeitsunfähigkeit zu gewähren.

Sollten Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen, bitte ich unter Bezugnahme auf § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen, um meinen Widerspruch evtl. in Bezug auf medizinische Details begründen zu können.
Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass mich der MDK nie persönlich gesehen hat, ich aber für eine Vorstellung gerne bereit bin.

Mit freundlichen Grüßen



Hoffe ist ok so

Verfasst: 08.04.2013, 17:41
von Krankenkassenfee
Hallo,

bitte überarbeite den Beitrag und mache die Namen der Beteiligten unkenntlich.

LG, Fee

Verfasst: 08.04.2013, 22:44
von Poet
@Freddy: So weit so gut, mir persönlich fehlt die Schilderung was die Einstellung des KRG für Dich, die Familie usw. finanziell bedeuten würde.

Verfasst: 11.04.2013, 13:22
von Freddy
so meine Ärzti hat nun ihre befunde/begründung zur KK geschickt und das krankengeld läuft erstmal weiter und Danke an alle die mir hier geholfen haben.
@poet wenn ich das geld nicht hätte würden wir kein einkommen haben

Verfasst: 11.04.2013, 14:00
von hedi
Hallo Freddy,

freut mich für Dich!

LG Hedi

Verfasst: 11.04.2013, 14:29
von Poet
Freddy hat geschrieben:@poet wenn ich das geld nicht hätte würden wir kein einkommen haben
@Freddy: Nee, das bezog sich doch darauf, dass ich es im Widerspruch deutlicher geschrieben hätte, dass es so ist und was es bedeutet.

Aber ist auch egal: Hat wohl trotzdem geklappt und das freut mich für Dich von ganzem Herzen.