Verfasst: 04.04.2013, 18:08
@Pebbles: Genau, jetzt warte erstmal ob und was passiert. Die Gesundheit geht vor.
Gute Besserung bis dahin!
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BGB angelehnt, soll heißen der Sender der Nachricht hat alles in seiner Möglichkeit stehende zutun das dem Empfänger der Nachricht diese fristgerecht zukommt. Ausser wenn durch nicht selbstverschuldete äussere Einflüsse es dem Sender der Nachricht unmöglich ist dem Empfänger der Nachricht diese zukommen zulassen. Stinknormale Fristenregelung. Mehr heißt das nicht. Ergo marschiert der KG empfänger am 21.04 zum Arzt um sein AU verlängern zu lassen und er gerät in einen Angriff der norkoreanischen Luftwaffe, ist dies ein nicht selbstverschuldeter Umstand, den er nicht zu verantworten hat. Allerdings sollte er denn meinen am 21.04.2013 nicht zum Arzt zu müssen weil seine Schwiegermuter zu Besuch ist und es droht Ungemach, weil er ja zum Arzt muss, denn hat er es selbst verschuldet. Mehr sagt der Text nicht.Machts Sinn hat geschrieben:Weil hier bereits die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung diskutiert wurde und Pebbles an der Leistungsbereitschaft seiner Kasse zweifelt:
Den Kassen ist inzwischen wohl alles zuzutrauen, aber sie sollten dabei wissen, dass die Versicherten in Fällen wie diesem völlig unschuldig sind, denn Pebbles hat alles getan, was er konnte und kann nichts dafür, wenn die Reha-Klinik den Bewertungsmaßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht kennt oder ignoriert - sonst wäre er arbeitsunfähig entlassen worden.
Der GKV-Spitzenverband für solche Fälle formuliert: