Seite 3 von 3
Verfasst: 07.03.2013, 08:33
von CiceroOWL
er hat auch gerade nettes neues Buch dazu rausgebracht. Jedem sofa zum lesen empfohlen. Ausserdem ich bin Ostwestfale, das Imperium romanum erlitt hier in der ecke eine der schwersten Niederlagen, die die Idee eines freien einigen Deutschland wurde sozusagen hier geboren. Herzog Widukind reitet in stürmischer Nacht durchs Land, da wird Macht Sinn auch nicht viel weiter kommen als Varus.
Verfasst: 07.03.2013, 08:48
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Echt stark - nur halt voll vorbei am Thema dieses Threads und am "eigentlichen Ziel" der beteiligten Foren, meine im Sinne der Rat und Hilfe Suchenden, nicht der Krankenkassen.
Hallo,
na, das war ja denn der Artikel mit der Werbung für das "neue" Forum dann auch nicht - damit wäre wieder der Gleichstand hergestellt.
Und du weisst es doch, die "Mafia" arbeitet eben so - grins !
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.03.2013, 18:43
von Poet
Lady Butterfly hat recht: Leute, wir sind im KRG- und nicht im Schlagabtausch-Thread. Zu einzelnen Usern ist hier schon viel zu viel gesagt worden.
Verfasst: 07.03.2013, 20:53
von CiceroOWL
Und zur weiteren Verfeinenrung
Verfasst: 10.03.2013, 17:12
von CiceroOWL
Der Anspruch
http://www.finkenbusch.de/?p=1215 für Mitglieder
http://www.finkenbusch.de/?p=1013 und die Fristen die es zu beachten gilt
http://www.finkenbusch.de/?p=1460 ---- und denn noch ggf die Verzinsung
http://www.finkenbusch.de/?p=945 der Leistungen und denn noch
http://www.finkenbusch.de/?p=806 und
http://www.finkenbusch.de/?p=1233 und Zustellung eines Verwaltugnsakteshttp://
www.finkenbusch.de/?p=1516 , Ich denke in diesem Thread sind denn ale wichtigen Details zusammengefaßt für die Intressierten.
Hinweis online Fortbildungen Haufeverlag
Verfasst: 12.03.2013, 10:09
von CiceroOWL
Verfasst: 13.03.2013, 01:29
von leser
Ich denke die Seminare sind für alle interessant (siehe "Fachanwälte für Sozialrecht"
)
Aber
...dann hast Du ja Machts Sinn erst drauf gebracht... Unter dem Motto, die Ersatzkassen sind auch nicht besser...? Erst die BKK, die der DAK den Fall als Rechtsnachfolgerin "unterjubelt" und dann "die BKK", die ruft "haltet den Dieb"? - Cogito ergo sum - schon klar (ich schreib's mal lieber dazu: Scherz!)
Und wo wir gerad dabei sind, hätte der Arzt "bis auf weiteres" geschrieben, wäre der Klage komplett stattgegeben worden (
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozia ... 77090.html ). Auch das lernt man auf den Seminaren.
Verfasst: 13.03.2013, 07:49
von Czauderna
Hallo,
ja, optimal dieses "baw", allerdings brauchts da
kein Seminar, nur eine klare Beratung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.03.2013, 09:03
von CiceroOWL
leser hat geschrieben:Ich denke die Seminare sind für alle interessant (siehe "Fachanwälte für Sozialrecht"
)
Aber
...dann hast Du ja Machts Sinn erst drauf gebracht... Unter dem Motto, die Ersatzkassen sind auch nicht besser...? Erst die BKK, die der DAK den Fall als Rechtsnachfolgerin "unterjubelt" und dann "die BKK", die ruft "haltet den Dieb"? - Cogito ergo sum - schon klar (ich schreib's mal lieber dazu: Scherz!)
Und wo wir gerad dabei sind, hätte der Arzt "bis auf weiteres" geschrieben, wäre der Klage komplett stattgegeben worden (
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozia ... 77090.html ). Auch das lernt man auf den Seminaren.
nuja, .... jeder hat das Recht auf eine fundierte Meinung, MS kann ja denn das Urteil so interpretieren oder so interpretieren. Ich denke es wurde eindeutig klar gestellt, das es sich hier um die DAK als Nachfolgekasse handelt. Ergo wurde auch hier wieder klar dargelegt das die DAK nur als Rechstnachfolger aufgetreten ist. Kleiner aber feiner Unterschied. Für mich war nur wichtig dar zulegen das nicht alles schwarz / weiß ist, sondern es sehr sehr viele Grautöne gibt. Stimmts?
Verfasst: 13.03.2013, 11:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 13.03.2013, 19:13
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Ja Leser und Czauderna,
ihr habt es also auch bemerkt:
an dieser kleinen Formalität, Beliebigkeit, Zufall ... oder wie man es nennen will - jedenfalls an den 3 Buchstaben "b.a.w." hängt im deutschen Krankenversicherungssystem - abgesegnet vom BSG - bei "Arbeitslosen" die Entscheidung, ob der Anspruch auf Krankengeld und das Krankenversicherungsverhältnis gegeben oder weg sind.
Wenn diese Unverhältnismäßigkeit vorher nicht erkannt wird, dann vielleicht doch beim BVerfG? Wer da keine Hoffnung mehr hat, muss ein schon sehr ausgeprägtes Verständnis vom deutschen Rechtsstaat haben.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
siehst du - damit kann ich sehr gut leben weil du inhaltlich recht hast und ich in der Sache sogar mit dir übereinstimme - es kann nicht sein, dass über den Entscheid Krankengeld ja oder nein die Abkürzung "b.a.w" von einer so großen Bedeutung ist - wer als Betroffener dagegen angeht, der hat mein vollstes Verständnis, aber solange es eben so ist wie es ist, solange gilt es eben dem Versicherten eine klare Ansage zu geben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.03.2013, 19:17
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 13.03.2013, 19:19
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Endlich eine Teilübereinstimmung!
Aber: zwei klare Ansagen
a. vermeiden.
b. falls es passiert ist, mit voller Kraft dagegen angehen.
Hallo,
A) das meinte ich mit klarer Ansage - dann kann b) erst gar nicht passieren
Gruss
Czauderna