Verfasst: 24.08.2013, 11:23
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_240_130150.html
Dat ist ein Satz mit X, die befreiung wirkt sich auf den gesamten durchgehenden Studienverklauf aus.Da wären die 77 € besser investiert worden in die KvdS.Unterbrechung der Befreiungswirkung
Unverändert gilt aber: Sofern während der Befreiungswirkung aufgrund eines anderen Tatbestandes im Ausnahmefall Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eintritt (z. B. bei einer nicht unter das „Werkstudentenprivileg“ fallenden krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eines von der Versicherungspflicht befreiten Studenten), lebt die Befreiung nach Wegfall der zwischenzeitlichen Versicherungspflicht wieder auf. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass der Befreiungstatbestand selbst (hier die Studenteneigenschaft aufgrund der Einschreibung an der Hochschule) durchgehend bestanden hat.
(Weitere Informationen finden Sie im BE v. 27.6.2012: GKV Fachkonferenz Beiträge (FKB), TOP 1)