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Verfasst: 24.08.2013, 11:23
von CiceroOWL
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_240_130150.html
Unterbrechung der Befreiungswirkung

Unverändert gilt aber: Sofern während der Befreiungswirkung aufgrund eines anderen Tatbestandes im Ausnahmefall Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eintritt (z. B. bei einer nicht unter das „Werkstudentenprivileg“ fallenden krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eines von der Versicherungspflicht befreiten Studenten), lebt die Befreiung nach Wegfall der zwischenzeitlichen Versicherungspflicht wieder auf. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass der Befreiungstatbestand selbst (hier die Studenteneigenschaft aufgrund der Einschreibung an der Hochschule) durchgehend bestanden hat.

(Weitere Informationen finden Sie im BE v. 27.6.2012: GKV Fachkonferenz Beiträge (FKB), TOP 1)
Dat ist ein Satz mit X, die befreiung wirkt sich auf den gesamten durchgehenden Studienverklauf aus.Da wären die 77 € besser investiert worden in die KvdS. :roll:

Verfasst: 24.08.2013, 18:40
von roemer70
Das Zauberwort hier ist "durchgehend". Muss man nicht weiter erläutern, oder? :wink:

Verfasst: 25.08.2013, 00:45
von Herby2011
Vielen Dank schon mal für Eure Einschätzungen.
Werde den Ausgang hier posten.
Schönes WE
Herby

Verfasst: 13.09.2013, 20:59
von Herby2011
Sorry,
bin spät dran mit dem Ergebnis.
In der Tat ist eine FamVersicherung für die Dauer des Studiums nicht mehr möglich, wenn eine Befreiung von der KvdS-Vers.Pflicht beantragt wurde. Auch wenn neue Fakten vorliegen, die zum Datum der Befreiung unbekannt waren.
Beste Grüße
Herby

Verfasst: 15.09.2013, 23:24
von roemer70
Herby2011 hat geschrieben:In der Tat ist eine FamVersicherung für die Dauer des durchgehenden Studiums nicht mehr möglich, wenn eine Befreiung von der KvdS-Vers.Pflicht beantragt wurde.
Der rote Einschub ist entscheidend. Eine Abbruch mit Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt und das Ganze gestaltet sich komplett neu...