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Verfasst: 24.02.2013, 18:58
von CiceroOWL
Pardon meine Fehler, ich da übersehen das es nur ein Gutachten war. sorrry, So wie ich das in den letzten Thread gelesen hatte, bin ich von einen Bescheid ausgegangen.

Verfasst: 24.02.2013, 19:14
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Oder aber du gehst wegen der Mängel den privatrechtlichen Weg mit Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung. Das wäre sowieso zu empfehlen, wenn du noch etwas wegen der vermuteten Folgeerkrankungen wie Tubenkatarrh und Depressionen unternehmen möchtest.
Ihre RS übernimmt keine Fälle im Patientenrecht, hat sie geschrieben. Ein Versuch wäre es trotzdem wert: Eventuell sind die kulant und stützen sich auf Mängelbeseitigungsansprüche nach BGB. Dafür fehlt aber eigentl. ein "Kaufvertrag."

Wenn die nicht leisten, dann nützt auch der Abschluss einer solchen nichts. Für den Schutz zählt der Zeitpunkt der Entstehung des Schadens/Streitfalles und der muss nach dem Abschluss liegen.

Verfasst: 24.02.2013, 19:25
von Marianna
Hallo!


Ich ging davon aus, dass die KK eine Art "Behörde" darstellt und das Ergebnis eines Gutachtens ähnliche Rechtsfolgen nach sich ziehen wie das bei einem "Bescheid" der Fall ist.

Vielen Dank.



LG Marianna

Verfasst: 24.02.2013, 19:45
von Poet
Marianna hat geschrieben:Ich ging davon aus, dass die KK eine Art "Behörde" darstellt und das Ergebnis eines Gutachtens ähnliche Rechtsfolgen nach sich ziehen wie das bei einem "Bescheid" der Fall ist.
Ich bin zwar kein Leistungsexperte aber das Gutachten ist doch nicht von der Kasse. Es ist auf Deinen Wunsch in Auftrag gegeben worden. Übrigens die Kasse hat die Leistung bezahlt und ist sicher mehr auf Deiner Seite als Du denkst. Nur: Was sollen die jetzt aus Deiner Sicht tun? Für Dich gegen den Zahnarzt/das Gutachten in den Ring ziehen? Das geht doch rechtlich gar nicht.

Du musst aktiv werden, ggf. mit einem Nachbehandler und seiner/ihrer Expertenmeinung. Alles schön schriftlich festhalten lassen. Dazu musst Du Dir die Kasse in's Boot holen. Die müssen ja den neuen Plan sicher auch wieder genehmigen.

Verfasst: 24.02.2013, 22:08
von Marianna
Vielen Dank!


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Die KK war bisher absolut nicht auf meiner Seite. Sie hat mich voll im Stich gelassen. So sieht das aus! - Die beh. Ärztin war eine Vertragsärztin!! Sie arbeitet im Auftrag der Versicherung! Natürlich muss sie gegen den Arzt in den Ring ziehen! Warum soll das rechtlich nicht gehen.

Wenn ich nichts mache, gar nicht widerspreche, stimme ich sozusagen zu! Ich bin aber geschädigt worden! In übelster Form haben sie mich auflaufen lassen. Und die Psyche wurde "strapaziert" für meine Probleme, toll! javascript:emoticon(':wi k: javascript:emoticon(':twisted:')

Man kann sich vielleicht vorstellen, dass ich jetzt mehr als vorsichtig bin, was Zahnärzte angeht! Da verlasse ich mich jetzt nur noch auf mein Bauchgefühl! Einen kompetenten, integeren Arzt zu finden, der auch Kassenpatienten behandelt, ist heutzutage schwerer als früher! Da kann man erst mal echt suchen. Treten Sie mal für sich ein, wenn ihnen das "Sprechwerkzeug" immer wegrutscht! Ich hatte sprichwörtlich die "A...karte" gezogen! Zahnärzte wollen erst mal möglichst Privatpatienten, die Geld einfahren.

Anwalt in meiner Sache? Es geht mir um meine Gesundheit, daher werde ich wahrscheinlich aktiv.

Verfasst: 24.02.2013, 22:30
von Poet
Marianna hat geschrieben:Die KK war bisher absolut nicht auf meiner Seite. Sie hat mich voll im Stich gelassen. So sieht das aus! - Die beh. Ärztin war eine Vertragsärztin!! Sie arbeitet im Auftrag der Versicherung! Natürlich muss sie gegen den Arzt in den Ring ziehen! Warum soll das rechtlich nicht gehen.
Ähm, hier möchte ich widersprechen: Die Kasse hat getan was sie tun konnte. Sie ist im Grunde nur ein Kostenträger, kein Anwalt und kein Mediziner und darf gar nicht in den Ring ziehen. Der Zahnersatz gilt als eingegliedert und wurde kostenmäßig übernommen. Du überschätzt deren Möglichkeiten und daraus resultiert Deine (Fehl-)Einschätzung, die hätten Dich auflaufen lassen. Die Kasse hat genau dieselben Wege wie Du: Gutachten->Obergutachten->Prothetikausschuss und ist genau wie Du auf diese angewiesen. Sie darf im Gegensatz zu Dir nicht mal einen anderen Gutachter bestellen als die vorher ausgehandelten. Diese Gutachter sind meist niedergelassene Zahnärzte und der KZV angegliedert.

Vertragsarzt ist jeder Arzt in D, der eine Kassen-Zulassung hat. Das bedeutet nur, dass er zu Lasten der Kasse abrechnen darf. Kein Arzt arbeitet im Auftrag der GKV, sondern auf Deinen Auftrag hin -> Behandlervertrag (auch mündlich) zwischen Dir und Arzt. In dem Sinne müsstest DU Deine Mängelansprüche geltend machen.

Aber es geht vorrangig ja darum, dass Du wieder richtig "Sprechen" kannst. Also rede mit Deiner Kasse, ob Du nach Deinem ganzen Leid zu einem anderen Behandler gehen kannst und die Kosten übernommen werden.

Verfasst: 24.02.2013, 22:39
von roemer70
Marianna hat geschrieben:Die KK war bisher absolut nicht auf meiner Seite. Sie hat mich voll im Stich gelassen. So sieht das aus!
Die KK hat auf DEINEN Wunsch hin ein Mängelgutachten erstellen lassen - die gibt es nicht geschenkt, sondern kosten die KK bares Geld.
Das Mängelgutachten sagt: fehlerfreier Zahnersatz. Der ursprüngliche Behandler sagt: fehlerfreier Zahnersatz. Der nächste konsultierte ZA sagt: aussichtslos.
Was soll die Kasse Deiner Meinung nach denn jetzt auf eigenen Anlass tun - wenn Du nicht einmal innerhalb eines gewissen Zeitraums nach einem Obergutatchten fragst?

Verfasst: 25.02.2013, 17:05
von Marianna
Immerhin kann ich beißen und hab kein Zahnweh! javascript:emoticon(':(')

Man muss bei allem immer das Positive sehenjavascript:emoticon('8)')

Ich wollte jetzt einen Witz erzählen, aber mir fällt keiner ein...

In diesem Sinne: nochmals vielen Dank.

WAS wollte ich eigentlich ursprünglich noch mal wissen ... ? javascript:emoticon(':idea:') Achja!



LG Marianna

Verfasst: 25.02.2013, 19:23
von Marianna
„Da steh ich nun, ich armer Tor,
und bin so klug als wie zuvor.“

Johann Wolfgang von Goethe (Werk: Faust)

Verfasst: 25.02.2013, 22:30
von roemer70
Wieso, Du hast doch einiges lernen können.

Was Du hier allerdings nicht erfahren wirst, ist, ob Dir Deine Kasse vielleicht entgegen kommt. Dafür müsste man das persönliche Gespräch suchen.
Die Barmer GEK hat doch Geschäftsstellen und diese auch eine Führungskraft vor Ort. Vereinbare einen Termin und schau', was sie für Dich tun können!

Wenn Du einfach nur einen Widerspruch schreibst und einen neuen HKP beifügst, wirst Du vermutlich hören, was ich Dir schrieb...

Gruß
roemer70

P.S.:
Als hilfreich erweist sich meist ein freundliches, kein forderndes Auftreten. :)

Verfasst: 25.02.2013, 23:11
von Marianna
Vielen Dank!

Eine gute Idee.

Werde mir mal diesbezüglich Gedanken machen...!


LG
Marianna