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Verfasst: 27.02.2013, 22:44
von melo
nun, das war nicht allein auf mich bezogen. wenn man mal das Ganze in diesem Forum liest, dann kann einem übel werden. Ich verweise nochmals auf '' ZDF ZOOM''......mit ' ausnehmen' ist nicht nur die Einbehaltung von Krankengeldern gemeint.
Verfasst: 27.02.2013, 22:46
von melo
für hedi.....
dies hat die KK bezweckt.....du wechselst und 'das Problem' ist erledigt
Verfasst: 27.02.2013, 22:50
von melo
an vlac......arbeitest du bei einer KK? oder einer Versicherung?
Was für mich besser ist, kann ich wohl am Besten selber beurteilen.
Hier geht es nicht um Ansprüche, die bestehen oder nicht, sondern um die Vorgehensweise
Verfasst: 27.02.2013, 23:03
von hedi
hallo melo,
ich hatte einfach keine Kraft mehr. Hab sogar die Klage zurückgezogen, obwohl ich gute Chancen hatte lt. Anwalt.
Das Problem ist für mich mit dem Wechsel erledigt, aber ich werde sicher
Niemandem diese KK mehr empfehlen!
Ich wünsche Jedem, der die Kraft hat, gegen diese Machenschaften anzukämpfen, viel Erfolg!
Gruß Hedi
Verfasst: 27.02.2013, 23:19
von melo
Danke..
Leider ist es lt. ZDF so, dass einige KK den Mitgliedern sogar blanko Kündigungsschreiben senden, sobald diese erkranken. Ich meine damit nicht eine Grippe, sondern chronische oder schwere Erkrankungen, die ins Geld gehen.
Ich wae selber jahrelang bei der GEK, ohne Probleme. Seit diese aber nun mit der Barmer zusammen sind gibt es immer wieder Probleme und nicht nur bei mir, sondern auch bei Bekannten.
Verfasst: 28.02.2013, 00:15
von Czauderna
Hallo melo,
ob das gesagt wurde - ich kann mich nicht erinnern - gezeigt wurde eigentlich diese Sache mit den Blanko-Kündígungen nur von einer Kasse - unmögliche Verhalten der Kasse, aber das im Verhältnis zu den anderen Sachen wirklich die harmloseste Sache.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.02.2013, 15:02
von melo
So....das war es. Nachdem ich nochmals auf den nicht eingehaltenen Verwaltungsakt verwiesen habe und das somit zu unrecht einbehaltene Krankengeld, wird die KK das Geld jetzt anweisen.
Dank an alle, die mir weiterhelfen wollten
Verfasst: 28.02.2013, 15:16
von Czauderna
Hallo,
herzlichen Glückwunsch und empfehle dieses Forum gerne weiter.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.02.2013, 17:19
von vlac
Hallo,
weil das eine Fragestellung ist, die andere in ähnlicher Situation interessieren könnte: Wie hast Du denn jetzt den Nachweis erbracht, dass Du ALG II bedürftig würdest, wenn Dir die Hälfte abgezogen werden würde?
Verfasst: 28.02.2013, 18:52
von hedi
hey melo,
das ist ja mal eine gute Nachricht, daß die KK zahlt. Geht doch!!
Herzlichen Glückwunsch!
Gruß Hedi
Verfasst: 28.02.2013, 21:07
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Nun ja, wenn Dein Schwerpunkt im Sozialrecht liegt, dann hättest Du die Lösung aber auch sehr leicht selber finden können.
Oder wird bei Euch im Jobcenter das Verfahrensrecht nicht großartig beachtet?
Das war jetzt eine Scherzfrage oder?
Verfasst: 28.02.2013, 21:33
von broemmel
Ich weiss nicht ob man sich freuen kann.
Um welchen Betrag geht es eigentlich? Als Sofa sollte man erahnen wofür Kontoauszüge angefordert wurden. Wohl, um den gutgläubigen Verbrauch zu prüfen. Der kommt wohl nicht in Frage.
Also wohl nur ein “Triumph“ auf Zeit. Denn die Forderung besteht ja noch und muss so oder so beglichen werden
Verfasst: 13.03.2013, 22:39
von vlac
Hallo,
ich möchte gerne nochmal nachfragen, wie diese Geschichte denn nun ausgegangen ist. Dass die Krankenkasse nun Geld überweist, kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein.
Denn das Eingangsszenarium war je gewesen, dass jemand im Krankengeldbezug eine Überweisung seiner Krankenkasse bekommen hat, die ihr nicht zustand, aber dennoch ausgegeben wurde, nun mit der Frage der Rückzahlung konfrontiert ist und die Frage stellte, ob man wirklich zum Jobcenter muss, um feststellen zu lassen, dass man hilfebedürftig würde, wenn die Kasse die Hälfte des Krankengeldes einbehält. Der fehlende Verwaltungsakt ist dabei ja eher ein Zwischenschritt - irgendwann müsste er ja während dieses Ringens ums Geld erlassen worden sein, und damit das Problem des Nachweises wieder aufgetaucht sein.
Verfasst: 13.03.2013, 22:50
von Rossi
Öhm, ich glaube, dass Du nicht alles gelesen hast.
Wenn die Kasse irgendetwas versucht zurückzufordern oder einzubehalten, dann muss die Kasse in einem ersten Schritt "einen schriftlichen Bescheid" erlassen.
Wenn es diesen schriftlichen Bescheid nicht gibt, dann gibt es auch keine Forderung die man einbehalten kann. Folglich muss man auch nicht zum Jobcenter.
Der schrifliche Verwaltungsakt (Rückforderung) ist erst einmal Anspruchsgrundlage und kein Zwischenschritt. Dieser ist somit der 1. Schritt.
Verfasst: 13.03.2013, 23:03
von vlac
Hallo,
bitte entschuldige: Der Begriff "Zwischenschritt" war von mir nur als Notlösung gewählt worden - in Ermangelung eines besseren Wortes. Natürlich weiß ich, dass der schriftliche Bescheid der erste Schritt ist, sein muss. Aber wenn er dann erlassen wurde, dann wird eben daraus ein Zwischenschritt, denn dann stellt sich die Eingangsfrage wieder: die nach den Rückzahlungsmodalitäten.
Und vor diesem Hintergrund kann das Ende dieses Threads nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Kasse irgendwann das einbehaltene Krankengeld überweist, und nicht auch eben den fehlenden Verwaltungsakt erlässt.