Erfahrungen mit der GKV
Moderator: Czauderna
@GKV: Die Veränderungen im SGB II (ich glaube 1997) bei den Einkommensregelungen im ALG wurde von einigen Kassen auch auf die KRG-Zahlungen angewendet. Die Anwendung war bis zum Zeitpunkt des BSG-Urteils weder richtig noch falsch (aber sicher moralisch fraglich). Der Gang vor's BSG hat jetzt Klarheit geschaffen, so habe ich das gemeint.
Mir ist wurscht, bei welchem AG Du arbeitest.
Mir ist wurscht, bei welchem AG Du arbeitest.
Moin kimba,
also die Aussage das bei Deiner Konstellation kein Krg Anspruch bestet ist natürlich hahnebüchener Unsinn. Da gehen wohl alle konform.
Zur Beurteilung der Gutachterfrage würde es mich interessieren ob sicher ist das die Krankenkasse einen externen Gutachter eingeschaltet hat oder hat der MDK dies veranlasst und lässt die Kasse die Einladung verschicken?
Wie das hier so aus der Ferne ist, klopft man halt alle Möglichkeiten ab.
Zur Berechnung des Krankengeldes ist jede Kasse auf Dritte angewiesen. Arbeitgeber oder Agentur für Arbeit, um die Höhe des Krankengeldes zu bestimmen.
Hast Du bereits die Meldung über die Unterbrechung des ALG erhalten? Wenn ja, schicke doch eine Kopie an die Kasse denn da sind alle Angaben zur Berechnung des Krg enthalten.
also die Aussage das bei Deiner Konstellation kein Krg Anspruch bestet ist natürlich hahnebüchener Unsinn. Da gehen wohl alle konform.
Zur Beurteilung der Gutachterfrage würde es mich interessieren ob sicher ist das die Krankenkasse einen externen Gutachter eingeschaltet hat oder hat der MDK dies veranlasst und lässt die Kasse die Einladung verschicken?
Wie das hier so aus der Ferne ist, klopft man halt alle Möglichkeiten ab.
Zur Berechnung des Krankengeldes ist jede Kasse auf Dritte angewiesen. Arbeitgeber oder Agentur für Arbeit, um die Höhe des Krankengeldes zu bestimmen.
Hast Du bereits die Meldung über die Unterbrechung des ALG erhalten? Wenn ja, schicke doch eine Kopie an die Kasse denn da sind alle Angaben zur Berechnung des Krg enthalten.
Ruf doch mal nach dem Admin.Machts Sinn hat geschrieben:Ja wo gibt es denn sowas - der Moderator schreibt gleich mehrfach im fremden Beitrag herum und macht dabei noch anzügliche Weihnachtsgeschenke ... ?
http://www.krankenkassenforum.de/erfahr ... ght=#51489
Ich möchte ja nicht nach dem Admin rufen, finde aber das geht eindeutig zuweit!
Und lass dann doch mal sämtliche Beiträge von Dir prüfen und bei diffamierenden Äusserungen löschen. Mal schauen wie viel dann übrig bleibt.
Schon lustig, derjenige der am meisten moderiert werden müsste ruft nach dem Moderator.
Machts Sinn hat geschrieben:Ja wo gibt es denn sowas - der Moderator schreibt gleich mehrfach im fremden Beitrag herum und macht dabei noch anzügliche Weihnachtsgeschenke ... ?
http://www.krankenkassenforum.de/erfahr ... ght=#51489
Ich möchte ja nicht nach dem Admin rufen, finde aber das geht eindeutig zuweit!
Hallo Machts Sinn,
es steht dir frei zu rufen, es steht dir auch frei zu finden, dass dir mein Zusatz zu deinem Beitrag zu weit geht . all okay, aber ein Moderator hat die Aufgabe zu "steuern", und ich sehe meine Aufgabe darin, in diesem Teil des Forums den normalen Umgang miteinander zu steuern und Diffamierungen oder üble Nachreden zu löschen bzw. zu kommentieren - wenn es dir nicht passt, dann steht es dir natürlich auch frei dich zu beschweren oder dich einfach aus dieser
Abteilung heraus zu halten - du bist ein freier Mensch.
Was ich allerdings bemerkenswert finde, du selbst hast mich aufgefordert deinen Zugang zu löschen wegen des Friedens im Forum - würde ich nie anstreben und betreiben - du bist genau so wichtig für das Forum wie jeder andere Experte auch - nur deine Art der Umsetzung dieser Kenntnisse ist eben nicht immer akzeptabel. In anderen Foren und auch in diesem Forum in anderen Bereichen ist leider niemand da, der sich dir so wirkungsvoll entgegenstellen kann - hier gilt, ordentlicher Umgang miteinander oder Kommentar zum Beitrag oder Löschung desselben.
Gruss
Czauderna
Machts Sinn, Du persönlich hast einmal den Begriff "Threadkiller" aufgebracht. Siehst Du die Parallelen in Deinen letzten Beiträgen?
Nutze Dein Recht, Dich beim Admin zu beschweren, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Oder mach' einen neuen Thread auf. Aber hier haben wir gerade wieder den Sprung zurück zum Thema geschafft.
Nutze Dein Recht, Dich beim Admin zu beschweren, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Oder mach' einen neuen Thread auf. Aber hier haben wir gerade wieder den Sprung zurück zum Thema geschafft.
Hallo broemmel, Hallo Roemer70
Die KK hat die Einladung verfasst und verschickt.
Schreibe nunmehr der KK das Sie mir zu diesem „ Gutsachtertermin meine Mitwirkungspflicht mit verwies auf entsprechende Gesetzestexte nachweisen soll, ansonsten berufe ich mich auf das Recht der freien Arztwahl.
Gruß
Kimba
Die KK hat die Einladung verfasst und verschickt.
Schreibe nunmehr der KK das Sie mir zu diesem „ Gutsachtertermin meine Mitwirkungspflicht mit verwies auf entsprechende Gesetzestexte nachweisen soll, ansonsten berufe ich mich auf das Recht der freien Arztwahl.
Gruß
Kimba
Hallo Kimba,
erkundige Dich am besten im gleichen Schreiben nach dem Bearbeitungsstand, da Du noch immer keine Leistung erhalten hast.
Dann am besten dafür sorgen, dass das Schreiben am Donnerstag bei denen auf dem Schreibtisch liegt (vielleicht per FAX oder persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf Kopie für Dich).
Gruß
roemer70
Nachtrag: Meine Befürchtung war, dass Du das in anwaltliche Hände gibst, die jetzt erst einmal wegen der Feiertage ruhen. Hier ist nämlich Tempo angesagt.
erkundige Dich am besten im gleichen Schreiben nach dem Bearbeitungsstand, da Du noch immer keine Leistung erhalten hast.
Dann am besten dafür sorgen, dass das Schreiben am Donnerstag bei denen auf dem Schreibtisch liegt (vielleicht per FAX oder persönliche Abgabe mit Eingangsstempel auf Kopie für Dich).
Gruß
roemer70
Nachtrag: Meine Befürchtung war, dass Du das in anwaltliche Hände gibst, die jetzt erst einmal wegen der Feiertage ruhen. Hier ist nämlich Tempo angesagt.
Hallo kimba,
wie gesagt. schicke doch der Kasse eine Kopie deines Aufhebungsbescheides mit dem Hinweis das Du Krankengeld haben möchtest und nun die Berechnungsgrundlagen vorliegen.
Natürlich hast Du die Möglichkeit alles schriftlich mit §§ laufen zu lassen.
Nur ein Hinweis. Der MDK hat die Möglichkeit externe Gutachter zu beauftragen.
Der MDK muss dann nicht die Einladung verschicken sondern kann dies der Kasse überlassen. Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen wer denn nun diesen Gutachtertermin veranlasst hat. Die Kasse oder der MDK.
wie gesagt. schicke doch der Kasse eine Kopie deines Aufhebungsbescheides mit dem Hinweis das Du Krankengeld haben möchtest und nun die Berechnungsgrundlagen vorliegen.
Natürlich hast Du die Möglichkeit alles schriftlich mit §§ laufen zu lassen.
Nur ein Hinweis. Der MDK hat die Möglichkeit externe Gutachter zu beauftragen.
Der MDK muss dann nicht die Einladung verschicken sondern kann dies der Kasse überlassen. Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen wer denn nun diesen Gutachtertermin veranlasst hat. Die Kasse oder der MDK.
@Kimba: Tue es nicht. Bitte höre auf Broemmel, wenn Du schon mir nicht glaubst.kimba hat geschrieben:Hallo broemmel, Hallo Roemer70
Die KK hat die Einladung verfasst und verschickt.
Schreibe nunmehr der KK das Sie mir zu diesem „ Gutsachtertermin meine Mitwirkungspflicht mit verwies auf entsprechende Gesetzestexte nachweisen soll, ansonsten berufe ich mich auf das Recht der freien Arztwahl.
Gruß
Kimba
Poet, wo ist das Problem, schriftlich nachzufragen? Die Schriftform?
Kimba verweigert den Termin ja nicht, wenn er gerechtfertigt ist.
Wenn dabei rauskommt, dass der MDK einen Externen beauftragt hat, okay. (Was mich sehr wundern würde, da bereits am 5.12. eine persönliche Begutachtung mit eindeutigem Ergebnis stattgefunden haben soll.)
Wenn die KK einen wie auch immer gearteten anderweitigen Arzt selbst und ohne MDK-Beteiligung zur AU-Begutachtung beauftragt, schadet ein wenig Aktivität nicht.
Kimba verweigert den Termin ja nicht, wenn er gerechtfertigt ist.
Wenn dabei rauskommt, dass der MDK einen Externen beauftragt hat, okay. (Was mich sehr wundern würde, da bereits am 5.12. eine persönliche Begutachtung mit eindeutigem Ergebnis stattgefunden haben soll.)
Wenn die KK einen wie auch immer gearteten anderweitigen Arzt selbst und ohne MDK-Beteiligung zur AU-Begutachtung beauftragt, schadet ein wenig Aktivität nicht.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
wenn dir die Reaktionen der Moderation nicht gefallen, solltest du mal an deinem Kommunikationsstil arbeiten...Ja wo gibt es denn sowas - der Moderator schreibt gleich mehrfach im fremden Beitrag herum und macht dabei noch anzügliche Weihnachtsgeschenke ... ?
@kimba: ich würde einfach mal schriftlich bei der Kasse nachfragen, wieso nach dem MDK noch ein externer Gutachter beauftragt wird, mit der Klärung welcher Frage dieser Gutachter beauftragt wurde und wieso genau der MDK diese Frage nicht beantworten kann.......vielleicht am besten per E-Mail und CC irgendeinen Vorgesetzten .... formulier die E-Mail nett und respektvoll und stell keine Forderungen darin, nur Fragen....und dann warte mal die Antwort ab - viel Glück.
Gruß Lady Butterfly
@roemer70: Nein, die Art und Weise. Ich vermute mal, dass genau deswegen die Sache mit dem Sachbearbeiter so gelaufen ist. Wenn ich das Eingangsposting richtig interpretiere ist doch da schon in der Kommunikation etwas falsch gelaufen und die Kasse, respektive der Mitarbeiter, verliert sich in ähnliche Vermutungen wie unser Kimba und zeigt Zähne ("Spielchen"). Ob nun zu Recht oder zu Unrecht, das hilft ja Kimba nicht.roemer70 hat geschrieben:Poet, wo ist das Problem, schriftlich nachzufragen? Die Schriftform?
Lady Butterfly hat es sooo schön beschrieben. Das kann ich nicht...ich weiß nur, dass nur sprechenden Menschen geholfen und abgestürzte Kommunikation immer wieder behoben werden kann.