Doch ich habe eine Weile eingezahlt,das hat man mich auch gefragt.
Event. komm ich sogar auf die geforderten 5 Jahre.Müsste mal nachschaun.
Nur wenn ich meine private eher ausgezahlt bekomme wie 67 ist ja trotzdem Essig.Man hat dann die Pflicht sowas anzugeben.
Ich weiß dann gar nicht wofür ich die abgeschlossen habe.
Erst die mageren Zinsen und dann das.
Grüße Untertan
Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Selbständigen
Moderator: Czauderna
weil ich über eine potenzielle Familienversicherung nachdenke,
bei der eine Auszahlung einer privaten Versicherung, welche in Form einer Kapitalabfindung (also Einmalzahlung) und eben nicht als Rente geleistet wird
für eine Familienversicherung unschädlich wäre und dann in diesem Fall beitragsfrei wäre.
bei der eine Auszahlung einer privaten Versicherung, welche in Form einer Kapitalabfindung (also Einmalzahlung) und eben nicht als Rente geleistet wird
für eine Familienversicherung unschädlich wäre und dann in diesem Fall beitragsfrei wäre.